.
;
SLK & SLC Community

HOME IMPRESSUM Datenschutz @ Administratoren Wir über uns Nederlands Forum MBSLK-Foren


mbslk.de ... The SLK-CommunityVäth
mbslk.de ... The SLK-CommunityVÄTH - Give your car Wings

mbslk.de ... The SLK-CommunityCommunity
mbslk.de ... The SLK-CommunityStammtische
Veranstaltungen
Veranstaltungsfotos
SLK-Bilder
Bilder hochladen
User-Suche
Fahrer-Verzeichnis
Community-Check
Erlebnisberichte
FAQ

mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldt
mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldts-Fahrzeugpflege

mbslk.de ... The SLK-CommunityFreiwilliger Kostenbeitrag
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de fördern

mbslk.de ... The SLK-CommunityMotointegrator
mbslk.de ... The SLK-CommunityMotorintegrator

mbslk.de ... The SLK-CommunityKommunikation
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-FOREN MBSLK.de Foren

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R170
mbslk.de ... The SLK-Community1996 - 2004
Baureihe R170

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R171
mbslk.de ... The SLK-Community2004 - 2011
Baureihe R171

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R172
mbslk.de ... The SLK-Community2011 - 2020
Baureihe R172

mbslk.de ... The SLK-CommunityAlle SLK Baureihen
mbslk.de ... The SLK-CommunitySLK Geschichte

mbslk.de ... The SLK-CommunityMarktplatz
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-Kollektion
MBSLK.de Kollektion
Kleinanzeigen
Sonderkonditionen
Bücher

mbslk.de ... The SLK-CommunityLinkblock
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-CommunityService & Tipps
mbslk.de ... The SLK-CommunityHotel und Gastro
Werkstatt-Tipps
Reifenservice
Werkstattkosten
KfZ-Kosten-Rechner
Felgenkalkulator
Link-Tipps
Downloads
MBSLK.de-Statistik
Newsletterarchiv




Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch

MBSLK.de-Foren-Suche:
 
In ein anderes Forum wechseln:






zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch 
Klatsch und Tratsch » » Thema: Bornierte Vermieterin - Juristischer Rat gefragt
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 )
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   AU320

Schreiberlevel:
Forenabiturient
Forenabiturient
Beiträge: 965
User seit 20.09.2006
 Geschrieben am 24.10.2007 um 23:06 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von AU320 am 24.10.2007 um 23:09 Uhr ]

Holz ist heutzutage recht teuer und viele die ein Kamin haben würden sich vielleicht freuen, also ggf. mal jemanden ansprechen.

Wenn das ordentliche Bäume sind, dann wären sie gefragt, denn im Wald muss man für dergleichen zahlen.

--
"Derjenige, der zum erstenmal an Stelle eines Speeres ein Schimpfwort benutzte, war der Begründer der Zivilisation."

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an AU320    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Sascha55

Schreiberlevel:
Forengrundschüler
Forengrundschüler
Beiträge: 30
User seit 21.08.2007
 Geschrieben am 25.10.2007 um 06:30 Uhr   
Hallo Ingrid,

wie du schreibst, lässt dich deine Vermieterin seit 1984 in Ruhe, das ist doch hervorragend. Es hierbei auf einen Streit oder gar einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, finde ich mehr als fragwürdig. Rein aus menschlicher Sicht, wenn deine Vermieterin die Bäume nicht gepflanzt hat, sondern du selbst (gehe mal davon aus), habe ich vollstes Verständnis für die Haltung deiner Vermieterin.

Selbst wenn die Bäume nicht von dir gepflanzt wurden und 1984 schon standen, warum hast du so lange gewartet, bis sie dir ins Dach wachsen, vorher mal ein paar Äste abschneiden und gut wäre es gewesen, dazu braucht man keine Gärtnerausbildung und ich nehme mal an, dass du eine Hobbygärtnerin bist, sonst hättest du ja kein Haus mit Garten(pflege) gemietet.

Also wegen zwei Bäumen, würde ich keine 23 Jahre Ruhe aufs Spiel setzen.




Tiger Duck schrieb:
...
Weiß jemand, ob das rechtlich in Ordnung ist?


Rechtlich nicht unbedingt - menschlich schon


PS: Ich bin ja recht selten hier im Forum, aber schon verwunderlich, wofür heutzutage in Erwägung gezogen wird unsere Justiz in Anspruch zu nehmen. Ist aber leider so, sonst könnte ich mir die Kostenstelle "Rechtsabteilung" sparen

--
Schöne Grüße
Sascha-Manuel
Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont.

