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Tipps und Technik R171 » » Thema: Tachosignal beim SLK? |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 107
User seit 20.01.2010
| Geschrieben am 06.05.2021 um 11:48 Uhr  
| Hallo Gemeinde,
ich muss nochmal das Thema was hier angefragt ist hervorholen. Ich wüsste auch gerne wo das Tachosignal am R171 abgegriffen wird. Wird es an den Vorderrädern oder an den Hinterrädern abgegriffen.
Die vorigen Antworten sind alle nicht auf die Frage ausgerichtet.
Grund der Anfrage ist nicht wie ja von den Polizisten und TÜV Mitarbeitern hier, wegen einer Manipulation. Sondern es geht darum den Radumfang zu Grunde zu legen. Das geht aber nicht ohne zu wissen wo das Signal herkommt.
Bein meinem SLK sind die Normalräder maßgebend (205/55/16) zu Grunde gelegt. Die Eintragung für 225/35/19 bzw. hinten 255/30/19 verlangt eine Tachoangleichung, da der errechnete Wert beider Möglichkeiten im Minusbereich liegen.
Nun ist es aber so, dass die Räder montiert sind und ich die Geschwindigkeit mit einem GPS Signal (laut Internet sehr genaue Geschwindigkeitsmessung) verglichen habe. Der SLK zeigt bei einer GPS Geschwindigkeit von 100kmh im Tacho 101kmh an. Somit wäre die Tachoanzeige im grünen Bereich. Es ist nicht möglich laut Tacho zu schnell zu sein.
Aber wie mache ich das den TÜV Leuten klar. Es gilt ja in Deutschland immer nur was, wenn man ein Dokument mit Stempeln und 5 Unterschriften hat.
Doc
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 975
User seit 17.09.2009
| Geschrieben am 06.05.2021 um 13:00 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SL47 am 06.05.2021 um 13:15 Uhr ]
Hi Doc,
um was für Felgen geht es bei Dir: Original Mercedes-Felgen in 19 Zoll von einer anderen Baureihe oder Fremdfabrikatsfelgen mit Gutachten? Bei Fremdfabrikatsfelgen sollte sich dein Problem gar nicht stellen, denn da sind die freigegeben Radreifenkombinationen im Gutachten geregelt. Für die freigebenen Kombinationen benötigt man definitiv keine Tachoangleichung!
Anders sieht es aus mit MB-Felgen in 19 Zoll. Die hat es für den 171er offiziell nicht gegeben. Du benötigst eine Einzelabnahme in Verbindung mit einer Traglastbescheinigung. Hier kann es schon sein, dass der Prüfer die Reifengröße/-umfang genau prüft und nun ein Fass aufmacht.
Für deine angegebene Wunschreifengröße braucht man beim R171 eigentlich keine Tachoangleichung. Du hast laut Reifenumfangrechner bei 100 km/h genau 1% negative Abweichung (Vergleich 205/55R16 zu 225/35R19 oder 225/30R19). Das heisst der Tacho zeigt bei echten 100 km/h auf dem Tacho nur 99 km/h an. Streng genommen darfst du tatsächlich keinerlei negative Abweichung haben.
Jedoch ist die Abweichung minimal. Eine Abweichung von -1% hast Du ebenfalls, wenn Du von 205/55R16 auf die Werksgröße 225/40R18 gehen würdest. Streng genommen bräuchtest Du dann auch hier eine Tachoangleichung. Dabei stehen die 225/40R18 in den CoC-Papieren. Die kann man also in jedem Fall ohne Tachoangleichung fahren. Wenn man entsprechende Mercedes-Felgen verwendet benötigt man dafür sogar nichtmal eine Abnahme/Eintragung. Warum darf man also in diesem Fall eine negative Abweichung von 1% haben, bei deiner Wunschgröße aber nicht? Macht keinen Sinn! Wieder ein typisches Beispiel dieser unsäglichen deutschen Bürokratie- & Regelungswut.
