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Klatsch und Tratsch » » Thema: Mietvertrag nach 1 Monat wegen Eigenbedarf gekündigt |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 07.10.2009 um 09:18 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 07.10.2009 um 09:26 Uhr ]
Moin Bernd,
"der Eigenbedarf war doch offensichtlich absehbar" -> Wie kommst Du denn darauf? Sind Vermieter alle böse, und unterstellt man denen immer gleich das Schlimmste? Doris hat nichts Konkretes dazu gesagt, nur, dass man es ihm unterstellen könnte.
Mir kommt Ihr Leute, die immer beim kleinsten Furz (sorry) gleich Rechtschutzversicherung, Rechtsanwalt und Mieterverein bemühen wie Leute vor, die sich permanent benachteiligt fühlen und dann immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen, nach dem Motto "das Imperium schlägt zurück". Es zuerst mal mit einem vernünftigen Gespräch zu versuchen, kommt Euch gar nicht mehr in den Sinn? Was würdest Du sagen, wenn Du eine Rechnung nicht pünktlich bezahlst und der Gläubiger Dir dann gleich den Gerichtsvollzieher schickt, ohne vorher mal eine Mahnung zu schicken oder anzurufen?
PS: Ich mache gerade nicht auf "dicke Hose" und habe oben doch extra angesprochen, dass es ärgerlich wäre, wenn sogar noch Provision angefallen wäre. Nicht gelesen, sondern nur das, was Dich in Deiner oben geschilderten eigenen Erfahrung bestärkt? Naja, es liest ja mittlerweile jeder fast nur das, was ihm kommod ist und seine Parolen unterstützt ("selektive Wahrnehmung").
--
Grüße
ABC
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Es gibt immer Ausnahmen von der Regel - deshalb ist die Regel aber nicht falsch!
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4142
User seit 23.09.2006
| Geschrieben am 07.10.2009 um 09:28 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Gerd122 am 07.10.2009 um 09:30 Uhr ]
Hi Doris,
ich würde mich an Eurer Stelle nicht einfach so zum 31.12.09 kündigen lassen. Und wenn doch, dann sollte aber vom Vermieter eine ordentliche Stange Kohle rübergeschoben werden.
Ihr, bzw. Eure Tochter werdet doch sicherlich Aufwendungen beim Bezug der Wohnung gehabt haben. Und wenn es nur der Umzugswagen oder Urlaubstage waren.
Diese Eigenbedarfskündigungen kommen vor Gericht in den seltensten Fällen durch, da sie häufig nur vorgeschoben sind. Und selbst wenn alles stimmt, kann der Vermieter niemanden einfach auf die Straße setzen, falls er doch nicht pünktlich auszieht. Bevor eine Räumungsklage durch ist, vergehen 1 bis 2 Jahre. Also genug Zeit, sich was neues zu suchen.
Viel Erfolg und obwohl ich privat kein Mieter bin, kann ich Dir nur den Mieterschutzbund empfehlen, denn hier riecht es sehr nach Abzocke.
Gruß
Gerhard
--
SLK 55 AMG - cubanitsilber
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 07.10.2009 um 10:07 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von silberbenz am 07.10.2009 um 10:19 Uhr ]
Halllo
sehe ich genau wie Gerd.
Langer Atem nötig aber raus bekommt er die Tochter nur wenn er klagt, das dauert und das kostet den Vermieter einiges, mit ungewissem Ausgang. Und Ihr habt genug Zeit zum suchen.
Ist der Eigenbedarf wahr wird der Vermietre sich monetär einigen wollen ( Ersatz der Kosten z. b Renovierung us.w. ) Kneift er da ist Abzocke zu vermuten.
Und nimmt er nach Auszug den angemeldeten Eigenbedarf nicht war, zieht also die " 105 Jahre alte Schweigermutter" nicht dort ein, könnt Ihr auch eure Kosten nachträglich geltend machen.
Meine erfahrung aus Mietzeiten ist, dass die meisten Vermieter aus reiner UNWISSENHEIT denken Eigenbedarf ist eine leichte Sache den Mieter los zu werden . Weit gefehlt, Ihr solltet einmal einige spezielle , passende Urteile ausdrucken und ihm zusenden um ihn zu " informieren ".
Richtig informiert wird er klein beigeben oder macht stetig nur Stress, was auch nervig ist und man lieber das weite ( neue Wohnung ) suchen sollte.