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Sascha55    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:














Beitrag von:
... ist OFFLINE

   GONZO

Schreiberlevel:
Forenfürst
Forenfürst
Beiträge: 4468
User seit 28.06.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 25.10.2007 um 08:35 Uhr   


Tiger Duck schrieb:

Hallo,
wir sind seit 1984 Mieter eines Einfamilienhauses mit Garten. Vermieter wohnt 2km weiter und läßt uns in Ruhe. Problem:2 große Bäume, die ins Dach rübergewachsen sind. Wir haben telefonisch die Vermieterin informiert, daß die Bäume gefällt werden müssen. Ihre Antwort: ich habe die Bäume nicht gepflanzt, also fühl ich mich nicht dafür verantwortlich. Wir hätten eine mündliche Vereinbarung, daß wir den Garten frei gestalten dürfen und damit auch für den gesamten Garten verantwortlich seien - auch für die anfallenden Kosten. Weiß jemand, ob das rechtlich in Ordnung ist?

--
Viele Grüße
Ingrid
*** wir sind im Auftrag des Bembels unterwegs ***

--- genieße jeden Augenblick ---






Hallo Ingrid,

stelle mal deine Frage in diesem Forum:

http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=30&sid=73909189660457fb6014d9d4a8114e28


Ich habe dort in anderen Bereichen sehr gute Erfahrungen gesammelt


Roadstergruss aus HH
-GONZO-

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an GONZO    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Olli aus Mainhattan



Schreiberlevel:
Forenkaiser
Forenkaiser
Beiträge: 19092
User seit 26.07.2000

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 25.10.2007 um 11:06 Uhr   
Moin Ingrid,

was ähnliches hab ich auch. Die großen Bäume (Nadelbäume) sind zum Glück dem Sturm zum Opfer gefallen, die Bäume (Laubbäume) in der Nähe des Hauses lasse ich alle 4-5 Jahre recht rustikal schneiden, dann passt das wieder.
Gartenarbeit ist bei mir auch klar Sache des Mieters, allerdings hab ich das auch im Mietvertrag geregelt. Tortzdem nehm ich die Baumarbeiten auf meine Kappe, ist mir lieber als den Ärger hinterher zu haben .



Gude, Olli.

--
V8 - Jage nie, was Du nicht töten kannst.

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Olli aus Mainhattan    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   guterrat

Schreiberlevel:
Forendoktor
Forendoktor
Beiträge: 1960
User seit 30.03.2005
 Geschrieben am 25.10.2007 um 12:00 Uhr   
Hallo Ingrid,
in diesem Fall kann ich deine Einstellung nicht teilen.

Du schreibst, dass du seit 1984 in dem Haus wohnst und den Garten eigenverantwortlich nutzt. Warum hast du nicht vor 15 Jahren den Ast abgesägt. Das war doch vorausschaubar.
Also als alleiniger Nutzer und Gestalter solltest du nicht auf den Vermieter zeigen, du hast doch selbst eine Nase.

Alle Vorteile der Gartennutzung in anspruch nehmend bürden auch einige Nachteile auf.

Gruß
Jupp

--
http://www.josefjung.de.tl

http://www.josefjung.de.vu

E-Mail: josefh.jung@web.de

Fahr nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann!

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an guterrat    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   S - FP 230

Schreiberlevel:
Forenprinz
Forenprinz
Beiträge: 5387
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 25.10.2007 um 15:21 Uhr   
Sorry Ingrid,

bornierte Vermieterin ?!?

Seit 1984 ohne Theater Haus gemietet, die Gartenpflege übernommen und jetzt so eine Reaktion?

Dann hat wohl "Euer Gärnter gepennt" , denn zur Gartenpflege gehört auch der Baumschnitt.

Sollten die Bäume krank sein in ihrer Standfestigkeit beeinträchtig sein, dann sieht das ggf. anders aus und je nach genauer Formulierung ist ggf. der Vermieter trotzdem zum handeln verpflichtet..

Ferner ist zu bedenken, dass es Baumsatzungen gibt, so dass größere Bäume, klingt für mich so als ob das hier der Fall wäre, nicht einfach gefällt werden dürfen sondern geschützt sind und deren Beseitigung ohne Genehmigung strafbar ist.

In der Diskussion mit mit der zuständigen Behörde hier in Stuttgart wurde sogar klar gemacht, dass Eigentümer/Mieter Beeinträchtigungen wie z.B. beschattete Balkone hinnehmen müssen und keine Chance haben, Bäume zu fällen. Ordentliche Stutz- bzw. Pflegemaßnahmen sind erlaubt, aber im Zweifel bestimmt das Amt wieviele Zentimeter gekürzt werden dürfen.

