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Tipps und Technik R170 » » Thema: ABE für getönte Rückleuchten
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   ebi230

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 Geschrieben am 02.02.2004 um 14:29 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von ebi230 am 02.02.2004 um 14:30 Uhr ]

Moin,

habe mal aus Interesse und Spass ein sogenanntes ABE für getönte Rückleuchten (herstellerneutral) ersteigert (das für EUR 3,70).

So, es handelt sich um eine Bestätigung für eine Firma in 7xxxx über vom Serienzustand abweichende Leuchten an Kraftfahrzeugen. Es wird davon geredet, dass unter folgenden Voraussetzungen das Austauschen der Serienleuchten gegen abweichende Leuchten gestattet ist und zudem keine Begtuachtung erforderlich wird:
1. die abweichende Leuchte besitzt ein gültiges EG- bzw. ECE-Prüfzeichen,
2. die abweichende Leuchte weist die gleiche Grösse und Form auf,
3. bei kombinierten Leuchten muss die gleiche Anzahl an Leuchten vorhanden sein.

Unterschrieben ist das Ganze von einem Dipl.Ing. im März 1995. So, was sagt uns das Ganze nun? Ist das Teil gefälscht oder einfach nur Voodoo? Spezialisten vor...

Grüsse

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   Mekkes

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 Geschrieben am 02.02.2004 um 14:42 Uhr   
Punkt a) was heisst abweichend?? Ist sehr schwammig. Ist abweichen=getönt... denke eher nicht...
Punkt b) Die abweichende Leuchte mus ein E-Zeichen bzw ECE besitzen. Dazu haben wir die Tage ja schon gepostet. ich denke das ganze ist nicht wirklich für selberlackierte Sachen gültig. Es gibt eine Firma die Heckleuchten lacken, jedoch auch dafür die Gutachten besitzen. Ich denke eher Finger weg... ggf muss man die Leuchten halt mit ihren 3 schrauben vor dem Tüv tauschen, aber was sagt die allgemeine Verkehrskontrolle dazu

--
Gruß
Mekkes

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   X-T-C

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 Geschrieben am 02.02.2004 um 14:44 Uhr   
Moing Eckhard,

schick mir doch mal eine komplette Kopie per Fax oder e-Mail. Mein TÜV Mensch hat die Möglichkeit in der TÜV-Zentrale ein solches Gutachten prüfen zu lassen...

Gruss, Werner

--
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   ebi230

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 Geschrieben am 02.02.2004 um 14:52 Uhr   
Erstmal danke für die Reaktionen.

Ich zitiere etwas genauer:
1. Die abweichende Leuchte (i.a. anders eingefärbt als die Serienleuchte) besitzt ein zutreffendes und gültiges ECE- bzw. EG-Prüfzeichen.

Das ist der Originalwortlaut im ersten Absatz! Kommt mir auch spanisch vor!

@Werner: Muss ich zuhause scannen - hier ist mein Scanner wieder mal ausser Betrieb (hart für einen Graphiker). Mache ich gleich heute abend, dann hast Du's und wir können das Ganze ja mal antesten.

Nochmals merci

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   Mekkes

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 Geschrieben am 02.02.2004 um 15:04 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Mekkes am 02.02.2004 um 15:23 Uhr ]



ebi230 schrieb:

1. Die abweichende Leuchte (i.a. anders eingefärbt als die Serienleuchte) besitzt ein zutreffendes und gültiges ECE- bzw. EG-Prüfzeichen.




Das Prüfzeichen ist ja für die eingefärbte Leuchte gültig und die Prüfung bei der Erteilung auch... Also das Gutachten finde ich auch sehr komisch

--
Gruß
Mekkes

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   ebi230

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 Geschrieben am 02.02.2004 um 15:14 Uhr   


Mekkes schrieb:

Das Prüfzeichen sict ja für die eingefärbte Leuchte und die Prüfung bei der rteilung auch...




... kannst Du das mal bitte anders formulieren... ich kann's irgendwie nicht richtíg deuten...

Grüsse

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   maurice

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 Geschrieben am 02.02.2004 um 23:20 Uhr   


ebi230 schrieb:

Erstmal danke für die Reaktionen.