Hat euer Töchterchen hat sich etwa nicht richtig benommen , ist gar die geliebte von Osama bin Laden??
da gibt es doch so ein schönes aktuelles Lied?
alles gute wolfgang
PS jedenfalls solltet Ihr erstmal nicht widersprechen sonder Klärung versuchen. . Ihr gebt dem Mieter sonst einen guten Grund zu klagen. Wenn Töchterchen drin bleiben will oder erstmal muss ( bis zur neuen Wohnung ) einfach aussitzen. Merke Prozessverlierer zahlen die Gerichtskosten Und ein Eigenbedarf muss sehr genau und gründlich den Gericht dargelegt werden, das schaffen die wenigsten Vermieter ohne Ra .( und der kostet )
SLK -Ein Frack aus Blech
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 186
User seit 08.04.2008
| Geschrieben am 07.10.2009 um 10:09 Uhr  
| Hallo,
ich war selber 10 Jahre lang Eigentümer eines 3 Familienhauses.
Nun gut, die neuen Klauseln sagen, das auch ein Vermieter ein dreimontiges Kündigungsrecht hat, dass ist Fackt.
Ob er jetzt, wie in diesem Fall, schon vorher gewusst hat, dass er der neuen Mietpartei kündigt ist schwer nachweisbar. Das er auf Eigenbedarf kündigt, muss er aber nachweisen, d.h. er muss begründen können, das Person x aus seiner oder der unmittelbaren Familie die Wohnung mieten möchte.
In dem Falle muss er eine Person benennen.
Da denke ich mal das er das kann. Diese kann natürlich nur als vorwand benutzt werden/worden sein.
Gut, es gibt Möglichkeiten. Um einem Streit entgegen zu gehen, muss er aber der Momentanen Mietpartei etwas einräumen wo er sogar zu verpflichtet ist.
Sollten nämlich kosten enstanden sein, durch renovierung, oder einbauten, so muss er diese restlos erstatten. Auch braucht die Mietpartei bei Auszug keine renovierung vornehmen, wenn die Wohnung unrenoviert oder renoviert übernommen wurde. Des Weiteren, hat sie bis zum Ende der Kündigungszeit Mietrecht. Im Gegenteil, der Vermieter muss sogar einräumen das sie in dieser Zeit oder etwas länger braucht um eine VERGLEICHBARE Wohnung zu finden.
Unkosten die enstehen, durch Anzeigen in der Zeitung oder eventuell durch einen Wohnungsmarkler können dem derzeitiegen Vermieter in Rechnung gestellt werden. Ob dieser diese bezahlt ist eine andere sache.
Rechtlich, kann man gegen die Kündigung nicht angehen.
Es gibt jetzt aber fragen die man sich selber auch einmal stellen sollte. Ich meine das jetzt nicht Böse. Bitte also keine Wut bekommen, aber mir selber ist das in 10 Jahren oft genug vorgekommen.
Hat die gute Frau, vielleicht oft Party gemacht oder Männerbesuche. Wurde vielleicht viel geraucht in der Wohnung. Wohnen die Eigentümer im selben Haus und finden das Verhalten vielleicht merkwürdig. Oder oder oder, es gibt da etliche Gründe warum ein vermieter nach so einer kurzen Zeit wieder kündigt. Vielleicht auch weil das erste mal vermietet wurde, und man es sich dann wieder anders überlegt hat usw.
Mein Tipp: Sie möge sich eine neue Wohnung suchen, die enstehenden kosten dem Vermieter mit absprache aufs Auge drücken. Unrenoviert aber in einem sauberen Zustand die Wohnung mit Übergabe Protokoll verlassen. Die Kaution sofort bei Auszug bekommen.
Bei der neuen Wohnung, direkt abklären, dass man nicht wieder nach 4 Monaten ausziehen möchte weil der Vermieter kündiegen möchte.
Man lernt aus Fehlern. Alles in allem habe ich meine Wohnungen (3) in 10 Jahren vermietzeit über 30 Mal vermietet. Mir sind dabei Dinge untergejubelt worden wo ich jetzt noch den Kopf schütteln muss was ein Mensch so alles machen kann ...
PS: ganz wichtig, immer freundlich bei der Sache bleiben, vielleicht erfährt man dann so auch den Wahren Grund der Kündigung.
--
Olli!
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4657
User seit 02.06.2005
| Geschrieben am 07.10.2009 um 10:43 Uhr  
|
MB230SLK schrieb:
Hat die gute Frau, vielleicht oft Party gemacht oder Männerbesuche. Wurde vielleicht viel geraucht in der Wohnung. Wohnen die Eigentümer im selben Haus und finden das Verhalten vielleicht merkwürdig. Oder oder oder, es gibt da etliche Gründe warum ein vermieter nach so einer kurzen Zeit wieder kündigt. Vielleicht auch weil das erste mal vermietet wurde, und man es sich dann wieder anders überlegt hat usw.