Entweder konfrontierst Du den TÜV'ler mal mit meinem Beispiel der 225/40R18-Bereifung oder Du gehst gleich zu einer anderen Prüfstelle. Notfalls bekommst Du hier im Forum vielleicht auch ein Vergleichsgutachten/-eintragung von einem 171er mit 225/35R19 & 255/30R19. Ich glaube der User Det59 fährt diese Größe.
Viel Erfolg!
https://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechner.htm | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3662
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 06.05.2021 um 14:30 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 06.05.2021 um 14:51 Uhr ]
Hallo Doc,
Tachosignale werden bzw. wurden bei vielen Autos schon seit Ewigkeiten nicht zwingend von den Rädern abgegriffen sondern von einem (früher mechanischen) Geber auf der Abtriebswelle des Getriebes, hier dann gleich der Drehzahl der Kardanwelle.
Ob dies aber heute noch mit ABS, ESP und sonstigen von der Raddrehzahl abhängigen Steuerungen immer so ist, weiß ich nicht.
Vielleicht wird heute ein Mittelwert aus allen Raddrehzahlen gebildet
Just for Info.
Übrigens, sowohl mein alter SLK mit 16 Zoll Standardreifen als auch mein jetziger SLC mit 18 Zöller AMG hat, hatten nach GPS keine große Abweichung. Auch bei mir war bzw. ist dies bei beiden Autos nur 1-2 Km im Plus.
Auch meine Ford Dienstautos sind nur noch bei 3 bis 4 Km im Plus.
Die Zeiten mechanischer Tachos, welche durchaus 10-12 Km oder auch mal mehr voreilten sind seit langen vorbei.
Solche zumindest nach GPS genau arbeitenden Tachos zu verbauen, die nach gesetzl. Forderung KEINESFALLS nachlaufen dürfen ist schon stramm, auch für den Fahrer.
Tempomat fahre ich nur noch mit max. 5 km Überschreitung um Blitzer, die ab 6 Km überm Limit gewöhnlich in D auslösen nicht in Versuchung zu bringen.
In der Ch, F sollte man auch dies unterlassen. Die zugestandenen Toleranzen sind dort viel geringer bzw. es gibt schon heftige Knollen bei abzüglich Toleranz gemessenen 1 km über Limit.
--
Gruß Peter | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2457
User seit 23.07.2009
| Geschrieben am 06.05.2021 um 14:43 Uhr  
| Hallo Doc,
sollte der TÜV ein Tachogutachten verlangen, kannst du das bei einem Eichamt die auch Taxameter eichen, machen lassen.
Habe ich damals bei meinem Umbau auf 19 Zoll so gemacht.
Hat bei mir 40,-€ gekostet.
--
Grüßle Frank
++++ Ludwigsburger Stammtisch macht LuSt auf mehr ++++
___________________________________________________________
*Wahre Worte sind nicht angenehm, angenehme Worte sind nicht wahr.*
~Laotse~ | Antworten
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 975
User seit 17.09.2009
| Geschrieben am 06.05.2021 um 14:54 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SL47 am 06.05.2021 um 14:55 Uhr ]
psr-slk schrieb:
Hallo Doc,
Tachosignale werden bzw. wurden bei vielen Autos schon seit Ewigkeiten nicht zwingend von den Rädern abgegriffen sondern von einem (früher mechanischen) Geber auf der Abtriebswelle des Getriebes.
Ob dies aber heute noch mit ABS, ESP und sonstigen von der Raddrehzahl abhängigen Steuerungen immer so ist, weiß ich nicht.
Vielleicht wird heute ein Mittelwert aus allen Raddrehzahlen gebildet
--
Gruß Peter
Mechanische Geber? Willkommen im 21. Jahrhundert! Seit der breiten Einführung von ABS - also seit mind. 30 Jahren - wird im Automobilbau für gewöhnlich das Geschwindigkeitssignal von einem der vier ABS-Raddrehzahlsensoren abgenommen bzw. berechnet. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3750
User seit 31.08.2014
| Geschrieben am 06.05.2021 um 15:13 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von chris_slk am 06.05.2021 um 15:36 Uhr ]
Um die (inzwischen fast 14 Jahre alte) Frage zu beantworten, aus GF54.30-P-3025SK:
Ermittlung der Fahrzeuggeschwindigkeit
Für die Berechnung der Fahrzeuggeschwindigkeit werden die Raddrehzahlen folgender Geber vom Kombiinstrument ausgewertet:
- Drehzahlgeber vorn links
- Drehzahlgeber vorn rechts
- Drehzahlgeber hinten links
- Drehzahlgeber hinten rechts
Das Kombiinstrument erhält vom Steuergerät ESP die Raddrehzahlen in 1/min über CAN-C.
