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Tipps und Technik R170 » » Thema: Xenon nachrüsten nun doch erlaubt?
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   Mekkes

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 Geschrieben am 03.04.2008 um 15:23 Uhr   
Hallo hier die Antwort auf deinen konkreten Fall:

"Sehr geehrter Herr Gernandt

In dem Anhang finden Sie den §50 StVZO mit der dazugehörenden Übergangsvorschrift aus §72 StVZO.

In §50 Abs. 10 StVTO heißt es:
"Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit 1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne des Absatzes 8, 2. einer Scheinwerferreingungsanlage und 3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, Ausgerüstet sein."

In dem dazugehörigen §72 StVZO heißt es:
"§50 Abs 10 StVZO (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge, 1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder 2. die am dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen."


Dies bedeutet für Ihren Fall, dass alle Xenon-Systeme, die nach dem 1. April 2000 nachgerüstet werden (unabhängig von der EZ des Fahrzeugs) mit SRA und ALR ausgerüstet werden müssen.
Es spielt hierbei keine Rolle, ob es sich um Zubehörscheinwerfer oder serienmäßige Scheinwerfer handelt, die für Xenonlicht zugelassen sind.
Halogenscheinwerfer sind an der Kennzeichnung "HC" (Halogen Abblendlicht), Xenonscheinwerfer an der Kennzeichnung "DC" (Xenon Abblendlicht) erkennbar. Der Buchstabe "R", der oft bei der Kennzeichnung von Scheinwerfern vorkommt, steht für Fernlicht.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Freundliche Grüße

Referent Betreuung Prüftätigkeit"

Hoffe die Sache einmal geklärt zu haben, da es ja immer wieder diese Frage gibt.




--
Gruß
Mekkes

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   Walldorf98

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 Geschrieben am 03.04.2008 um 18:10 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Walldorf98 am 03.04.2008 um 18:14 Uhr ]

Hallo Mekkes,

also wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, steht da aber nicht, dass wenn ich bereits Scheinwerfer mit Xenon- Abblendlicht Serienmässig am Auto habe (wo ja auch die autom. Höhenverstellung, Scheinwerferreinigung u.s.w. schon drin ist), dass ich dann nicht auch Xenon als Fernlicht haben darf. Bei mir ist es so, dass wenn ich das Fernlicht einschalte, ist das Abblendlicht auch eingeschaltet sodass ich es doch nun auch einbauen könnte. Vielleicht liege ich da auch komplett falsch.

http://www.mbslk.de/modules.php?op=modload&name=Forums&file=viewtopic&topic=48134&forum=5


--
aus Walldorf oder Cannes

grüsst Euch

Roy
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   call911

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 Geschrieben am 03.04.2008 um 18:19 Uhr   

mich persönlich interessiert eigentlich grad nich ob nu zulässig oder nicht. is pille palle.

sondern mach ich mir was kaputt wenn ich in meinen stink normalen preFL ohne Xenon mir fürs abblend und fürs fernlicht diese Xenon-lampen mit vorschaltgerät einbau?? sprich: bruzzel ich mir den scheinwerfer, die fassung oder läuft mir der spiegel in den scheinwerfern an???

gruß alex

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   Walldorf98

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geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 03.04.2008 um 18:25 Uhr   


call911 schrieb:

mich persönlich interessiert eigentlich grad nich ob nu zulässig oder nicht. is pille palle.

sondern mach ich mir was kaputt wenn ich in meinen stink normalen preFL ohne Xenon mir fürs abblend und fürs fernlicht diese Xenon-lampen mit vorschaltgerät einbau?? sprich: bruzzel ich mir den scheinwerfer, die fassung oder läuft mir der spiegel in den scheinwerfern an???

gruß alex



Hi Alex,

also das ist nicht der Fall denn die Xenonlampen werden nicht so heiss wie die normalen Halos.

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Roy
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   call911

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 Geschrieben am 03.04.2008 um 18:38 Uhr   


Walldorf98 schrieb:


call911 schrieb:

mich persönlich interessiert eigentlich grad nich ob nu zulässig oder nicht. is pille palle.

sondern mach ich mir was kaputt wenn ich in meinen stink normalen preFL ohne Xenon mir fürs abblend und fürs fernlicht diese Xenon-lampen mit vorschaltgerät einbau?? sprich: bruzzel ich mir den scheinwerfer, die fassung oder läuft mir der spiegel in den scheinwerfern an???

gruß alex



Hi Alex,

also das ist nicht der Fall denn die Xenonlampen werden nicht so heiss wie die normalen Halos.

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ookay gut - aber was is mit der fehlenden scheinwerferreinigung?? (ausser dass es ohne scho 2mal net erlaubt ist ) welches problem würde es darstellen wenn man die dinger ohne scheinwerferreinigung betreibt?

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   Mekkes

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 Geschrieben am 03.04.2008 um 23:22 Uhr   
Frag einfach deinen Gegenverkehr
Dreckige Xenons strahelen nicht korrekt ab, daher auch die SRA. Desweiteren haben die Xenons andere Streuscheiben in den Scheinwerfern verbaut.


--
Gruß
Mekkes

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 Geschrieben am 07.04.2008 um 11:55 Uhr   
Gut, Danke für die info und deine Hilfe...

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 Geschrieben am 07.04.2008 um 12:03 Uhr   
@call911

Allso wurde schon unzählige male hier geklärt wurde, kannst du dir mit den Xenons nicht die Fassungen oder sonstiges im Scheinwerfer wegbrutzeln da die Xenons wesenlich weniger Wärmeentwicklung haben wie die normalen Birnen.
Kannst du auch bei Wikkipedia nachlesen unter Nachteile von Xenon, dort als Nachteil beschrieben da die Scheinwerfer schneller mit Schnee bedeckt sind durch die geringere Wärmeentwicklung!

Gruß, Danilo!

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   Mekkes

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 Geschrieben am 08.04.2008 um 14:53 Uhr   
Hier die Antwort zum Thema Xenon Fernlicht nachrüsten:

Sehr geehrter

Es besteht die Möglichkeit, das Fernlicht ebenfalls auf Xenon umzurüsten, wenn der Scheinwerfer dafür zugelassen ist. Die Kennzeichnung "HR" auf dem Scheinwerfer steht für Halogenfernlicht, die Kennzeichnung "DR" steht für Fernscheinwerfer mit Xenon. Eine Doppelkennzeichnung "HR" und "DR" ist denkbar, dann ist der Fernscheinwerfer sowohl für Halogen wie auch für Xenon zugelassen.

Freundliche Grüße



--
Gruß
Mekkes

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