Moin,
au weia, … in dem Fall geht es um vier Wochen ! Eigenbedarf lässt man sich nicht so einfach einfallen, es sei denn der Grund ist absolut hieb- und stichfest.
Ich unterstelle mal ganz schwer, daß das Verhalten der Tochter innerhalb der vier Wochen tadellos war. Was sollen denn etliche Gründe bedeuten ?
Eine grundlose Kündigung einer "normalen" Mietwohnung ist dem Vermieter nicht möglich. Er benötigt also einen Kündigungsgrund, hier also Eigenbedarf.
Vertragsverstöße können ebenfalls eine Kündigung rechtfertigen, z.B. Störungen des Hausfriedens, Beleidigungen gegenüber dem Vermieter, ständige unpünktliche Mietzahlung, vertragswidrige Nutzung der Wohnung - und natürlich die Nichtzahlung der Miete.
Da bin ich ja mal gespannt, ob daß in vier Wochen vorgefallen ist …
Wie schon die obigen Posts angedeutet haben, ...
Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben genau darlegen, warum er oder ein Angehöriger die Wohnung gerade jetzt benötigt und um wen es sich dabei handelt. Er muss also den Sachverhalt konkret schildern, was sich viele Eigentümer einfacher vorstellen, als es ist. Denn dazu gehört auch, dass er seine aktuellen Wohnverhältnisse darlegt bzw. die seines Verwandten, der einziehen möchte. Dadurch soll den Mietern die Chance gegeben werden, die angegebenen Gründe auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Fehlen die hierfür notwendigen Angaben, ist die Kündigung unwirksam und kann auch nicht durch das Nachschieben von Gründen wirksam werden.
Der pauschale Verweis auf geänderte Lebensumstände reicht jedenfalls nicht aus. Ebenso wenig der Hinweis, dass der Vermieter die Wohnung für seine gesundheitlich angeschlagenen Eltern braucht, wenn er nicht dazu sagt, warum deren aktuelle Wohnung nicht mehr geeignet ist. Unzureichend ist es auch, wenn der Vermieter offen lässt, welches seiner Kinder in die Mietwohnung einziehen will. Die Nennung des Namens ist nur dann überflüssig, wenn die Person mit den Angaben eindeutig identifizierbar ist, z. B. wenn es sich um den einzigen Sohn des Vermieters handelt.
Gruß
Bernd | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2059
User seit 29.04.2007
| Geschrieben am 07.10.2009 um 11:54 Uhr  
| Hallo zusammen!
Erst einmal vielen Dank für Eure Beiträge, Links und Mails.
Hätte ich doch nur gleich das Kündigungsschreiben dazu geschrieben, wäre einiges mit Sicherheit klarer gewesen. Also:
Sehr geehrte Frau .....,
leider müssen wir Ihnen fristgerecht zum
31.12.2009
die o.g. Wohnung aufgrund von Eigenbedarf kündigen, da unsere Tochter sich entschieden hat, ihr Studium in Hannover fortzusetzen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Bitte senden Sie uns eine Bestätigung der den Kündigungserhalt zu.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Name
Von der Tochter, die ihn München studiert, wurde bei der Wohnungsübergabe gesprochen. Die Wohnung hätten sie damals für ihre Tochter gekauft. Leider hätte sie sich für ein Studium in München entschieden, etc.
Die Wohnung hat unsere Tochter Janine unrenoviert übernommen, da sie angeblich erst vor 1 Jahr renoviert wurde und ihr so auch gefiel.
Den Umzug in diese Wohnung hat sie privat durchgezogen, d.h. mit Freunden, es entstanden nur Kosten für den LKW.
Und nein, sie hat keine wilden Parties gefeiert, da sie sich gerade von ihrem Freund getrennt hat und erst einmal zur Ruhe kommen wollte und sie ist Nichtraucherin.
Da sie die Kündigung nach 4 Wochen bekam, gehen wir davon aus, dass der Vermieter da bereits um die Kurzfristigkeit der Mietdauer wusste, wir können es ihm nicht beweisen. Die Vormieterin war zum 31.08. ausgezogen und so hat er nun für die restlichen 4 Monate garantiert die Miete.
