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Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend

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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Unfallwagenbörse als Restwertermittlung
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User seit 30.11.2005
 Geschrieben am 08.05.2008 um 14:53 Uhr   
Hallo zusammen,
Autos, Motorräder und Frauen verleiht man nicht.
Als ich mir von einem Kumpel seinen Bulli geliehen hab um mir ein Plasma-TV abzuholen hat er mit meinem 9/2000er 230er eine Spritztour gemacht.
In einer langgezogenen linkskurve kam ihm ein Motorradfahrer auf der Mittelspur entgegen. Er ist daraufhin ganz rechts gefahren und ist vom Gas gegangen. Der Motorradfahrer hatte die Situation allerdings nicht unter Kontrolle, so dass er meinen SLK von vorne bis hinten inkl. Reifen und Felgen aufschlitzte und danach zu Fall kam. Schwer verletzt, aber Schuld lag ganz klar bei ihm. Er war wohl viel zu schnell.
Zum Thema: Der Sachverständige, den ich beauftragt habe, hat den Schaden mit 8150 Euro beziffert. Kotflügel und Tür sind austauschteile, aber Schweller und der vordere Teil des hinteren Kotflügels muss rausgeschnitten und ein neues Teil drangeschweißt werden.
Dieser Sachverständige hat den Marktwert auf 12500 Euro beziffert. Er meinte, ich hätte die Möglichkeit, den Wagen an einen Händler zu verkaufen, welcher sich bei ihm meldet. Er hat ihn gestern in eine "Restwertbörse" eingetragen und wenn sich jemand meldet, ist das Angebot bindend. Den Differenzbetrag zum Marktwert würde dann die gegnerische Versicherung bezahlen, so dass ich insgesammt auf 12500 Euro komme. Ist das so richtig, oder hab ich da was falsch verstanden?
Sollte ich den Wagen reparieren lassen, muss ich die beiden rechten Felgen und Reifen selbst kaufen. Desweiteren Steht jetzt auch ein Assyst B an etc. Da ich wegen dem Alter keine Wertminderung durchsetzen kann, würde ich den Wagen gerne veräußern.
Kennt sich da jemand aus? Ist es so, wie der Sachverständige geschildert hat? Das wäre für mich der optimale Weg. Ich habe im Dezember genau diesen Preis beim Händler bezahlt, den der Sachverständige ermittelt hat. Wenn ich das Geld ausbezahlt bekommen würde, wäre das klasse.
Im Herbst würde ich mir dann wieder einen SLK holen, da im Herbst/Winter die Preise doch drastisch günstiger sind.

Danke für Euer Beileid und eure Meinungen
Posti

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 Geschrieben am 08.05.2008 um 15:23 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-AMG-Styling am 08.05.2008 um 15:24 Uhr ]

Moin Posti,

ich hoffe ihm / Beifahrer ist in Deinem Auto nix passiert...

Wenn Du nach meinem Unfallschaden von vor 5 Wochen über meinen Usernamen suchst, dann bekommst Du eine Menge - sehr hilfreichen - Lesestoff... Deshalb in Kurzform nur soviel:

1. Nimm Dir bei einem Haftpflichtschaden einen Anwalt!!!
2. Der macht Nutzungsausfall (NAE) bis zur Anerkennung des Schadens (der Höhe nach) und dann den Wiederbeschaffungszeitraum (in Werktagen - mußt die WE dazurechnen ) gemäß Gutachten für Dich geltend.
3. Im Gutachten muss der Wiederbeschaffungswert stehen - lass dabei Deine Ausstattung / Zustand berücksichtigen und der GA muss Dir ein Vergleichsfahrzeug zu diesem Wiederbeschaffungswert zeigen / ins Gutachten aufnehmen. Ist jetzt - wegen der Sommersaison relativ teuer - so dass der Wiederbeschaffungswert (Bj., Km, Austattung, etc.) höher sein könnte als Du für Deinen SLK bezahlt hast...
4. Versuche Deinen Wagen selbst - nur für einen höheren Preis versteht sich - zu veräußern Das Zwinkern musst Du selbst interpretieren

5. Ich würde / habe meinen Wagen nicht reparieren lassen - Du hast aber die Möglichkeit das zu machen und die rechten Reifen / Felgen müssen ggf. von der Versicherung auch übernommen werden... Hier hilft aber bei der Durchsetzung nur ein Anwalt...