Info
Da der Reifenumfang unter allen zugelassen Reifen nur sehr wenig abweicht, ist eine Codierung des Reifenumfanges nicht notwendig.
Auswertung der Raddrehzahlsignale
Da nicht immer alle Räder die gleichen Drehzahlen aufweisen, müssen alle 4 Raddrehzahlen ausgewertet werden. Da dies relativ aufwändig ist, wird das Verfahren hier nur vereinfacht beschrieben:
- Die einzelnen Raddrehzahlen werden verglichen und damit auf Plausibilität geprüft. Sind keine deutlichen Abweichungen der einzelnen Raddrehzahlsignale zu erkennen, wird die Fahrzeuggeschwindigkeit aus der Drehzahl des linken Vorderrads ermittelt.
- Weichen die Raddrehzahlsignale deutlich voneinander ab, kann es sich um fehlerhafte Drehzahlsignale oder um eine Kurvenfahrt handeln.
- Stellt das Kombiinstrument durch geeignete Vergleiche (Seitenvergleiche) der Raddrehzahlen fest, dass es sich um eine Kurvenfahrt handelt, wird die Fahrzeuggeschwindigkeit aus dem Mittelwert der Drehzahlen der Vorderräder ermittelt.
- Deuten die Vergleiche eher auf eine oder mehrere fehlerhafte Raddrehzahlen hin, wird die Geschwindigkeit aus der höchsten Raddrehzahl ermittelt. Dies gilt auch, wenn anstelle einer Raddrehzahl eine Fehlermeldung empfangen wird. In diesem Fall wird zusätzlich eine entsprechende Fehlermeldungen gesetzt.
Info
Werden für alle Raddrehzahlen Fehlermeldungen empfangen, wird die Geschwindigkeit 0 km/h oder 0 mph angezeigt.
Info
Da die Wegstrecke aus der Geschwindigkeit ermittelt wird, gilt die hier beschriebene Auswertung der Raddrehzahlsignale auch für die Wegstrecke.
Das Verhältnis zwischen Radumfang der zulässigen Rad- Reifenkombinationen und dem Drehzahlsignal der Radsensoren ist demnach im Kombiinstrument hinterlegt. Änderungen im Abrollumfang sollten demnach den zulässigen Toleranzbereich über- bzw. unterschreiten, anderenfalls sind u.U. softwareseitige Anpassungen notwendig (sofern das überhaupt möglich ist).
--
Gruß
chris_slk
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 975
User seit 17.09.2009
| Geschrieben am 06.05.2021 um 17:40 Uhr  
| Spannende Diskussion. Ich verstehe nur nicht, warum alle die technische Umsetzung einer Tachoanpassung diskutieren, aber keiner auf das Grundproblem eingeht, ob diese überhaupt notwendig ist.
Meiner Meinung nach ist sie nämlich überhaupt nicht notwendig. Die Radreifenkombination 225/35R19 & 255/30R19 ist doch hier im Forum nichts ungewöhnliches und wird von einigen gefahren. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass niemand von denen eine Tachoangleichung machen musste.
Geht man von 205/55R16 als Basis aus, so hat man zwar bei 225/35R19 & 255/30R19 eine Abweichung von -1% - was streng genommen nicht zulässig ist - dieselbe negative Abweichung hat man aber auch im Vergleich zu 225/40R18 & 245/35R18. Letzteres ist aber eine absolute Standardgröße für den R171. Niemand würde da auf die Idee kommen, eine Tachoangleichung zu fordern. Warum ist die Anpassung jetzt also bei der 18er-Größe erforderlich, bei der 19er-Größe aber nicht? Da die Differenzen zu 205/55R16 identisch sind, macht das doch überhaupt keinen Sinn.
