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Klatsch und Tratsch » » Thema: Alkohol am Steuer: Wie streng seid Ihr mit Euch selbst?
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   lennon



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 Geschrieben am 27.08.2009 um 15:54 Uhr   
Hi,

also wenn ich mit dem grossen Auto unterwegs bin, kann ich das nicht so klar trennen (Bild siehe unten ...)

aber ABC, jetzt mal im Ernst: glaubst Du hier steht einer auf und posaunt in die Welt hinaus "zwei (oder wahlweise drei, vier, fünf, x) Bier sind okay!"?


schöne Grüsse

Andy

   

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   ABC

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 Geschrieben am 27.08.2009 um 16:16 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 27.08.2009 um 16:16 Uhr ]



lennon schrieb:
...
aber ABC, jetzt mal im Ernst: glaubst Du hier steht einer auf und posaunt in die Welt hinaus "zwei (oder wahlweise drei, vier, fünf, x) Bier sind okay!"?

schöne Grüsse

Andy


Hallo Andy,

natürlich eher nicht (außer, es sind hier CSU-Politiker dabei - es ist ja bald wieder Oktoberfest ) - interessant finde ich eher, ob sich die Mehrheit an 0,0 oder 0,5 Promille hält.

--
Grüße
ABC
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SLK Nr. 6 seit '97: R171 350 7G iridiums., EZ 07/2004
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 Geschrieben am 27.08.2009 um 16:48 Uhr   
Moin
Maximal ein kleines Bier (0,33),danach schmeckts mir eh nicht mehr.

@ABC
An die o,o% werden sich die wenigsten halten bzw. halten können.
Z.B. wird immer noch in vielen Restaurants & Cafes Alkohol den Speisen beigemengt (Soßen,Torten,etc.).Das wird vermutlich auch einer der Gründe sein warum der Gesetzgeber so tolerant mit der Promillegrenze umgeht,da er diesen Umständen Rechnung trägt.

Gruß Ingwer

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   ABC

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 Geschrieben am 27.08.2009 um 17:16 Uhr   
Hallo Ingwer,

sind diese Mengen nicht wie die max. 0,5% im "alkoholfreien" Bier zu vernachlässigen? Da müsste man ja schon sehr viel davon trinken bzw. essen.

--
Grüße
ABC
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   Coach

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 Geschrieben am 27.08.2009 um 17:37 Uhr   
Erwischt - Ich fahr auch nach 2 Bier noch, weil es sich bei 100kg Lebendgewicht nicht so bemerkbar macht.

P.S.: SF 23 - 100 Jahre unfallfrei!

   

--
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(nicht mehr aktiv)

   Paule
 Geschrieben am 27.08.2009 um 17:38 Uhr   
Na,viel wichtiger ist doch,wie bekomme ich so ein Bierkasten heim ?

Wir haben das,wie auf dem Bild unten gezeigt,klar geregelt . . .


Gruß
Paule

Ns.Ein Bier oder Wein zum guten Essen ist nicht zu bemängeln.
Weiterer Alko- Genuss und dann am öffentl. Straßenverkehr teilnehmen ist nicht zu
vertreten.
Wenn Führerschein weg währe wer auch die Internationale C Fahrerlizenz weg !

   

--
Fahre nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann.

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 Geschrieben am 27.08.2009 um 17:43 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Wurzel1966 am 27.08.2009 um 17:44 Uhr ]

@ABC
Je nach dem,wenn man mal von einer Familienfeier ausgeht bei der ordentlich Kuchen (z.B. Schwarzwälderkirsch oder Kirschenjockel) gegessen wird und wenig später beginnt dann das ausgiebige Abendessen (schöner Braten mit lecker Soße und Rotkraut) und man trinkt dabei eventuell noch ein größeres Glas Bier oder einen guten Rotwein,kommen schnell ein paar Promille zusammen.
In den meisten Kuchen werden ja Hochprozentige Sachen verwendet (Schnaps/Rum) und in Soßen meist Sherry oder andere Hochprozentige Rotweine,nicht zu vergessen das einige auch in den Rotkohl etwas Wein geben.
Zusammen mit dem getrunkenen Alkohol erreicht man schnell die 0,3% Grenze und bei einem Unfall wird es dann haarig.
Einen Bekannten traf dieses Schicksal,er war mit Geschäftsfreunden Essen und hat 1 Glas Wein getrunken.Bei der Heimfahrt wurde ihm die Vorfahrt genommen,bei der späteren Unfallaufnahme wurde er gefragt ob er Alkohol getrunken hätte und er gab das eine Glas Wein an.Daraufhin wurde er zur Alkoholkontrolle gebeten und es wurden knapp 0,3% festgestellt.Zum Schluß bekam er Teilschuld und einigen Ärger mit der Führerscheinstelle.
Das alles für ein vermeintliches Glas Wein.
Deshalb bin ich sehr vorsichtig was so alles in Speisen versteckt ist,allein was manche in ihr Teramisu schütten.
Mir geht es bei Schnaps und Co. wie dem Nichtraucher mit dem Zigarettendampf,ich schmecke sowas sofort heraus und meistens lasse ich es dann stehen.

