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Klatsch und Tratsch » » Thema: Frage zur Kündigung eines Fitnessstudio-Vertrages bei Umzug |
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 09.07.2010 um 23:40 Uhr  
| Hi, Bernd!
Ich editiere das Wort 'Kündigungsgrund' durch 'Nachweis'. Da hast Du schon Recht. Man müßte auch den genauen Wortlaut der Vertragsbedingungen kennen, ob da evtl. dieser 'qualifizierte Nachweis' näher definiert ist. Wenn nicht ist es Auslegungssache. Aber da bin ich schon der Ansicht, dass durch den Umzugsnachweis/Mietvertrag und nachgereichter Anmeldebescheinigung der Nachweis hinreichend qualifiziert ist.
Eine gewisse Frist sollte natürlich gewährt werden, also nicht am 20. Umzug, am 25. gekündigt und dann den nächsten Monat schon nicht mehr bezahlt. Damit würde man vermutlich selbst in einem Prozess nicht durchkommen. Auch dazu müßte in den Geschäftsbedingungen etwas vereinbart sein.
Fazit: Es geht um den, wohl vorhandenen, hinreichend qualifizierten Nachweis und welche Frist in einem solchen Fall vereinbart wurde. MfG Dieter. | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 09.07.2010 um 23:51 Uhr  
| Naja, ob da etwas nach kommt, hängt wohl vom Studio ab. Bei mir gab es wegen eines angeblich nicht bezahlten Monat mal Post vom Inkassounternehmen. Davor schon Stress mit Telefon und Fax, um der etwas geistig zurückgebliebenen Dame an der Theke begreiflich zu machen, dass alle Monate bezahlt wurden. Dann per Einschreiben, was wieder Geld und Nerven kostete, den Sachverhalt der Inkassogesellschaft geschildert und alles war gut.
Wie Werner schon meinte, wenn die Sache nicht so eindeutig ist und es sich nur um einen Monat handelt, einfach zahlen. Wenn es sich, wie ich es verstanden habe, um einen längeren Zeitraum handelt, würde ich mir schon Rat vom Anwalt holen.
--
Grüße Ralph
"Auch Autos haben Gefühle" | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 348
User seit 25.07.2005
| Geschrieben am 09.07.2010 um 23:51 Uhr  
| Hallo Zusammen,
Danke für die ganzen Antworten.
kauba1@ werde den Meldebescheid auch per Einschreiben und Rückschein schicken
Werner@ es geht um die Sache selber, nie Stress gehabt, war immer super zufrieden, ein tolles Studio und jetzt dass.
Bernd@ im Kleingedruckte steht nichts von Meldebescheid nur ein qualifizierte Nachweis. Ich dachte mein Mietvertrag ist ein qualifizierter Nachweis... Wie silberbenz schreibt " ist ein Mietvertrag wesentlich schwerer zu bekommen " und Nein es ist nicht Fitness Company
Gruß Claudia | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 10.07.2010 um 00:05 Uhr  
| Hallo Bernd,
wie recht Du hast.
Auf hoher See und vor deutschen Gerichten ist man bekanntermaßen alleine Gott ausgeliefert.
Wegen eines Bagatellbetrages würde ich auch keinen Rechtsstreit anfangen.
Alte Regel: Erst einmal eine Nacht darüber schlafen und dann entscheiden.
Oft wird der verständliche Unmut über das Kleingedruckte zu schnell in die Tat umgesetzt und dann geht es richtig ans Geld.
--
Grüße, Lutz
_________
Der SL ist ein erfüllter Traum
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Wenn man meint er sei fehlerfrei, sollte man ihn besser nicht kaufen | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3681
User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 10.07.2010 um 07:50 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 10.07.2010 um 07:58 Uhr ]
Hal.lo,
die AGB (Allgemeine Beschäftsbedingungen; siehe §§ 305ff BGB) der meisten Fitnessstudios sind genauso halbseiden, wie deren Betreiber und haben vor Gericht meist keinen Bestand, da sie überwiegend einseitig für das Fitnessstudio vorteilhafte Regelungen enthalten.
So scheint es mit dem erwähnten "qualifizierten Nachwreis" zu sein, für den das Studio hier einseitig eine ungewöhnlich strenge,Form vorschreibt (Überraschungsklausel), die zudem - da sie ja grunsdätzlich erst NACH dem Umzug beigebracht werden KANN, dazu führen MUSS, dass der Umziehende noch mindestens einen Monat länger zahlen muss, als er die Leistungen überhaupt nutzen KANN - den Verbraucher einseitig zu Gunsten des Studiobetreibers benachteiligt.
Ich würde es hier drauf ankommen lassen und unter Berufung auf die erfolgte Kündigung (Einschreiben/Rückschein oder persönliche Übergabe mit Unterschrift und Stempel auf einer Quittungskopie), und die Gestaltung der AGB nicht weiter bezahlen und die übliche Mahnerei mit (meist unsinnigen) Kosten- und Rechtsfolgenandrohungen durchstehen und es dem Studio überlassen, ob es wegen so einem Betrag tatsächlich vor Gericht ziehen will.
Wenn's hart auf hart kommt, kann man ja auch mal erwähnen, dass man sich vorbehält, bei Zusendung weiterer Mahnungen Strafanzeige zu erstatten (Betrugsversuch, Nötigung...). Die Inkassounternehmen solcher Studiobetriber sind meist genauso dubios, wie die Studiomafia selbst.
