DrMo schrieb:
nur das Gutachten sehe ich gerade beinhaltet auf dem SLK nur 225 er für 8,5" oder spielt das keine Rolle mehr wenn man dann alles eingetragen hat ?
Richtig, was der TÜV erstmal auf deinem Auto abgenommen hat ist auch erlaubt, ein TEILEGUTACHTEN haben aber nur die 8.5x18...
Gerd
DrMo schrieb:
nur das Gutachten sehe ich gerade beinhaltet auf dem SLK nur 225 er für 8,5" oder spielt das keine Rolle mehr wenn man dann alles eingetragen hat ?
Richtig, was der TÜV erstmal auf deinem Auto abgenommen hat ist auch erlaubt, ein TEILEGUTACHTEN haben aber nur die 8.5x18...
Gerd
Relativ...deine Aussage ist so sehr grenzwertig. Tüv ist nicht gleich Tüv und dort arbeiten auch nur Menschen...wenn z.b. eine Rad/Reifen Kombi duch TÜV A eingetragen wurde und beim 2 jahres Check TÜV B die Freigängigkeit moniert word es eng....last but not least fährst du unverrichteter Dinge vom Hof mit dem Worten des Prüfers "Das nehme ich Ihnen so nicht ab- fahren sie dahin wo man Ihnen diese Kombination eingetragen hat "--alles schon live erlebt, wen dann der Kunde noch pampig wird bleibt die Kiste auf dem Hof stehen- Plakette weg- keine Weiterfahrt erlaubt.
Gerade in grenzwertigem Tuning, bei auffälligen Rad/Reifenkombinationen oder Tiefgang keine Einzelfälle
Ich finde so etwas auch leicht bescheiden- aber so ist das nun mal
Graf Zahl schrieb:
Relativ...deine Aussage ist so sehr grenzwertig....
Nabenz Andi !
Meine Aussage bezog sich nur auf die Fragestellung nach der 9.5x18er-Turbine-natürlich kann ich hier keinen Persilschein für andere mögliche/unmögliche Kombinationen ausstellen !
Gerd