Nachdem bei mir in der Stadtmitte "unsere" zwei Bäume sogar in der Bauauflage und -genehmigung als Vorrausetzung für die Baugenehmigung verankert sind, haben wir keine Chance diese "Schattenspender" zu entfernen. Wirklich erst wenn Gefahr in verzug ist!

Schau Dir mal an:

http://www.stuttgart.de/sde/menu/frame/top.php?seite=http%3A//http://www.stuttgart.de/sde/publ/gen/6506.htm


Als Vermieter einer Wohnung rate ich Dir ansonsten nur ausziehen und sich über das mittlerweile höhere Mietniveau freuen !

Sorry, mußte aber mal raus!

Gruß

Frank Peter

PS: Bezüglich der Aussage, Kosten für den Garten seien nicht umlagefähig sei nur der Hinweis erlaubt, das kommt auf den Mietvertrag und auf die Definition der umlagefähigen Nebenkosten an. Und übrigens, warum sollte ein Mieter sich an einem ordentlich gepflegten Garten erfreuen und dafür nicht zahlen sollen?

--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
Ganz arme Menschen!!!

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an S - FP 230    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   dorissa

Schreiberlevel:
Forenunterprimaner
Forenunterprimaner
Beiträge: 417
User seit 14.06.2007
 Geschrieben am 25.10.2007 um 15:49 Uhr   
Hallo Ingrid,

die Frage, ob ihr den Baum selbst gepflanzt habt, ist nicht unwichtig.
Wenn ja, dann ist es Eure Aufgabe ihn rechtzeitig zu stutzen damit so was nicht passiert.

Die Antwort von @Tomm halte ich für völlig korrekt.

Juristisch würde ich das auf keinen Fall regeln, denn wenn Ihr in all den Jahren ein gutes Verhältnis zum Vermieter habt, setzt man es wegen solch einer Geschichte nicht aufs Spiel.


--
Grüße
Doris


http://www.dorissa.de.tl

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an dorissa    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Icke04

Schreiberlevel:
Forenfürst
Forenfürst
Beiträge: 4654
User seit 02.06.2005
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 25.10.2007 um 15:55 Uhr   



Gruß

Frank Peter

PS: Bezüglich der Aussage, Kosten für den Garten seien nicht umlagefähig sei nur der Hinweis erlaubt, das kommt auf den Mietvertrag und auf die Definition der umlagefähigen Nebenkosten an. Und übrigens, warum sollte ein Mieter sich an einem ordentlich gepflegten Garten erfreuen und dafür nicht zahlen sollen?




Hallo Frank Peter,

Du hast sicherlich Recht, daß es auf den Mietvertrag bzw. auf den Einzelfall ankommt. Der Mieterverein meint dazu:

Grundsätzlich ist es Sache des Vermieters, die Außenanlagen seines Mietobjektes zu pflegen. So gibt es natürlich kein „Gewohnheitsrecht“, das die Mieter von Parterrewohnungen zur Pflege von Vorgärten oder zum Heckenschneiden verdonnern würde. Auch die Verkehrssicherungspflicht trifft zunächst den Vermieter, was bedeutet, dass er sicherstellen muss, dass niemand durch morsche Äste oder nasses Laub auf den Wegen gefährdet wird. Per Mietvertrag kann er diese Pflichten jedoch auf den Mieter übertragen. Praktisch heißt dies meist, dass der, der den Garten(anteil) mit der Wohnung gemietet hat und nutzt, diesen auch pflegen muss. Ohne besondere Vereinbarung fallen darunter aber nur einfache Arbeiten wie regelmäßiges Rasenmähen oder Unkraut jäten.

Müsste halt mal geprüft werden.

Gruß

Bernd


 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Icke04    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   blasius

Schreiberlevel:
Forenquartaner
Forenquartaner
Beiträge: 149
User seit 25.06.2007
 Geschrieben am 25.10.2007 um 16:45 Uhr   


Icke04 schrieb:

Grundsätzlich ist es Sache des Vermieters, die Außenanlagen seines Mietobjektes zu pflegen. So gibt es natürlich kein „Gewohnheitsrecht“, das die Mieter von Parterrewohnungen zur Pflege von Vorgärten oder zum Heckenschneiden verdonnern würde. Auch die Verkehrssicherungspflicht trifft zunächst den Vermieter.....




Hallo,

das bezieht sich aber offensichtlich auf gemeinnützige Ausenanlagen und nicht um (mit)gemietete Hausgärten...

Wie dem auch sei, ich würde auch (wie die meisten hier) im Anbetracht der langjährigen guten Beziehung zwischen den Parteien von einem Streit oder Rechtsstreit mit dem Vermieter abraten. Aus rein menschlicher Sicht, scheint mir der Griff nach Rechtsmitteln in diesem Fall als nicht angemessen.

