Hi,
gleich im vorab, ich möchte keine weitere Diskussion pro/contra Eisenmann/Supersprint anfangen, auch im Archiv habe ich mich schon informiert!
Nun zum Thema:
Ich habe einen 230er 09/2000, also eindeutig Facelift (und mit serienmäßigem Mitteltopf). Wenn ich nun einen Supersprint in Edelstahl kaufe habe ich dann noch eine Betriebserlaubnis oder erlischt diese??? Nach meinem Wissensstand ist die Supersprint Bescheinigung nur für preFL gültig - was ist aber mit FL???
Hi,
genau dieses Thema "infernalischer" Sound und ABE habt mich etwas stutzig gemacht - wenn ich dann die ABE sehr genau lese und nichts auslege komme ich zum Ergebnis daß die ABE nicht für den 230er FL gilt! Dummerweise kann die Polizei bei uns "sehr gut" lesen...
Übrigens ist der Geräuschpegel auf der Autobahn auf längeren Strecken noch erträglich?
Lt. Original ABE nur für PreFL....schreib mal an Raven....der hat ne "Zwischenlösung"...die aber rechtlich eher "grau" ist.......auf gut DEUTSCH....... bau Ihn ein und hab Spaß...
Wenn Du es rechtlich OK haben möchtest laß den SS eintragen
LG
Jan
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Die Herrschaft über den Augenblick ist die Herrschaft über das Leben!