Prinzipiell gilt: Du darfst nach den Schaden nicht schlechter gestellt sein als vor dem Unfall...

In meinem Fall habe ich einen seehr guten Schnitt gemacht - allerdings kostet es ziemlich viel Kraft und Energie, die man bei einer solchen Abwicklung investieren muss... Abgeschlossen ist mein Fall noch nicht, deshalb habe ich in dem Thread auch nichts mehr gepostet - sobald das aber erledigt ist - werde ich dort berichten... (Danke nochmal an alle die mich dabei seelisch, moralisch und mit Rat und Tat unterstüzt haben).

Du kannst mir aber gerne eine EMail mit Deiner Festnetznummer schicken, dann rufe ich dich gerne an und gebe Dir gerne weitere tipps...

Viele Grüße & den richtigen Riecher...

Jan


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 Geschrieben am 08.05.2008 um 15:42 Uhr   
Ich nochmal

Deine Schilderung mit dem Restwert ist so korrekt. Das Fahrzeug bleibt 24 bis max. 48 Std in der Restwertbörse und die Händler sind an die Gebote mehrere Tage / Wochen gebunden... Den Differenzbetrag zwischen Händlerrestwertgebot und Wiederbeschaffungswert zahlt die Versicherung. und das dürfte so für diese relativ günstig werden, da die Restwerte unglaublich hoch sein können und somit der Schaden für die Versicherung unter 8.000 EUR liegen dürfte - während eine Reparatur eher (je nach Qualitätsanspruch des Halters ) höher ausfällt als das GA vorgibt...

Ich habe letztes Jahr im Februar mit meinem 97er 230er eine Wertminderung - bei einem tatsächlichen Schaden von 6.000 EUR - von 300 oder 500 EUR erhalten (weiß es nicht mehr - müßte nachschauen). Also die Aussage bzgl. Wertminderung stimmt so NICHT ganz... Auch hier ANWALT!!!

Wenn Du JETZT oder zumindest zeitnah ein Ersatzfahrzeug suchst / kaufst bekommst Du auch die Fahrt-, Telefon- (ggf. bei finanziertem Fahrzeug - Hotlines der Banken (geht vorallem mit Handy ins Geld)) Zulassungskosten für die Neubeschaffung ersetzt...

Außerdem wenn Du zeitnah keines kaufst - verlierst Du die Differenzbesteuerung. Die Versicherung wird Dir die 2,5% Differenzbesteuerung abziehen (12.500 - (12.500 / 102,5 * 100)) = 305 EUR
Vereinfacht gesagt ist das ist die MwSt für Gebrauchtwagengeschäfte bei Händlern... So läppert sich das zusammen...

So, jetzt aber genug

gruß Jan

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 Geschrieben am 08.05.2008 um 19:45 Uhr   
Hallo Jan,
danke für die schnelle und ausführliche Antwort. Habe den anderen Beitrag auch mal gelesen. Ich habe auch direkt nach dem Unfall einen Anwalt eingeschaltet.
Wie ist das mit den Abzügen? Angenommen, mein Wagen ist noch 6000 Euro Wert in der Börse, Ermittelter Marktwert 12500 = Differenz 6500 Euro.
Wenn ich mir nicht direkt ein neues Auto kaufe, oder evtl. übergangsweise ein günstiges für 4000 Euro oder so kaufe, wird mir dann irgendwo die Mehrwertsteuer abgezogen? Würde mir lieber im Herbst/Winter einen gleichwertigen Ersatz suchen.
Wie komme ich aus der Sache am besten raus? Zumindest +-0, evtl. durch die 59 Euro pro Tag sogar mit ein wenig Aufwandsentschädigung.
Das Gutachten soll heute angeblich fertig sein und morgen dem Anwalt vorliegen. Zählt die Wagenbeschaffung denn auch als "Mietwagenzeit", oder müsste ich den Wagen dafür reparieren lassen?
Fragen über fragen...
Alle anderen sind natürlcih herzlichst eingeladen, auch was dazuzusteuern...
Danke
Posti

