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| Geschrieben am 30.09.2008 um 18:11 Uhr  
| Hallo Heinz altes Haus
Am Anfang war ich etwas am zweifeln,als ich die teile aber eingebaut hatte war ich froh das ich die schwarzen genommen hatte. Wenn Du mal die bilder vergleichst ( original mit schwarz ) wirst du sehen das der Wagen breiter wirkt,so sehe ich das zumindest. Die Leuchten sind ja auch nicht richtig schwarz und wenn die LEDs brennen schaut es hammermäßig aus.Ist wie mit allem eben Geschmacksache..
Gruß Manfred
--
Der Unterschied zwischen einem Mann und einem Jungen ist der Preis der Spielzeuge ! | Antworten
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| Geschrieben am 30.09.2008 um 18:33 Uhr  
| Moin Mamut
Vielleicht hast du Recht ?...ich bin mir nicht sicher bzw immer noch nicht schlüssig---aktuell biete ich aber auf beide Versionen, das Angebot ist mehr als reichlich vorhanden und auch die "Schlagzahl" der smoked Version Auktionen wird erhöht. Wieweit der Preis dann noch sinkt bleibt abzuwarten da unbekannt ist wie hoch die Charge ist die aus Taiwan hier in D angekommen ist.
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
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Adel verpflichtet...
11. August 1919 Art. 109 --- früher war alles besser !
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 08.10.2008 um 09:10 Uhr  
| Moin, bei einer manuellen Tönung erlischt die Betriebserlaubnis!!!!!
Mit Glück kommt man evtl. durch die HU wenn der Prüfer einen schlechten Tag hat.
Aber sollte ich Dir zum Beispiel hinten drauf fahren wäre mein erster Satz zum Polizisten "Ich habe kein Bremslicht wargenommen, sind die Lichter etwa nachgetöhnt?".
Und dann bekommst Du auf jedenfall eine Teilschuld wenn nicht sogar die ganze Schuld wegen der erloschenen Betriebserlaubnis.
--
Gruss Frank | Antworten
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| Geschrieben am 08.10.2008 um 10:37 Uhr  
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Schmucklos schrieb:
Moin, bei einer manuellen Tönung erlischt die Betriebserlaubnis!!!!!
...
Aber sollte ich Dir zum Beispiel hinten drauf fahren wäre mein erster Satz zum Polizisten "Ich habe kein Bremslicht wargenommen, sind die Lichter etwa nachgetöhnt?".
Und dann bekommst Du auf jedenfall eine Teilschuld wenn nicht sogar die ganze Schuld wegen der erloschenen Betriebserlaubnis.
ja nee iss klar.....er hat ja auch keine 2 weiteren bremslichter, die nicht getönt sind....
also alles halb so schlimm und "auf jeden fall" bekommt er ganz sicher eine mitschuld nicht.
--
Grüsse vom Meister | Antworten
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| Geschrieben am 08.10.2008 um 11:24 Uhr  
| wenn du wüßtest bei was die betriebserlaubnis noch alles erlischt... und wenn sie angetönt sind wird niemand bei einem unfall darauf kommen. fast die einzigen die das genau wissen sind slk-fahrer.
und die chance, dass mir ein slk hinten rauf fährt is rel. gering. weiss ja nicht was ihr für polizisten habt, aber bei uns würden sie sich einmal das bremslicht zeigen lassen und dich als rauffahrer (und verursacher) fragen was du willst und ob du blind bist....
nich bös gemeint, aber manchmal finde ich die ansichten mit der betrieberlaubnis übertrieben. wenn ich hochrechne wieviele von uns mit getönten/lasierten lechten, mtec-lampen, led-standlichtern etc. rumfahren, dann ist wohl ein sehr grosser teil `nicht versichert`... gruss majo | Antworten
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