Gruß Ingwer

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   Coach

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 Geschrieben am 27.08.2009 um 17:52 Uhr   
Ja in kalten Speisen ist Alkohol ein Energieträger. Wer einen guten Konditor hat und zudem den optional für alle SLK erhältlichen SWKTAA (SchwarzWälderKirschTortenAlkoholAbscheider) hat, kann mit einer Torte im Tank gut 100km fahren.



--
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   Sonny

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 Geschrieben am 27.08.2009 um 19:07 Uhr   


ABC schrieb:

Zitat aus Wikipedia zu den Promillegrenzen:


0,0 ‰ seit 1. August 2007: Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Diese Ordnungswidrigkeit wird als schwerwiegende Zuwiderhandlung eingestuft und nicht nur mit einer Geldbuße von 250 Euro geahndet. Denn zusätzlich erhält man auch 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, was nach § 2a Abs. 2 StVG zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar (Kosten: ca. 300 Euro) und zur Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre führt.
Auch für Fahrer mit einem Personenbeförderungsscheins (PBS) gilt ein absolutes Alkoholverbot, wenn sie den Schein nicht verlieren oder andere Konsequenzen (möglicherweise die MPU) vermeiden wollen.

0,3 ‰: Bei Verwicklung in einen Unfall oder gefährlicher Fahrweise erfolgt in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis.

0,5 ‰ im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten: Fahrverbot, im Wiederholungsfall Überprüfung der Fahreignung im Rahmen einer MPU.

1,1 ‰: Absolute Fahruntüchtigkeit, dies bedeutet: Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 9 Monate, auch ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten, 7 Punkte in Flensburg, Bußgeld- und Strafbefehlkosten; Fahreignung ist nicht mehr gegeben.

1,6 ‰ oder zweimaliges Fahren unter Alkoholeinfluss: Medizinisch-Psychologische Untersuchung vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis.





Moin, moin!

Zunächst mal möchte ich zum obigen Zitat folgendes sagen:
Bei 0,3%o wird definitiv KEIN Fahrerlaubnisentzug angewendet, sondern ein Fahrverbot. Der Untterschied liegt darin, dass ein Entzug die Neuerteilung der Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde unter Einhaltung von Fristen und Auflagen nach Antragstellung durch den Betroffenen beinhaltet. Ein Fahrverbot dagegen beschränkt sich auf die vorübergehende Abgabe des Führerscheins und die automatische Aufhebung des Verbots nach dessen Ablauf.
Desweiteren wird niemals eine Sanktion aufgrund des Atemalkohols verhängt. Das "Pusten" dient lediglich der Ausräumung bzw. der ersten Bestätigung eines Verdachts. Vor Gericht hat jedoch nur ein Aussage über die Alkoholkonzentration im Blut bestand.

Mein persönlicher Standpunkt ist, dass man nicht zwangsweise gar nichts trinken muss. Allerdings sollte man sehr genau wissen, WAS und WIEVIEL man getrunken hat, bevor man in ein Auto steigt. Wenn man nun weiß, dass 0,2l Bier, 0,1l Wein und 2cl Schnaps jeweils ca. 0,1%o erzeugen und dieses dann normalerweise in ca. 1-1 1/2 Stunden abgebaut wird, kommt man ganz gut zurecht und kann auch mal ein zweites Bier trinken.

--
Gruß, Sonny!

Auch nachts scheint mir die Sonne... nur nich' so hell.

