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Klatsch und Tratsch » » Thema: Halter nicht verantwortlich, wenn jemand anders gefahren und diese Person unbekannt ist - sinnvoll? |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 9246
User seit 03.05.2004
| Geschrieben am 30.06.2010 um 18:22 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von convertible am 30.06.2010 um 18:41 Uhr ]
ABC schrieb:
Mahlzeit zusammen,
also ich wiederhole gern nochmal:
ABC schrieb:
Es kommt der Bußgeldbescheid (inkl. Punkten), auf dem Foto seid Ihr nicht 100%ig zu erkennen. Ihr wisst aber, dass Ihr es selbst wart. Was macht Ihr?
a) Ihr zahlt, nehmt die Punkte in Kauf und fahrt in Zukunft wieder defensiver und/oder aufmerksamer.
b) Ihr reklamiert, Ihr wüsstet nicht, wer gefahren ist, und verweigert weitere Aussagen. Notfalls wird ein Anwalt eingeschaltet, um dem Bußgeld und den Punkten zu entgehen.
Gerd, Combo, Convertible, Silberbenz, SLK-Cologne und tendenziell Tomm und Wiesel wählen b) bzw. zumindest eher b) als a), und Ralph, Bernd, Guido und ich wählen a).
Klar, hab ich nur falsch verstanden, die erstgenannten wählen ja irgendein c), also ein wie auch immer modifiziertes, palliatives b), bei dem dann dasselbe (man windet sich raus) rauskommt
--
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
Oder stimmt es etwa nicht, dass die meisten Tiger
schwarz-gelb sind, nur weil es auch Albinos gibt?
Hallo ABC,
ich habe zwar noch nie Heroin oder Marihuana genommen, es ist jedoch trotzdem korrekt, wenn Du für mich an der Position ´´b)´´ das Häkchen setzt, das hast Du soweit in Deiner Unvollkommenheit richtig verstanden.
Ich frage mich nur, was Du derzeit rauchst, während Du die Tasten Deines Keyboards suchst
Kennst du eigentlich den Unterschied zwischen dem Alten-/ und dem Neuen Bund ?
If you´re not living on the edge, you´ve taken too much space
Viele Grüße
PS: Bei denen kannst Du ebenfalls pauschal b) ankreuzen
http://www.mbslk.de/modules.php?op=modload&name=Forums&file=viewtopic&topic=2509&forum=7&start=0&highlight=bin mit dem gesetz in konflikt geraten
--
Convertible
............................................................
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Schreiberlevel: Forenkönig
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Beiträge: 444
User seit 18.08.2008
| Geschrieben am 30.06.2010 um 21:00 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von flock1206 am 30.06.2010 um 21:01 Uhr ]
Hallo an alle,
ich habe meine Meinung wie ich zu diesem Thema gepostest und toleriere selbstverständlich wenn jemand sich anders verhält oder auch anderer Meinung ist! Wie schon geschrieben erwarte ich das gkeiche von meinem direkten Umfeld bin aber nicht so vermessen das vom Rest der Welt zu erwarten! Ich bin weder Fehlerfrei, noch in der Position über andere zu urteilen!
Aber, wie dieser Thread jetzt verläuft finde ich wirklich sehr übel! Beleidigungen Beschimpfungen und echt derbe Vergleiche gehören doch eher an einen Stammtisch! Das eine Diskussion schon mal heftig wird, find ich durchaus gut! Habe mit ABC schon so manche Schlachtt geschlagen, aber immer gegnseitigem Respekt! Wäre schön wenn es mal wieder ums eigentliche Thema gehen würde, da einige Postings mich auch zum Nachdenken gebracht haben!
Also Jungs kommt mal wieder runter!
viele Grüße
Ralph
--
http://www.funpic.de/fotoalbum/flock1206 | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2469
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 12.09.2010 um 22:19 Uhr  
| N'abend zusammen,
aus für mich (indirekt) aktuellem Anlass möchte ich diesen Thread doch noch mal hochholen, um auf Pflasters Eingangsformulierung zurückzukommen: "neuerdings mögliche Vollstreckbarkeit von Bußgeldern aus dem EU-Ausland".
Ein französischer Kollege ist auf einer Dienstreise im Mietwagen auf der A1 zwischen Bremen und Hamburg geblitzt worden. Die Geschwindigkeitskontrollen dort sind zur Zeit wegen der Dauerbaustelle schon angebracht. Die Antwort auf meine Frage, ob er bezahlt hätte: "Nein!" "Und treibt die Polizei bei euch nicht solche "Rechnungen" ein?" - "Nein!" Ah ja, alles klar ....
Ein deutscher Kollege hatte in England auf einer Dienstreise angeblich falsch geparkt. Der Parkplatz am Hotel war etwas diffus ausgeschildert, zwei Drittel Hotelparkplatz, ein Drittel öffentlicher Parkplatz, auf dem man ein Ticket ziehen muss, wo aber trotzdem Sonderrechte für Hotelgäste gelten. Er hatte abends im Dunkeln auf besagtem öffentlichem Teil den Wagen abgestellt und natürlich tags drauf ein Knöllchen über 150 brit. Pfund (~180 €) am Auto kleben. Von der Rezeption wurde es Richtung Behörde/ Polizei geklärt, weil das kein Einzelfall war. Trotzdem hatte in diesem Fall die Mietwagengesellschaft das Bußgeld stumpf zusätzlich auf der Rechnung ergänzt. Nach etlichen Telefonaten und Schreiberei wurde das Geld dann doch zurückerstattet.
Fazit: In Europa sind wir Deutschen immer die Deppen; oder ich bin froh, dass ich zumindest bei privaten, unklaren verkehrsrechtlichen Fällen dieses ganz am Anfang beschriebe "Schlupfloch" habe.
--
Grüße
Bernd
______________________
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