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| Geschrieben am 05.11.2003 um 23:49 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von GE-RD 230 am 05.11.2003 um 23:53 Uhr ]
Hi,
das ist einzig und allein abhängig vom Typ des Gutachtens !
Es gibt welche nach Paragraph 19.2 und welche nach 19.3 -
bei ersterem muss die Eintragung MIT KFZ-Brief erfolgen
(kann also nur vom TÜV und nicht bei der DEKRA eingetragen werden !),
bei letzterem ist der Brief NICHT erforderlich.
Die dann ausgefüllte und mitzuführende Bescheinigung reicht zunächst aus -
erst wenn irgendeine Änderung in den Brief eingetragen wird, MUSS
auch diese Änderung mit eingetragen werden (was dann aber ja keine
zusätzlichen Kosten verursacht).
Nur die Änderung im Brief erfordert auch eine "Anpassung" des
KFZ-Scheines.
greetz Ged
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"Schalker ist das Größte was ein Mensch in diesem Leben werden kann."
"Warum die Zeit totschlagen, es gibt doch Dortmunder !" | Antworten
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| Geschrieben am 06.11.2003 um 07:20 Uhr  
| ...wobei dann die Frage offen bleibt, nach welchen Kriterien Tuningmaßnahmen nach 19.2 oder 19.3 eingestuft werden. Weiß jemand, obs dafür Richtlinien gibt, oder hängt das z.B. von dem Aufwand ab, den der Tuning-Hersteller bei der Erstellung des Gutachens treibt, oder entscheidet das der TÜV nach Gutdünken? Nach unserem momentanen Wissensstand scheint mir da eine ziemliche Grauzone zu sein!
Vielleicht weiß es ja jemand genauer?
Gruß
Micha | Antworten
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| Geschrieben am 06.11.2003 um 07:27 Uhr  
| Danke Gerd für die korrekte Ausführung. Die neumodische 19.3 Regelung vergesse ich immer ganz gerne. Der einfachheit halber lasse ich alles erst in den Brief und dann in den Schein eintragen, mag die 150000 Zettel nicht irgendwann suchen. Wenn´s im Brief/Schein steht geht´s eben nicht verloren
Gude, Olli.
P.S. noch 2 Postings...
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| Geschrieben am 06.11.2003 um 07:45 Uhr  
|
GE-RD 230 schrieb:
--
"Schalker ist das Größte was ein Mensch in diesem Leben werden kann."
"Warum die Zeit totschlagen, es gibt doch Dortmunder !"
Glückwunsch zum Sieg ...Eure Arena ist klasse !!!....ja ja die leichten Gegner....meine Jungs sind im Moment nicht wirklich gut drauf !!!!
LG
Jan
@ Torsten.... Bitte nicht schimpfen wegen Forum und so
--
FORZA F.C.B.
Euer Hass ist unser Stolz! | Antworten
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| Geschrieben am 06.11.2003 um 10:12 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von GE-RD 230 am 06.11.2003 um 10:13 Uhr ]
Micha aus Heidelberg schrieb:
...wobei dann die Frage offen bleibt, nach welchen Kriterien Tuningmaßnahmen nach 19.2 oder 19.3 eingestuft werden. Weiß jemand, obs dafür Richtlinien gibt, oder hängt das z.B. von dem Aufwand ab, den der Tuning-Hersteller bei der Erstellung des Gutachens treibt, oder entscheidet das der TÜV nach Gutdünken? Nach unserem momentanen Wissensstand scheint mir da eine ziemliche Grauzone zu sein!
Vielleicht weiß es ja jemand genauer?
Gruß Micha
Hi Micha,
es ist wohl eine Kombination aus diesen angesprochenen Punkten -
Kosten, Aufwand und Richtlinien.
Beim §19.3. handelt es sich um eine Änderungsabnahme bei
Ein- o. Anbau bzw. Aus- o. Abbau von Teilen, die an sich bereits entweder
über eine ABE oder ein Gutachten verfügen - d.h. der Hersteller hat diese
Teile bereits musterhaft AM ENTSPRECHENDEN FAHRZEUG beim TÜV prüfen
lassen.
Dieser Aufwand lohnt sich für den Hersteller natürlich nur, wenn er von dem
Teil auch eine gewisse Stückzahl an den Mann bringen kann bzw. der Preis
des Teiles in einem Bereich liegt, wo diese Kosten wieder hereingeholt werden.
Ausserdem kann man sicher nicht prinzipiell für jedes Teil schon vorab eine
Prüfung machen lassen, denn die Auswirkungen z.B. eines Tuning-Kits sind
im Gegensatz zu anderen Felgen sicher je nach Fahrzeug durchaus unter-
schiedlich (z.B. erzielte PS-Leistung).
Beim §19.2. handelt es sich um eine Begutachtung einer
technischen Änderung im Einzelfall, wobei das vorhanden Gutachten nur
etwas über das Teil an sich aussagt (z.B. Festigkeit), nicht aber über die
Verwendung am/im jeweiligen Fahrzeug.
Übrigens - ABE heißt nicht (!) automatisch Eintragungsfrei, es gibt durchaus
auch ABE's, die Abnahmepflichtig sind (steht dann drin)...
greetz Gerd
--
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User seit 11.04.2001
| Geschrieben am 06.11.2003 um 10:20 Uhr  
|
sturzi schrieb:
Glückwunsch zum Sieg ...Eure Arena ist klasse !!!....ja ja die leichten Gegner....meine Jungs sind im Moment nicht wirklich gut drauf !!!!
LG
Jan
Hi Jan,
danke, danke .
Yo, die Arena ist schon klasse - nur leider haben "meine Blauen" in diesem
tollen Stadion zuletzt auch nicht gerade tolle Leistungen gebracht.
Aber die Bayern kamen uns wirklich gerade recht, sozusagen als Aufbau-
gegner - daß mit ihnen momentan auch irgendwas nicht stimmt, hat
man gestern abend wieder deutlich gesehen.
Ich hoffe, für uns Schalker hat damit am Samstag die Saison neu begonnen
(heute kommt ja der nächste "leichte" Gegener )...
greetz Gerd
--
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 06.11.2003 um 15:55 Uhr  
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SLK-32 schrieb:
.........führe also eine bescheinigung mit und habe mir somit die möglichkeit gelassen "spätere rückänderung möglich"
dies ist m.E. auch für den kompressorkit gegeben und somit sind solche umbauten ebenfalls für leasing bzw. finanzierte pkw`s möglich
gruss andreas
--
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Deshalb kaufe ich lieber Neuwagen.
Detlef | Antworten
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| Geschrieben am 06.11.2003 um 17:58 Uhr  
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Fischer schrieb:
Deshalb kaufe ich lieber Neuwagen.
Ach was, den Verkäufer angucken reicht meist aus, um zu wissen, wo der Wind herweht. Bei Leasingrückläufern ist das allerdings eher schwierig, gebe ich zu.
Die Frage nach dem Eintragen an sich scheint aber gerade mit offenbar zunehmender Zahl auf Pump gekaufer oder geleaster SLKs auf starkes Interesse zu stoßen.
Gruß
Micha | Antworten
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