Viele Grüße
Doris | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4657
User seit 02.06.2005
| Geschrieben am 07.10.2009 um 12:20 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Icke04 am 07.10.2009 um 12:21 Uhr ]
Moin Doris,
hier mal eine ähnliche Sache, da ging es allerdings nicht nur um vier Wochen ...
Gruß
Bernd
Ist es für den Vermieter bereits bei Mietvertragsabschluß absehbar, dass sich in Bälde eine Eigenbedarfssituation ergeben kann, so muss der Mieter darauf hingewiesen werden, gleich ein befristeter Vertrag abgeschlossen werden oder aber eine konkrete Vereinbarung für den Fall des sich abzeichnenden Eigenbedarfs treffen müssen. Unterlässt der Vermieter dies, so kommt die Eigenbedarfskündigung aus diesen Gründen nicht mehr in Frage.
Die Eigenbedarfskündigung des Vermieters, der diese vorliegend bereits nach acht Monaten aussprach, wurde daher mangels Aufklärung für unwirksam erklärt.
AG Bremen, 19.8.2008 - Az: 4 C 513/07
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 07.10.2009 um 12:23 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 07.10.2009 um 12:45 Uhr ]
Hallo Doris,
losgelöst ob nun rechtlich zulässig oder nicht, würde ich den Charakter des Vermieters dahingehend prüfen, dass ich anfragen würde, ober, sofern Deine Tochter eher eine Ersatzwohnung findet und auszieht, auf die restliche Miete verzichtet.
Wenn es ihm peinlich und unangenehm ist und er keine unlauteren Absichten von Anfang an hatte, dürfte eine entsprechende Zusage eigentlich kein Problem sein.
Wenn er da rumzickt, ist wohl was faul.
Gruß
Frank Peter
PS: hatte auch schon persönlich ein Kündigungserlebnis, bei welchem unser Vermieter auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist verzichtet hatte und da Erbengemeinschaft, die beteiligte Tochter widersprochen und auf Einhaltung der Frist gedrungen hat. Hat uns 3 Monatsmieten und viel Ärger gekostet, denn wir waren 3 1/2 Monate führer ausgezogen und die Tochter rief an, ich habe einen Interessenten, kommen sie um 14 Uhr vorbei. Der habe ich deann schnell klargemacht, dass sie rechtzeitig vorher ihren Besichtungswunsch anzukündigen hat und dann auch Rücksicht auf die Berufstätigkeit nehmen muß. Den Schlüssel erhielt sie am letzt möglichen Tag. Die hatte sogar angefragt, ob die Nachmieter 2 Wochen früher rein dürften, wollte aber die Miete nicht entsprechend zurück zahlen! Schlußendlich mußte sie dann noch mit Taschenlampe anrücken (Ende März), da sie die Wohnungsübergabe unbedingt abends um 19 Uhr haben wollte. Alle Lampen waren von uns und ich habe mich geweigert, diese an diesem Abend im Dunkeln abzumachen, zumal ich sie tlw. in unserer neuen Wohnung brauchte!
--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 07.10.2009 um 12:45 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 07.10.2009 um 12:47 Uhr ]
Hallo zusammen,
ich verstehe ja immer noch nicht, warum nicht erst mal sachlich und ohne Unterstellungen lösungsorientiert mit dem Vermieter gesprochen wird. Stattdessen spekulieren hier fast alle nur herum und malen sich den bösen, bösen Vermieter in den schwärzesten Farben aus.
--
Grüße
ABC
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SLK Nr. 6 seit '97: R171 350 7G iridiums., EZ 07/2004
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel - deshalb ist die Regel aber nicht falsch!
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4657
User seit 02.06.2005
| Geschrieben am 07.10.2009 um 13:10 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Icke04 am 07.10.2009 um 13:29 Uhr ]
Moin ABC,
vermutlich hast Du wenige oder evtl. auch keine Ansprüche an ein schönes Zuhause. Vielleicht hast Du hast auch alle Zeit der Welt …, andere halt nicht.
Nenn’ mir doch mal jemanden, der am 1. September voller Freunde und nach persönlichen Problemen und dem ganzen Umzugsstress dann nach 90 Tagen am 31.12.2009, also im tiefsten Winter wieder raus soll.
"Sachlich und ohne Unterstellungen lösungsorientiert" ist doch in diesem speziellen Fall mehr als weltfremd. Ich könnte da nicht so emotionslos reagieren.
Für Dich wäre es sicherlich kein Problem, Du hast es und kannst es ja scheinbar ...
Gruß
Bernd | Antworten
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