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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 24.05.2007 um 11:30 Uhr  
| Hi,
ist ja echt der Hammer, ich wäre stocksauer. Aber:
"Die deutsche Straßenverkehrsordnung verbietet das Telefonieren per Handy während der Fahrt. Aber auch die Bedienung des Geräts, wenn es dazu in die Hand genommen werden muss, ist verboten. Hierbei ist es unerheblich, ob der Fahrer telefonieren oder ein Navigationsziel auf dem Handy eingeben möchte. " http://www.teltarif.de/arch/2007/kw20/s25955.html?page=4
Das gilt natürlich auch für das Anfertigen von Fotos oder Videos.
Merkt der Richter, dass das Video mit einem Handy gemacht wurde, hat der Mann ein Problem.
Nebenbei:
"Die Bedienung eines fest eingegauten Navigationssystems während der Fahrt hingegen ist erlaubt."
http://www.teltarif.de/arch/2007/kw20/s25955.html?page=4
Man darf das Handy beim fahren nicht mal "zum auf die Uhr gucken" aus der Jackentasche ziehen.
--
Gruß
Olaf
_______________________________
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User seit vor Apr. 03
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User seit 21.11.2004
| Geschrieben am 24.05.2007 um 11:47 Uhr  
|
Markus N schrieb:
<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Markus N am 24.05.2007 um 11:03 Uhr ]</font>
Ich hätte mir das Kennzeichen notiert und Strafanzeige gestellt wegen:
1. Nötigung
2. Vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und
3. Anmaßung hoheitlicher Aufgaben
-
Gruß Markus N vom SLK-Bodensee-Oberschwaben-Stammtisch!
Supersprintorchester Ravensburg
Tag
so hätte ich es auch gemacht. Spinner gibt es vielleicht. Er hat gleich mehrere
Verstöße gemacht. Ab zur Polizei
--
ciao Marco
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Beitrag von:
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 24.05.2007 um 11:48 Uhr  
| Moin !
Ich habe mir im Stau mal den Spaß gemacht die Leute zu fotografieren die auf dem Standstreifen vorbeigefahren sind. Nur so aus Spaß weil mir langweilig war und ohne hintergedanken.
Ich habe dann irgendwann aufgehört weil die die Karte sich sehr schnell füllte.
Mit was für einer Geschwindigkeit die teilweise da an mir vorbeigerauscht sind war beängstigend. Und die nächste Ausfahrt war noch Kilometerweit weg.
Was aber drollig war, es mußte erst mal jemand anfangen und dann haben viele mitgemacht auf dem Standstreifen an den anderen vorbei zu fahren.
(Wie die Lemmige)
Ich weiß ist OT aber ich wollte es mal loswerden.
Alles Gute, Armin
--
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User seit 28.06.2004
| Geschrieben am 24.05.2007 um 11:57 Uhr  
|
Minchen 32 AMG schrieb:
Moin !
Ich habe mir im Stau mal den Spaß gemacht die Leute zu fotografieren die auf dem Standstreifen vorbeigefahren sind. Nur so aus Spaß weil mir langweilig war und ohne hintergedanken.
Ich habe dann irgendwann aufgehört weil die die Karte sich sehr schnell füllte.
Mit was für einer Geschwindigkeit die teilweise da an mir vorbeigerauscht sind war beängstigend. Und die nächste Ausfahrt war noch Kilometerweit weg.
Was aber drollig war, es mußte erst mal jemand anfangen und dann haben viele mitgemacht auf dem Standstreifen an den anderen vorbei zu fahren.
(Wie die Lemmige)
Ich weiß ist OT aber ich wollte es mal loswerden.
Alles Gute, Armin
--
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Sorry auch OT
Hi Armin,
vor dem Elbtunnel Richtung süden sollte es keiner machen. Da die Polizei diese dort schon kennt, steht sie dort ganz häufig unter einer Brücke, durch ein Gebüsch verdeckt und filmt den Standstreifen.
Roadstergruss aus HH
-GONZO-
--
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10700
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 24.05.2007 um 12:13 Uhr  
| Hallo Gonzo !
Das ist auch richtig so das die Polizei da steht und das Kontrolliert. Diese Unsitte auf dem Standstreifen am Stau vorbei zu fahren hat meineserachtens zugenommen. Und es ist nur noch eine Frage der Zeit bis da mal was passiert. Z.b. Kind muß Pinkeln steigt auf der rechten Seite aus und von hinten kommt einer auf dem Standstreifen angeflogen.
