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Tipps und Technik R170 » » Thema: ABE für getönte Rückleuchten |
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 04.02.2004 um 21:04 Uhr  
| Hi,
war mal interessant zu erfahren was sich hinter diesen Guatchten verbirgt, ohne selbst eins ersteigern zu müssen Ich glaube allerdings nicht, das man den Verkauf bei ebay unterbinden kann, denn es steht ja nichts falsches drin.
Ein Gutachten kann jeder erstellen, der sich dazu berufen fühlt, die Bezeichnung "Gutachter" ist nicht geschützt.
Um hier noch mal etwas mehr Licht in die Sache zu bringen:
Rückleuchten sind wie alle Lichttechnischen Einrichtungen (LTE's) an Fahrzeugen gem. §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig, d.h. sie müssen
in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. Andere bauartgenehmigungspflichtige Teile sind z.B. Leuchtmittel/Glühlampen, "Anhängekupplungen" (KmH) und Scheiben und Folien aus Sicherheitglas.
Der Nachweis über die erfolgte Genehmigung stellt das auf dem Teil angebrachte Prüfzeichen dar. Die gebräuchlichsten:
e im Rechteck mit Genehmigungsnummer: EG-Genehmigung,
gilt in allen EG-Ländern
E im Kreis mit Genehmigungsnummer: ECE-Genehmigung,
gilt weltweit in allen Ländern, die die jeweilige Regelung anerkennen
Wellenlinie mit Kennbuchstaben, Genehmigungsnummer:
nationale Bauartgenehmigung gem. §22a StVZO (ABG)
Die Veränderung von bauartgenehmigten Teilen ist nicht zulässig, also z.B das Überlackieren von Leuchten, Einbau eines Xenonbrenners in einen Abblendscheinwerfer anstelle der dort ursprünglichen vorgesehenen Halogenglühlampe oder das Sandstrahlen / Gravieren von Scheiben. Die
Bauartgenehmigung erlischt dann, das Fahrzeug ist nicht mehr vorschriftsmässig.
Zusätzlich gibts auch noch Einzel-Bauartgenehmigungen. Gutachten zur Erteilung einer Einzel-Bauartgenehmigung können direkt von einem amtlich anerkannten Sachverständigen ("aaS", im Westen TÜV, im Osten DEKRA) erstellt werden. Als Zeichen der Genehmigung wird dann die Kennzeichung TP <Nummer der Technischen Prüstelle>, Genehmigungsnummer auf dem Teil angebracht.
Bei veränderten oder selbstgebauten Leuchten oder Scheinwerfern
ist der aaS vor einer positiven Begutachtung allerdings gut beraten, vom Kunden eine Prüfung durch das LTI (Lichtechnische Institut) in Karlsruhe oder Berlin zu verlangen. Wenn das LTI die Übereinstimmung mit der entsprechenden EG bzw. ECE Genehmigung bestätigt (bei Schlussleuchten die 76/758 bzw. der dort verwiesenen ECE-R7), steht der Einzelbauartgenehmigung nichts mehr im Weg.
Nachteil an dieser Methode: eine Prüfung durch das LTI kostet
mehrere tausend Euro. Es gab (gibt?) auch immer mal wieder
a.a. Sachverständige, die bei LTE's Einzel-Bauartgenehmigungen
ohne entsprechende Prüfung durch das LTI erstellen. Wenns
auffällt kanns aber böse enden....
Grüsse | Antworten
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