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Klatsch und Tratsch » » Thema: Wie reagieren? |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 32
User seit 23.04.2007
| Geschrieben am 24.05.2007 um 15:27 Uhr  
| Hi Leute,
klar der Schuld das ich rechts überholt habe bin ich bewusst aber ich konnte in dem Moment einfach net anderst, und ich wusste ja net das der Knaller filmt.
3 Punkte würden mich nicht stören (Hab noch keine )
Fahrverbot wäre hart.... .
Ich habe sein Kennzeichen sicherheitshalber aufgeschrieben als ich gesehen habe das er mich filmt. Aber wenn ich ihn Anzeige belaste ich mich ja auch, schliesslich werd ich da sicherlich gefragt was derjenige gefilmt hat.... . Ich denke ich werde abwarten was passiert. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1635
User seit 28.09.2003
| Geschrieben am 24.05.2007 um 17:01 Uhr  
| Hi.
Ich würde mir da erstmal gar keine Gedanken machen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass da ernsthaft was nachkommt. Allerdings gibt es viel gestörte Menschen.
Im TV habe ich mal einen Bericht gesehen über jemanden, der in seiner Freizeit Falschparker aufschreibt und jeden Tag einen Packen Anzeigen zur Polizei schleppt. Die war davon übrigens auch nicht begeistert, aber laut dem Polizisten helfen bei diesem Typen auch keine guten Worte.
Im übrigen glaube ich nicht, daß man auf einer Handyaufnahme dein Nummernschild überhaupt erkennen kann. Wenn er nicht gerade ein top aktuelles Handy zum Filmen benutzt hat, ist da eh nur ein Pixelbrei drauf zu erkennen. Und wenn der Herr wirklich schon so alt ist wie du schreibst, scheitert es meistens schon an der komplizierten Bedienung der aktuellen Handys.
--
Gruß
Marc
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1410
User seit 06.11.2003
| Geschrieben am 24.05.2007 um 17:34 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SteveR am 24.05.2007 um 17:35 Uhr ]
Guybrush schrieb:
Allerdings gibt es viel gestörte Menschen.
Im TV habe ich mal einen Bericht gesehen über jemanden, der in seiner Freizeit Falschparker aufschreibt und jeden Tag einen Packen Anzeigen zur Polizei schleppt.
Hi!
Bei uns in der Gegend lief auch mal so ein Knallkopp durch die Gegend...der stand in der Feuerwehruniform auf einer grossen Kreuzung und regelte mit seiner Maglite mit Leuchtpimmel den Verkehr...bis er dann später selbst aus dem Verkehr gezogen wurde.
Ich hab ihn auch des öfteren am Strassenrand in Uniform gesehen, er wollte den etwas schnelleren Autofahrern Angst einjagen, da die Uniform der Polizeiuniform hier sehr gleicht.
Naja, ich kannte seine Stellen und jedesmal wenn er da stand, mit Hupen und Stinkefinger an ihm vorbei...hätte nur noch gefehlt, dass er sich auf die Fahrbahn gestellt hätte....das traute er ich aber wohl nicht mehr, einer mit einem fetten Trecker hatte ihm mal gezeigt, wo die Grenze zwischen Fahrbahn und Nicht-Fahrbahn war al er da mit seinem Leuchtpimmel fuchtelte!
Gruss,
SteveR
--
SLK55 -iridiumsilber- | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 165
User seit 12.07.2006
| Geschrieben am 24.05.2007 um 17:53 Uhr  
| Hi,
wow hier sind ja viele Regelfanatiker.
Wenn ich mich nur an eine dieser Regeln hier in Spanien halten wuerde, wuerde ich wohl nie an meinem Ziel ankommen. Auch wenn ich in Deutschland bin passe ich mich grundsaetzlich der Situation an, dass heisst wenn einer notorisch liks faehrt, heisst es kick down (oder runterschalten, kommt aufs Auto an) und mit lautem Gebruell rechts vorbei. Die 3 Punkte sind so unwahrscheinlich das es mir wirklich egal ist. Und falls sie kommen hab ich was gelernt (hab noch keinen Punkt und keinen Strafzettel).
So bin wohl kein typisch Deutscher, aber das muss ja nix negatives sein
Gruesse,
Ben | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2119
User seit 22.05.2002
| Geschrieben am 24.05.2007 um 18:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Markus N am 24.05.2007 um 18:27 Uhr ]
Joschi schrieb:
Das ständige Linksfahren kann eine Nötigung sei, auf jeden Fall ist es ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot und ist mittlerweile auch nicht mehr ganz günstig.
Markus, dein Vorschlag es sei
1. Nötigung
2. Vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und
3. Anmaßung hoheitlicher Aufgaben
passt leider nur ggf. für die erste Variante. Die beiden anderen sind leider nicht zutreffend, gef. Eingriff höchstens durch den Überholer und Amtsanmaßung ist das videographieren nicht!
In diesem Sinne
die Rennleitung
Jörg
--
Der Hund ist das einzige Wesen auf Erden, das dich mehr liebt als sich selbst.
http://www.podenco-hilfe-lanzarote.de
Hallo Jörg,
habe gerade zufällig (geschäftlich) mit einem befreundeten FA für Verkehrsrecht telefoniert und den Fall vorgelesen. Er meint dazu:
Da kommt sicher nix!
