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Klatsch und Tratsch » » Thema: Bornierte Vermieterin - Juristischer Rat gefragt |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 965
User seit 20.09.2006
| Geschrieben am 24.10.2007 um 23:06 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von AU320 am 24.10.2007 um 23:09 Uhr ]
Holz ist heutzutage recht teuer und viele die ein Kamin haben würden sich vielleicht freuen, also ggf. mal jemanden ansprechen.
Wenn das ordentliche Bäume sind, dann wären sie gefragt, denn im Wald muss man für dergleichen zahlen.
--
"Derjenige, der zum erstenmal an Stelle eines Speeres ein Schimpfwort benutzte, war der Begründer der Zivilisation." | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 30
User seit 21.08.2007
| Geschrieben am 25.10.2007 um 06:30 Uhr  
| Hallo Ingrid,
wie du schreibst, lässt dich deine Vermieterin seit 1984 in Ruhe, das ist doch hervorragend. Es hierbei auf einen Streit oder gar einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, finde ich mehr als fragwürdig. Rein aus menschlicher Sicht, wenn deine Vermieterin die Bäume nicht gepflanzt hat, sondern du selbst (gehe mal davon aus), habe ich vollstes Verständnis für die Haltung deiner Vermieterin.
Selbst wenn die Bäume nicht von dir gepflanzt wurden und 1984 schon standen, warum hast du so lange gewartet, bis sie dir ins Dach wachsen, vorher mal ein paar Äste abschneiden und gut wäre es gewesen, dazu braucht man keine Gärtnerausbildung und ich nehme mal an, dass du eine Hobbygärtnerin bist, sonst hättest du ja kein Haus mit Garten(pflege) gemietet.
Also wegen zwei Bäumen, würde ich keine 23 Jahre Ruhe aufs Spiel setzen.
Tiger Duck schrieb:
...
Weiß jemand, ob das rechtlich in Ordnung ist?
Rechtlich nicht unbedingt - menschlich schon
PS: Ich bin ja recht selten hier im Forum, aber schon verwunderlich, wofür heutzutage in Erwägung gezogen wird unsere Justiz in Anspruch zu nehmen. Ist aber leider so, sonst könnte ich mir die Kostenstelle "Rechtsabteilung" sparen
--
Schöne Grüße
Sascha-Manuel
Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4468
User seit 28.06.2004
| Geschrieben am 25.10.2007 um 08:35 Uhr  
|
Tiger Duck schrieb:
Hallo,
wir sind seit 1984 Mieter eines Einfamilienhauses mit Garten. Vermieter wohnt 2km weiter und läßt uns in Ruhe. Problem:2 große Bäume, die ins Dach rübergewachsen sind. Wir haben telefonisch die Vermieterin informiert, daß die Bäume gefällt werden müssen. Ihre Antwort: ich habe die Bäume nicht gepflanzt, also fühl ich mich nicht dafür verantwortlich. Wir hätten eine mündliche Vereinbarung, daß wir den Garten frei gestalten dürfen und damit auch für den gesamten Garten verantwortlich seien - auch für die anfallenden Kosten. Weiß jemand, ob das rechtlich in Ordnung ist?
--
Viele Grüße
Ingrid
*** wir sind im Auftrag des Bembels unterwegs ***
--- genieße jeden Augenblick ---
Hallo Ingrid,
stelle mal deine Frage in diesem Forum:
http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=30&sid=73909189660457fb6014d9d4a8114e28
Ich habe dort in anderen Bereichen sehr gute Erfahrungen gesammelt
Roadstergruss aus HH
-GONZO- | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19092
User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 25.10.2007 um 11:06 Uhr  
| Moin Ingrid,
was ähnliches hab ich auch. Die großen Bäume (Nadelbäume) sind zum Glück dem Sturm zum Opfer gefallen, die Bäume (Laubbäume) in der Nähe des Hauses lasse ich alle 4-5 Jahre recht rustikal schneiden, dann passt das wieder.
Gartenarbeit ist bei mir auch klar Sache des Mieters, allerdings hab ich das auch im Mietvertrag geregelt. Tortzdem nehm ich die Baumarbeiten auf meine Kappe, ist mir lieber als den Ärger hinterher zu haben .
Gude, Olli.
