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Tipps und Technik R170 » » Thema: Windschutzscheibe für 1 Euro??? Möglich oder nicht? |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 339
User seit 10.10.2001
| Geschrieben am 12.12.2003 um 15:49 Uhr  
| Bei einer zerkratzten Scheibe zahlt die TK eigentlich nicht, nur bei Bruch oder Beschädigung durch durch Steinschläge.
Wobei es in der Werkstatt so läuft, daß man beim Austausch eine Abtretungserklärung gegenüber der Versicherung unterschreibt und die Schadenmeldung durch die Werkstatt erfolgt. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.
LG
Marcus
Molle schrieb:
Den bestehenden Glasschaden setze ich hier mal voraus, da ich auch kein Freund von vorgetäuschten Schäden bin und nicht zur Prämienerhöhung der Versicherer noch beitragen will. Ob meine megazerkratzte Scheibe ein Austauschfall für die Versicherung ist muss ich noch herausfinden. Bei Steinschlag im Sichtbereich wird getauscht, da dürfte mein durch Streulicht eingeschränkte Sicht doch wohl auch ein Tauschgrund sein.
Mir geht es vorrangig darum, ob die Sache mit dem Gutschein und der verrechneten SB wirklich so einfach ist. Mal angenommen meine Scheibe ist tauschwürdig, würde ich doch nur den einen Euro der Auktion zahlen müssen und das klingt fast zu schön.
Noch weitere Meinungen?
Gruß
Martin
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 128
User seit 18.08.2003
| Geschrieben am 12.12.2003 um 15:55 Uhr  
| Das Angebot der Fa. Autoglas by Techno Car klingt wirklich sehr verlockend und man fragt sich, welchen Vorteil die wohl davon haben, wenn sie die 149,- € der Selbstbeteiligung übernehmen. (150,- € minus 1,- € Gebotspreis)
Nur Werbung für die eigene Firma?
Ansonsten sehe ich irgendwie keinen Vorteil für die Firma, es sei denn, die rechnen bei der Versicherung einen horrenden Preis für die Frontscheibe ab, die den Wert des Gutscheins um ein mehrfaches übersteigt, oder?
Ich würde einfach mal bei der Versicherung nachfragen, denn fragen kostet schließlich nichts.
Da kann man dann auch gleich erfahren, ob die zerkratzte Scheibe als tauschwürdig gilt und ob es überhaupt ein Versicherungsfall ist.
Grüße von Daggi
--
Jeder Mensch macht Fehler.
Die Kunst liegt nur darin, sie zu machen, wenn keiner zuschaut. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2119
User seit 22.05.2002
| Geschrieben am 13.12.2003 um 07:40 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Markus N am 13.12.2003 um 07:45 Uhr ]
Aber es könnte ja so sein:
Du ersteigerst den Gutschein für 1.- Euro.
Du fährst mit Deiner defekten Scheibe zu der "anbietenden Firma"
Du unterschreibst das Abtretungsformular für die Versicherung.
Du erhälst eine neue Scheibe.
Die Firma fakturiert der Versicherung einen um 150.- Euro erhöhten Rechnungsbetrag (Scheibe ink. Ein- und Ausbau) und schreibt dazu: "der SB in Höhe von 150.- Euro wurde vom Halter der KFZ bereits an uns beglichen".
Somit zahlt die Versicherung 100%, die Autoglaser haben volle Auftragsbücher
und der Halter zahlt erst 1.- Euro und später ein Vielfaches, da durch solche "Geschäftsideen" die Versicherungsbeiträge immer höher werden.
Aber: GLAUBEN HEIßT NICHT WISSEN!
--
Gruß vom Bodensee!
Supersprint-Orchester aus Ravensburg (®by chris )
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