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Klatsch und Tratsch » » Thema: "geblitzt" |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 271
User seit 27.03.2007
| Geschrieben am 03.12.2009 um 14:43 Uhr  
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Wiesel schrieb:
Auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von weniger als 41 km/h, mindestens jedoch mehr als 25 km/h, kann ein Fahrverbot angeordnet werden, wenn der Fahrer im Jahreszeitraum bereits wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes von mehr als 25 km/h bestraft wurde. Ist Ermessenssache, wird in letzter Zeit aber immer häufiger so gehandhabt.
Grüße vom Willy
--
Open your mind!
Hallo Willy.
Ist das wirklich Ermessenssache?
Ich nahm an das es die Regel ist. Und wonach richtet das Ermessen?
Wäre schön wenn Du mehr wüsstest. Hab nämlich auch so ein 28er Ding am laufen...
LG
Heinz
--
Liebe Grüsse, Heinz (us Kölle)
350er, schwarz (was denn sonst?), Leder Tobacco, Command, 7G-Tronic, Sportfahrwerk, 55er Auspuff, SportLuFi, Brock B16 vorn 8,5x18 hinten 9,5x18 ... | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8671
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 03.12.2009 um 17:52 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 03.12.2009 um 17:54 Uhr ]
Hallo zusammen,
meine Meinung übrigens zu Geschwindigkeitsüberschreitungen: Kann mal passieren, klar. Ist mir selbst früher auch mal passiert, und auch jetzt kann ich nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass ich mal wieder mit 10-30 km/h zu viel geblitzt werde.
Dann aber bitte dazu stehen, büßen (also zahlen und ggf. den Führerschein abgeben) und sich entsprechend bessern, statt (obwohl man weiß, dass man wirklich entsprechend zu schnell war) mit einem Anwalt auf Verzögerung oder Einstellung zu spekulieren und einfach so weiterzumachen.
--
Grüße
ABC
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SLK Nr. 6 seit '97: R171 350 7G iridiumsilber, EZ 07/2004
Mainstream ist meist Quatsch, es gibt so viele populäre Irrtümer.
Trotzdem lehnen die meisten andere Meinungen stets sofort ab. | Antworten
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 11905
User seit 05.03.2008
| Geschrieben am 03.12.2009 um 18:53 Uhr  
|
ABC schrieb:
Dann aber bitte dazu stehen, büßen (also zahlen und ggf. den Führerschein abgeben)
Hi ABC,
ist ja in Ordnung, so macht man das. Ich bewundere dich dann auch dafür, daß du dem Finanzamt bei entsprechendem Gewinn die Steuern komplett bezahlst und dir nicht entsprechende Geräte / Fahrzeuge anschaffst.....
Gruß aus Meenz / Werner | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 04.12.2009 um 07:42 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 04.12.2009 um 07:48 Uhr ]
Hallo Werner,
von der Steuer absetzen kann man nur geschäftlich genutzte Geräte, und das wird bei Steuerprüfungen auch überprüft. Von daher finde ich Deinen überraschenden Vorwurf unangebracht, zumal Du doch m.W. selbst selbständig bist und die eingeschränkten Möglichkeiten kennen dürftest. Oder kaufst Du Dir immer munter allerlei Privates auf Firmenkosten? Also ich habe noch nicht mal einen Dienstwagen (weil der sich für Unternehmer wegen der 1%-Regel eh nur bei deutlich mehr als 20.000 privaten km pro Jahr gerade mal so lohnt, das kann jeder nachrechnen - so toll ist das gar nicht, wie alle die denken, die keine Ahnung und keinen Dienstwagen haben, aber neidisch auf die sind, die einen haben) und flunkere auch nicht bei der Steuer - ruhig schlafen ist mir mehr wert.
Zudem: Wir sind off-topic, es geht hier um Verkehrsdelikte und die Strafen dafür.
--
Grüße
ABC
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 586
User seit 10.09.2008
| Geschrieben am 04.12.2009 um 11:05 Uhr  
|
LuckySLK schrieb:
In Zukunft mußt Du im Raume Bochum auch aufpassen. Da installiert die Stadt (nicht die Polizei) auf der A40 und A 43 ebensolche statonären Anlagen zwecks Geldbeschaffung.
Ist doch bei uns im Ruhrgebiet normal wenn es auf das Jahresende zu geht....
Da lauern sie an allen Ecken, nicht nur auf der BAB.... diese Wegelagerer!
Ist mir in den letzten Jahren verstärkt aufgefallen. Ab ca. Mitta Januar wird es dann wieder etwas ruhiger.
Gruß
Burkhardt | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2105
User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 04.12.2009 um 12:39 Uhr  
|
heinz57 schrieb:
Wiesel schrieb:
Auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von weniger als 41 km/h, mindestens jedoch mehr als 25 km/h, kann ein Fahrverbot angeordnet werden, wenn der Fahrer im Jahreszeitraum bereits wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes von mehr als 25 km/h bestraft wurde. Ist Ermessenssache, wird in letzter Zeit aber immer häufiger so gehandhabt.
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Die Variante fällt der Behörde nur auf, wenn ein VZR-Auszug angefordert wird, aber das passiert nicht in jedem Fall.
Bei dieser Begehungsvariante ist das Fahrverbot zwar der gesetzlich vorgesehene Regelfall, von dem bei Vorliegen besonderer Umstände abgewichen werden kann. Manchmal schaut sich die Behörde beide Tatumstände sofort an und wägt ab, aber meistens muß man als Betroffener auf die Besonderheiten der Einzelfälle hinweisen und ein Fahrverbotsverzicht (meist gegen Erhöhung der Geldstrafe) beantragen. Alleine schon wegen der zwingend nötigen Akteneinsicht würde ich diese Bearbeitung einem Anwalt, möglichst Fachanwalt für Verkehrsrecht, überlassen.
Die Leute sind halt oft verwundert, dass auch bei mehrfach "geringen" Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann.
Grüße vom Willy
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Beiträge: 271
User seit 27.03.2007
| Geschrieben am 04.12.2009 um 13:01 Uhr  
| @Willy
Danke für die Antwort.
Mal sehen, was draus wird....
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