--
V8 - Jage nie, was Du nicht töten kannst. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1960
User seit 30.03.2005
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5387
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 25.10.2007 um 15:21 Uhr  
| Sorry Ingrid,
bornierte Vermieterin ?!?
Seit 1984 ohne Theater Haus gemietet, die Gartenpflege übernommen und jetzt so eine Reaktion?
Dann hat wohl "Euer Gärnter gepennt" , denn zur Gartenpflege gehört auch der Baumschnitt.
Sollten die Bäume krank sein in ihrer Standfestigkeit beeinträchtig sein, dann sieht das ggf. anders aus und je nach genauer Formulierung ist ggf. der Vermieter trotzdem zum handeln verpflichtet..
Ferner ist zu bedenken, dass es Baumsatzungen gibt, so dass größere Bäume, klingt für mich so als ob das hier der Fall wäre, nicht einfach gefällt werden dürfen sondern geschützt sind und deren Beseitigung ohne Genehmigung strafbar ist.
In der Diskussion mit mit der zuständigen Behörde hier in Stuttgart wurde sogar klar gemacht, dass Eigentümer/Mieter Beeinträchtigungen wie z.B. beschattete Balkone hinnehmen müssen und keine Chance haben, Bäume zu fällen. Ordentliche Stutz- bzw. Pflegemaßnahmen sind erlaubt, aber im Zweifel bestimmt das Amt wieviele Zentimeter gekürzt werden dürfen.
Nachdem bei mir in der Stadtmitte "unsere" zwei Bäume sogar in der Bauauflage und -genehmigung als Vorrausetzung für die Baugenehmigung verankert sind, haben wir keine Chance diese "Schattenspender" zu entfernen. Wirklich erst wenn Gefahr in verzug ist!
Schau Dir mal an:
http://www.stuttgart.de/sde/menu/frame/top.php?seite=http%3A//http://www.stuttgart.de/sde/publ/gen/6506.htm
Als Vermieter einer Wohnung rate ich Dir ansonsten nur ausziehen und sich über das mittlerweile höhere Mietniveau freuen !
Sorry, mußte aber mal raus!
Gruß
Frank Peter
PS: Bezüglich der Aussage, Kosten für den Garten seien nicht umlagefähig sei nur der Hinweis erlaubt, das kommt auf den Mietvertrag und auf die Definition der umlagefähigen Nebenkosten an. Und übrigens, warum sollte ein Mieter sich an einem ordentlich gepflegten Garten erfreuen und dafür nicht zahlen sollen?
--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
Ganz arme Menschen!!! | Antworten
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 417
User seit 14.06.2007
| Geschrieben am 25.10.2007 um 15:49 Uhr  
| Hallo Ingrid,
die Frage, ob ihr den Baum selbst gepflanzt habt, ist nicht unwichtig.
Wenn ja, dann ist es Eure Aufgabe ihn rechtzeitig zu stutzen damit so was nicht passiert.
Die Antwort von @Tomm halte ich für völlig korrekt.
Juristisch würde ich das auf keinen Fall regeln, denn wenn Ihr in all den Jahren ein gutes Verhältnis zum Vermieter habt, setzt man es wegen solch einer Geschichte nicht aufs Spiel.
--
Grüße
Doris
http://www.dorissa.de.tl
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4654
User seit 02.06.2005
| Geschrieben am 25.10.2007 um 15:55 Uhr  
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Gruß
Frank Peter
PS: Bezüglich der Aussage, Kosten für den Garten seien nicht umlagefähig sei nur der Hinweis erlaubt, das kommt auf den Mietvertrag und auf die Definition der umlagefähigen Nebenkosten an. Und übrigens, warum sollte ein Mieter sich an einem ordentlich gepflegten Garten erfreuen und dafür nicht zahlen sollen?
Hallo Frank Peter,
Du hast sicherlich Recht, daß es auf den Mietvertrag bzw. auf den Einzelfall ankommt. Der Mieterverein meint dazu:
Grundsätzlich ist es Sache des Vermieters, die Außenanlagen seines Mietobjektes zu pflegen. So gibt es natürlich kein „Gewohnheitsrecht“, das die Mieter von Parterrewohnungen zur Pflege von Vorgärten oder zum Heckenschneiden verdonnern würde. Auch die Verkehrssicherungspflicht trifft zunächst den Vermieter, was bedeutet, dass er sicherstellen muss, dass niemand durch morsche Äste oder nasses Laub auf den Wegen gefährdet wird. Per Mietvertrag kann er diese Pflichten jedoch auf den Mieter übertragen. Praktisch heißt dies meist, dass der, der den Garten(anteil) mit der Wohnung gemietet hat und nutzt, diesen auch pflegen muss. Ohne besondere Vereinbarung fallen darunter aber nur einfache Arbeiten wie regelmäßiges Rasenmähen oder Unkraut jäten.
