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Klatsch und Tratsch » » Thema: Haftstrafe für "Autobahn-Drängler" |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 204
User seit 31.08.2003
| Geschrieben am 19.02.2004 um 20:59 Uhr  
| Im weiteren hätte ich eine ganz einfache Lösung, wie man Raser zähmt, denn es sind immer die gleichen, die rasen, sowie es immer die gleichen sind, die Montags blau machen usw. usw.
Sobald einer sein Ticket abgeben muss (Ersttäter ausgeschlossen, jeder hat schliesslich ne Chance verdient), veröffentlicht man das in der Zeitung. Bevor so einer dadurch prominent wird und allenfalls z.B. bei einer allfälligen Jobsuche etc. darauf angesprochen wird, wird er sich überlegen, wie manchen Zeitungshinweis er sich in dieser Sache noch leisten kann.
Na, das wäre wohl etwas über das Ziel hinaus geschossen!
Nur ein Beispiel: Ein absolut zuverlässiger Mensch übersieht 3 mal hintereinander eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Dann soll dieser, unter Umständen einer der ansonsten korrektesten Menschen, in der Zeitung diffamiert werden? Das ist doch wohl nicht dein Ernst! Wofür soll das gut sein?
An die Geldbörse mus es gehen! Und zwar immer in Relation zum Einkommen!
Veröffentlichungen sind imho an ganz anderer Stelle sinnvoll. Es sollte z.B. erlaubt werden, ein Bild von einem Ladendieb --inflagranti von der Videoüberwachung aufgenommen-- in die Auslage zu stellen. Und zwar solange, bis die Ware wieder im Geschäft ist bzw. der Dieb sie bezahlt!
Selbst das ist im Rahmen vom Täterschutz nicht zulässig! Warum das nicht zulässig ist weiss wohl kein Mensch!!!
--
CU im SLK
~~~maurice~~~ | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1242
User seit 12.10.2003
| Geschrieben am 19.02.2004 um 21:14 Uhr  
| Hallo
Irgendwann werden auch die Leute eingesperrt, die an jemanden auf der Autobahn zu schnell vorbeifahren. Man schaut in den Rückspiegel und sieht wie der Hintermann in´s schleudern gerät. Und warum, weil er gepennt hat und erschrocken ist, daß er nicht alleine auf der Autobahn ist. Und dann kommt´s zur Gerichtsverhandlung und man wird verurteilt wegen zu schnellem Vorbeifahren, sprich "rasen". Das kanns nicht sein.
Nochmal zum Unfall. Die Frau fürh ja angeblich 150 km/h. Wenn Turbo Rolf mit 250 auf Sie zugekommen wäre, dann hätte die Frau das doch im Rückspiegel sehen müssen. 250-150=100 Das heißt das der Wagen dann mit 100 km/h auf sie zu kam. Das ist nicht allzuschnell abgesehen von der Basisgeschwindigkeit. Was ich damit sagen will ist, daß die Frau genügend zeit gehabt hätte, in ruhe rüberzufahren. Stattdessen hat sie wohl zu spät in den Spiegel geschaut und dann überreagiert. Oder sie hat geträumt und dann Reflexmäßig falsch reagiert. Mir geht es immer noch nicht in den Kopf wie man ihn deshalb so hart bestraft.
Gruß Klaus | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 436
User seit 19.10.2003
| Geschrieben am 19.02.2004 um 21:30 Uhr  
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maurice schrieb:
Diesem Drängeln selbst muss ein Riegel vorgeschoben werden! In 25 Jahren Autofahren und vielen Autobahnkilometern habe ich schon oft Geschwindigkeits-, aber noch nie Abstandskontrollen bemerkt! Hier muss viel mehr getan werden, da das Drängeln nur nachlässt, wenn man die Gefahr des "Erwischtwerdens" immens erhöht!
--
CU im SLK
~~~maurice~~~
Also bei uns in Ö gibt es das 9 mal auf unseren Autobahnen, die von Brücken herunter messen und Fotos machenb. Diese mobilen Standgeräte werden ständig von Brücke zu Brücke verschoben. Hab selbst auch schon einen Polizisten gesehen der eine Solche Station montiert hat, wenn man es nicht weiß, ist es wirklich unmöglich diese zu sehen. finde ich aber eine gute Anschaffung.
lg BigBill
--
Der Inscheniör hats schwör | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 19.02.2004 um 21:39 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von framati am 19.02.2004 um 21:43 Uhr ]
Um nochmal auf das Verhalten von DC in dieser Sache zurück zu kommen:
Die Entlassung des erstinstanzlich Verurteilten halte ich für scheinheilig und rechtlich mehr als bedenklich, denn sollte in 2. Instanz ein Freispruch folgen, hätte der AN einen einklagbaren Anspruch auf Wiedereinstellung (soweit ich als Nicht-Jurist weiß).
