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Klatsch und Tratsch » » Thema: Amazon - ich bin immer begeisterter |
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| Geschrieben am 25.02.2013 um 11:06 Uhr  
| Zudem.............
am Flughafen ist der Auftraggeber kein Privatunternehmer...............sondern der Staat !
Sicherheitskontrollen sind eine "hoheitliche" Aufgabe.
ciao
Ludo
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| Geschrieben am 25.02.2013 um 11:32 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von fundriver am 25.02.2013 um 11:34 Uhr ]
Ludo schrieb:
Zudem.............
am Flughafen ist der Auftraggeber kein Privatunternehmer...............sondern der Staat !
Sicherheitskontrollen sind eine "hoheitliche" Aufgabe.
Nein, so ganz stimmt das nicht. Die hoheitliche Aufgabe übernimmt die Bundespolizei (ehem. Bundesgrenzschutz). Die normalen Security Aufgaben werden von Sicherheitsfirmen übernommen, welche von dem jeweiligen Fulghafen Betreiber (auch Gesellschaften) beauftragt werden. Das daas Land und der bund häufig in diesen gesellschaften zu finden sind, das ist ein anderes Thema. Das Securitypersonal muss lediglich eine (Zuverlässigkeitsüber)prüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz über sich ergehen lassen.
Gruß der fundriver der bei Amazon soviel kauft, dass die Leitung glüht. | Antworten
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| Geschrieben am 25.02.2013 um 11:39 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Ludo am 25.02.2013 um 11:42 Uhr ]
Hi,
also ich kann mich hier nur auf die Zeitung verlassen, letzte Woche stand ein Artikel drin, das die Sicherheitskontrollen durch die Bundespolizei beauftragt wurden, die Fluggesellschaften/Flughafenbetreiber möchten jetzt den Bund für die Streikausfälle haftbar machen.
http://www.abendblatt.de/hamburg/article113819952/Hamburg-Airport-Chef-Streik-war-ruecksichtslos-und-unfair.html
ciao
Ludo
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| Geschrieben am 25.02.2013 um 11:41 Uhr  
|
Bestia negra schrieb:
Die Sicherheitskräfte am Frankfurter Flughafen werden durch eine Fremdfirma gestellt. Was meint ihr wohl was die Verdienen. Die Arbeitsanzüge müssen sie sich selber kaufen und ihr Vertrag ist auch nur befristet.
Nicht nur am Flughafen! Allgemein wird im Sicherheitsgewerbe gerne mit Fremdfirmen gearbeitet, die dann von Subunternehmern irgendwo zu Hungerlöhnen rekrutiert werden. Kenne das von meinem alten Arbeitsplatz
--
Viele Grüße, Bernd
+++ MBSLK.de OktoBärFest 2013 - mit viel Spass in den Herbst +++
Näheres unter http://goo.gl/qPr2D | Antworten
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| Geschrieben am 25.02.2013 um 12:26 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von fundriver am 25.02.2013 um 12:27 Uhr ]
OT
Ludo schrieb:
Hi,
also ich kann mich hier nur auf die Zeitung verlassen, letzte Woche stand ein Artikel drin, das die Sicherheitskontrollen durch die Bundespolizei beauftragt wurden, die Fluggesellschaften/Flughafenbetreiber möchten jetzt den Bund für die Streikausfälle haftbar machen.
http://www.abendblatt.de/hamburg/article113819952/Hamburg-Airport-Chef-Streik-war-ruecksichtslos-und-unfair.html
Hi,
ich kann leider den Artikel nicht lesen aber grundsätzlich ist es schon richtig, dass die hoheitliche Sicherheit der Bundespolizei obliegt. Zur Ausführung von z.B. Passagierkontrollen werden dann(von der Bundespolizei) Subunternehmer also Securityfirmen angestellt. Soweit zur Theorie. Da aber die Flughafengesellschaft oftmals der Vertragspartner mit der Sicherheitsfirma ist, tritt die Bundespolizei nur noch inoffiziell auf.
In diesem Fall wo man einen Sündenbock braucht, da fällt einnen dann wieder die Bundespolizei ein. Würde man jetzt wie laut Gesetz vereinbart die Bundespolizei dazu verdonnern Ihrer Aufgabe nachukommen, dann müssten die auch das Personal dafür stellen, was Sie nicht haben. Weiterhin fehlt es der Bundespolizei an Ausbildung.
Das würde nämlich auch bedeuten das bei Sicherheitsfragen garnicht gestreikt werden kann weil Bundespolizisten verbeamtet sind und dies nicht dürfen.
Daher hast Du in der Theorie Recht aber in der Prxis läuft es ein wenig anders.
Wobei ich in dem Gebiet kein Experte bin.
Gruß fundriver | Antworten
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| Geschrieben am 25.02.2013 um 12:48 Uhr  
| Wie waren Fundrivers Worte ?
"ich bin kein Experte".
Die Aussage war falsch, die Bundespolizei ist gesetzlich zur Erbringung der Leistung "Sicherheitskontrollen" verpflichtet. Auch die Vergabe der Leistung an Subunternehmer nimmt die BP NICHT aus der Leistungspflicht.
Folglich MUSSTE die BP Ihre eigenen Aufgaben wg. des Streiks selber erledigen, ansonsten wären diesmal grössere Regreßansprüche aufgelaufen.
ciao
Ludo
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| Geschrieben am 25.02.2013 um 13:19 Uhr  
| Geil !
Danke für den (bestimmt nicht genehmigten) Link
ciao
Ludo
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| Geschrieben am 25.02.2013 um 13:33 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von fundriver am 25.02.2013 um 13:34 Uhr ]
Ludo schrieb:
Wie waren Fundrivers Worte ?
"ich bin kein Experte".
Die Aussage war falsch, die Bundespolizei ist gesetzlich zur Erbringung der Leistung "Sicherheitskontrollen" verpflichtet. Auch die Vergabe der Leistung an Subunternehmer nimmt die BP NICHT aus der Leistungspflicht.
Folglich MUSSTE die BP Ihre eigenen Aufgaben wg. des Streiks selber erledigen, ansonsten wären diesmal grössere Regreßansprüche aufgelaufen.
Wo habe ich das bestritten ich habe nur aufgezeigt, das Theorie und Praxis nicht einher laufen. Und genau das wird sich Wiederspiegeln in den Regreßansprüchen. Da werden unter Grantie keine Schadenersatzforderungen laufen. Weil oftmals Gesellschafter der Flughäfen=Landund manchmal auch Bund und Bundespolizei=Bund.
Die Security wird oftmals auch mit Leiharbeitern aufgestockt und die bekommen numal ein sehr geringen Lohn und müssen nur im Sinne des Luftsicherheitsgesetz überprüft werden. Somit ist deren Arbeitgeben erstmal die SecFirma. Diese darf wiederum Streiken, die Bundespolizei dürfte dies garnicht, da wäre schon der erste Hacken. Das die Bundespolzei bzw. Luftsicherheitsbehörde (die ist in jedem bundesland wieder eine andere) die SecFirma beauftragt ist nur Makulatur, denn Politik=Sicherheitsbehörde und Flughafen=Politik. Zudem ist es erlaubt für diese Aufgaben andere Unternehmen zu beauftragen. Also drehen wir uns im Kreis und die Verlierer sind die Passagiere und die Airlines. Ob die Airlines klagen werden bleibt abzuwarten bei den Flughäfen kann ich es mir nicht vorstellen.
Gruß von nicht Experte zu nicht Experte | Antworten
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