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User seit 16.02.2001
| Geschrieben am 09.09.2009 um 00:46 Uhr  
| Hi @ll.
Wegen Rechtsüberholen ( eines Landtagsabgeordneten !!! ) auf der BAB vom Gericht zu 3 Monaten ohne FS verdonnert worden. In der Berufungsverhandlung wurde das dann auf einen Monat verkürzt. Aber unter der Maßgabe den FS sofort beim Richter abzugeben. Da stand ich dann in MG mit meinem Auto und der Richter sah "zufällig" aus dem Fenster. Habe dann ein Taxi mit 2 Fahrern geordert und mich nach Hause fahren lassen.
Und einen Monat lang war meine ehemalige Verlobte ohne Widerspruch immer der bessere Fahrer von uns zwei
Einen Tag vor der Erlaubnis war der FS dann in meinem Briefkasten.
Grüße von Jürgen aus dem Erftkreis
--
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Beiträge: 409
User seit 21.02.2009
| Geschrieben am 09.09.2009 um 07:56 Uhr  
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MB230SLK schrieb:
Hallo,
.....
3. Man hat mich Wahrhaftig kontrolliert, wenn ich es selber nicht gesehen hätte, dass eines Abends in den 4 Wochen die Polizei bei mir vor der Tür stand und tatsächlich meine Motorhaube nach Wärme geprüft haben.
.....
--
Olli!
SLK Fahrer, lutschen keinen Honig! SLK Fahrer, lutschen Bienen ...
Ist es etwa verboten, den Wagen hin und wieder anzumachen um ihn nicht "einrosten" zu lassen - auch ohne Führerschein ? Ich fahre doch keinen Meter !
silberbenz schrieb:
Hallo Olli,
...
PS: muss dann weit vor 2001 gewesen sein, da konnte mein Vater seinen Schein 1 Monat bei einem Bekannten beim Finanzamt abgegeben, da war es noch möglich diesen bei einer Dienststelle / Amt welche öffentliche Siegel benutzt abzugeben. Und genau nach 30 Tagen hat er Ihn wieder dort , aus dem Safe, abgeholt. Als er aus dem Auslandsurlaub inklusive Mietwagen wieder kam. Du verstehst was ich meine ??
...
--
Also ich hätte einen riesen Schiß, was ist denn wenn im Ausland ein Unfall passiert ? Und dann ohne Lappen...
Grüße
Axel
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1811
User seit 21.01.2006
| Geschrieben am 09.09.2009 um 16:08 Uhr  
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Uncle Benz schrieb:
MB230SLK schrieb:
Hallo,
.....
3. Man hat mich Wahrhaftig kontrolliert, wenn ich es selber nicht gesehen hätte, dass eines Abends in den 4 Wochen die Polizei bei mir vor der Tür stand und tatsächlich meine Motorhaube nach Wärme geprüft haben.
.....
Ist es etwa verboten, den Wagen hin und wieder anzumachen um ihn nicht "einrosten" zu lassen - auch ohne Führerschein ? Ich fahre doch keinen Meter !
1.kann ja auch ein anderer gefahren sein, da wird die Haube auch warm
da müsste man schon persönlich auf frischer Tat ertappt werden.
2. Also ich meine Du darfst auf öffentlichen Gebiet nicht den Motor anmachen ohne Schein. In deiner Garage oder Garten , Privatgelände wohl ja.
Denn auf öffl. Gebiet:
Betrunken den Motor starten ( ohne zu fahren )= Schein weg.
Handy -telefonieren mit laufendem Motor( ohne zu fahren , im Stand also) = viele Euros und ein Punkt.
mfg silberbenz
--
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Beiträge: 4142
User seit 23.09.2006
| Geschrieben am 09.09.2009 um 16:56 Uhr  
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silberbenz schrieb:
... Betrunken den Motor starten ( ohne zu fahren )= Schein weg.
Hi,
ich bin mir nicht ganz sicher aber ich meine das der Schein auch weg ist wenn du betrunken auf dem Fahrersitz sitzt und der Schlüssel im Zündschloss steckt, der Motor selbst braucht nicht an zu sein.
Gruß
Gerhard
--
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 422
User seit 28.12.2006
| Geschrieben am 09.09.2009 um 18:37 Uhr  
| Gerd und Silberbenz
Da muss ich euch enttäuschen, dem ist NICHT so.
Euer Kenntnisstand ist veraltet.
Es gibt ein OLG oder sogar BGH Urteil (kann ich von hier aus nicht genau sagen) dass diese Frage genau geklärt hat. Da ging es um einen Betrunkenen der Im Auto geschlafen hat und den Motor laufen ließ um sich zu wärmen.
Das Gericht sah hier KEIN Führen eines Fahrzeuges, somit lag auch kein Verstoß nach § 316 StGB (Trunkenheitsfahrt) vor.
Gruß
Jörg
--
Der Hund ist das einzige Wesen auf Erden, das dich mehr liebt als sich selbst.
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(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 09.09.2009 um 22:03 Uhr  
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c-man schrieb:
Rasta schrieb:
Zwei mal innerhalb von nur knapp 4 Monaten über 21km/h zu schnell auf der Landstraße unterwegs. Beim zweiten Verstoß kam dann die Aufforderung den Führerschein für vier Wochen abzugeben.
Hallo Mike,
bist Du sicher, dass bei Dir die 21 km/h Grenze gegriffen hat?
Ich habe hier eine Beilage der ams zum neuen Bußgeld-Katalog (2009). Dort steht, dass es 1 Monat Fahrverbot gibt, wenn binnen eines Jahres das Limit erneut um mehr als 25 km/h überschritten wurde.
Das interessiert mich jetzt.
Gruß
Ulrich
--
http://mein-slk.de.tl
Hallo Ulrich,
du hast natürlich recht, 25 km/h. Die gemessenden Geschwindigkeiten bei mir, waren es das erste mal 90 km/h, dass zweite mal 87km/h (nach Abzug der Toleranz), jeweils außerhalb, bei Tempo 50 Beschränkung.
Gruß
Mike | Antworten
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| Geschrieben am 26.12.2009 um 23:22 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hs171 am 26.12.2009 um 23:24 Uhr ]
Hallo zusammen,
zum Thema Geschwindigkeitsübertretung habe ich eine 100% sichere Methode gefunden:
ich halte mich an Geschwindigkeitsbegrenzungen!!! (ok, +MwSt)
funktioniert seit über 30 Jahren perfekt.
Und wenn ich Spaß haben will, dann suche ich mir dafür die passenden Straßen aus, auf 2 und auf 4 Rädern.
Kurvige Grüße
Heinz | Antworten
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