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 Geschrieben am 27.08.2009 um 19:30 Uhr   


Sonny schrieb:


ABC schrieb:

Zitat aus Wikipedia zu den Promillegrenzen:


0,0 ‰ seit 1. August 2007: Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Diese Ordnungswidrigkeit wird als schwerwiegende Zuwiderhandlung eingestuft und nicht nur mit einer Geldbuße von 250 Euro geahndet. Denn zusätzlich erhält man auch 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, was nach § 2a Abs. 2 StVG zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar (Kosten: ca. 300 Euro) und zur Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre führt.
Auch für Fahrer mit einem Personenbeförderungsscheins (PBS) gilt ein absolutes Alkoholverbot, wenn sie den Schein nicht verlieren oder andere Konsequenzen (möglicherweise die MPU) vermeiden wollen.

0,3 ‰: Bei Verwicklung in einen Unfall oder gefährlicher Fahrweise erfolgt in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis.

0,5 ‰ im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten: Fahrverbot, im Wiederholungsfall Überprüfung der Fahreignung im Rahmen einer MPU.

1,1 ‰: Absolute Fahruntüchtigkeit, dies bedeutet: Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 9 Monate, auch ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten, 7 Punkte in Flensburg, Bußgeld- und Strafbefehlkosten; Fahreignung ist nicht mehr gegeben.

1,6 ‰ oder zweimaliges Fahren unter Alkoholeinfluss: Medizinisch-Psychologische Untersuchung vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis.





Moin, moin!

Zunächst mal möchte ich zum obigen Zitat folgendes sagen:
Bei 0,3%o wird definitiv KEIN Fahrerlaubnisentzug angewendet, sondern ein Fahrverbot. Der Untterschied liegt darin, dass ein Entzug die Neuerteilung der Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde unter Einhaltung von Fristen und Auflagen nach Antragstellung durch den Betroffenen beinhaltet. Ein Fahrverbot dagegen beschränkt sich auf die vorübergehende Abgabe des Führerscheins und die automatische Aufhebung des Verbots nach dessen Ablauf.
Desweiteren wird niemals eine Sanktion aufgrund des Atemalkohols verhängt. Das "Pusten" dient lediglich der Ausräumung bzw. der ersten Bestätigung eines Verdachts. Vor Gericht hat jedoch nur ein Aussage über die Alkoholkonzentration im Blut bestand.

Mein persönlicher Standpunkt ist, dass man nicht zwangsweise gar nichts trinken muss. Allerdings sollte man sehr genau wissen, WAS und WIEVIEL man getrunken hat, bevor man in ein Auto steigt. Wenn man nun weiß, dass 0,2l Bier, 0,1l Wein und 2cl Schnaps jeweils ca. 0,1%o erzeugen und dieses dann normalerweise in ca. 1-1 1/2 Stunden abgebaut wird, kommt man ganz gut zurecht und kann auch mal ein zweites Bier trinken.

--
Gruß, Sonny!

Auch nachts scheint mir die Sonne... nur nich' so hell.


Hey Sonny,

Deine Rechnung ist gefährlich!
Ich arbeite in der Anästhesie (OP) - und wir geben alle Medikamente nach Gewicht.... Sprich ein 5kg Kind ist was anderes als nen 100KG Mann mit int. C-Lizenz

Die Alkoholkonzentration im Blut hängt ab von:
der Menge des konsumierten Alkohols (in Gramm)
der Resorptionsrate des Alkohols im Körper
der Menge des Körperwassers, in dem sich der Alkohol verteilt (meisst Blut)
der Abbaurate des Alkohols im Blut.

Daraus folgt, dass die selbe Menge Alkohol bei einem 50/100kg Menschen anders wirkt - und eben auch einen anderen Promillewert produziert.....

Und: Bitte nicht falsch verstehen .... geht net um Klugscheissen - aber das sind sonst falsche Infos, die zu Führerscheinentzug führen könnten....

Mehr dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Blutalkoholkonzentration oder in der Fachliteratur

Gruss
Andy


PS: in Bayern ist Bier Grundnahrungsmittel! Das steht in der Bayrischen Verfassung. Daher gibts im Automaten im Krankenhaus auch ein Bier zu kaufen Und nicht dass man Entzugserscheinungen bekommt - nur weil man am Grundnahrungsmittel spart *gg*

--
Einladung zum OB-ST:
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