Daher sollte man doch eigentlich weniger überlegen, wie man eine Tachoangleichung in der Praxis umsetzt, sondern wie man den TÜV-Prüfer davon überzeugt, dass diese Angleichung bei der gewünschten Reifengröße überhaupt nicht erforderlich ist. | Antworten
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User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 06.05.2021 um 18:36 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 06.05.2021 um 18:42 Uhr ]
SL47 schrieb:
psr-slk schrieb:
Hallo Doc,
Tachosignale werden bzw. wurden bei vielen Autos schon seit Ewigkeiten nicht zwingend von den Rädern abgegriffen sondern von einem (früher mechanischen) Geber auf der Abtriebswelle des Getriebes.
Ob dies aber heute noch mit ABS, ESP und sonstigen von der Raddrehzahl abhängigen Steuerungen immer so ist, weiß ich nicht.
Vielleicht wird heute ein Mittelwert aus allen Raddrehzahlen gebildet
--
Gruß Peter
Mechanische Geber? Willkommen im 21. Jahrhundert! Seit der breiten Einführung von ABS - also seit mind. 30 Jahren - wird im Automobilbau für gewöhnlich das Geschwindigkeitssignal von einem der vier ABS-Raddrehzahlsensoren abgenommen bzw. berechnet.
Moment, lies doch was ich schrieb…. früher mechanisch an der Abtriebswelle.
Das es mechanische Tachos schon lange nicht mehr gibt weiß auch ich, was aber nicht heißt, dass auch noch am Getriebe elektronisch die Drehzahl abgegriffen werden konnte.
ABS wurde serienmäßig übrigens von Ford mit dem Scorpio 1985 eingeführt, da war der Tachoabgriff immer noch am Getriebe.
Wie ich auch schrieb, die weitere Steigerung des ABS zu ESP ist dann wohl der Auslöser dafür, dass das Tachosignal von der Raddrehzahl bezogen wird.
ESP kam aber erst nach dem Kipper der A-Klasse in breiter Form in die Autos, also nach 1997. Gut geht auch bald auf 25 Jähriges zu.
Mann, wir werden alt.
--
Gruß Peter | Antworten
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Beiträge: 107
User seit 20.01.2010
| Geschrieben am 06.05.2021 um 18:46 Uhr  
| Hallo,
danke für die rege Teilnahme. Es sind BZ21 Felgen 8,5 und 9,5J. In meinem Gutachten steht wenn notwendig Tachoangleichung. Ich kenne den TÜV bei uns. Wenn die errechnen, dass die 19" Räder auslösen, dass der Tacho weniger anzeigt als wirklich gefahren dann verlangen sie es.
Laut meinem Test mit dem Navi ist es bei meinem R171 aber so, dass auch mit den 19" Rädern der Mercedes Tacho mehr anzeigt als als wirklich gefahren.
Damit wäre das so in Ordnung. Aber wie bringe ich das dem TÜV Menscen bei?
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User seit 17.09.2009
| Geschrieben am 06.05.2021 um 18:53 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SL47 am 06.05.2021 um 19:47 Uhr ]
psr-slk schrieb:
Moment, lies doch was ich schrieb…. früher mechanisch an der Abtriebswelle.
Gruß Peter
Ich habe schon gelesen, dass du „früher“ geschrieben hast. Ist es aber wirklich notwendig oder von Interesse, bei Fragen zu modernen Mercedes in allen möglichen Beiträgen immer wieder mit langen „Exkursen“ zu erklären, wie es damals vor 50 Jahren war oder wie es bei Ford funktioniert? Das trägt doch in der Regel überhaupt nichts zur Beantwortung der Frage oder Lösung eines Problems bei. Daher könnte man das streng genommen auch als „Off Topic“ bezeichnen, was ja eigentlich ungern gesehen wird. | Antworten
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