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Klatsch und Tratsch » » Thema: Sollten ältere Menschen auf Fahrtauglichkeit überpüft werden? |
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Schreiberlevel: Forenkönig
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User seit 03.05.2004
| Geschrieben am 02.06.2015 um 15:43 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von convertible am 02.06.2015 um 15:51 Uhr ]
SLK172 schrieb:
convertible schrieb:
Auch komisch in dem Zusammenhang, dass Versicherungen die Prämien für Fahrer/innen bis 25 besonders hoch festsetzen. Am Unfallrisiko dieser Altersgruppe liegt es wohl nicht...
Und erst recht komisch, dass es dann im Alter wieder hoch geht mit den Prämien.
Bestimmt werden die älteren Mitmenschen nur zur Kasse gebeten, weil sie mehr Kohle auf der Bank haben.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W212
Das ist mir zu pauschal Guido. Richtig ist vielmehr, dass die Prämien für ältere Fahrer, welche schuldhaft einen Unfall verursacht haben, anschließend proportional höher eingestuft werden als junge Fahrer
http://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/Kfz-Versicherung-Autoversicherung-Abzocke-im-Alter-2059893
Dort heißt es:Unauffällige Senioren fahren trotz Zuschlag mit hohem Schadenfreiheitsrabatt günstiger als junge Fahrer. Doch wenn es knallt, geht die Prämie inklusive des Alterszuschlags hoch.
Heute habe ich einen Drittvertrag für meinen Sohn auf meinen Namen, wenn ich über 80 bin, hat mein Sohn einen Drittvertrag für meinen AMG auf seinen Namen....
Das ist der Generationsvertrag....
--
Beste Grüße
............................................................
SLC 230 PreFL
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Beitrag von:
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Beiträge: 16794
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 02.06.2015 um 16:33 Uhr  
|
convertible schrieb:
Das ist mir zu pauschal Guido. Richtig ist vielmehr, dass die Prämien für ältere Fahrer, welche schuldhaft einen Unfall verursacht haben, anschließend proportional höher eingestuft werden als junge Fahrer
Dort heißt es:Unauffällige Senioren fahren trotz Zuschlag mit hohem Schadenfreiheitsrabatt günstiger als junge Fahrer. Doch wenn es knallt, geht die Prämie inklusive des Alterszuschlags hoch.
Nein lieber Hello.
Immer den ganzen Artikel lesen.
Es gibt beides, und du hast es ja auch wunderbar zitiert:
1. Es gibt bereits ohne Unfall einen Zuschlag
2. Einzelne Versicherungen schlagen bei einem Unfall scheinbar noch mal richtig zu, weil sich das Alter dann besonders ungünstig in der anderen Schadenfreiheitsklasse auswirkt (im Grunde ist das aber nur eine Auswirkung von 1).
Gerne kannst du das auch unter http://www.huk.de einfach mal mit verschiedenen Geburtsdaten durchrechnen.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W212 | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkönig
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User seit 03.05.2004
| Geschrieben am 02.06.2015 um 17:14 Uhr  
| Hallo Guido,
noch sind wir ja mit 4 Autos bei der HUK, möglicherweise ''rechnen sie das dann ja noch mal genau durch'' wenn es so weit ist......
Dieser Spruch scheint bei Versicherern gern verwendet zu werden.
Wenn es Einfluss auf die Prämie hat würde ich dann auch einen Fahrtest machen.
Warum nicht, als Nautiker muss ich auch alle fünf Jahre mein Kapitänspatent verlängern und alle zwei Jahre zum Medical.
Meine Tochter hatte am begleitenden Fahren teil genommen, ich hatte für sie 45 EUR mehr Prämie im 1/2 Jahr gezahlt (nicht AMG).
Nun dachte ich, würde es bei meinem Sohn genau so funktionieren, da er seine Driving License in den USA erworben hatte. Als ich seinen SLK bei der HUK anmelden wollte und Begleitendes Fahren mit 17 nicht angekreuzt hatte, sollte ich etwa das doppelte wie für meinen AMG mit Saisonvertrag (30%) zahlen.
Auf meinen Hinweis, dass er doch bereits eine Driv. License hat, schrieb die HUK mir zurück, dass dies unerheblich sei und nicht als begleitendes Fahren mit 17 gelten würde. Die ausstellende Führerscheinbehörde sah das anders und bestätigte mir, dass dies sehr wohl gleichwertig ist.
