Generell spricht nichts gegen eine Zulassung auf Saisonkennzeichen.
Für mich /uns birgt das aber noch einen entscheidenden Nachteil...sollte das KFZ (in dem Fall SLK) in der Zeit von z.b. 11-04 ruhen und mein Hauptfahrzeug fällt eigenverschuldet oder mit Defekt aus (in dem Fall älteres KFZ) besteht keine Möglichkeit den SLK kurzfristig nutzen zu können. Ein Kurzzeitkennzeichen ist m.W. nicht einfach kaufbar und montierbar da das KFZ in einem Zulassungsprozess gemeldet ist....sicher ruht die Zulassung in dem Zeitraum, trotzdem kan ich da nicht einfach eine Doppelkarte besorgen und auf Kurzzeit zulassen (um die Reparaturzeit des älteren KFZ zu überbrücken).
So zumindest meine Info dazu.
Habe ich den Wagen den Winter über abgemeldet kann ich innerhalb kurzer Zeit eine Kurzeitzulassung holen und den Wagen fahren.....
Ferner hat die Abmeldung den Vorteil je nach Wetterlage den Wagen einen Monat früher oder später zuzulassen...auch für Leute wie mich die den SLK als reinen Hobbyflitzer nutzen eine echte Überlegung.
Soviel von mir dazu...
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Gräfliche Grüße vom Grafen
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