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User seit 15.04.2008
 Geschrieben am 08.05.2008 um 20:10 Uhr   
Erstmal voweg:
Dem Motorradfahrer wünsche ich gute Besserung und dein Freund kann froh sein, dass ihm nichts passiert ist. Fehler/Fehleinschätzungen macht jeder mal beim fahren und Blechschaden ist ersetzbar. Als "Men in green" bin ich schon viel zu oft an Unfällen gewesen, bei denen der Blechschaden das kleinste Übel war...

Zur Thematik:
Wenn dem Motorradfahrer die Schuld zugesprochen wird (und nach deiner schilderung erwarte ich das), dann kommt seine Versicherung für ALLE Schäden an deinem Fahrzeug auf. Denn deine rechtliche "Schlechterstellung" durch den Schaden, damit meine ich auch den Schaden auf der rechten Seite, entstand ja ausschließlich aufgrund der Situation. Auch hier gilt, da schließe ich mich den Vorposter an: Rechtsanwalt. Kläre alles weitere mit dem. Bezahlen wird ihn, genauso wie den Gutachter, die Versicherung des Unfallgegners, wenn bei ihm die Schuld festgestellt wird.

MfG
Maik

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User seit 09.05.2004
 Geschrieben am 09.05.2008 um 09:33 Uhr   
Im Gutachten stehen die voneinander abweichenden Zeiten in Tagen für die Reparaturdauer und die Dauer der Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges. Deine Idee im Winter ein Ersatzfahrzeug kaufen zu wollen resultiert wohl aus dem Glauben, dass die Fahrzeuge dann günstiger angeboten werden... Mag sein, ABER:

Da Du nicht schlechter gestellt sein darfst als vorher kannst Du Dir auch jetzt - auch zu einem höheren Preise, falls es zu Deinem ehemaligen Kaufpreis jetzt keinen gibt - ein Ersatzfahrzeug kaufen...

Jetzt würde Dir die vorgerechnete Differenzbesteuerung abgezogen werden. Ich denke mal weder Dein verunfalltes Auto, noch Dein Ersatzfahrzeug, noch Du seid Vorsteuerabzugsberechtigt!?! Die Differenzbesteuerung i.H.v. 2,5%entspricht der Dir bekannten 19%igen MwSt für den professionellen Handel mit Kfz... Wenn Du von einer Privatperson kaufst spielt das keine Rolle - wird Dir von der Versicherung aber "sicherheitshalber" abgezogen werden ....

Bei Deinen Überlegungen solltest Du aber noch evtl. Händlergarantien (vorallem die von MB) in Betracht ziehen. Die der privaten Garantieanbieter zahlen so gut wie nix - die von MB zwar auch nicht aber die meisten NL tragen dann kulanterweise das Risiko - auch für im Vertrag ausgeschlossene Teile (logisch, dass da keine Verschleißteile wie Bremsen o.ä. gemeint sind)...
Für mich war das beim Neuerwerb eines 32ers mit das wichtigstes Argument - das die Gutachter (meiner und der der gegnerischen Versicheurng) auch teilten... Denn für solche Fahrzeuge schließen "alle handelsüblichen" Versicherungen im Kleingedruckten die Leistungen ganz aus... Also, falls Du beim Händler und nicht von privat gekauft hast ist das ein Suchkriterium... also sind Preise von privaten Anbietern wegen der fehlenden Garantie nicht unbedingt heranziehbar...