Nur so kann man solchen Halunken das Handwerk legen - man braucht allerdings ein gewisses Beharrungsvermögen dafür und darf sich nicht durch unsinnige Drohungen ins Boxhorn jagen lassen. Das ist natürlich nicht jedermanns Sache, denn es kostet Nerven und Zeit. Und genau davon leben die Ersteller sittenwidriger AGB bestens....
Aber letztlich musst du das selbst wissen, ob du dich wehren willst, oder klein beigibst...
--
Herzliche Grüße!
Hal
---------
Zai zhong dao daizi diedao | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1487
User seit 31.01.2005
| Geschrieben am 10.07.2010 um 10:55 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Mike 10 am 10.07.2010 um 10:56 Uhr ]
Hallo Claudia,
kämpfe um Dein Recht! Ich verstehe den Standpunkt einiger Leute nicht die Dir raten, einfach bezahlen und Nerven sparen. Diesen LMA Standpunkt kann ich nicht nachvollziehen. Wir lassen uns in unserer Gesellschaft schon viel zu viel ohne Widerspruch gefallen. Man muss solches Geschäftsgebahren nicht einfach auch noch unterstützen. Das bestärkt doch nur solche Leute. Also ich verstehe das nicht dass man nur der Bequemlichkeit wegen auf sein Recht verzichten soll, hier geht es ums Prinzip!
--
Gruß Mike10
Der größte Verlust ist der Lustverlust! | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 10.07.2010 um 13:21 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Sven Kamm am 14.07.2010 um 20:41 Uhr ]
Hallo Claudia,
Du weißt ja, ich halte generell nichts davon, wegen Kleinbeträgen Rechtsanwälte oder gar Gerichte zu bemühen. Das RA-Honorar ist meist unverhältnismäßig (weil die ***no - das geht nicht!*** die Gebührenordnung bei kleinen Streitwerten natürlich stets ablehnen und auf Stundensatzbasis abrechnen wollen, während sie bei großen Streitwerten und entsprechend hohen Honoraren diese ja gerade damit rechtfertigen, es gäbe ja auch kleine Fälle mit kleinen Honoraren), und die Gerichte werden nur unnötig mit Bagatellen überlastet. Vor allem aber: Ist es Dir persönlich wert, so einen Ärger, Zeitaufwand, Stress und so ein Kostenrisiko (wie gesagt, Du weißt vorher nie, wie sowas ausgeht) auf Dich zu nehmen?
In diesem Fall ist es doch wirklich easy: Wenn Du per Überweisung zahlst, überweise halt nicht. Wenn das Studio abbucht, mach die Lastschrift über Deine Bank kostenfrei rückgängig. Wie schon von anderen gesagt, wird das Studio kaum wegen 50-100 Euro vor Gericht gehen. Zumal das Kostenrisiko für Dich überschaubar wäre, wenn DIE vor Gericht gehen und einen RA beauftragen, denn dann gilt die RA-Gebührenordnung (nach der der RA bei einem Streitwert von nur 50-100 Euro nur Peanuts bekommt), falls Du den gegnerischen RA bezahlen musst. Stundensatz-Honorar kann er nämlich nur mit dem Auftraggeber vereinbaren, Gegner dagegen müssen das nicht zahlen.
Hast Du dagegen schon im Voraus überwiesen, strebe einen Vergleich mit denen an, also z.B. dass Du einen halben Monat erstattet bekommst.
--
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
Oder stimmt es etwa nicht, dass die meisten Tiger
schwarz-gelb sind, nur weil es auch Albinos gibt? | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 348
User seit 25.07.2005
| Geschrieben am 12.07.2010 um 11:36 Uhr  
| Hallo Ihr Lieben,
noch mal Danke für die Antworten
Sicher ist es stressfreier wenn ich einfach noch zwei Monate zahle und gut ist, aber nicht ohne ein Versuch ... schon allein aus Prinzip
... Zahlen kann ich ja immer noch wenn die Sache zu heiß werden sollte.
Ich werde den Nachweis nach meiner Um/ Anmeldung per Einscheiben/ Rückschein einschicken und den nächsten Beitrag von meiner Bank zurückziehen.
Mal sehen was dann passiert...
Lieben Gruß
Claudia
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5385
User seit vor Apr. 03
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2105
User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 14.07.2010 um 08:29 Uhr  
| Der Sonderkündigungsgrund setzt erkennbar voraus, dass der Wohnsitz und damit der "Schwerpunkt der Lebensinteressen" verlagert wird. Das läßt sich qualifiziert eher durch eine Meldebestätigung oder ein ähnliches Dokument nachweisen als durch einen Vertrag, denn Meldebestätigungen genießen öffentlichen Glauben, privatschriftliche Mietverträge nicht. Man kann kündigen und die Bestätigung nachreichen. Die Bestätigung wirkt zurück, eine unangemessene Benachteiligung ist damit also nicht verbunden.
Im Übrigen finde ich es sowohl rechtlich als auch im Hinblick auf das Niveau des Forums bemerkenswert, mit welcher Wortwahl und welch pauschalen Unterstellungen hier die Berufsgruppe der Rechtsanwälte diskreditiert wird, ohne dass von den Moderatoren auch nur der Versuch unternommen wird, den thread verbal zu entschärfen.
Grüße vom Willy
--
Open your mind! | Antworten
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