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Klatsch und Tratsch » » Thema: Kleines großes Problem - Unterhaltsfragen |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3799
User seit 26.05.2005
| Geschrieben am 07.10.2009 um 09:15 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von kern1710 am 07.10.2009 um 09:16 Uhr ]
Ich wollte mich hier noch einmal bei Monika bedanken! Vielen Dank für deine Unterstützung und das aufklärende Telefonat. Ich melde mich sobald ich weiss was jetzt letzendlich bei rauskommt.
Danke Monika! Danke auch an die anderen mit Links und Tipps!
--
Gruß
Jan
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 433
User seit 13.12.2007
| Geschrieben am 07.10.2009 um 14:15 Uhr  
| Hi Kern,
habe die ganze Mühle schon hinter mir.
Das Thema laesst sich hier sicherlich nicht erschoepfend klaeren.
Zwei wesentliche Punkte bei der Berechnung nach Duesseldorf sind
- Abzug der 50% Kindergled (wie schon beschrieben)
- Hoeher Einstufung
bedeutet: Hast Du keinerlei andere Unterhaltsverpflichtungen (weitere Kinder od. Ex) kannst Du um zwei Stufen in der DD Tabelle angehoben werden.
Das ist mir passiert.
Ich kenn Deinen Fall nicht, aber dieses leidige Thema nimmt fast immer einen haessliche Verlauf.
Daher solltest Du unbedingt einen Anwalt hinzu ziehen, bevor Du irgendetwas zahlst.
Ob und wieviel letztendlich vom Kindesunterhalt beim Kind ankommt,
liegt allein in der Hand der Mutter.
Fatalerweise interessiert das den Staat Ueberhaupt nicht.
In meinem Fall landen vorsichtig geschaetzte 10% bei meiner Tochter.
Den Rest verbraet Ihre Mutter fuer einen (bislang) 11- jaehrigen Dauerurlaub.
Einzige, traurig Moeglichkeit:
Warten bis das Kind 18 ist, dann den Unterhalt direkt an den Spross ueberweisen und solange mit den Zaehnen knirschen.
Gruss,
Zolli | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3799
User seit 26.05.2005
| Geschrieben am 29.10.2009 um 17:03 Uhr  
| Hallo Leute,
ich wollte mich auf diesem Wege noch einmal bei allen, speziell aber auch bei Monika für die Tipps und Unterstützung, bedanken.
Komischerweise, jetzt wo es von Amtsseite festgelegt wurde muss ich weniger bezahlen als vorher, naja das ging wohl nach hinten los
Aber hauptsache ist ja dem kleinen geht es gut!
--
Gruß
Jan
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 827
User seit 07.04.2003
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1077
User seit 24.07.2008
| Geschrieben am 29.10.2009 um 19:26 Uhr  
| Hallo Jan,
habe ich sehr gern gemacht. Ich habe ja gemerkt, dass es Dir nur um Deinen Sohn geht. Das es weniger als vorher ist passt. Wie telefonisch schon besprochen, hätte ich es nicht gemacht, wenn Du dich nur um weniger Unterhalt drücken willst.
Leider gibt es nun mal etliche Frauen, die aufgrund der Tatsache eines gemeinsamen Kindes auf Geld scharf sind. Ohne dass das Geld dem Kind zugute kommt. Auch gibt es etliche Männer, die sich vor Unterhaltszahlungen für ihren Nachwuchs in der Höhe drücken wollen, die ihrem Lebensstandard entspricht. Man muss halt genau hinschauen.
Ich hoffe für Dich und Deinen Sohn, dass es sich mit den Besuchen auch einrenkt. Deinem Sohn und dir wäre es sehr zu wünschen.
Herzliche Grüße
Monika | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 29.10.2009 um 23:41 Uhr  
| Hallo Jan,
aus "betroffener" Sicht freue ich mich für Dich.
Nun wünsche ich Dir viele gemeinsame Stunden mit eurem gemeinsamen Kind für die Zukunft.
Hoffentlich wird das von der Kindesmutter nicht torpediert.
--
Grüße, Lutz
_________
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