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HiFi und Telecom » » Thema: Wechsler zeigt nur noch Fehler Disc |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 7317
User seit 13.12.2002
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4952
User seit 05.11.2003
| Geschrieben am 11.06.2008 um 07:18 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von madmax am 11.06.2008 um 21:07 Uhr ]
Hallo Foxi,
wir haben gerade einmal die Preislisten verglichen:
In der Liste als wir unseren Nasenbär kauften steht definitiv mp3 fähig - in der neuesten Ausgabe des MOPF ist dieser Zusatz nicht mehr. Sollte eine Ablehnung erfolgen werden wir uns , unserer Meinung nach zu Recht, auf die Preisliste UND Bedienungsanleitung berufen, denn ein NICHT MP3 fähiger Wechler wäre ja eine fehlende Eigenschaft die wir teuer bezahlt haben.
Aber warten wir einmal ab....
--
Herzliche Grüße von den "verrueckten"
Matthias & Sabine
http://www.verruecktespaar.de/roadster
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 734
User seit 06.08.2005
| Geschrieben am 11.06.2008 um 12:24 Uhr  
|
madmax schrieb:
Hallo Foxi,
wir haben gerade einmal die Preislisten verglichen:
In der Liste als wir unseren Nasenbär kauften sthet definitiv mp3 fähig - in der neuesten Ausgabe des MOPF ist dieser Zusatz nicht mehr. Sollte eine Ablehnung erfolgen werden wir uns , unserer Meinung nach zu Recht, auf die Preisliste UND Bedienungsanleitung berufen, denn ein NICHT MP3 fähiger Wechler wäre ja eine fehlende Eigenschaft die wir teuer bezahlt haben.
Aber warten wir einmal ab....
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Hallo,
ich denke, die zugesagte Kulanz wird defintiv greifen.
Als ich im Sommer ´05 meinen Flintstone zusammengestellt habe, war die im Prospekt (habe ich noch Zuhause) aufgeführte und vom Verkäufer bestätigte mp3-Fähigkeit des Wechslers mit ein Hauptgrund, diesen zu ordern.
Wenn MB den Kulanzantrag also mit der Begründung des Abspielens selbst gebrannter CDs ablehnen wollte, wäre das eher lächerlich und unglaubwürdig, da eben mp3-CDs als Originale gar nicht zu erwerben sind.
Anderenfalls könnte man höchstwahrscheinlich die Angelegenheit rechtlich durchsetzen, wobei Kulanz ja immer eine freiwillige Leistung darstellt, also schon schwieriger; höchstwahrscheinlich müsste man im Härtefall MB auf die bereits zu 99% erfolgte Kulanzzusage "vergattern", aber das kann ich nicht beurteilen.
Anders sieht es im Garantiefall aus.
Der Wechsler wird z.B. auch durch die Neuwagenanschlussgarantie abgedeckt.
Würde er nun während dieser Garantiezeit ersetzt werden müssen und man würde dies wegen angeblichen Abspielens von gebrannten CDs verweigern, ginge der Fall bei mir schlimmstenfalls zum Anwalt.
Aber das ist alles rein hypothetisch.
Einfach abwarten und Tee trinken... des passt scho´.
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16799
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 11.06.2008 um 14:17 Uhr  
|
madmax schrieb:
Sollten sich selbstgebrannte CD´s in den Fächern befunden haben (liesse sich angeblich feststellen) wird KEINE Kulanz übernommen, ansonsten 100 % wenn nur Original CD´s abgespielt wurden.
Mahlzeit,
meiner Ansicht nach hat hier der Händler irgendetwas falsch verstanden und entsprechend falsch weitergegeben. Da die Wechsler im R171 genau seit Mai 2005 mp3-fähig sind, können selbstgebrannte CDs eigentlich kein Ausschlusskriterium sein.
Bei defekten Comand Navirechnern sieht es da schon anders aus: hier soll definitv schon hin und wieder die Kulanz/Garantie abgelehnt worden sein, wenn Kunden "Sicherungskopien" o.ä. benutzt haben. Teilweise sind dann sogar die Händler auf den Kosten sitzen geblieben, weil sie den Kunden vorher Kulanz gewährt hatten.
Meine Vermutung ist, dass vielleicht jemand hier Wechsler und Comand Abwicklung durcheinander gebracht hat.
Noch eine Möglichkeit wäre, dass der verbaute Wechsler tatsächlich (noch) nicht mp3-fähig ist, aber das wisst ihr sicher selbst, ob das der Fall war.
Gruß
Guido
--
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4952
User seit 05.11.2003
| Geschrieben am 11.06.2008 um 21:06 Uhr  
| Hallo,
@ Guido: MP3 gingen ohne Probleme
@ No Name : Wir warten es einfach einmal ab - DC wird sich sicher Kulant zeigen, denke man ist sich der schriftlichen Info in den Preislisten sehr wohl bewusst und auch über eventuelle "Regresse" wegen fehlender Eigenschaften.
Also bleiben wir erst einmal ganz ruhig , denn wir haben ja einen neuen Wechsler bekommen. Sollte die Kulanz dennoch abgelehnt werden, geht dieser natürlich zurück und wir werden auch um Rücknahme des "alten" bitten, da die zugesicherte Eigenschaft zwar vorhanden , aber lt. DC wohl nicht benutzt werden darf.
Wir denken auch dass sich ein MA von DC eventuell in den Richtlinien vertan hat und das Command Laufwerk mit dem Wechsler verwechselt hat.
--
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