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Klatsch und Tratsch » » Thema: Fahrschulfrage: Vorfahrt beim Rechtsabbiegen, wenn Fußgänger rechts geradeaus geht? |
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 03.07.2010 um 00:03 Uhr  
| moin
also ich mag das immer noch nicht so recht glauben, dass ein Fußgänger an einer abbiegenden Straße vorgang hat, wenn es ihm in den Sinn kommt, die Straße zu überqueren.
Soweit ich weiß ist ein Fußgänger kein Fahrzeug und somit nicht als solches zu betrachten.
Also hat er zu warten bis ich vorbei bin.
Anders natürlich der Radfahrer oder der Fahrer eines Ochsenkarren als Verkehrsteilnehmer.
Ein Fußgänger ist doch in diesem Sinne kein Verkehrsteilnehmer, der am Verkehr auf der Straße teilnimmt ??
Alos da bin ich morgen auf der Station bei den Blauen, mal hören was die sagen und ob die das überhaupt wissen ???
Gruß J. | Antworten
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Beitrag von:
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 03.07.2010 um 18:49 Uhr  
| moin
nöö nöö, das verstehe ich schon richtig.
Es geht mir ausschließlich um den theoretischen Ansatz.
Im Alltag bin ich Menschenfreund und habe natürlich nichts gegen Leute, die zu Fuß unterwegs sind und die können gerne Vorgang haben.
Da fällt mir ein, heut war ich zum Training in B. O. da hätte ich den Fahrlehrer in seiner Funktion als Seminarleiter fragen können.
Wahrscheinlich dürfen die Fußleute passieren, dennoch werde ich ein paar Sätze mit den freundlichen in Blau reden.
Gruß J.
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 03.07.2010 um 23:59 Uhr  
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Ostseepower 1 schrieb:
... nicht so recht glauben, dass ein Fußgänger an einer abbiegenden Straße vorgang hat, wenn es ihm in den Sinn kommt, die Straße zu überqueren.
Soweit ich weiß ist ein Fußgänger kein Fahrzeug...
Richtig, kein Fahrzeug, aber ein Verkehrsteilnehmer. Und wenn DU abbiegst, hat der Besohlte beim Geradeauslaufen Vorrang, so wie Radfahrer auch. Eigentlich gar net so schwer zu verstehen:
Wer abbiegt: Langsam und Glotzen auf.
--
Geist ist geil | Antworten
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