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Tipps und Technik R170 » » Thema: Supersprint ESD |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4912
User seit 23.03.2004
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 18.12.2009 um 16:05 Uhr  
| Moin Harry
Dem ist so- unterstrichen !!! zudem ist die Akustik, so wie Olli schrieb, nach wie vor ein Thema, wenn das Ding über die Jahre brüllt wie ein Stier und unangenehm auffällt. Folge: Phonmessung
TÜV Prüfer ist halt nicht TÜV Prüfer und die Herren unterschreiben mit Ihrem Namen für die Sicherheit...ich würde auch nicht jeden Quatsch unterschreiben den mein Vorgänger verzapft hat nur um den Kunden milde zu stimmen und wer sich an die eigene Nase fasst wird das auch nicht so machen wenn es um seine Zulassung im Beruf geht
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8641
User seit 02.03.2006
| Geschrieben am 18.12.2009 um 16:21 Uhr  
|
Graf Zahl schrieb:
Moin Harry
Dem ist so- unterstrichen !!! zudem ist die Akustik, so wie Olli schrieb, nach wie vor ein Thema, wenn das Ding über die Jahre brüllt wie ein Stier und unangenehm auffällt. Folge: Phonmessung
TÜV Prüfer ist halt nicht TÜV Prüfer und die Herren unterschreiben mit Ihrem Namen für die Sicherheit...ich würde auch nicht jeden Quatsch unterschreiben den mein Vorgänger verzapft hat nur um den Kunden milde zu stimmen und wer sich an die eigene Nase fasst wird das auch nicht so machen wenn es um seine Zulassung im Beruf geht
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Gräfliche Grüße vom Grafen
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Oh man,
ihr fahrt selber alle mit den Brülltüten durch die Gegend und hier fangt ihr an, die Pfennige zu zählen.
http://www.mbslk.de/modules.php?op=modload&name=faq&file=index&action=faq_anzeigen&rubrik=12&start=0&ein_aus_blenden=nein#id_44fe772b6e2c8
Habe meinen SS 842405 schon zwei mal ohne Probs durch den TÜV gebracht und der ESD hat den Prüfer einen feuchten "scheissdreck" interessiert. Punkt
Zudem ist der Supersport von Michael noch viel lauter als der Supersprint, trotz ABE legal und Eintragung...
Fakt ist dass bei der einfach ovalen Form die Heckschürze N I C H T beschnitten werden muss! Passt zu 100%
SLK steht unten auf dem Pott und das reicht.
Die hälfte aller Forenmitglieder müsste tot umfallen oder der SLK auf der Stelle stehen bleiben, bzgl. nicht legalem SS oder verbauten Dachmodul ohne ABE...
Jetzt haltet alle mal den Ball flach.
--
Viele Grüsse
Ralf
Westfalenstammtisch:
http://www.westslk.de
http://westslk.lima-city.de/
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 18.12.2009 um 16:34 Uhr  
| Moin Ralf
Lustig zu lesen, ich nehme dahingehnd an du nimmst unseren Seb unter die Arme und ihr verpasst dem Fl einen PreFL SS.
Prima !
Klar fahre ich eine Brülltüte unter dem passenden PreFL spazieren- dennoch stehe auch ich dumm da, wenn die Tüte negativ auffällt und man zur Messung bittet. Fakten !..die ich nicht wie manch Andere hie einfach als Nichtigkeit abtue nach dem Motto "da passiert schon nix" und mit "Ball flachhalten" hat das schon lange nichts zu tun und den roten kannst du beim nächsten TÜV Besuch wieder mitnehmen.
Nur weiter so, das Forum wird zwar technisch gesehen qualitativ nicht besser aber dafür umso lustiger
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19076
User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 18.12.2009 um 18:38 Uhr  
| Servus Ralf,
das geht natürlich 1000 mal gut mit dem "alten" SS auf dem FL. Die ersten drei Jahre ist das auch bestimmt kein Problem. Wenn das Ding aber älter, sagen wir mal fünf Jahre oder mehr, wird sieht das schon anders aus. Da kann ich mich noch gut an Matze´s uralten Eisenmann erinnern, der bei ner Phonmessung alle SSs an die Wand gebrüllt hat.
Gude, Olli.
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8641
User seit 02.03.2006
| Geschrieben am 18.12.2009 um 19:30 Uhr  
| Olli,
mir ist es doch egal wer welchen ESD fährt, ich fahre meinen und gut ist. Es muss jeder auch für sich selber ausmachen, ob er „lagal oder illegal“ fährt.
Zudem, bei zu laut gibbet ne mängelkarte und gut ist.
