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User seit 27.09.2005
| Geschrieben am 26.09.2007 um 11:44 Uhr  
| Hallo Techniker,
ich habe mir überlegt in meinem Standard Kühlergrill die äußeren Lochreihen mit Leuchtdioden zu versehen. Ich will diese außen oben, unten und an den Seiten in den vorhandenen Löchern positionieren.
Hat jemand eine Idee ob die Kühlung dann noch reicht und ob es Ärger mit den TÜV etc. geben könnte?
Ich könnte die LEDs ja mit einen Schalter versehen.
MfG aus Nbg.
Franz | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2338
User seit 04.01.2007
| Geschrieben am 26.09.2007 um 11:53 Uhr  
| Also während der Fahrt darfst du die Lichter aber nicht benutzen! Ansonsten mußt du aufpassen wegen Kurzschluß etc. Der Tüv wird damit kein Problem haben!
--
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1701
User seit 25.05.2004
| Geschrieben am 26.09.2007 um 11:54 Uhr  
| Hi,
also von der Kühlung sollte es schon noch reichen.
Mit dem TÜV bzw. mit der BE des Fahrzeuges wirst Du Probleme kriegen. So etwas ist in Deutschland nur für Showzwecke erlaubt.
Ausser Du kannst gewährleisten, dass die Beleuchtung lediglich im Stand funzt und Du keine Chance hast, diese während der Fahrt einzuschalten. Dann könnte es viell. klappen.
Ansonsten erlischt aber die BE für Dein Fahrzeug und Dein Versicherungsschutz geht flöten. Dazu gibt es Bußgelder + Punkte wenn man Dich erwischt.
Nette Sache - aber ich würde es lassen - bringt nur Ärger. Das ist es m. E. nicht wert. Aber - jedem das sein!
--
Viele Grüsse
Nikos
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User seit 24.08.2007
| Geschrieben am 26.09.2007 um 11:55 Uhr  
| Ich könnte mir vorstellen, dass zusätzliche Beleuchtungseinheiten am Fahrzeug eingetragen sein müssen. Dieser Japanschleuder-mässigen Lichter unter dem Auto entsprechen ja auch nicht der Strassenverkehrsordnung...
Wäre also was für den Stand...was die Kühlung angeht, so ist ein CLK Grill mit 4 Lamellen ja ebenfalls mit "soliden" Lamellen ausgestattet. Ich denke also es sollte nichts passieren wenn Du die Löcher mit Dioden dichtmachst.
--
Grüße,
Christoph
--
...noch immer auf der Suche nach MEINEM SLK 200 K ... | Antworten
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User seit 24.08.2007
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2338
User seit 04.01.2007
| Geschrieben am 26.09.2007 um 12:28 Uhr  
| Es reicht wenn du einen schalter verbaust. Ob du die Dinger während der fahrt ein oder aus stellst bleibt dir überlassen. Bei unterbodenleuchten gilt das gleiche solange du sie im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt kannst sie gerne verbauen. Das man sicher stellen muss das die Lampen während der fahrt nicht funktionieren ist falsch!!!
--
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 26.09.2007 um 12:47 Uhr  
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Player26 schrieb:
Es reicht wenn du einen schalter verbaust. Ob du die Dinger während der fahrt ein oder aus stellst bleibt dir überlassen. Bei unterbodenleuchten gilt das gleiche solange du sie im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt kannst sie gerne verbauen. Das man sicher stellen muss das die Lampen während der fahrt nicht funktionieren ist falsch!!!
Gilt für Österreich, da reicht es einen Schalter z.B. im Motorraum zu verbauen, damit er nicht während der Fahrt betätigt werden kann.
Da ein solche Beleuchtung im Bereich der STVO nicht zulässig ist, gibt's schon Probleme, wenn sowas auf'm ständig befahrbaren Kaufhausparkplatz eingeschaltet ist - da spielt es rein gar keine Rolle, ob das Auto steht oder fährt.
Grüße, Dirk.
--
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Heutzutage ist man schon Individualist, wenn man sein Auto im Serienzustand beläßt. | Antworten
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User seit 04.01.2007
| Geschrieben am 26.09.2007 um 12:53 Uhr  
| @ bollich das ist leider auch falsch!
Im stehen ist das erlaubt. Es ist ja sogar serie bei der Eklasse oder beim neuem Audi A5. (unterbodenbeleuchtung)
Beim Kaufhaus kann dich höchstens der Kaufhausleiter darauf aufmerksam machen das er das nicht duldet aber das ist mir noch nie passiert!
Es reicht einen Schalter im Fahrgastraum zu haben und während der Fahrt die beleuchtung auszuschalten!
Das wird dir jeder Polizist und Tüv Prüfer bestätigen selbst die Cops in Bayern wissen das
--
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Beiträge: 1701
User seit 25.05.2004
| Geschrieben am 26.09.2007 um 13:20 Uhr  
| Ähm, das ist schon anders. Du darfst KEINE Möglichkeit haben die Beleuchtung einzuschalten. Alleine die Möglichkeit es einschalten zu können zB während der Fahrt - ist schon verboten. Deshalb zB ein Schalter im Motorraum/Kofferraum - sprich da, wo Du während der Fahrt nicht dran kommst.
Nur dann ist es erlaubt!
Soweit ich ... wenn die Cops schon sehen, dass zB eine Unterbodenbeleuchtung verbaut ist-werden Sie nachforschen. Denn schon die vorhandene Unterbodenbeleuchtung ist nicht erlaubt-nur Showzwecke! D. h. sie muss abmontiert werden.
Wollte damals nämlich eine montieren - und daran ist es gescheitert.
--
Viele Grüsse
Nikos
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