Ich zitiere etwas genauer:
1. Die abweichende Leuchte (i.a. anders eingefärbt als die Serienleuchte) besitzt ein zutreffendes und gültiges ECE- bzw. EG-Prüfzeichen.

Das ist der Originalwortlaut im ersten Absatz! Kommt mir auch spanisch vor!

@Werner: Muss ich zuhause scannen - hier ist mein Scanner wieder mal ausser Betrieb (hart für einen Graphiker). Mache ich gleich heute abend, dann hast Du's und wir können das Ganze ja mal antesten.

Nochmals merci



Mmmmh,
das Schreiben ist völlig nutzlos!
Wenn ich richtig übersetze steht da: "Die abweichende Leuchte, mit E bzw. ECE-Zeichen (Mit anderen Worten: Eine zugelassene Leuchte!!!) ist zugelassen!"

Also 3,70 Euro für die Erkenntnis, das eine zugelassene Leuchte zugelassen ist!

--
CU im SLK
~~~maurice~~~

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   ebi230

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 Geschrieben am 03.02.2004 um 08:34 Uhr   
... so ähnlich. Man kann es drehen und wenden wie man will. Ich würde es eher folgendermassen definieren: Bei der nachträglich veränderten Leuchte handelt es sich um eine mit ECE-Zeichen zugelassene. Oder vielmehr: Wenn schon verändern, dann bitte schön auch das Originalteil...???

Ich glaube, dass Werner hier bald etwas mehr Licht ins Dunkel bringen wird... (um dann zu schreiben, dass das Gutachten sowieso Blödsinn ist...)

Grüsse

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   ebi230

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User seit 14.04.2003
 Geschrieben am 03.02.2004 um 11:45 Uhr   
...so, will Euch auf dem Laufen halten was das Gutachten anbelangt.

Es handelt sich um eines der vielen Gutachten, welches bei Deutschlands grösstem Ramschladen (e***) in grossen Scharen 'vertickt' wird. Ich habe dieses Gutachten gestern gescannt und an "unseren" Werner weitergeleitet. Dieser hat es seinem TÜV-Prüfer vorgelegt.

Eben bekam ich folgende Antwort: "das Gutachten wurde an meinen TÜV weitergeleitet. Es handelt sich definitiv um eine Fälschung." Werner wird mir im Laufe der nächsten Tage weitere Informationen zukommen lassen.

Also: Lange kann man diese Gutachten bei e*** nicht mehr ergattern, wetten...?

Gruss

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   ebi230

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User seit 14.04.2003
 Geschrieben am 03.02.2004 um 13:48 Uhr   
Hallo Modo,

vielen Dank für Deinen ausführlichen Bericht. Darauf habe ich - ehrlich gesagt - gewartet: Ein Spezialist meldet sich zu Wort. Dass dies nun Deinen täglichen Broterwerb darstellt - umso besser.

Es ging oder geht einfach darum, diesem sogenannten Gutachten mal richtig auf den Zahl zu fühlen. Es gab ja bzgl. gefärbter Rückleuchten bereits diverse andere Threads, in denen mehr oder wenige das Gleiche berichtet wurde - nur haben wir jetzt die eierlegende Wollmichsau (das Gutachten für alle Lampen und alle Fahrzeugtypen) endlich in den Händen. Resultat: Neben der Sinnlosigkeit der hierin enthaltenen Aussagen (Punkte 1-3), scheint das Teil darüberhinaus auch noch gefälscht zu sein. Mir persönlich war es den Spass von EUR 3,70 wert - zumal ich im Anschluss eines erreichen werde: Du wirst dieses Gutachten - davon gehe ich jetzt mal aus - wohl nicht mehr erstehen können. Nepper, Schlepper, Bauernfänger sind mir nämlich - ehrlich gesagt - zutiefst zuwider. Und dagegen kann man etwas tun... Ich warte bloss noch auf die entsprechende Aussage von Werner's TÜV-Gutachter und dann geht eine entsprechende Stellungnahme an e*** raus.

Grüsse

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