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... ist OFFLINE
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User seit 02.07.2006
| Geschrieben am 04.08.2010 um 10:28 Uhr  
| Hallo zusammen,
vor ca. 3 Wochen habe ich bei eblöd einen PKW ersteigert, ohne ihn vorher besichtigt zuhaben, weil das Fahrzeug 300Km von meinem Wohnort steht. In der Artikelbeschreibung stand, das Fahrzeug befindet sich in einem guten Zustand und hat hier und da gebrauchsspuren, was bei einem 10 Jahre altem Auto so üblich wäre. 3 Tage nach Auktionsende wollte ich das Auto dann abholen. Vorgefunden habe ich das Fahrzeug dann so: Erheblich Lackmängel, Starker Ölverlust an Motor und Getriebe, Cabrioverdeck total ausgeblichen, Heckscheibe ( Plastik ) vollständig zerkratzt, Amaturenbrett großflächig mit Klebstoff beschmiert, Türdichdungen wurden mit irgendeiner Dichtmasse nachträglich zugeschmiert, Sitze wiesen starke Flecken auf, äüssere Kunstoffteile waren mit Lack beschmiert. Aufgrund dieser erheblichen Mängel, habe ich das Fahrzeug nicht genommen. Jetzt droht mir der Verkäufer mit seinem Rechtsanwalt, weil ich hätte ja das Fahrzeug Gekauft und wäre verpflichtet das Fahrzeug zunehmen. Aber von diesen erheblichen Mängel stand nichts in der Auktion. Wie ist denn jetzt die Rechtslage? | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4142
User seit 23.09.2006
| Geschrieben am 04.08.2010 um 10:51 Uhr  
| Hi Philip,
als erstes sofort vorsorglich ab zum einem RA deines Vertrauens.
Wichtig ist,
- die Artikelbeschreibung aufzubewahren und zu sichern
- den Zustand des Autos genau aber neutral zu beschreiben
- evtl. war jemand dabei, als du dir das Auto angeschaut hast (Zeuge)
- hast du evtl. sogar Fotos gemacht?
- Meldung nach ebay - auch die wollen eigentlich keinen Streit haben (Image)
Desweiteren hast du bei einem gemachten Kaufvertrag auch das Recht, den erworbenen Artikel so zu bekommen, wie er angeboten wurde.
Nötigenfalls kannst du auch anderwertig ein Artikel kaufen, auf dem die Beschreibung passt, evtl. Mehrkosten muss der ursprüngliche Verkäufer übernehmen.
Also eigentlich bist du als Käufer in einer "guten" Position
Gruß
Gerhard
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1787
User seit 28.11.2001
| Geschrieben am 04.08.2010 um 11:01 Uhr  
| Hallo Philip,
die Artikelbeschreibung bei ebay ist Bestandteil des zustande gekommenen Kaufvertrages. Wenn diese nicht stimmt, kann man den Kaufvertrag anfechten. Du weigerst dich nun deiner Verpflichtung (Zahlung des KP und Abnahme der Ware) nachzukommen und der Verkäufer müsste jetzt theoretisch auf Erfüllung klagen. Das wird er aber nach deiner Schilderung der Dinge sicherlich nicht machen, da er kaum Aussicht auf Erfolg hätte.
Es ist natürlich immer Auslegungssache, wenn jemand von „normalen Gebrauchspuren spricht, die bei einem 10 Jahre altem Fahrzeug üblich sind“, allerdings ist der Ölverlust m.E. ein Mangel, den der Verkäufer hätte mitteilen müssen. Auch ein mit Klebstoff beschmiertes Armaturenbrett ist sicherlich auch bei einem 10 Jahre altem Fahrzeug nicht normal.
Die Drohung des Verkäufers zum Rechtsanwalt zu gehen, würde ich also nicht allzu ernst nehmen. Umgekehrt wird schon eher ein Schuh draus, da Du 600 km umsonst gefahren bist. Allerdings lohnt sich das ganze meisten nicht. Bei solchen Typen ist eh meistens nix zu holen.
Allerdings muss ich schon staunen. Einen 10 Jahre alten Wagen, ohne Besichtigung, ohne Probefahrt von Privat zu kaufen ist schon mutig .
Gruß
Thomas
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 172
User seit 21.07.2010
| Geschrieben am 04.08.2010 um 11:17 Uhr  
| An Deiner Stelle würde ich mich erst mal entspannen. Zum Anwalt latschen und unnötig Kosten produzieren würde ich da im Moment nicht machen. Ist ja noch gar nichts los.
Dem Verkäufer schriftlich noch mal klar machen dass das Fahrzeug verschwiegene Mängel aufweist, nicht dem beschriebenen Zustand entspricht und der Kaufvertrag aufgrund der arglistig verschwiegenen Mängel nicht zustande kommt. Dann ganz entspannt abwarten ob er überhaupt auf irgendeine Art und Weise reagiert. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4142
User seit 23.09.2006
| Geschrieben am 04.08.2010 um 11:44 Uhr  
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Goldlöckchen schrieb:
... nicht dem beschriebenen Zustand entspricht und der Kaufvertrag aufgrund der arglistig verschwiegenen Mängel nicht zustande kommt.
Der Kaufvertrag ist aber bereits zustande gekommen. Somit kann er im Grunde "nur" sich darauf berufen, das er das Fahrzeug wie beschrieben haben möchte. Dann ist der Verkäufer in Zugzwang.
Gruß
Gerhard
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Beiträge: 172
User seit 21.07.2010
| Geschrieben am 04.08.2010 um 11:56 Uhr  
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Gerd122 schrieb:
Goldlöckchen schrieb:
... nicht dem beschriebenen Zustand entspricht und der Kaufvertrag aufgrund der arglistig verschwiegenen Mängel nicht zustande kommt.
Der Kaufvertrag ist aber bereits zustande gekommen. Somit kann er im Grunde "nur" sich darauf berufen, das er das Fahrzeug wie beschrieben haben möchte. Dann ist der Verkäufer in Zugzwang.
Gruß
Gerhard
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Jupp, stimmt, hast Recht. Der Kaufvertrag ist zustande gekommen. Da kann er wie Du schreibst nur auf Erfüllung wie beschrieben mit Fristsetzung bestehen. Ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag dann nach Verstreichen der Frist problemlos möglich ist, keine Ahnung. Aber auf die Art würde ich erst mal los maschieren.
MfG Carsten
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Beiträge: 10700
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 04.08.2010 um 13:46 Uhr  
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dreieralex schrieb:
dürfen wir die auktion erfahren?
aber wer ein auto blind kauft...........naja........ich sach nix dazu!!
--
LG
Alex
SLK 230K FL schwarz / CLK200 Sport Smaragdschwarz
Kandidat bei wer wird Millionär: " Wir fahren Mercedes...alles andere ist behelf!"
Moin Alex !
Dich möchte ich erleben wie Du vor dem Auto stehst um es abzuholen
Ich glaube das kommt dann Abends auch in den 20:00 Uhr Nachrichten
"Kurzhaariger deutscher rieß mit seinen beiden Händen aus einem Geparkten Auto den Motorblock und prügelte mit dem Block auf eine Personengruppe ein. Es entstand erheblicher Sach / Personenschaden
Sorry, für das OT, aber mir war gerade danach
Armin
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