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| Geschrieben am 03.04.2008 um 15:23 Uhr  
| Hallo hier die Antwort auf deinen konkreten Fall:
"Sehr geehrter Herr Gernandt
In dem Anhang finden Sie den §50 StVZO mit der dazugehörenden Übergangsvorschrift aus §72 StVZO.
In §50 Abs. 10 StVTO heißt es:
"Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit 1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne des Absatzes 8, 2. einer Scheinwerferreingungsanlage und 3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, Ausgerüstet sein."
In dem dazugehörigen §72 StVZO heißt es:
"§50 Abs 10 StVZO (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge, 1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder 2. die am dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen."
Dies bedeutet für Ihren Fall, dass alle Xenon-Systeme, die nach dem 1. April 2000 nachgerüstet werden (unabhängig von der EZ des Fahrzeugs) mit SRA und ALR ausgerüstet werden müssen.
Es spielt hierbei keine Rolle, ob es sich um Zubehörscheinwerfer oder serienmäßige Scheinwerfer handelt, die für Xenonlicht zugelassen sind.
Halogenscheinwerfer sind an der Kennzeichnung "HC" (Halogen Abblendlicht), Xenonscheinwerfer an der Kennzeichnung "DC" (Xenon Abblendlicht) erkennbar. Der Buchstabe "R", der oft bei der Kennzeichnung von Scheinwerfern vorkommt, steht für Fernlicht.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Referent Betreuung Prüftätigkeit"
Hoffe die Sache einmal geklärt zu haben, da es ja immer wieder diese Frage gibt.
--
Gruß
Mekkes
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| Geschrieben am 03.04.2008 um 18:19 Uhr  
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mich persönlich interessiert eigentlich grad nich ob nu zulässig oder nicht. is pille palle.
sondern mach ich mir was kaputt wenn ich in meinen stink normalen preFL ohne Xenon mir fürs abblend und fürs fernlicht diese Xenon-lampen mit vorschaltgerät einbau?? sprich: bruzzel ich mir den scheinwerfer, die fassung oder läuft mir der spiegel in den scheinwerfern an???
gruß alex | Antworten
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User seit 03.08.2006
| Geschrieben am 03.04.2008 um 18:25 Uhr  
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call911 schrieb:
mich persönlich interessiert eigentlich grad nich ob nu zulässig oder nicht. is pille palle.
sondern mach ich mir was kaputt wenn ich in meinen stink normalen preFL ohne Xenon mir fürs abblend und fürs fernlicht diese Xenon-lampen mit vorschaltgerät einbau?? sprich: bruzzel ich mir den scheinwerfer, die fassung oder läuft mir der spiegel in den scheinwerfern an???
gruß alex
Hi Alex,
also das ist nicht der Fall denn die Xenonlampen werden nicht so heiss wie die normalen Halos.
--
aus Walldorf oder Cannes
grüsst Euch
Roy
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
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User seit 01.01.2006
| Geschrieben am 03.04.2008 um 18:38 Uhr  
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Walldorf98 schrieb:
call911 schrieb:
mich persönlich interessiert eigentlich grad nich ob nu zulässig oder nicht. is pille palle.
sondern mach ich mir was kaputt wenn ich in meinen stink normalen preFL ohne Xenon mir fürs abblend und fürs fernlicht diese Xenon-lampen mit vorschaltgerät einbau?? sprich: bruzzel ich mir den scheinwerfer, die fassung oder läuft mir der spiegel in den scheinwerfern an???
gruß alex
Hi Alex,
also das ist nicht der Fall denn die Xenonlampen werden nicht so heiss wie die normalen Halos.
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grüsst Euch
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ookay gut - aber was is mit der fehlenden scheinwerferreinigung?? (ausser dass es ohne scho 2mal net erlaubt ist ) welches problem würde es darstellen wenn man die dinger ohne scheinwerferreinigung betreibt? | Antworten
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| Geschrieben am 07.04.2008 um 12:03 Uhr  
| @call911
Allso wurde schon unzählige male hier geklärt wurde, kannst du dir mit den Xenons nicht die Fassungen oder sonstiges im Scheinwerfer wegbrutzeln da die Xenons wesenlich weniger Wärmeentwicklung haben wie die normalen Birnen.
Kannst du auch bei Wikkipedia nachlesen unter Nachteile von Xenon, dort als Nachteil beschrieben da die Scheinwerfer schneller mit Schnee bedeckt sind durch die geringere Wärmeentwicklung!
Gruß, Danilo! | Antworten
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| Geschrieben am 08.04.2008 um 14:53 Uhr  
| Hier die Antwort zum Thema Xenon Fernlicht nachrüsten:
Sehr geehrter
Es besteht die Möglichkeit, das Fernlicht ebenfalls auf Xenon umzurüsten, wenn der Scheinwerfer dafür zugelassen ist. Die Kennzeichnung "HR" auf dem Scheinwerfer steht für Halogenfernlicht, die Kennzeichnung "DR" steht für Fernscheinwerfer mit Xenon. Eine Doppelkennzeichnung "HR" und "DR" ist denkbar, dann ist der Fernscheinwerfer sowohl für Halogen wie auch für Xenon zugelassen.
Freundliche Grüße
--
Gruß
Mekkes
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