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... ist OFFLINE
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Beiträge: 477
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 02.05.2007 um 11:03 Uhr  
| Hallo,
welche Papier muß ich denn während der Fahrt mitführen?
Fahrzeugschein und Führerschein ist klar.
Wie sieht es mit TÜV und AU-Bescheinigung aus?
Gelten für Motorradfahrer andere Bestimmungen oder ist es genau so wie beim Pkw?
Danke für Eure Hilfe!
Bis dahin
H.-P.
--
audaces fortuna iuvat - ICQ 325501529 | Antworten
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 32
User seit 23.04.2007
| Geschrieben am 02.05.2007 um 11:11 Uhr  
| Hi,
fahre auch Motorrad aber ich habe immer nur Fahrzeugschein und mein Führerschein dabei, war auch schon in zig-kontrollen und nach Tüv oder sowas wurde nie gefragt, von dem her nehme ich das auch net mit.
Habe sogar Reifen drauf für die man so n wisch mitführen mus weil die nicht serienmässig drauf sind, selbst das wird nicht beanstandet (wisch nie dabei), vorausgesetzt man hat genug Profil )
Grüße
MOC | Antworten
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2524
User seit 09.09.2004
| Geschrieben am 02.05.2007 um 11:35 Uhr  
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H.-P. schrieb:
Hallo,
welche Papier muß ich denn während der Fahrt mitführen?
Fahrzeugschein und Führerschein ist klar.
Wie sieht es mit TÜV und AU-Bescheinigung aus?
Gelten für Motorradfahrer andere Bestimmungen oder ist es genau so wie beim Pkw?
Danke für Eure Hilfe!
Bis dahin
H.-P.
--
audaces fortuna iuvat - ICQ 325501529
Moin,
bin, was AU angeht, nicht ganz auf dem laufenden. Hast Du eine AU für Dein Mopped. Wenn ja - mitführen. TÜV-Bescheinigung seit neuestem auch .
Grüße
Sönke
--
Zum offen fahren ist es nie zu kalt - nur zu nass. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 734
User seit 06.08.2005
| Geschrieben am 02.05.2007 um 12:36 Uhr  
| Hallo!
1. Führerschein
2. Fahrzeugschein
3. bei Moppeds, die älter als zwei Jahre alt sind (also bereits zum TÜV mussten) die aktuellste TÜV-Abnahmebescheinigung sowie AU-Bescheinigung
4. Bei Anbauten/Umbauten -entweder sind die im Fahrzeugschein eingetragen oder bei ABE-Teilen wie z.B. Nachrüstuuspuffanlagen oder Spoilerscheiben alle dementsprechenden ABEs
5. bei Reifen, die nicht ab Werk verbaut wurden bzw. nicht im Fahrzeugschein stehen: Freigabe für den dementsprechenden Reifen des Motorrad- oder Reifenherstellers
Damit wäre alles abgedeckt.
--
"Das Auto ist fertig entwickelt. Was soll da noch kommen?" Carl Benz, 1930 | Antworten
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 621
User seit 29.12.2003
| Geschrieben am 02.05.2007 um 13:45 Uhr  
|
NoName schrieb:
Hallo!
1. Führerschein
2. Fahrzeugschein
3. bei Moppeds, die älter als zwei Jahre alt sind (also bereits zum TÜV mussten) die aktuellste TÜV-Abnahmebescheinigung sowie AU-Bescheinigung
4. Bei Anbauten/Umbauten -entweder sind die im Fahrzeugschein eingetragen oder bei ABE-Teilen wie z.B. Nachrüstuuspuffanlagen oder Spoilerscheiben alle dementsprechenden ABEs
5. bei Reifen, die nicht ab Werk verbaut wurden bzw. nicht im Fahrzeugschein stehen: Freigabe für den dementsprechenden Reifen des Motorrad- oder Reifenherstellers
Damit wäre alles abgedeckt.
--
"Das Auto ist fertig entwickelt. Was soll da noch kommen?" Carl Benz, 1930
Hallo,
armes Deutschland, da müssten manche mit Beiwagen fahren
Ich hatte immer nur Schein und Führerschein dabei, das war immer ausreichend.
Gruß Peter
--
Spring Break 2005/2006/2007
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Beiträge: 422
User seit 28.12.2006
| Geschrieben am 03.05.2007 um 00:10 Uhr  
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H.-P. schrieb:
Hallo,
aber warum muß ich AU und HU-Bescheinigung beim Moped mitführen und beim Auto nicht???
Bis dahin
H.-P.
--
audaces fortuna iuvat - ICQ 325501529
Hallo H.-P.
Du bist leider auf dem Holzweg. Auch beim Pkw musst du beide Bescheinigungen mitführen und auf Verlangen aushändigen.
Nur macht das eigentlich keiner meiner Kollegen, da man ja anhand der Plaketten sehen kann wann die Fälligkeit ist.
Gruß
Jörg
--
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