Scheinheilig finde ich das Verhalten von DC deshalb, weil dem jetzt Verurteilten doch erst durch die Rahmenbedingungen seines Arbeitsverhältnisses die Möglichkeiten geboten wurden so über die Stränge zu schlagen (wenn es denn so war).
Laut div. Zeitungsberichten gab es firmenintern eine Art Rangliste, wer die Rekordzeit von Sindelfingen nach Papenburg halte. Wie schon oben gepostet wurde, kann das DC kaum verborgen geblieben sein!
Wieso müssen eigentlich DC-Testfahrer von Sindelfingen nach Papenburg heizen? Können die allfälligen Tests nicht vor Ort im Großraum Stuttgart ebenso erledigt werden. Warum fahren Ingenieure diese PS starken Limousinen jeder einzeln dorthin? Kann das auf einem Transport-LKW oder auf Schienen nicht sogar noch billiger erledigt werden?
Wieso werden Ingenieure bei DC dafür bezahlt Autos zu überführen? Denn ein Test unter Realbedingungen sollte die Fahrt nach Papenburg selbst -laut DC- ja wohl gerade nicht gewesen sein.
Warum werden Zeitpläne so eng gefasst, dass (wenn es tatsächlich so geschehen ist?) Ingenieure und Testfahrer an einem Werktag nach Papenburg zum Testen und wieder nach Sindelfingen zurück müssen.
Bei allen aufgeworfenen Fragen steht meiner Meinung nach -unabhängig von dem leider passierten Unfall auf der A8- der Arbeitgeber, also DC in einem ziemlich schlechten Licht.
Sollte es letztinstanzlich bei der Verurteilung des Testfahrers bleiben, sehe ich bei DC ein erhebliches Maß an Mitverschulden.
--
Schöne Grüße ausm Süden
Frank
Dat is aber auch ne jute Wagen (K. Adenauer) | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 19.02.2004 um 21:58 Uhr  
|
framati schrieb:
19.02.2004 um 21:43 Uhr ]</font>
Sollte es letztinstanzlich bei der Verurteilung des Testfahrers bleiben, sehe ich bei DC ein erhebliches Maß an Mitverschulden.
--
Schöne Grüße ausm Süden
Frank
Dat is aber auch ne jute Wagen (K. Adenauer)
Meine volle Zustimmung!
--
Grüße, Lutz
Nobody is perfect, first of all my SLK! | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 19.02.2004 um 22:13 Uhr  
| __________________________________________________________
Rolf F. lebt zusammen mit seinen Eltern
Rolf F., von "Bild" als Rambo und Lebemann beschrieben, macht in Wirklichkeit einen eher schüchternen Eindruck. Bis heute lebt er zusammen mit seinen Eltern in einem Einfamilienhaus in Münsingen auf der Schwäbischen Alb, von wo er jeden Morgen mit seinem goldfarbenen Mercedes SLK rund 65 Kilometer nach Sindelfingen fuhr. Seit dem Unfall lässt er sich von einem Arbeitskollegen abholen - er selbst hat vorläufig keinen Führerschein mehr.
Quelle: http://www.stern.de/sport-motor/autoservice/index.html?id=520019&p=2&nv=ct_cb&eid=510799
__________________________________________________________
Oups,... das hab' ich erst jetzt gefunden. Einen SLK also.....
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 19.02.2004 um 22:39 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SugarLooK am 19.02.2004 um 22:42 Uhr ]
maurice schrieb:
Nur ein Beispiel: Ein absolut zuverlässiger Mensch übersieht 3 mal hintereinander eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Dann soll dieser, unter Umständen einer der ansonsten korrektesten Menschen, in der Zeitung diffamiert werden? Das ist doch wohl nicht dein Ernst!
Du hast den Satz überlesen, wenn einer sein Ticket abgeben muss . In der Schweiz zumindest muss das Vergehen gravierend oder das Verkehrsstrafenregister lang sein, bevor das passiert. Und ich sagte auch, erst nach dem zweitenmal. So würde man die Notorischen erwischen. Nur über den Geldbeutel geht das nicht. Die Ferrari-Fahrer können alle Bussen bezahlen, egal wie hoch sie sind.
