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Klatsch und Tratsch » » Thema: Wer hat Erfahrung bei Amazon Verkäufer "Resterampe" |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5210
User seit 24.09.2001
| Geschrieben am 21.10.2011 um 00:04 Uhr  
| Hmmm..
1. Hat er Restgarantie beim Hersteller
2. Selbst wenn, kann er es dir schicken und du beim Hersteller reklamieren und ihm zurückschicken nach erfolgter Nachbesserung.
Zurucknehmen mußt es erst, wenn heoretisch Deine Nachbesserung 3 mal fehlgeschlagen ist !
Aber ich würd mal nen Anwalt befragen.
--
Supersprint-Doppeloval - Ist er zu laut, seid Ihr zu SCHWACH !
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Ich hab ihn gefahren, einen 190 SL BJ 1960.. jetzt noch den Flügeltürer und ich kann beruhigt sterben... | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 21.10.2011 um 06:48 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Bestia negra am 21.10.2011 um 06:49 Uhr ]
Hallo Hans
Wenn du als gewerblicher Verkäufer unterwegs warst, hätte er schon einen "Gewährleistungsanspruch" dir gegenüber. Einfach zurückgeben geht dann aber auch nicht. Zum Einen hast du das Recht auf Nachbesserung (siehe auch TealC), zum Anderen (nach diversen Nachbesserungsversuchen), muss er für die Nutzungsdauer geradestehen.
Knackpunkt ist aber die Aussage "nach diversen Reparaturen". Somit hat er bereits selbst am Gerät rumgeschraubt bzw. rumschrauben lassen. Meines Wissens erlischt dann die Gewährleistung.
Wenn du natürlich als privater Verkäufer unterwegs warst, ist eh alles im Bezug auf Gewährleistung hinfällig.
Kurzes OT am Rande: Auch als Freiberufler oder Gewerbetreibender in anderen Sparten ist man beim Verkauf des Firmenbesitzes, z.B. Firmenwagen, dem anderen Gewährleistungspflichtig.
luftadler schrieb:
Hallo,
ich setze die Sache mal hier rein, weil ich deswegen keinen neuen Fred anfangen möchte.
Folgende Geschichte vor "fast" 24 Monaten habe ich bei amazon ein notebook gekauft.
Nach 9 Monaten spärlichen Gebrauchs - zum Teil waren noch Schutzfolien drauf - und Umstieg auf apple habe ich das Gerät über den Amazon Marketplace wieder verkauft.
Zustand - gebraucht - wie neu. Meine Originalrechnung wurde natürlich mitgeliefert.
Es war nicht der geringste Kratzer an dem Teil.
Die Bewertung des Käufers bescheinigte mir die einwandfreie Lieferung und den beschrieben Zustand der Ware.
Nun ...14 Monate !!! danach fordert mich der damalige Käufer zur Rücknahme des Gerätes auf, weil diverse Fehler und Reparaturen aufgetreten seien.
Geht´s noch ? Was haltet ihr davon?
Sonnige Grüße
Hans
--
Mit dem Versuch in meinen Beiträgen denglische Begriffe zu vermeiden.
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SLK 230 PreFL 2005 - 2008
--
Grüße Ralph
"Es ist schon irgendwie ironisch. Diese alten Menschen werden am Leben erhalten mit den Organen der jungen Leute, die sie überfahren." (Chief Wiggum in "Die Simpsons")
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 457
User seit 12.09.2005
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3681
User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 22.10.2011 um 17:28 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 22.10.2011 um 17:28 Uhr ]
Hal.lo Hans,
und hoffentlich hast du auch einen schriftlichen Gewährleistungsausschluß gemacht? Sonst haftest du nämlich auch als Verbraucher ggü. einem Verbraucher auf gesetzliche Gewährleistung für Sachmängel - allerdings dreht sich die Beweislast 6 Monate nach dem Verkauf zulasten des Käufers um - jetzt muss er beweisen, dass der (angebliche) Mangel schon anfänglich - also bei Übergabe - vorhanden war. Damit hat er meist schlechte Karten...
Auf was ich raus will: auch beim Verkauf unter Verbrauchern IMMER einen Gewährleistungsausschluss ("Gekauft wie gesehen und unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung") machen. Bei Versand besser noch. "Keine Rückgabe bei Nichtgefallen, da Privatkauf von einem Verbraucher" hinzufügen...
--
Herzliche Grüße!
Hal
--------
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 183
User seit 27.02.2011
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