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Tipps und Technik R170 » » Thema: Garantie
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 Geschrieben am 14.11.2008 um 10:04 Uhr   
Moin, moin zusammen, ich will es mir einfach machen uns nicht lange suchen.
Es nimmt so langsam formen an und im frühjahr soll ein kleiner schwarzer vor meiner tür stehen. Die auswahl an guten fahrzeugen hier im raum hef/rof ist sehr gering. Meine frage währe: Ich kaufe in xxxx übernimmt mein freundlicher hier in bad hersfeld die garantie? Oder muss ich jedes mal fahren. Macht ja keinen sinn
erst mal danke für eure hilfe
gruss Horst

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 Geschrieben am 14.11.2008 um 10:12 Uhr   
Hallo Horst,

wenn du einen Gebrauchtwagen beim Mercedes-Händler kaufst achte drauf das der Wagen die "Europa-Garantie" mit dabei hat dann hast du im Garantiefall keine Probleme wenn du damit bei einem anderen MB-Händler auftauchst. (Meine es gibt aber noch ein min. KM-Entfernung, müsste man im Kleingedruckten nochmal nachlesen)


Näheres findest du dazu hier: http://www.mercedes-benz.de/content/germany/mpc/mpc_germany_website/de/home_mpc/passengercars/home/servicesandaccessories/services_and_workshop/service_packages/gurantee_package.html

oft werden die Wagen zwar mit Garantie verkauft aber eben nicht mit der MB-EU-Garantie(kostet dem Händler ja auch etwas)

Gruß Christian

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 Geschrieben am 14.11.2008 um 10:28 Uhr   
Hi,

der Tip ist an sich net schlecht, ich glaube aber das die Europa-Garantie nur bei Fahrzeugen nicht älter als 5 Jahre möglich ist, was beim R170 die Auswahl ziemlich einschränkt

Am besten den betreffenden Händler darauf ansprechen, ggf. im Kaufvertrag vermerken lassen, dass Garantie/Gewährleistung auch ein Mercedeshaus bei dir vor Ort erledigen kann.

Gruß
Franky

--
SLK gekauft, Mitte Oktober gehts los ... das vermeintliche Winterauto ist wider erwarten verkauft ... also müssen jetzt noch Winterräder her.

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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 14.11.2008 um 10:31 Uhr   
Hallo Horst,

das hängt auf jeden Fall von den Garantiebedingungen ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Verspreche dir aber nicht zuuu viel von der Garantie, bei Gebrauchtwagen wird so einiges ausgeschlossen. Ist ja schliesslich kein Neuwagen .



Gude, Olli.

--
V8 - Jage nie was Du nicht töten kannst.

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 Geschrieben am 14.11.2008 um 10:52 Uhr   
ersmal danke für die schnellen tips. Ich klapper schon alles ab und dank forum habe ich mir einiges über den slk angeeignet. Spätestens im märz 2009 läut mein leasing vertrag aus (ex-frau und kind) und dann steht meiner alten liebe hoffentlich nichts mehr im weg - eventuell ein verregneter sommer aber mit slk

gruss horst

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 Geschrieben am 16.11.2008 um 16:55 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von sansibar am 16.11.2008 um 17:03 Uhr ]

Hallo an Alle, -

In Sachen Gebrauchtwagengarantie kann man nicht vorsichtig genug sein.
Es handelt sich um einen Garantievertrag (Betonung auf Vertrag !) den man vor Kauf gründlichst lesen sollte! Ich habe zu meinem 320 Bj. 6/2000
vom Mercedes Vertragshändler eine CARGarantie (Freiburg) erhalten.
Unter "Besondere Vereinbarungen" stand folgendes: "Für Fahrzeuge die im Schadenfall (!) älter als 7 Jahre ab Erstzulassung sind, gilt ................ pro
Schadenfall ein Erstattungsbetrag von maximal 1500,-- € vereinbart"
Ein Motorschaden würde also egal bei welchem Slk vor 11.2001 ein "großes Loch" in
den Geldbeutel reissen! Bei einem Baujahr 3.2002 würde diese Beschränkung bei heutigem Kauf bereits nach ca. 4 Monaten erreicht. Absicherung ist also relativ! Grundsätzlich scheinen
mir die Gebrauchtwagen Garantiebedingungen der jeweiligen Anbieter (für die ersatzpflichtigen Teile) sehr "schwammig" formuliert zu sein. Also erst lesen, - dann ggfs. unterschreiben.
2. Ich habe in der ADAC Motorwelt Anfang des Jahres gelesen, das es ein
BGH Urteil gibt, das der Käufer nicht zwingend zum Verkäufer mit einem
Sachmangel muss. Es war die Rede davon, dass einem Käüfer aus München
die Reparatur in Hamburg aus Zeit und Kostengründen nicht zuzumuten sei.
Bitte das ggfs. beim ADAC nochmal nachfragen!

Grüsse Sansibar

PS. Beim Kauf vom Händler greift natürlich zuerst die Sachmängelhaftung des
Verkäufers.


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User seit 01.02.2008
 Geschrieben am 28.12.2008 um 14:40 Uhr   


sansibar schrieb:

Hallo an Alle, -

In Sachen Gebrauchtwagengarantie kann man nicht vorsichtig genug sein.
Es handelt sich um einen Garantievertrag (Betonung auf Vertrag !) den man vor Kauf gründlichst lesen sollte! Ich habe zu meinem 320 Bj. 6/2000
vom Mercedes Vertragshändler eine CARGarantie (Freiburg) erhalten.
Unter "Besondere Vereinbarungen" stand folgendes: "Für Fahrzeuge die im Schadenfall (!) älter als 7 Jahre ab Erstzulassung sind, gilt ................ pro
Schadenfall ein Erstattungsbetrag von maximal 1500,-- € vereinbart"
Ein Motorschaden würde also egal bei welchem Slk vor 11.2001 ein "großes Loch" in
den Geldbeutel reissen! Bei einem Baujahr 3.2002 würde diese Beschränkung bei heutigem Kauf bereits nach ca. 4 Monaten erreicht. Absicherung ist also relativ! Grundsätzlich scheinen
mir die Gebrauchtwagen Garantiebedingungen der jeweiligen Anbieter (für die ersatzpflichtigen Teile) sehr "schwammig" formuliert zu sein. Also erst lesen, - dann ggfs. unterschreiben.
2. Ich habe in der ADAC Motorwelt Anfang des Jahres gelesen, das es ein
BGH Urteil gibt, das der Käufer nicht zwingend zum Verkäufer mit einem
Sachmangel muss. Es war die Rede davon, dass einem Käüfer aus München
die Reparatur in Hamburg aus Zeit und Kostengründen nicht zuzumuten sei.
Bitte das ggfs. beim ADAC nochmal nachfragen!

Grüsse Sansibar

PS. Beim Kauf vom Händler greift natürlich zuerst die Sachmängelhaftung des
Verkäufers.

Hallo
Betrifft ADAC Berichterstattung - habs gefunden:
ADAC Motorwelt: 5/2008 Seite 6
Zitiere: "Muss der Verkäufer im Rahmen der Sachmängelhaftung nachbessern
kann der Käufer jetzt verlangen das die Reparatur dort erfolgt, wo sich die Sache vertragsgemäß befindet (der Ort an dem sie eingesetzt wird). BGH AZ. X ZR 97/05.
Soweit die Berichterstattung des ADAC.

Grüsse Sansibar

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