Graf Zahl schrieb:
....3. ist nachträgliches, galvanisches Verchromen nicht zulässig, bzw erlischt deine Betriebserlaubnis am Fahrzeug. Jeder Felgenhersteller macht da die Tore zu wenn er hört das eine Alufelge, welche ein Festigkeitsgutachten hat, nachträglich , gestrahlt, verdichtet, verkupfert und dann galvanisch verchromt wurde...
Nabenz Andi !
Hast zwar grundsätzlich Recht, ABER:
TÜV o.ä. dürfte ihm als Holländer ziemlich egal sein....
Gerd
--
"Gute Fahrer haben die Fliegenreste auf den Seitenscheiben." (Walter Röhrl)
Moin Gerd
Dem ist so und daher bleiben wir beim . Tja, good-old-germany hat halt doch seine Nachteile
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
----------------------------------
Ick bün all hier - Grüße aus der Stadt mit Has' & Igel !
mbslk EVENT 2007 - da simmer dabei !!!