Wenn der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vorsätzlich und ausschließlich zur Ausführung einer zweckfremden Handlung (hier Videografieren) geschieht und dadurch eine Gefahr für Dritte oder deren Sachen entsteht, ist dies ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr §315b Abs. 1 + 3 StGB
Schon der Versuch ist strafbar.
Er sagt , dass der Filmer die Aufnahmen nicht "verwerten" kann!
Auf meine Frage wegen der Anmaßung:
Das Protokollieren per Video von Verkehrsvergehen aus fahrenden Fahrzeugen obliegt ausschließlich der Justiz/Polizei. (Aber auch da gibt es verschiedene Bedingungen).
Für den Fall, dass ein Staatsanwalt dieses Video trotzdem als Beweis heranziehen möchte, würde ein Verteidiger in einem Schreiben zum Sachverhalt an den zuständigen Richter in Gänsefüßchen dies als "Anmaßung hoheitlicher Aufgaben" zumindest andeuten! Was der Richter dann daraus macht.......??????????????
@Moc:
Du wurdest natürlich durch dieses Fehlverhalten des filmenden Fahrzeuglenkers, und nur um Schaden zu vermeiden, zu Deinem Fehlverhalten gezwungen. Dies hast Du selbstverständlich "objektiv vorausschauend" und mit der nötigen Vorsicht Niemanden zu gefährden, aber mit einem "schlechten Gewissen" auf Dich genommen.
Die "unschöne Aktion mit dem Finger" welche Du sehr bedauerst, da sie nicht zu Deinem sonstigen Sozialverhalten passt, kannst Du Dir nur als "emotionale Entgleisung" aus der für Dich ungewohnten Stresssituation eines erzwungenen Verkehrsverstoßes erklären.
--
Gruß Markus N vom SLK-Bodensee-Oberschwaben-Stammtisch!
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 24.05.2007 um 22:48 Uhr  
| Hallo MOC,
abwarten, da kommt bestimmt nichts nach. Ansonsten hast du ja gute Argumente geliefert bekommen. Das beste ist das hier:
Markus N schrieb:
@Moc:
Du wurdest natürlich durch dieses Fehlverhalten des filmenden Fahrzeuglenkers, und nur um Schaden zu vermeiden, zu Deinem Fehlverhalten gezwungen. Dies hast Du selbstverständlich "objektiv vorausschauend" und mit der nötigen Vorsicht Niemanden zu gefährden, aber mit einem "schlechten Gewissen" auf Dich genommen.
Die "unschöne Aktion mit dem Finger" welche Du sehr bedauerst, da sie nicht zu Deinem sonstigen Sozialverhalten passt, kannst Du Dir nur als "emotionale Entgleisung" aus der für Dich ungewohnten Stresssituation eines erzwungenen Verkehrsverstoßes erklären.
--
Gruß Markus N vom SLK-Bodensee-Oberschwaben-Stammtisch!
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Im weitesten Sinne passt das Folgende etwas Harmlosere hier her:
Auf der Strecke zwischen dem Ruhrgebiet und Bremen gibt es den Teutoburger Wald, wo die A1 dreispurig wird. Eines Wochenendabends fuhr ein SLK erheblich schneller als die Richtgeschwindigkeit diese Steigung hinauf. Die Verkehrslage war extremst entspannt, denn der SLK war fast alleine auf der Autobahn (ja, das gibt es auch auf der A1). Zwei Fahrzeuge konnten ordnungsgemäß ganz links überholt werden, kurz vor der Kuppe fuhr ein 3er BMW auf der linken Fahrspur tendenziell mit Richtgeschindigkeit oder weniger. Der BMW-Fahrer sah die folgenden Fahrzeuge wohl nicht. Mit verminderter Geschwindigkeit wechselte der SLK wieder auf die mittlere und dann auf die ganz rechte Spur. ... Der BMW-Fahrer war mit seinem Beifahrer dabei, eine Karte zu studieren.
--
Grüße
Bernd
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2119
User seit 22.05.2002
| Geschrieben am 25.05.2007 um 00:15 Uhr  
|
Anlernschwabe schrieb:
Hallo MOC,
abwarten, da kommt bestimmt nichts nach. Ansonsten hast du ja gute Argumente geliefert bekommen. Das beste ist das hier:
Markus N schrieb:
@Moc:
Du wurdest natürlich durch dieses Fehlverhalten des filmenden Fahrzeuglenkers, und nur um Schaden zu vermeiden, zu Deinem Fehlverhalten gezwungen. Dies hast Du selbstverständlich "objektiv vorausschauend" und mit der nötigen Vorsicht Niemanden zu gefährden, aber mit einem "schlechten Gewissen" auf Dich genommen.
Die "unschöne Aktion mit dem Finger" welche Du sehr bedauerst, da sie nicht zu Deinem sonstigen Sozialverhalten passt, kannst Du Dir nur als "emotionale Entgleisung" aus der für Dich ungewohnten Stresssituation eines erzwungenen Verkehrsverstoßes erklären.
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Grüße
Bernd
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Jaja, die deutsche Sprache kann so schön sein!
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