zur Grenze: da gibt es m.W. keine festgeschriebene Grenze, sondern immer nur wieder Urteile: mal sind es 1.000 Euro, mal etwas mehr. bei >7.000 Euro ist aber unstrittig, dass es sich um einen Unfallwagen handelt.
Klar muss die gegnerische Versicherung deinen Anwalt zahlen, das können dir auch die V-Leute hier Forum sicher bestätigen.
Anwalt zahlt definitiv die Versicherung des Unfallverursachers!
Außerdem bin ich mir sicher, dass du nicht mehr als die 300€ bekommst, hab damals bei einem Neuwagen (ML 420CDI) nur ca. 1000€ bei ca. 12000€ Schaden bekommen.
Und wenn das kein Unfallwagen ist, was bitte dann?
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Sweety8205 am 09.07.2009 um 22:24 Uhr ]
Hy,
also Anwalt zahlt definitiv die Versicherung des Unfallverursachers.
Ist schliesslich nicht mein erster Unfall.
Und Gutachten zahlt auch die Versicherung des Verursachers.
@Hannibal
Hast ja dann auch nicht viel bekommen.
Ist doch ein Witz was man als Wertverlust bekommt.