--
Grüsse aus der Schweiz
Babs
Die, mit dem kleinen Schwarzen! | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2105
User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 20.02.2004 um 01:25 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Wiesel am 20.02.2004 um 01:31 Uhr ]
LuckySLK schrieb:
Was mich . . . . bewegt ist die Tatsache, wie dieser Mann . . . . bei MB überhaupt als Testfahrer beschäftigt werden konnte. Der oder die Vorgesetzten hätten doch deswegen schon viel früher handeln müssen und ihm ein anderes Aufgabengebiet zuweisen müssen. Darin sehe ich eine grobe Fahrlässgkeit und moralische Mitschuld.
--
Grüße, Lutz
Nobody is perfect, first of all my SLK!
Wirklich kein schlechter Gedanke. Wenn der Verurteilte tatsächlich ein Verkehrs-Rowdy ist und die Vorgesetzten positive Kenntnis davon hatten. Wohl bemert: "Wenn!"
So einer hätte doch eigentlich schon früher auffallen müssen. Wie sah eigentlich das Verkehrszentralregister des Verurteilten aus? Sauber?
Oder hat DC etwa alle früheren Halteranzeigen, in Wahrheit vielleicht diesen Mann betreffend, abgeblockt? Dann wäre wirklich die juristische Frage nach sog. "Tun durch Unterlassen" zu stellen.
Da würde es auch nicht mehr helfen, diesen Mann NACH dem Urteil sofort zu entlassen. Hätte DC einen Rowdy weiter auf der BAB testen lassen, wenn er vor Gericht "davongekommen" wäre???
* * *
Autos dieser Leistungsklasse dürften eigentlich - ähnlich wie Waffen - nur an Leute mit der nötigen charakterlichen Eignung herausgegeben werden.
Insoweit begrüße ich ausdrücklich, dass die Kosten für Anschaffung und Unterhalt der wirklich "starken" Autos normalerweise nur von Leuten aufgebracht werden können, die erst im "gesetzteren" Alter über die nötigen Mittel verfügen. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass ältere Fahrer a) weniger Frust oder Imponiergehabe im Straßenverkehr ablassen müssen und b) eher wissen, wann definitiv Schluß ist mit der Raserei. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Ich persönlich bin einen "regulären" CL 600 'mal drei Tage lang gefahren und kann nur sagen, dass der Wagen und seine Kraft seeeeehr süchtig machen können. Allerdings habe ich noch nicht vergessen, wie man sich mit einem 44-PS-Käfer auf der Überholspur fühlt, wenn der Daimler von hinten auffährt.
Jeder Autofahrer - jeder Mensch? - sollte wissen, wie man sich als der "Schwächere" fühlt.
Ob man als Vorausfahrender dann unbedingt ins Schleudern kommen muß, ob diese Panikreaktion etwa - und wieweit? - dem Drängler im Sinner der strafrechtlichen Kausalität zuzurechnen ist? Auch dies wird die nächste Instanz zu klären haben.
Die wirkliche Strafe ist ohnehin der Ruf des eigenen Gewissens.
Grüße vom Willy
--
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 20.02.2004 um 08:27 Uhr  
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Wiesel schrieb:
Die wirkliche Strafe ist ohnehin der Ruf des eigenen Gewissens.
Genau! Wie schnell man einen Uebernamen kriegt, weiss doch jeder, es genügt, einmal ins Fettnäpfchen zu treten.
Gegen Rufmord bin ich vehement. Ich erinnere an den Fall vor ein paar Jahren. Thomas Borer musste als Botschafter der Schweiz in Berlin den Hut nehmen aufgrund einer Zeugenaussage, die nachträglich widerrufen wurde, ohne Sanktionen für die Zeugin. Und das, weil Politiker und Medien in der Schweiz sonst den Rücktritt eines Bundesrates gefordert hätten. Dieser rettete seine Haut mit der Absetzung von Thomas Borer. Letzterer erhielt eine Millionenabfindung von der Schweizer Presse, weil er sonst den Prozess in Amerika weitergeführt hätte, was ihm möglich gewesen wäre, weil seine Frau, Shawne Fieldung, Texanerin ist. Geld hat er jetzt, aber seine diplomatische Laufbahn ist im Eimer.
Was, wenn wie in diesem Fall die Zeugenaussagen ebenso ungenau oder sogar falsch sind. Was kriegt man eigentlich noch mit, wenn man mit 200 oder noch mehr km auf der Autobahn fährt. Ich weiss es nicht, da ich diese Tempi nicht gewohnt bin.
Auf jedem Fall drücke ich unserem SLK-Fahrer die Daumen, dass er ein faires Verfahren kriegt.
--
Grüsse aus der Schweiz
Babs
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