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Klatsch und Tratsch » » Thema: Haftstrafe für "Autobahn-Drängler"
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   ElliPirelli

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Beiträge: 435
User seit 20.07.2003
 Geschrieben am 18.02.2004 um 12:14 Uhr   
Mal ganz abgesehen von dem Urteil:

ich glaube der Mercedes-Fahrer weiß am besten,was und wie es passiert ist, diese Dinge zu verarbeiten ist wahnsinnig schwer, zumal 2 Personen tot sind. Ob schuldig oder nicht. Eine Haftstrafe geht vorbei...aber dieser Unfall wird immer in seinem Kopf sein!!!!! Eine viel schlimmere "Strafe".

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 18.02.2004 um 13:04 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Bernd-M am 18.02.2004 um 13:06 Uhr ]

Hallo,

es ist ja nun erst ein paar Stunden her, seit das Urteil gefallen ist, und man muesste erst einmal die Urteilsbegruendung lesen. Ausserdem ist wohl keiner von uns ueber alle Aussagen, die von den diversen Zeugen gemacht wurden lueckenlos informiert.
Aus dem, was man so frei zugaenglich erfahren konnte haette ich aber eher auf einen Freispruch getippt, und ich glaube auch nach wie vor an eine erfolgreiche Berufung.
Der Knackpunkt ist fuer mich (ganz abgesehen davon, dass niemand genau weiss, ob der Richtige vor Gericht stand) dass es keinen vernuenftigen Grund gibt, angesichts eines schnell von hinten nahenden Fahrzeuges gleich den Abflug in die Botanik zu machen. Ereignisse wie diese sind in aehnlicher Form jedem von uns schon passiert, aber die allgemeine Erfahrung zeigt ja ganz klar, dass ein Draengler zwar nervt, aber einen letzlich nicht wirklich rammt. Also behaelt doch jeder -taeglich tausendfach auf Deutschlands Strassen- die Nerven, aergert sich zwar aber nimmt zum Einscheren die naechste Luecke, die ihm passend erscheint.
Es muessen also auch im Auto des Opfers Umstaende geherrscht haben, die unfallursaechlich waren. Ich moechte niemandem wehtun,deswegen lieber keine grossen Spekulationen, nur ein paar Stichworte: Minutenlang nicht mehr in den Rueckspiegel geguckt, quaengelndes Kind, bimmelndes Handy etc. etc.
Urteile duerfen nicht dazu missbraucht werden, Exempel zu statuieren, wenn die Lage nicht absolut klar ist!
Abgesehen davon muss sich Mercedes trotzdem Gedanken ueber die charakterliche Eignung seiner Testfahrer machen. Sollte der Mitarbeiter weiter beschaeftigt werden, so wuerde ich ihn ausschliesslich in der Smart-Erprobung einsetzen.

--
Bernd

<I> Wenn die Maschinen, die die Menschen so im Laufe der Zeit erfunden haben, nun auch noch funktionierten, was waere das fuer ein angenehmes Leben (K. Tucholsky)</I>

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   bunnie

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Beiträge: 139
User seit 16.04.2003
 Geschrieben am 18.02.2004 um 14:21 Uhr   


Duke schrieb:

Eine zweischneidige Angelegenheit... Wenn man normal überholt und einer kommt irrwitzig zu schnell an... Mir passiert das jeden Tag auf dem Weg in oder von der Arbeit, dass einer schnell aufschließt. Ich verreiße das Steuer nicht, sondern denke mir meinen Teil (Autobahn auf 120 begrenzt, ich schon mit 130 unterwegs).




Oh, oh, nur weil das viele machen, ist das immer noch nicht richtig!!! Es ist weiterhin falsch das zu tun und zwar von jedem einzelnen. So ein Verhalten wird allzu häufig als Kavaliersdelikt gesehen. Tatsächlich werden damit unnötig Leben riskiert, wie man ja auch hier sehen kann.
Das Ding, das zwischen 2 Autos bleiben sollte, heißt SICHERHEITSabstand. Und Rücksicht ist das, was uns von den anderen Erdenbewohnern unterscheidet. Rasen ist gut und schön, mache ich auch, aber man sollte wirklich wissen, wann es NICHT geht.


--
Gruss
Etha

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 18.02.2004 um 14:34 Uhr   
dpa-meldung:
Karlsruhe (dpa) - Es passiert jeden Tag hundertfach auf deutschen Autobahnen: Ein Wagen rast auf der Überholspur von hinten auf ein langsamer fahrendes Auto zu und drängelt es zur Seite.

Hundertfach geht das Tag für Tag gut, weil der vordere Fahrer die Nerven behält und ohne Panik die Spur wechselt. Am 14. Juli 2003 ging es nicht gut. Eine 21-jährige Autofahrerin verliert auf der Autobahn A 5 die Kontrolle über ihren Kleinwagen. Die Frau und ihr zweijähriges Kind kommen ums Leben.

