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Tipps und Technik R171 » » Thema: Ein kleiner Kratzer – 1200 Euro :o)?!?
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 Geschrieben am 09.07.2010 um 18:53 Uhr   


Chris171 schrieb:
Hallo zusammen,

nun mein RA will klagen. Ich bin zwar, was den Ausgang angeht, skeptisch – aber mal sehen.
...
--
Gruß
Chris

SLK 280: Bisherige Nachrüstungen: CupHolder; kleine Antenne, Reinhold Dachmodul, Sportluftfilter ...

Westfalenstammtisch: http://www.westslk.de



Hallo,

deine Skepsis teile ich auch und würde im vorliegenden Fall eine Klage nur ohne eigenes Kostenrisiko wagen.

--
Viele Grüße an die SLK-Fans

Jürgen

200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval

In freudiger Erwartung auf unser H-Kennzeichen

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   fritzi 280

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 Geschrieben am 09.07.2010 um 21:22 Uhr   
Hallo Chris,

lass die Klage. Bei der geschilderten Ausgangsposition kommst Du bei Gericht nicht durch.
Auch die Mutter des Kindes kann da nichts machen. Sie war ja dabei. Also keine grobe Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Kommt vor Gericht auch nicht darauf an.
Hier ist allein das Alter des Kindes ausschlaggebend.

Reguliere das über Deine Vollkasko und gut ist.

Tut mir leid. Aber solche Situationen im Leben passieren nun mal. Ich an Deiner Stelle würde auch fast platzen. Möchte mir gar nicht vorstellen, wenn das mir passiert.

Herzliche Grüße
Monika

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   Taunusboy

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 Geschrieben am 10.07.2010 um 00:26 Uhr   


fritzi 280 schrieb:
...Möchte mir gar nicht vorstellen, wenn das mir passiert...

Logo ist das ärgerlich, aber in Anbetracht echter Unglücke, scheint mir der fast schon theatralsiche Umgang mit einem Kratzer im Lack dekadent.

Suche dir einen smart Repair Betrieb und denke bei den sichtbaren Restspuren daran, dass der Knirps dank deiner guten Reaktion noch weiter radeln kann. Käme der Kratzer von seinen Knochen, dürftest du zu Recht moralisch insrabil sein.

--
Geist ist geil

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   Chris171

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 Geschrieben am 10.07.2010 um 22:44 Uhr   
Hallo,

nun es ist so, dass ich den RA ja bereits eingeschaltet hatte und eh bereits Kosten entstehen. Meine Rechtsschutzversicherung hat eine SB von 150 Euro. Jene wurde bereits von meinem RA informiert und sie übernimmt die Kosten der Klage.

Ich persönlich finde es einfach nur frech von der gegnerischen Versicherung zu behaupten „quasi keiner Schuld und so muss keiner zahlen“. Wenn dem so wäre, gäbe es wohl kaum einen Schaden

Nun bin ich kein RA und dafür gibt es ja solche Menschen, aber ich denke, wenn es keine Chance gäbe dann hätte meine Rechtsschutzversicherung auch nicht zugestimmt.

@ Taunusboy für so viele Fremdwörter ist es mir eindeutig zu warm *gg

--
Gruß
Chris

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 Geschrieben am 12.07.2010 um 08:20 Uhr   



Ich persönlich finde es einfach nur frech von der gegnerischen Versicherung, zu behaupten „quasi keiner Schuld und so muss keiner zahlen“. Wenn dem so wäre, gäbe es wohl kaum einen Schaden




Hallo, Chris,

der Versicherer kriegt seine Infos von der Mutter. Sie sagt natürlich, dass sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat: Wer gibt schon gerne zu, dass er Schuld hat?

Du mußt nachweisen, dass die Mutter irgendwas falsch gemacht hat, dann kann sie dafür in Regress genommen werden.

--
Semper fidelis

Viele Grüße von Volker

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 Geschrieben am 13.07.2010 um 11:54 Uhr   
Hallo,
mein alter SLk (171) hatte auch mal so einen kleinen Kratzer unterhalb des Spiegels. Verursacher ist abgehaut. Die Farbe war Tellursilber. Der Lackierer hat beilackiert (150,--€). Hat am Anfang ganz gut ausgesehen. Aber mit der Zeit sieht man doch den Unterschied, abhängig von den Lichtverhältnissen und dem Betrachtungsort. Und wen man das weiß, schaut man immer wieder auf die Stelle und ärgert sich. Irgenwann war es mir zu dumm und bin zu einem anderen mir bekannten Lackierer gegangen und der hat gesagt, dass bei silber immer die ganze Seite zu lackieren ist. Habe ich dannn auch gemacht.Ist einwandfrei gelungen. Freundschaftspreis 400,--€

Gruß

Jürgen

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 Geschrieben am 13.07.2010 um 12:23 Uhr   
Hallo Chris,

tut mir echt leid sowas zu lesen. Super ärgerlich. Rein rechtlich ist es leider so, daß bei Kindern bis zum vollendeten 7 Lebensjahr nichts zu machen ist, ausser bei einer Aufsichtspflichtverletzung. Wo die anfängt oder aufhört darüber dürfen sich dann die Gerichte streiten. Sollte jedoch die Mutter einen etwas neueren Versicherungsschutz haben sind auch Schäden durch deliktsunfähige Kinder bis 5.000 ode 10.000 mitversichert. Handelt es sich denn hier um die Württembergische Versicherung oder um die Württembergische Gemeindeversicherung (WGV)?

Gruss Olli

--
slk 350

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   Chris171

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 Geschrieben am 27.04.2011 um 21:01 Uhr   
Hallo,

kleines Update - nach langem hin und her: musste zum RA und vor Gericht

Es wurde ein Vergleich geschlossen und ich bekam nun 750 Euro. Ohne diese "Ausdauer" und RA hätte ich wohl gar nix bekommen. Von daher mein Rat, wenn Ihr sowas mal habt: geht zum RA und habt vieeeeeeeeeeel Geduld

--
Gruß
Chris

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(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 27.04.2011 um 22:09 Uhr   
unabhängig ob eine Ersatzpflicht über die Privathaftpflicht besteht,
gilt
§ 823 BGB
Schadensersatzpflicht

Übrigens ist die Württembergische ein durchaus seriöser Versicher

es gibt auch heute noch Leute ohne Privathaftpflicht.

Wobei aufgrund der Gefährdungshaftung von Kfz das Verschulden nicht unbedingt zum Tragen kommt.

bin aber kein Anwalt - nur Vers.fuzzie

--
Nicht drängeln - kämpfen

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   Chris171

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 Geschrieben am 03.05.2011 um 20:10 Uhr   
Mh, mir sagen diese && nix

Ich habe ein „Bauchgefühl“ UND liege damit meist gut.

Der Ärger liegt meist bei den Betroffenen und wenn man halt so versichert ist …. dann sollte man es vielleicht prüfen (also wie/ob man versichert … bei Kindern im Haushalt … sonst bezahlt man u.U. selbst)

in MEINEM Fall – habe ich halt eine Teilschuld bekommen (die ich auch bekommen hätte, wenn mein SLK nur auf der Straße gewesen wäre)

Die RichterIN war in meinem Fall …. süß und nett .. mein Lichtblick des Tages




--
Gruß
Chris

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