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Klatsch und Tratsch » » Thema: Ordnungsverfügung: "Androhung der Zwangsstillegung" für meinen SL |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 187
User seit 21.02.2007
| Geschrieben am 06.02.2008 um 22:30 Uhr  
| Hi,
egal ob Papierform oder elektronisch, wenn nichts vorliegt, kann das Verkehrsamt nicht wissen wo das Fahrzeug versichert ist, darum muß man sich bei einem Wechsel schon selber kümmern, daß die Versicherung die benötigte Bestätigung übersendet. Und diese muß man entweder in Papierform abgeben (bei manchen Versicherung kann man die Bestätigung sogar online ausdrucken) oder die Versicherung veranlassen diese zu übermitteln.
Ist immer einfach der Behörde die Schuld zu geben, stimmt aber nicht immer.
Gruß Inge | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 06.02.2008 um 22:45 Uhr  
| Hallo Inge,
wie soll ich mich darum kümmern können, wenn die Versicherungen das per Datenübertragung mit den Behörden regeln? Hinlaufen und eine Diskette abholen ?
Nee, ich verlasse mich auf den eigentlich ausgefeilten Service dank bits und bytes, hier ist für mich das Straßenverkehrsamt der sture Bock.
Was vergeben sich die, wenn sie bei mir anmahnen, daß kein Versicherungsschutz besteht, ohne gleich Strafandrohungen zu versenden? Dann kann ich doch erst reagieren und das Problem zu lösen helfen, weil ich wegen des Datenaustausches vorher ja gar nicht weiss, was vorher gelaufen ist.
Wohlgemerkt: Ich bin kein tumber Behördengegner. Aber wenn die sich stur stellen und nur unflexibel Linie abarbeiten, halte ich dagegen
--
Grüße, Lutz
_________
Der SL ist ein erfüllter Traum - nur gewöhnt man sich so schnell an das Schöne und Angenehme. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 187
User seit 21.02.2007
| Geschrieben am 06.02.2008 um 22:56 Uhr  
| Hi Lutz,
ich sehe den Fehler eher bei der Versicherung, die ja scheinbar versäumt hat, eine Versicherungsbestätigung zu übermitteln. Du siehst ja selber, daß es mit der Kündigung so viele Probleme gab. Ich weiß aus Erfahrung, daß das genauso schlampig bei den Versicherungsbestätigungen abläuft.
Du solltest bei der jetzigen Versicherung mal richtig Dampf machen. Notfalls kann eine Deckungskarte sogar bei jeder Polizeidienststelle abgegeben werden. Funktioniert zumindest in Berlin so.
Viel Glück dabei
Gruß Inge | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 58
User seit 05.04.2005
| Geschrieben am 06.02.2008 um 23:43 Uhr  
| Hallo zusammen,
so einen Fall hatte ich auch schon, auch wenn Dich das natürlich nicht trösted. Aber wenn man so ein Schreiben bekommt, dann fährt einem erst mal ein gehöriger Schreck in die Knochen.
Im Grunde ist man als Halter verpflichted, die Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) bei der Zulassungsstelle abzugeben. Was soll da bitteschön elektronisch gehen. Bei einer Neuzulassung bekommt man sein Fahrzeug erst garnicht angemeldet, wenn man diese "Doppelkarte" nicht dabei hat. Also nix mit "online". Aus Service-Gründen bieten einem die Versicherungen ganz gerne an, diese Karte der Zulassungstelle direkt zuzuschicken, damit man die Lauferei nicht hat. Das klingt natürlich erst einmal toll, hat aber den Nachteil, daß man nicht mitbekommt, ob die Karte tatsächlich verschickt wurde und auch angekommen ist. Also, besser in Zukunft auf den vermeintlichen "Service" verzichten und wenn die Karte z.B. nach 3 Tagen immer noch nicht bei einem persönlich vorliegt, nochmal nachhaken. Diejenigen, die behaupten, das sie den Aufwand scheuen, "nur" um Geld zu sparen, die haben in meinen Augen zuviel Geld, oder schon die günstigste Vesicherung. Wenn ich mal die damalige Ersparnis mit dem zeitlichen Aufwand vergleiche, dann ergibt das einen Stundenlohn, den wenige in diesem Forum haben.
Übrigens als Tip: Meine Versicherung hat mir damals die Kosten erstattet. Frag doch mal höflich nach.
Viele Grüße
Michael | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 07.02.2008 um 07:19 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 07.02.2008 um 07:19 Uhr ]
Hallo Lutz,
ich würde einfach weiterfahren - schließlich ist der SL versichert, und im Ernstfall kannst Du das ja nachweisen. Statt den Papieren würde ich also immer nur den Versicherungsschein und ein Bestätigungsschreiben von Versicherung C schicken sowie Versicherung B für blöd erklären.
Allgemein sieht man an diesem Beispiel mal wieder, zu was die immer weiter um sich greifende Abgabe der Kundenbetreuung an (oft auch noch firmenexterne) Callcenter führt. Von Leuten, die 5-6 Euro pro Stunde bekommen und dafür alle 1-3 Minuten einen Anruf erledigen sollen, kann man wohl nicht mehr erwarten als Chaos.
--
Grüße
ABC
__________________________________________________
Mein 6. SLK: R171 350 7G iridiumsilber (EZ 07/2004)
(seit '97 immer SLK, unterbrochen nur durch 1 Jahr Audi TT) | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3430
User seit 05.04.2002
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 07.02.2008 um 10:07 Uhr  
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LuckySLK schrieb:
Hallo Inge,
wie soll ich mich darum kümmern können, wenn die Versicherungen das per Datenübertragung mit den Behörden regeln? Hinlaufen und eine Diskette abholen ?