«An dem Angeklagten soll kein Exempel statuiert werden», sagte Oberstaatsanwalt Matthias Marx in seinem Plädoyer im Gerichtsprozess um den Karlsruher Autobahnraser. Aber Marx gibt auch zu, dass die Beweislage nicht gerade üppig ist und «kaum ein Verkehrsunfall in der Geschichte der Bundesrepublik die Gemüter so erregt hat wie dieser». Bei der Verhängung einer Haftstrafe wird mit einer Berufung der Verteidigung gerechnet.

Zwei kritische Punkte haben sich an den vier Verhandlungstagen herausgeschält: Erstens die Rolle der Zeugen, die den Fahrzeugtyp des Autobahnrasers erkannt haben wollen. Und zweitens die Rolle eines 40- jährigen DaimlerChrysler-Ingenieurs, der als Vorgesetzter des Angeklagten an jenem Unglücksmorgen ebenfalls über die A 5 zur Teststrecke nach Papenburg gefahren war. Der Angeklagte mit dem Spitznamen «Turbo-Rolf» saß in einem Mercedes CL 600 Coupé, sein Vorgesetzter in einer S-Klasse-Limousine. Von hinten unterscheiden sich beide Fahrzeugtypen nur unwesentlich.

Einer der drei Hauptzeugen will erkannt haben, dass das Raserfahrzeug zwei getrennte Scheinwerfer auf jeder Seite gehabt habe. Das spräche für den Coupé des 34-Jährigen. Doch lassen sich solche Details überhaupt zweifelsfrei erkennen, wenn man - wie der Zeuge angegeben hat - selber mit Tempo 220 über die Autobahn rast und von einem anderen Fahrer «flott und zügig überholt» wird?

Nicht nur der Angeklagte, sondern auch sein Vorgesetzter gehörte für die Polizei lange Zeit zum Kreis der Verdächtigen. Auch er hatte sich wenige Tage nach dem Unfall mit einem Anwalt in Verbindung gesetzt. Beide zogen sich in Papenburg zu einer Besprechung zurück. «Es bestand der Verdacht, dass sich beide Kollegen abgesprochen hatten», sagte Oberstaatsanwalt Marx am Montag. Sogar der Verdacht eines Fahrzeugtauschs stand im Raum.

Marx erinnerte auch an die zurückhaltenden Zeugenaussagen mehrerer DaimlerChrysler-Mitarbeiter, die zu einem Wutausbruch der Richterin Brigitte Hecking geführt hatten. «Auch ich hatte genauso die Schnauze voll», sagte der Ankläger, räumte aber ein: «Es mag verständlich sein, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.» Dass der Verteidiger den Vorgesetzten des Angeklagten als möglichen Täter nennt, könnte somit Teil einer gezielten Strategie sein. «Die Idee könnte sein, dass keinem was passiert, wenn der Angeklagte und einer seiner Kollegen als Unfallverursacher in Frage kommen und die Schuld somit nicht letztlich geklärt werden kann», hatte Nebenkläger Paul Kleiser vor einer Woche erklärt.

Trotz Verurteilung: Die Anhänger der «Linksblinkerfraktion» auf deutschen Autobahnen werden sich kaum abschrecken lassen, glaubt der Sprecher der Karlsruher Staatsanwaltschaft, Rainer Bogs. Auch künftig wird daher wohl jeden Tag hundertfach ein Fahrzeug auf der Überholspur ein anderes Auto rücksichtslos zur Seite drängeln.

Hajo

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SLK , was sonst.

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   Duke

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 Geschrieben am 18.02.2004 um 15:10 Uhr   
@ Bunny: Ich hatte es ja nicht gut geheißen weil es viele tun. Ich für meinen Teil vermeide es immer schnell ganz nah auf zufahren. Ich überlege nur, ob ein schnelles nah auffahren zu so einer Reaktion führt. Das so einer bestraft gehört, steht außer Zweifel, denke ich. Dafür gibt es Verkehrsregeln, und, richtig, Sicherheitsabstand. Aber man ist sich nicht mal sicher das er es war, geschweige denn, dass er allein durch das drängeln die Katastrophe ausgelöst hat.

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   bunnie

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 Geschrieben am 18.02.2004 um 15:30 Uhr   
@ Duke: Ich hatte es auch nicht so verstanden, daß Du es gut heißt.
Ich finde es nur bedenklich, wie normal es viele finden, daß gedrängelt wird wo es nur geht.
Und ich bin auch der Meinung, daß die Verurteilung recht zweifelhaft war. Jedoch bin ich auch der Meinung, daß die Richterin sehr wohl in der Lage war, sich ein Bild zu verschaffen. Also ganz so abwegig ist es wohl nicht, daß er schuld war. Und wenn er auch nicht komplett schuld war, sondern einfach nur teilweise dazu beigetragen hat, ist er immerhin mitschuldig am Tod von 2 Menschen.