Müsste halt mal geprüft werden.
Gruß
Bernd
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 149
User seit 25.06.2007
| Geschrieben am 25.10.2007 um 16:45 Uhr  
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Icke04 schrieb:
Grundsätzlich ist es Sache des Vermieters, die Außenanlagen seines Mietobjektes zu pflegen. So gibt es natürlich kein „Gewohnheitsrecht“, das die Mieter von Parterrewohnungen zur Pflege von Vorgärten oder zum Heckenschneiden verdonnern würde. Auch die Verkehrssicherungspflicht trifft zunächst den Vermieter.....
Hallo,
das bezieht sich aber offensichtlich auf gemeinnützige Ausenanlagen und nicht um (mit)gemietete Hausgärten...
Wie dem auch sei, ich würde auch (wie die meisten hier) im Anbetracht der langjährigen guten Beziehung zwischen den Parteien von einem Streit oder Rechtsstreit mit dem Vermieter abraten. Aus rein menschlicher Sicht, scheint mir der Griff nach Rechtsmitteln in diesem Fall als nicht angemessen.
Andererseits finde ich es klug, sich über die Rechtslage zu informieren um darauf seine weiteren Entscheidungen bezüglich weiterer angemessener Handlungen zu basieren.
In diesem Sinne würde ich Ingrid auch vorerst nichts vorwerfen wollen. Es ist ja bisher überhaupt nicht klar, ob sie mit dem Vermieter einen Streit geschweige Rechtsstreit deswegen anfangen wird.
In diesem Sinne, mfG,
blasius | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5387
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 25.10.2007 um 17:12 Uhr  
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blasius schrieb:
Hallo,
das bezieht sich aber offensichtlich auf gemeinnützige Ausenanlagen und nicht um (mit)gemietete Hausgärten...
Wie dem auch sei, ich würde auch (wie die meisten hier) im Anbetracht der langjährigen guten Beziehung zwischen den Parteien von einem Streit oder Rechtsstreit mit dem Vermieter abraten. Aus rein menschlicher Sicht, scheint mir der Griff nach Rechtsmitteln in diesem Fall als nicht angemessen.
Andererseits finde ich es klug, sich über die Rechtslage zu informieren um darauf seine weiteren Entscheidungen bezüglich weiterer angemessener Handlungen zu basieren.
In diesem Sinne würde ich Ingrid auch vorerst nichts vorwerfen wollen. Es ist ja bisher überhaupt nicht klar, ob sie mit dem Vermieter einen Streit geschweige Rechtsstreit deswegen anfangen wird.
In diesem Sinne, mfG,
blasius
Hallo blasius,
ich denke dass keiner das Recht zur Information absprechen will!
Es gibt auf beiden Seiten "schwarze Schafe".
Was mich persönlich so etwas auf die Palme bringt ist die Überschrift!
borniert = geistig beschränkt, eingebildet, engstirnig
Quelle: Der kleine Duden Fremdwörterbuch
Bekanntlich macht der Ton die Musik und wenn ich seit mehr als 20 Jahren als Mieter ohne Ärger wo wohne und mit dem Vermieter scheinbar immer gut ausgekommen bin, sollte man sich nicht so gehen lassen, zumal, wenn man die Rechtslage nicht kennt.
Die kann durchaus ja im Sinne des Vermieters sein, was ich nicht beurteilen kann. Aber wenn ich jemanden über 20 Jahre kenne und mit ihm klar komme, ist eine solche "Entgleisung" nicht angebracht!
Wenn die Vermieterin hier mitlesen würde, kann ich mir die Folgen schon vorstellen! Mietstreit ohne Ende und keiner gibt nach, wieder unnötig die Gerichte beschäftigt.
Mein Tipp:
Am Abend bei einer Flasche Wein mal vernüftig miteinander reden und die Sache klären.
Gruß
Frank Peter
--
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