Die HUK schlug mir vor, meinen alten Motorradvertrag (45%) anstelle eines neuen Drittvertrages zu reaktivieren. Diesen Vorschlag konnte ich nicht ablehnen..
--
Beste Grüße
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SLC 230 PreFL
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| Geschrieben am 02.06.2015 um 17:37 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von jw61 am 02.06.2015 um 17:58 Uhr ]
nw-eng schrieb:
Was habe ich da weiter oben gelesen, auf einem Parkplatz gilt die StVO?
Wenn ich das richtig sehe, ich kann mich auch irren, ist z.B. ein Parkplatz eines Diskounters kein öffentlicher Verkehrsraum...
Beim Discounter-Parkplatz wird öffentlicher Strassenverkehr regelmäßig zu bejahen sein.
http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/straftaten/content_04_02.html
Auch ohne ausdrückliches Hinweisschild gelten im öffentlichen Verkehrsraum die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.
Verkehrsstraftaten (zb. Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht) setzen regelmäßig öffentlichen Verkehrsraum/Strassenverkehr voraus, der wie o.a. auch auf dem Discounter-Parkplatz vorliegen kann.
Welches Tempo gilt innerorts? Wie schnell wird auf einem Parkplatz gefahren? Niemand würde auf die unsinnige Idee kommen, auf einem Parkplatz Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.
Alkoholkontrollen sind grundsätzlich auch auf Privatgrundstücken möglich, wenn zuvor öffentlicher Verkehrsraum tangiert war, zb. Alkoholsünder fährt auf öffentlicher Straße nach hause und parkt auf seinem Privatgrundstück.
edit nach dem Essen:
Der Teufel steckt hier oft im Detail und beschäftigt so die Gerichte.
Rechts-vor-Links gilt zb. nicht auf den Flächen, die zum Ein-und Ausparken vorgesehen sind. Ist jedoch zb. auf größeren Einkaufszentren die Fläche "strassenähnlich" ausgebaut, dann gilt wieder die StVO mit Rechts-vor-Links.
Das kann dann zu nicht immer für jedermann nachvollziehbaren Urteilen führen.
--
Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, AIO-Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval, Eibach-Federn...das H-Kennzeichen muss noch etwas | Antworten
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| Geschrieben am 02.06.2015 um 19:32 Uhr  
|
convertible schrieb:
Wenn es Einfluss auf die Prämie hat würde ich dann auch einen Fahrtest machen.
Warum nicht, als Nautiker muss ich auch alle fünf Jahre mein Kapitänspatent verlängern und alle zwei Jahre zum Medical.
N'Abend Hello,
geht mir genauso, ich würde auch den Fahrtest machen.
Im Grunde müsste dieser Test doch auch im Sinne vieler älterer Verkehrsteilnehmer sein, die ausreichend gut und sicher fahren. So würde man die rausfiltern, die sich wirklich besser nicht mehr hinters Steuer setzen sollten.
Die HUK hat ja offensichtlich herausgefunden, dass das Produkt aus Schadenshäufigkeit und -höhe bei 85-jährigen um 38% höher ist als bei 60-jährigen. Nun gibt's 3 Möglichkeiten:
1. Die Jüngeren zahlen das mit
2. Alle Älteren im gleichen Altersbereich zahlen es mit (heutiger Stand)
3. Die fahruntüchtigen Alten werden herausgefiltert, und für die anderen sinkt die Prämie wieder
Klingt hart und direkt, scheint aber wohl so zu sein.
Gruß
Guido
--
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| Geschrieben am 02.06.2015 um 19:52 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von convertible am 02.06.2015 um 19:55 Uhr ]
Ja Guido,
ein Test scheint in jedem Falle angebracht.
Allein wenn ich mir vorstelle, dass ich mit 83 mit dem AMG innerorts in eine Menschenmenge fahre, nur weil ich der Ansicht war, mir kann so etwas nicht passieren, allen anderen dagegen schon Die Pressemeldung (dpa) würde die Titelseiten füllen.....
--
Beste Grüße
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| Geschrieben am 03.06.2015 um 01:36 Uhr  
|
convertible schrieb:
Oder ich nehme am begleitenden Fahren mit 85 teil.......
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Beste Grüße
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SLC 230 PreFL
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Das nenne ich eher betreut
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