--
Gruss
Etha

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   S - FP 230

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 Geschrieben am 18.02.2004 um 15:36 Uhr   
Ob nun schuldig oder nicht, vermag ich nicht beurteilen.

Die Richterin hat da sicherlich auch das persönliche Auftreten der Zeugen und des Angeklagten mit berücksichtigt.

Aber was ich heftig finde, sind die 18 Monate ohne Bewährung.

Heute kam im SWR ein kurzes Statement zum Prozess und als Stellungnahme zur Foderung der Staatsanwaltschaft nach Haftstrafe ohne Bewährung wurde gesagt, dass jemand, der betrunken einen Verkehrsteilnehmer tot fährt in der Regel mit Bewährung davon kommt.

Das fand ich dann doch heftig.

Aber wie schon gesagt, vermutlich wurde das ganze persönliche Auftreten, die Vertuschungsversuche etc. negativ bewertet und schlussendlich dann auch die öffentliche Meinung etwas berücksichtigt.

Als Autofahrer unterliegt man der Gefährdungshaftung und wenn einer unterm auto schläft und man steigt einfach ein, fährt los und der wird verletzt, ist man dran! Lediglich über den Verschuldensgrad und die Haftungsquoten wird dann noch "gestritten".

Am Steuer ist man immer mit einem Bein im Knast und bei der Haftung mit 10 bis 20% dabei!

Gruss

Frank Peter

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   Duke

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User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 18.02.2004 um 15:43 Uhr   
Mal ganz ehrlich: Die Krönung ist Hajos geposteter Beitrag, das evtl. auch der Chef in Frage käme! Das würde bedeuten, dass es sogar noch problematischer mit der Benennung des Schuldigen ist! Vor allem, wenn, wie meist üblich, die Firmenwagen gleich Kennzeichen haben bis auf die Zahlenfolge!!!

--
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 Geschrieben am 18.02.2004 um 16:23 Uhr   
Hallo,

ich finde, das Urteil ermahnt uns alle, die wir auf der Autobahn fahren und dabei auch schnell fahren.
Schnell fahren ist immer dann, wenn man nicht ganz alleine unterwegs ist, etwas, bei dem andere "mitspielen" müssen. Man darf nicht jedem Auto die gleichen fahrdynamischen Qualitäten unterstellen wie schnellen Autos (auch unseren), und man darf genauso nicht allen Fahrern das gleiche Fahrkönnen unterstellen. Das Urteil ermahnt, das zu bedenken.
Ich fahre grundsätzlich immer defensiv und mit genügend Abstand auf der Autobahn, aber auch schnell. Und nicht immer bin ich in der gleichen Stimmung: mal ehrlich, ich ertappe mich auch schon einmal dabei, bei dem 20sten stoischen Linksfahrer mal etwas energischer auf sich aufmerksam zu machen. Erst recht, wenn ich einen stressigen Tag hatte und der Linksfahrer vielleicht gerade pennt.
Das Urteil führt mir vor Augen, daß in genau diesem Auto des 20sten Linksfahrers ein Rentner, ein Anfänger, eine durch ihr Kind abgelenkte Mutter oder ein verbotenerweise telefonierender sitzen kann. Und daß ein spätes Bremsen mit schlagartigem Erscheinen im Rückspiegel in Postergrösse diesen Fahrer zu einem Fehler provoziern kann. Für den ich dann mit verantwortlich wäre, auf jeden Fall ethisch gesehen.

Die Mutter hat ihren Teil der Schuld mit dem Leben bezahlt, der Testfahrer mit der Medienhetze und dem Urteil. So hart wie das klingt.

Gruß
Bernd
PS: Ich glaube, das Urteil ist auch deswegen so vergleichsweise hart ausgefallen, weil der Eindruck, daß sich die Ingenieure abgesprochen hatten, wohl sehr stark war. Da fehlt mir auch das Verständnis: Wenn ich Scheiß gebaut habe, muss ich danach wenigstens denn Mumm aufbringen und dazu stehen und nicht herumtricksen und -mauern.

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   SLKbeifahrerin

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Forenquintaner
Beiträge: 77
User seit 07.08.2003
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 18.02.2004 um 16:26 Uhr   
Er bestreitet nach wie vor , mit dem Unfall etwas zu tun zu haben und
nahm das Urteil ruhig und ohne äußere Erregung entgegen.




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Wer heute den Kopf in den Sand steckt,
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