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| Geschrieben am 14.11.2008 um 10:04 Uhr  
| Moin, moin zusammen, ich will es mir einfach machen uns nicht lange suchen.
Es nimmt so langsam formen an und im frühjahr soll ein kleiner schwarzer vor meiner tür stehen. Die auswahl an guten fahrzeugen hier im raum hef/rof ist sehr gering. Meine frage währe: Ich kaufe in xxxx übernimmt mein freundlicher hier in bad hersfeld die garantie? Oder muss ich jedes mal fahren. Macht ja keinen sinn
erst mal danke für eure hilfe
gruss Horst | Antworten
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| Geschrieben am 14.11.2008 um 10:28 Uhr  
| Hi,
der Tip ist an sich net schlecht, ich glaube aber das die Europa-Garantie nur bei Fahrzeugen nicht älter als 5 Jahre möglich ist, was beim R170 die Auswahl ziemlich einschränkt
Am besten den betreffenden Händler darauf ansprechen, ggf. im Kaufvertrag vermerken lassen, dass Garantie/Gewährleistung auch ein Mercedeshaus bei dir vor Ort erledigen kann.
Gruß
Franky
--
SLK gekauft, Mitte Oktober gehts los ... das vermeintliche Winterauto ist wider erwarten verkauft ... also müssen jetzt noch Winterräder her. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenquintaner
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| Geschrieben am 16.11.2008 um 16:55 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von sansibar am 16.11.2008 um 17:03 Uhr ]
Hallo an Alle, -
In Sachen Gebrauchtwagengarantie kann man nicht vorsichtig genug sein.
Es handelt sich um einen Garantievertrag (Betonung auf Vertrag !) den man vor Kauf gründlichst lesen sollte! Ich habe zu meinem 320 Bj. 6/2000
vom Mercedes Vertragshändler eine CARGarantie (Freiburg) erhalten.
Unter "Besondere Vereinbarungen" stand folgendes: "Für Fahrzeuge die im Schadenfall (!) älter als 7 Jahre ab Erstzulassung sind, gilt ................ pro
Schadenfall ein Erstattungsbetrag von maximal 1500,-- € vereinbart"
Ein Motorschaden würde also egal bei welchem Slk vor 11.2001 ein "großes Loch" in
den Geldbeutel reissen! Bei einem Baujahr 3.2002 würde diese Beschränkung bei heutigem Kauf bereits nach ca. 4 Monaten erreicht. Absicherung ist also relativ! Grundsätzlich scheinen
mir die Gebrauchtwagen Garantiebedingungen der jeweiligen Anbieter (für die ersatzpflichtigen Teile) sehr "schwammig" formuliert zu sein. Also erst lesen, - dann ggfs. unterschreiben.
2. Ich habe in der ADAC Motorwelt Anfang des Jahres gelesen, das es ein
BGH Urteil gibt, das der Käufer nicht zwingend zum Verkäufer mit einem
Sachmangel muss. Es war die Rede davon, dass einem Käüfer aus München
die Reparatur in Hamburg aus Zeit und Kostengründen nicht zuzumuten sei.
Bitte das ggfs. beim ADAC nochmal nachfragen!
Grüsse Sansibar
PS. Beim Kauf vom Händler greift natürlich zuerst die Sachmängelhaftung des
Verkäufers.
| Antworten
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1218
User seit 01.02.2008
| Geschrieben am 28.12.2008 um 14:40 Uhr  
|
sansibar schrieb:
Hallo an Alle, -
In Sachen Gebrauchtwagengarantie kann man nicht vorsichtig genug sein.
Es handelt sich um einen Garantievertrag (Betonung auf Vertrag !) den man vor Kauf gründlichst lesen sollte! Ich habe zu meinem 320 Bj. 6/2000
vom Mercedes Vertragshändler eine CARGarantie (Freiburg) erhalten.
Unter "Besondere Vereinbarungen" stand folgendes: "Für Fahrzeuge die im Schadenfall (!) älter als 7 Jahre ab Erstzulassung sind, gilt ................ pro
Schadenfall ein Erstattungsbetrag von maximal 1500,-- € vereinbart"
Ein Motorschaden würde also egal bei welchem Slk vor 11.2001 ein "großes Loch" in
den Geldbeutel reissen! Bei einem Baujahr 3.2002 würde diese Beschränkung bei heutigem Kauf bereits nach ca. 4 Monaten erreicht. Absicherung ist also relativ! Grundsätzlich scheinen
mir die Gebrauchtwagen Garantiebedingungen der jeweiligen Anbieter (für die ersatzpflichtigen Teile) sehr "schwammig" formuliert zu sein. Also erst lesen, - dann ggfs. unterschreiben.
2. Ich habe in der ADAC Motorwelt Anfang des Jahres gelesen, das es ein
BGH Urteil gibt, das der Käufer nicht zwingend zum Verkäufer mit einem
Sachmangel muss. Es war die Rede davon, dass einem Käüfer aus München
die Reparatur in Hamburg aus Zeit und Kostengründen nicht zuzumuten sei.
Bitte das ggfs. beim ADAC nochmal nachfragen!
Grüsse Sansibar
PS. Beim Kauf vom Händler greift natürlich zuerst die Sachmängelhaftung des
Verkäufers.
Hallo
Betrifft ADAC Berichterstattung - habs gefunden:
ADAC Motorwelt: 5/2008 Seite 6
Zitiere: "Muss der Verkäufer im Rahmen der Sachmängelhaftung nachbessern
kann der Käufer jetzt verlangen das die Reparatur dort erfolgt, wo sich die Sache vertragsgemäß befindet (der Ort an dem sie eingesetzt wird). BGH AZ. X ZR 97/05.
Soweit die Berichterstattung des ADAC.
Grüsse Sansibar
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