Nee, ich verlasse mich auf den eigentlich ausgefeilten Service dank bits und bytes, hier ist für mich das Straßenverkehrsamt der sture Bock.
Was vergeben sich die, wenn sie bei mir anmahnen, daß kein Versicherungsschutz besteht, ohne gleich Strafandrohungen zu versenden? Dann kann ich doch erst reagieren und das Problem zu lösen helfen, weil ich wegen des Datenaustausches vorher ja gar nicht weiss, was vorher gelaufen ist.
Wohlgemerkt: Ich bin kein tumber Behördengegner. Aber wenn die sich stur stellen und nur unflexibel Linie abarbeiten, halte ich dagegen
--
Grüße, Lutz
_________
Der SL ist ein erfüllter Traum - nur gewöhnt man sich so schnell an das Schöne und Angenehme.
Hallo Lutz,
Du machst dir das Leben auch kompliziert, oder? Auch in einer Zulasungsstelle sitzen Menschen, mit denen man normal reden kann. Also was spricht dagegen deine Versicherungsunterlagen unter den Arm zu nehmen und damit, am besten mit dem Überweisungsträger der ersten Versicherungsrate, dort hin zu gehen?
Wenn Du so weiter fährst und das nicht klärst, wird's richtig teuer, dann wird nämlich in den nächsten Tagen bei dir eine Vollzugsbeamter vor der Tür stehen und dir die Plaketen vom Nummernschild kratzen. Danach darfst Du dann den SL komplett neu anmelden und das ganze Verfahren bezahlen.
Die Verwaltung handelt hier vollkommen richtig, es liegen ihr nunmal kein Unterlagen vor, dass dein Wagen versichert ist. Daraus folgt die Zwangsstillegung, zumal Du der Zulassungsstelle gegenüber ja nicht selbst nachweisen willst, dass dein Wagen versichert ist.
Natürlich kannst Du dir dann über das Klageverfahren deine Kosten von den Versicherungen hier wohl von der Versicherugn C die warscheinlich keine Bestätigung geschickt hat erstreiten, viel Spaß dabei.
Mit anderen Worten, schuld ist sicherlich eine der Versicherungen, aber Du könntest dir mit einem Behördengang viel Ärger ersparen.
--
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Viele Grüße aus dem Wittlager Land - direkt am Fuße des Wiehengebirges
Frank
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 627
User seit 24.05.2003
| Geschrieben am 07.02.2008 um 11:31 Uhr  
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wifi schrieb:
Hallo zusammen,
so einen Fall hatte ich auch schon, auch wenn Dich das natürlich nicht trösted. Aber wenn man so ein Schreiben bekommt, dann fährt einem erst mal ein gehöriger Schreck in die Knochen.
Im Grunde ist man als Halter verpflichted, die Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) bei der Zulassungsstelle abzugeben. Was soll da bitteschön elektronisch gehen. Bei einer Neuzulassung bekommt man sein Fahrzeug erst garnicht angemeldet, wenn man diese "Doppelkarte" nicht dabei hat. Also nix mit "online". Aus Service-Gründen bieten einem die Versicherungen ganz gerne an, diese Karte der Zulassungstelle direkt zuzuschicken, damit man die Lauferei nicht hat. Das klingt natürlich erst einmal toll, hat aber den Nachteil, daß man nicht mitbekommt, ob die Karte tatsächlich verschickt wurde und auch angekommen ist. Also, besser in Zukunft auf den vermeintlichen "Service" verzichten und wenn die Karte z.B. nach 3 Tagen immer noch nicht bei einem persönlich vorliegt, nochmal nachhaken. Diejenigen, die behaupten, das sie den Aufwand scheuen, "nur" um Geld zu sparen, die haben in meinen Augen zuviel Geld, oder schon die günstigste Vesicherung. Wenn ich mal die damalige Ersparnis mit dem zeitlichen Aufwand vergleiche, dann ergibt das einen Stundenlohn, den wenige in diesem Forum haben.
Übrigens als Tip: Meine Versicherung hat mir damals die Kosten erstattet. Frag doch mal höflich nach.
Viele Grüße
Michael
Genau bei dieser Meldung der Versicherung an die Zulassungsstelle geht es oft schief. Ich hatte das auch schon einmal und die "Androhung der Zwangsstillegung" klingt wirklich bedrohlich (Polizei entstempelt auch nachts und am Wochenende) und ist auch kein Spass mehr.
Ich verfahre inzwischen auch wie oben beschrieben. Doppelkarte komplett zu mir, ich dann damit zur Zulassungstelle. Bei Versicherungen, die das nicht machen wollen, schicke ich zu meiner Entlastung ein formloses Schreiben mit den neuen Versicherungsdaten/Deckungszusage/Vertragskopie an die Zulassungstelle.
bye | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16793
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 07.02.2008 um 11:38 Uhr  
| Hallo Leute,
nur mal nebenbei zur Info: es gibt bei den meisten Versicherern seit Jahren keine Doppelkarten mehr !!
Es gibt nur noch eine Versicherungsbestätigung (eine "Einfachkarte"). Die Daten gehen schon lange elektronisch von der Zulassungsstelle zur Versicherung.
Und das neueste ist so wie Lutz es beschrieben hat: die Versicherungskarte wird elektronisch für die Zulassungsstelle hinterlegt, um die Bearbeitung zu vereinfachen und den Missbrauch einzudämmen.
Gruß
Guido
--
*** SLK280 schwarz/schwarz *** | Antworten
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