Andererseits finde ich es klug, sich über die Rechtslage zu informieren um darauf seine weiteren Entscheidungen bezüglich weiterer angemessener Handlungen zu basieren.
In diesem Sinne würde ich Ingrid auch vorerst nichts vorwerfen wollen. Es ist ja bisher überhaupt nicht klar, ob sie mit dem Vermieter einen Streit geschweige Rechtsstreit deswegen anfangen wird.

In diesem Sinne, mfG,

blasius

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an blasius    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   S - FP 230

Schreiberlevel:
Forenprinz
Forenprinz
Beiträge: 5387
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 25.10.2007 um 17:12 Uhr   


blasius schrieb:

Hallo,

das bezieht sich aber offensichtlich auf gemeinnützige Ausenanlagen und nicht um (mit)gemietete Hausgärten...

Wie dem auch sei, ich würde auch (wie die meisten hier) im Anbetracht der langjährigen guten Beziehung zwischen den Parteien von einem Streit oder Rechtsstreit mit dem Vermieter abraten. Aus rein menschlicher Sicht, scheint mir der Griff nach Rechtsmitteln in diesem Fall als nicht angemessen.

Andererseits finde ich es klug, sich über die Rechtslage zu informieren um darauf seine weiteren Entscheidungen bezüglich weiterer angemessener Handlungen zu basieren.
In diesem Sinne würde ich Ingrid auch vorerst nichts vorwerfen wollen. Es ist ja bisher überhaupt nicht klar, ob sie mit dem Vermieter einen Streit geschweige Rechtsstreit deswegen anfangen wird.

In diesem Sinne, mfG,

blasius



Hallo blasius,

ich denke dass keiner das Recht zur Information absprechen will!

Es gibt auf beiden Seiten "schwarze Schafe".

Was mich persönlich so etwas auf die Palme bringt ist die Überschrift!

borniert = geistig beschränkt, eingebildet, engstirnig
Quelle: Der kleine Duden Fremdwörterbuch

Bekanntlich macht der Ton die Musik und wenn ich seit mehr als 20 Jahren als Mieter ohne Ärger wo wohne und mit dem Vermieter scheinbar immer gut ausgekommen bin, sollte man sich nicht so gehen lassen, zumal, wenn man die Rechtslage nicht kennt.

Die kann durchaus ja im Sinne des Vermieters sein, was ich nicht beurteilen kann. Aber wenn ich jemanden über 20 Jahre kenne und mit ihm klar komme, ist eine solche "Entgleisung" nicht angebracht!

Wenn die Vermieterin hier mitlesen würde, kann ich mir die Folgen schon vorstellen! Mietstreit ohne Ende und keiner gibt nach, wieder unnötig die Gerichte beschäftigt.

Mein Tipp:

Am Abend bei einer Flasche Wein mal vernüftig miteinander reden und die Sache klären.

Gruß

Frank Peter



--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
Ganz arme Menschen!!!

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an S - FP 230    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 )

zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch
mbslk.de ... The SLK-CommunityWindschott DESIGN
mbslk.de ... The SLK-CommunityCAR GLAS DESIGN

mbslk.de ... The SLK-Community

Username


Passwort




NEUER USER
Passwort vergessen?

mbslk.de ... The SLK-CommunityWer ist online?
mbslk.de ... The SLK-CommunityAnonym  :889
Mitglieder:    8
Im Chat  :    0


mbslk.de ... The SLK-CommunityXCar-Style
mbslk.de ... The SLK-CommunityXcar-style

mbslk.de ... The SLK-CommunityBesuch Nummer
mbslk.de ... The SLK-Community27.438.656

mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz
mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz

mbslk.de ... The SLK-CommunityGoogle@MBSLK
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-Community
mbslk.de ... The SLK-Community
Umfrage
Hast Du schon IGeL Leistungen in Anspruch genommen?

Ja, habe ich
Ja, mache ich
Nein

Zum Abstimmen bitte einloggen ...

Umfrage-Ergebnisse
Andere Umfragen

mbslk.de ... The SLK-Communityaffil_r_u
mbslk.de ... The SLK-Community
<

mbslk.de ... The SLK-Communitygoogle 160
mbslk.de ... The SLK-Community

  BreNet GmbH - Ihr zuverlässiger Partner für Webhosting, Domains und Webspace in Bremen


© 1999-2024 Sven Kamm
MBSLK ist gemäß Urkunde Nr. 30 2015 204 974 eingetragene Marke von Sven Kamm