Bei Reifen und Bremsen und Licht lasse ich keine Kompromisse zu, hier geht’s potentielles Leben, aber ich wüsste nicht dass einer durch eine brüllende SS Tüte zu Tode gekommen ist.
Zudem ist jeder Halter für seinen SLK verantwortlich. Und allgemein ist es ja auch bekannt, dass auch das Heck deines SLK’s Olli so ein Doppelwurstbrenner die Schürze ziert!
Und ich behaupte mal, auch wenn dieser von Väth ist, ist die Anlage lauter als eine Serien 55AMG Anlage!
http://www.mbslk.de/modules/4nAlbum/album/r171/r171-041/4530c63d8d4d0.jpg
--
Viele Grüsse
Ralf
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4912
User seit 23.03.2004
| Geschrieben am 18.12.2009 um 20:26 Uhr  
| Hallo Ralf,
bitte nicht falsch verstehen. Mein Eintrag war nicht als moralischer Zeigefinger gemeint. Dazu noch zwei Sachen: Ja, ich habe auch eine illegale (weil modifizierte) Auspuffanlage. Und Du hast sicher recht, daß sowas - also auch PreFL-SS am Fl - i.d.R. weder einen TÜV-Ing. interessiert, noch ansonsten auffällt. Davon geht auch kein Risiko für "Leib und Leben" von einem selbst oder anderen aus.
Aber das alles ändert leider nix an der Tatsache, daß vom Grundsatz her nicht eintragbare technische Änderungen durch Eintragung legalisiert werden können.
Oder daß Sachen, die der TÜV-Prüfer nicht bemängelt (weil nicht findet), automatisch ok sind.
Sowas kann(!) schon beim nächsten TÜV wieder kassiert werden.
Ob es einem das wert ist, muß jeder selbst wissen. Aber man sollte es halt akzeptieren, daß dem so ist und nicht jedesmal wieder anführen, wie gering das Entdeckungsrisiko ist - es geht hier um die Grundsätzlichkeit.
Gruß,
Harald | Antworten
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| Geschrieben am 18.12.2009 um 21:11 Uhr  
| servas
bevor hier klassifiziert wird, was illegal ist und was nicht,
durch jede nicht eingetragene Veränderung erlischt die Betriebserlaubnis!
Punkt!
zum nachlesen:
Nach § 19 Abs.2 Satz 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs, wenn an ihm Änderungen vorgenommen werden, durch die
* die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird (Nr.1)
* eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist (Nr.2)
* das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird (Nr.3)
und für die Riemenscheibentuner ala EBAY:
Der Erlöschenstatbestand der Ziffer 3 ist insbesondere bei Leistungssteigerungen anzunehmen, da bereits geringfügige Änderungen der Motorleistung zu einer Erhöhung der Abgas- und Geräuschemission führen.
just my 50ct
--
Gruss, Karsten
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Flensburg ist wie Payback! Ab 18 Punkten bekommt man ein Fahrrad!
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 680
User seit 16.01.2008
| Geschrieben am 18.12.2009 um 21:13 Uhr  
| Hallo zusammen,
findet Ihr nicht auch? Weniger zum Thema TSCHallDempfär ist oft mehr.
Schweigen und genießen, -manmanman.
Der Halter ist für das Fahrzeug verantwortlich, auch nach der HU, mit den ganzen trockenen Paragraphen will ich Euch und mich erst gar nicht belästigen.
Gruß
Franky
und es hört sich doch ganz gut an.
--
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8641
User seit 02.03.2006
| Geschrieben am 18.12.2009 um 21:37 Uhr  
|
Zaskar schrieb:
servas
bevor hier klassifiziert wird, was illegal ist und was nicht,
durch jede nicht eingetragene Veränderung erlischt die Betriebserlaubnis!
Punkt!
zum nachlesen:
Nach § 19 Abs.2 Satz 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs, wenn an ihm Änderungen vorgenommen werden, durch die
* die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird (Nr.1)
* eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist (Nr.2)
* das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird (Nr.3)
und für die Riemenscheibentuner ala EBAY:
Der Erlöschenstatbestand der Ziffer 3 ist insbesondere bei Leistungssteigerungen anzunehmen, da bereits geringfügige Änderungen der Motorleistung zu einer Erhöhung der Abgas- und Geräuschemission führen.
just my 50ct
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Gruss, Karsten
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Ich zitiere das mit Satiere
http://www.youtube.com/watch?v=0BxsNp6SbS8
Und über Xenon Brenner in Gen II reden wir beim nächsten mal Karsten
Wer ohne Fehler ist werfe den ersten Stein
--
Viele Grüsse
Ralf
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