Alles Gute, Armin
--
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
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User seit 28.12.2006
| Geschrieben am 24.05.2007 um 13:03 Uhr  
| Hi MOC
Rechts Überholen ist leider kein Kavaliersdelikt. Wenn es angezeigt wird, kann es nach § 5 StVO geahndet werden (ich glaube 60€ und drei Punkte) oder im Einzelfall auch Verkehrsgefährdung, dann wird es teurer und zeiht ein Fahrverbot nach sich.
Das ständige Linksfahren kann eine Nötigung sei, auf jeden Fall ist es ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot und ist mittlerweile auch nicht mehr ganz günstig.
Es gibt allerdings Situationen in denen ein Überholen rechts erlaubt ist z.B.:
bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung; bei Stau oder zäh fließendem Verkehr (wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt)
Hat er seinen Tachostand aufgenommen? Nee, ich denke er fuhr nur 55km/h und es war zähflüssiger Verkehr.
Für die Zukunft: denken, was für ein A.....ch und dahinter bleiben.
Könnte ggf. teuer werden.
Markus, dein Vorschlag es sei
1. Nötigung
2. Vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und
3. Anmaßung hoheitlicher Aufgaben
passt leider nur ggf. für die erste Variante. Die beiden anderen sind leider nicht zutreffend, gef. Eingriff höchstens durch den Überholer und Amtsanmaßung ist das videographieren nicht!
In diesem Sinne
die Rennleitung
Jörg
--
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Beiträge: 16798
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 24.05.2007 um 13:33 Uhr  
| Hallo MOC,
das ist ja interessant, genau das gleiche hat ein Kollege von mir auch mal erlebt auf der A81 im Raum Rottweil.
Allerdings war das sogar so, dass der "Alte" sich beim Filmen bzw. fotografieren immer nach hinten rechts umgedreht hat und dabei in der Baustelle nicht mehr die Spur halten konnte und ständig von rechts nach links gewechselt ist.
Mein Kollege hat dann seinerseits über Handy die Autobahnpolizei verständigt, die den Typen auch promt geschnappt hat. Er hat dann gegenüber den Beamten angegeben, er habe "Beweise sichern wollen". Leider weiß ich nicht, was daraus geworden ist, da mein Kollege bei der "Festsetzung" nicht dabei war und nur kurz auf dem Handy von der Polizei befragt wurde...
Ich würde es wohl auch auf eine Anzeige ankommen lassen, beim nächsten Mal wäre es aber geschickter, wenn du rechts bleibst und ihn anzeigst...
Gruß
Guido
--
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 331
User seit 04.11.2003
| Geschrieben am 24.05.2007 um 14:13 Uhr  
| Hallo,
es wäre besser gewesen, Du hättest direkt über das Handy die Autobahnpolizei verständigt, der Typ handelt absolut rechtwidrig. Auf keinen Fall hätte ich den rechts überholt. Links fahren ohne Grund ist Nötigung( bei 90 KMh allemal) und auf deutschen Autobahnen nicht gestattet. Videos während der Fahrt = Handy bedienen, kostet Punkte und Euros.
Das Kennzeichen hättste Dir merken müssen und Anzeige erstatten. Wenn das dann noch mehrere andere Autofahrer auch machen, ist der Typ dran. Mit Sicherheit.
LG
Moni | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 24.05.2007 um 14:30 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Elmer am 24.05.2007 um 14:32 Uhr ]
Joschi schrieb:
Hi MOC
Rechts Überholen ist leider kein Kavaliersdelikt. Wenn es angezeigt wird, kann es nach § 5 StVO geahndet werden (ich glaube 60€ und drei Punkte) oder im Einzelfall auch Verkehrsgefährdung, dann wird es teurer und zeiht ein Fahrverbot nach sich.
...guter Beitrag soweit, nur das "leider" stört mich ein wenig. Sicher, nach der Schilderung haben wir es mit einem (geistig gestörten?) notorischen Linksfahrer zu tun, der sich mit seinem Verhalten selbst ins Unrecht gesetzt hat.
Aber: Rechtsüberholen bei höheren Geschwindigkeiten ist aufgrund der hohen Gefährlichkeit nicht grundlos verboten. Wenn andere sich ins Unrecht setzen, gibt es uns nicht das Recht, ebenfalls unrechtmäßig zu handeln ("kein gleiches Recht im Unrecht").
Also, beim nächsten Mal einfach den filmenden Linksfahrer anzeigen und sich im übrigen gesetzeskonform verhalten (vielleicht einfach mal auf einen Parkplatz fahren, zur Toilette gehen oder ein Päuschen einlegen).
Noch ein "Tip": Einfach mal kurz rechts rüberscheren und sich überholen lassen. es findet sich fast immer ein Hintermann, der einem die Arbeit abnimmt, einen notorischen Linksfahrer von der linken Seite zu "drängeln".
--
Viele Grüße
aus Oberhessen
Elmer | Antworten
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