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| Geschrieben am 15.04.2009 um 23:15 Uhr  
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SLK171 schrieb:
Paule schrieb:
Kaufen SLK Fahrer/in alles,auch so ein Blödsinn wie oben gezeigte
Heckleuchten . . .?
Jep, einige schon, da gibt's keinen Unterschied zwischen den Bayern und dem Stern.
Gruß
Guido
Du meinst doch nicht etwa nen "draia BMW, Alta", oder?
Lauter als ein Düsenjäger, aber meist langsamer als ein Golf...
Aber wenn man das original AMG 3. Bremslich eingebaut hat, sieht man doch mindestens an einer Stelle das gebremst wird...
Ich hätte am meisten Angst das dadurch ein Unfall passiert und jemand tot bleibt.
Von der rechtlichen Seite abgesehen bleibt da ja auch immer noch die Sache mit den Selbstvorwürfen...
Mal unabhängig davon, wenn der Tüv etwas abgesegnet hat, ist das dann auch wirklich Niet- und Nagelfest?
Gibt ja Leute mit connections, wo der Prüfer schon mal das ein oder andere Auge zudrückt.
(Auch wenn ich leider nicht zu diesem Kreis gehöre )
--
LG William
................................................................................
200K - zwangsbeatmet^^
Keine Macht dem Winter! | Antworten
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| Geschrieben am 16.04.2009 um 09:18 Uhr  
| Eigentlich lächerlich die aussage das man teilschuld bekommen kann weil der hintermann das bremsen nicht erkannt hat!!!also ich habe die abgedunkelten rückleuchten live gesehen und in verbindung mit dem 3. bremslicht würde sogar ein blinder erkennen das gebremst wird!!!
aber wenn ich mir manchmal anschaue was hinter dem steuer sitzt bin ich mir da nicht ganz sicher....glaube die würden es sogar übersehen wenn das ganze heck ein bremslicht wäre!!! | Antworten
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 16.04.2009 um 09:24 Uhr  
| Da machst du dir die Sache etwas einfach.
Stell dir mal vor, du fährst bei Nebel mit Abblendlicht mit deinen abgedunkelten Leuchten ud bremst gar nicht. Dein Hintermann, der evtl. mit viel höherer Geschwindigkeit auf dich zukommt, wird dich dann erst viel später erkennen. Ähnliche Situationen habe ich jedenfalls schon erlebt an den einschlägigen Fahrzeugen... | Antworten
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| Geschrieben am 16.04.2009 um 15:39 Uhr  
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Janosch77 schrieb:
Eigentlich lächerlich die aussage das man teilschuld bekommen kann
Ich weiß nicht was es bei diesem Thema immer wieder zu diskutieren gibt. Die Dinger sind nicht zugelassen, mit Einbau erlischt die Betriebserlaubnis - Punkt. Letzlich hängts von der eigenen Risikobereitschaft ab, so wie Promillefahrten; Handynutzung oder Gurtnutzung auch.
Sollte ich mal so deppert sein und solch einem Designorientierten die Heckpartie knautschen, würde ich jedes Mittel ausschöpfen, keinen Cent zahlen zu müssen.
Stefan
--
5 Jahre mbslk | Antworten
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| Geschrieben am 16.04.2009 um 15:46 Uhr  
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Olli aus Mainhattan schrieb:
Das ist nicht legal TÜV fähig.
Gude, Olli.
--
V8 - Jage nie was Du nicht töten kannst.
Hallo,
Ich denke schon, dass die TÜV fähig sind, allerdings sind dann bestimmt rote
Reflektoren am Heck notwendig und dann siehts wieder bescheiden aus.
Ansonsten, bei schwarzem Fahrzeug, könnte ich mich damit anfreunden, natürlich nur OHNE Reflektoren.
Ausserdem gibt sda noch jemanden, der bestimmt sowas gefällt. Da gabs doch mal jemanden, die gerne immer schwarze Blinker gesucht hat............nicht wahr, Claudia?
--
Grüsse
Coco
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| Geschrieben am 16.04.2009 um 20:13 Uhr  
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Taunusboy schrieb:
Sollte ich mal so deppert sein und solch einem Designorientierten die Heckpartie knautschen, würde ich jedes Mittel ausschöpfen, keinen Cent zahlen zu müssen.
Stefan
Wenn ich mich richtig entsinne, haben wir alle bei der fahrschule gelernt, dass wir immer genügend abstand zum vordermann lassen sollten...und ausserdem glaube nicht das man mit dieser optik so schlecht wahrgenommen wird...es sei denn brille fielmann oder in folge von zu viel ps einen bleifuss...
By the way, eine fahrt mit lasierten rückleuchten mit einer suff fahrt zu vergleichen ist ja wohl lächerlich...
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| Geschrieben am 16.04.2009 um 20:30 Uhr  
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Janosch77 schrieb:
Wenn ich mich richtig entsinne, haben wir alle bei der fahrschule gelernt, dass wir immer genügend abstand zum vordermann lassen sollten...
Der Vergleich hinkt, zeigt aber auch gleichzeitig den verzeifelten Versuch, etwas Illegales schön zu reden. Wenn ich nachts ohne Licht fahre kann ich auch nicht dem Hintermann die Schuld geben, wenn er drauf fährt und von zu wenig Abstand reden.
Eine TÜV Eintragung wird es auch mit Strahler nicht geben, so lange die Leuchte selbst keine entsprechende Zulassung in ihrer veränderten Form hat.
Gruß
Guido
--
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