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User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 26.10.2007 um 23:55 Uhr  
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SilverCruiser schrieb:
Also, der Thread ist echt meine Aufmunterung Jungs .. danke !!!
. . . .
Das mit dem Knebel ist allerding auch ein netter "Hinweis".... bin fast vom Stuhl gefallen, als ich das gelesen hab.
--
"Wer immer tut was er schon kann, bleibt immer das, was er schon war ... " (Henry Ford)
*lol*
Nimm meine lockere "Knebel-Anregung" als Dank für viele dankbar empfangene Tipps und so manche hilfreiche mail von Dir - Du bist eine wahre Bereicherung für dieses Forum!
Grüße vom Willy
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 27.10.2007 um 00:12 Uhr  
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charly schrieb:
Tach!
....
Interessant wird es, wenn man den Vermieter darauf anspricht, daß der Wohnwert durch die emittierte Lautstärke gemindert ist und man eine Mietkürzung erwägt. Der Vermieter kann dann den Ruhestörer drauf hinweisen, daß er ggf. für den drohenden Mietausfall Shcadenersatz zu leisten hat.
Der Hinweis auf's Geld läßt eher eine Änderung der Zustände erwarten, als der Richter (und die lange Zeit, die vergeht, bis es zu einem Urteil kommt).
Grüße, Dirk.
Um mal vielleicht noch ein bisschen Ernsthaftigkeit in diesen Threat zu bringen folgende Anmerkungen:
1. Die Hausordnung muss Bestandteil des Mietvertrages sein, also Unterschrift des Mieters und Vermieters nach der Hausordnung, ansonsten hast du es als Vermieter schwer, der Mieter kann sich erst einmal dumm stellen.
2. Mietminderung ist eine heisse Sache. Der Vermieter muss auf den Zustand aufmerksam gemacht worden sein und nicht nur im dem Sinne, dass man sagt oder schreibt: "Die machen nach 22 Uhr Krach", sondern am Besten mit Tagebuch, also Datum, Uhrzeit und wie lange. Erst dann hat der Vermieter auch eine Handhabe gegenüber dem lauten Mieter.
3. Der Vermieter kann jetzt mit den Unterlagen den lauten Mieter abmahnen, mit Kündigung und mit Schadensersatz bei Mietminderung der anderen Mietern drohen. Dazu gibt es Formbriefe, damit da ja nichts falsch gemacht wird, sonst hat der Vermieter gleich verloren.
4. Falls der laute Mieter uneinsichtig ist, geht der Ringeltanz los. Als Vermieter hast du dann einen ganz schlechten Stand.
Soviel zu Mieteigentum, Lärm und den Rechten der Vermieter.
Meiner Meinung nach ist die Methode, die Polizei zu rufen erst einmal die bessere.
Die verwies mich bei Wiederholungsfällen ans Ordnungsamt. Ich halte es persönlich auch für recht blöd jedesmal die 110 zu wählen. Da ist man schneller selbst der Buhmann, als einem lieb ist. Recht hin oder her.
Grüße, Dirk.
--
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| Geschrieben am 27.10.2007 um 07:22 Uhr  
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SchwabenSLK schrieb:
Hallo zusammen,
habe die 6 Seiten mal so grob überflogen und merkte das sich noch "keine einzige Frau" zu diesem Thema geäußert hat???Das macht mir echt Angst.
Grüsse: Wolfgang
moin an alle -
da hast du wohl recht - aber es ist auch ein heikles Thema.
Als Frau denke ich, dass ein Gespräch „unter Männern“ stattfinden sollte.
Es wäre weniger peinlich für alle.
Ist natürlich schwierig, wenn der Typ nicht gesprächsfähig ist.
Bei blank liegenden Nerven wegen Schlafmangels (ist sicher jetzt schon der Fall) würde ich mitten in der Nacht während ihrer Aktion laut an die Tür klopfen und „RUHE“ rufen oder „GEHT ES AUCH ETWAS LEISER?“.
--
Grüße
Doris
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