Wenn Du Dir nicht was ganz anderes / größeres kaufen willst, dann mache den Kauf JETZT - ansonsten solltest Du über eine Abrechnung der Reparaturkosten nach Gutachten nachdenken, hier gibt es Urteile zur Wertminderung (glaube vom (O)LG Düsseldorf), das Fahrzeug trotzdem unrepariert verkaufen (Du hast über die Restwertbörse verbindliche Kaufangebote - bzw. lässt das Kfz später von einem befreundeten Händler oder Deinem GA nochmal einstellen)... Du erhältst die Reparatrkosten ohne MwSt, ggf. eine Wertminderung vermutlich 300 EUR, NAE kann Dein Anwalt evtl. ohne Reparatur auch geltend machen... So könntest Du mehr Geld bekommen als die 6.500 EUR abzgl. 300 EUR Differenzbesteuerung...

Mit Glück bekommst Du für Deinen Verunfallten beim nächsten Mal mehr Geld als jetzt in der Restwertbörse ermittelt - zumal Dein Gutachter NICHT den HÖCHSTEN gebotenen Wert als Maßstab für den Restwert heran gezogen haben MUSS...!!!

Gibt es eigentlich ein (Gegen-)Gutachten der Versicherung???

Gruß Jan

P.S.: Das war gestern CIS und NICHT CSI Und dazu eine Doppelfolge Also bis 23:15 Uhr... Ich melde mich heute am späten Nachmittag frühen Abend bei Dir...

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 Geschrieben am 09.05.2008 um 11:29 Uhr   
huhu,

habs mal hier reingeschoben, betrifft ja so ziemlich alles Fahrzeuge.

--
die Dumm Sau


Früher haben die Menschen ihren Müll im Wald vergraben, heute gibt es Ebay !

http://www.BMslk.de
http://www.frank.muehleck.victoria.de/

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 Geschrieben am 09.05.2008 um 13:35 Uhr   
Hallo Posti,
kleiner Tipp am Rande: wenn Du mehrere 'Restebieter' hast, lässt sich manchmal beim 'Rumtelefonieren noch etwas mehr als das Maxgebot heraushandeln!

--
Gruß Andreas
----------------
Am Ende der Expansion bleibt nur der kosmische Alzheimer der langsamen Selbstauflösung. Das Universum vergisst uns und sich selbst.

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   Ramius

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User seit 02.03.2006

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 10.05.2008 um 13:17 Uhr   
Hallo Posti,

erstmal mein Beileid.
Ich hoffe Du hast Deinen SLK noch, ggf. könnten wir dann das Easyroof ausbauen.
Biete es Dir kostenlos an.
Ich kam letzte Woche Freitag zu einem Unfall mit einem schwarzen SLK der sich hier
http://tinyurl.com/6958hr

ereignet hatte.
Ich hoffte dass es kein SLK aus der Community war.
Wenn ich Dir helfen kann melde dich.


--
Viele Grüsse

Ralf

Westfalenstammtisch:

http://www.westslk.de.vu
__________________________________
SLK 230 K Special Edition, Brilliantsilber
-----------------------------------------------

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Beiträge: 113
User seit 30.11.2005
 Geschrieben am 11.05.2008 um 18:05 Uhr   
Hallo Ralf,
danke fürs Angebot, habe es selbst schon ausgebaut.
Es ist auch nicht mehr der SLK gewesen, bei dem Du mir geholfen hast. Habe im Dezember einen neuen gekauft, da ich beim alten ja Probleme mit beschlagenen Scheiben hatte. Beim neuen hab ich dann EasyRoof selbst eingebaut ( vorher beim alten ausbebaut). Ist ja kein Hexenwerk hab ich festgestellt .
Leider war es Mein SLK aus der Community, den du da an der K21 gesehen hast.
Einen Unfallwagen möchte ich nicht fahren, deshalb geht der Wagen weg. Kaufe mir jetzt übergangsweise eine A-Klasse, da ich zu Zeit kein Angebot gefunden habe, das mir zusagt. Werde im Herbst wieder ausschau halten mach einem R170.
Das "rumtelefonieren" läuft übrigens noch. Da ist schon ein bissl differenz drin.
Kann ich eigentlich nur duch das Gutachten abrechnen oder brauche ich eine Quittung, dass der Wagen verkauft ist?
Posti
PS: Bei dem Wetter bin ich schon ein bissl neidisch auf Euch alle!

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