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User seit 25.06.2006
| Geschrieben am 27.04.2007 um 10:46 Uhr  
| Also ich war gestern bei meiner Versicherung um mich zu erkundigen wie das ist mit dem Nuzungsausfall !
Die sagten mir der Unfall ist am 24 passiert also bekomme ich ab dem 25 Nutzungsausfall. Ist eigentlich ja auch logisch seit dem Tag kann ich den Wagen nicht benutzen und bezahle meine Versicherung etc. für nothing.
Also werde ich mich heute mal drum kümmern einen Anwalt zu konsultieren !
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Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 260
User seit 24.07.2006
| Geschrieben am 27.04.2007 um 12:00 Uhr  
| Hey,
hatte das gleiche Problem bei meinem "alten" SLK.
War auch wirtschaftlicher Totalschaden. Habe sofort einen Anwalt eingeschaltet und einen Gutachter meiner Wahl beauftragt. Frag am besten mal in einer MB-Niederlassung nach einem Gutachter, die haben da meistens einen "guten" an der Hand der eher in deinem Sinne begutachtet als einem der im "Versicherungssinteresse" arbeitet.
Falls der Wagen tatsächlich Totalschaden haben sollte und die Versicherung den Wiederbeschaffungswert erstattet, darfs du "den Schrott" nur für den "Restwert des Schrottes" verkaufen (steht im Gutachten), da dir der höherer Betrag von dem "Wiederbeschaffungswert" abgezogen werden würde. Also nix mit ebay. Ansonsten kannst du gerne mit mir Kontakt aufnehmen, falls du ausführlichere Informationen brauchst...
MfG und viel Glück bei einer erfolgreichen Abwicklung des Falles
Gerald | Antworten
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1238
User seit 25.06.2006
| Geschrieben am 27.04.2007 um 12:04 Uhr  
| Der Gutachter der Versicherung ist schon bestellt wenn ich mit dem Ergebniss nicht zufrieden bin kann ich doch noch einen anderen einschalten oder ?
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4053
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 27.04.2007 um 12:12 Uhr  
| Hai,
also bei einem nachträglich bestellten eigenen Gutachter wird es, denke ich, hick hack geben. Von wegen der ist bekannt mit Dir und das erste Gutachten stimmt schon so. Daher ist es immer besser, zuerst zu schiessen. Versuchen kann man es dann trotzdem, denke aber es bringt nix, ausser bei krassen Fehlschätzungen.
Gruß aus N
Filip
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oderint, dum metuant
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User seit 25.06.2006
| Geschrieben am 27.04.2007 um 14:33 Uhr  
| So habe gerade alles geklärt !
Am Mittwoch um 8:45 kommt ein unabhängiger Gutachter von der Dekra und begutachtet den Schaden. Naja ich bin mal gespannt was dabei rauskommt.
Gibt es etwas worauf ich den Gutachter hinweisen sollte ?
Im Normalfall eigentlich nicht den damit untergrabe ich ja seine Kompetenz oder ?
Gruss
Heiko
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5397
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 27.04.2007 um 14:51 Uhr  
|
Kaethenmeister schrieb:
So habe gerade alles geklärt !
Am Mittwoch um 8:45 kommt ein unabhängiger Gutachter von der Dekra und begutachtet den Schaden. Naja ich bin mal gespannt was dabei rauskommt.
Gibt es etwas worauf ich den Gutachter hinweisen sollte ?
Im Normalfall eigentlich nicht den damit untergrabe ich ja seine Kompetenz oder ?
Gruss
Heiko
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Hallo Heiko,
Du solltest darauf achten, dass er Zusatzausstattungen korrekt aufnimmt, denn wenn es um den Restwert/Wiederbeschaffungspreis ankommt, sollte alles wertverbessernde mit berücksichtigt werden, dass Du nicht in den Bereich wirtschaftlicher Totalschaden kommst. Dazu gehören natürlich auch nachträgliche Modifikationen!
Ferner natürlich erst vor kurzem vorgenommene wertverbessernde Reparaturen, Ausstausch von Verschleißteilen, neue Reifen etc..
Wegen des Nutzungsausfalles aufpassen, dass er nicht sehr kurze oder zu kurze Reparaturzeit ansetzt. Sollte der Wagen länger in der Werkstatt sein als im Gutachten angegeben, dann von der Werkstatt mit Grund bestätigen lassen, damit der Versicherer die längere Standzeit auch akzeptiert.
Kostenpauschale nicht vergessen für Rennerei und Telefonate etc..
Viel Erfolg und wenig Ärger bei der Abwicklung!
Gruß
Frank Peter
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User seit 25.06.2006
| Geschrieben am 27.04.2007 um 15:51 Uhr  
|
S - FP 230 schrieb:
Hallo Heiko,
Du solltest darauf achten, dass er Zusatzausstattungen korrekt aufnimmt, denn wenn es um den Restwert/Wiederbeschaffungspreis ankommt, sollte alles wertverbessernde mit berücksichtigt werden, dass Du nicht in den Bereich wirtschaftlicher Totalschaden kommst. Dazu gehören natürlich auch nachträgliche Modifikationen!
Ferner natürlich erst vor kurzem vorgenommene wertverbessernde Reparaturen, Ausstausch von Verschleißteilen, neue Reifen etc..
Wegen des Nutzungsausfalles aufpassen, dass er nicht sehr kurze oder zu kurze Reparaturzeit ansetzt. Sollte der Wagen länger in der Werkstatt sein als im Gutachten angegeben, dann von der Werkstatt mit Grund bestätigen lassen, damit der Versicherer die längere Standzeit auch akzeptiert.
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Viel Erfolg und wenig Ärger bei der Abwicklung!
Gruß
Frank Peter
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Hey Frank Peter
Also Teile wie dem Windschott und den Überrollbügeln ( sind ja mal eben knapp 600 € gewesen ) auch mit angeben ?
Reifen sind erst neu werde ich bedenken mit anzugeben.
Ausserdem wie ist das mit einer Kostenpauschale die ist für mich ? Für meinen Aufwand mich um die Abwicklung zu kümmern ? Wieviel kann man da veranschlagen ?
Habe zuhause noch einen Krümmer stehen weil der im Wagen verbaute defekt ist sollte ich das mitangeben ?
Ausserdem habe ich noch ein Fahrwerk im Kofferaum liegen auch mit reinrechnen lassen oder lieber per Ebay verscherbeln ?
Gruss
Heiko
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User seit 04.01.2007
| Geschrieben am 27.04.2007 um 16:09 Uhr  
| Ist das Windschott kaputt??? Wenn nicht warum solltest du das angeben???? Der Gutachter nimmt die Dinge auf die Kaputt sind und nicht alles was an deinem Auto verbaut ist!!!!
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Und schon steht ein Partymobil mit Schaumkanone, Lichtanlage und 20 Partyboys vor deiner Tür! | Antworten
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User seit 25.06.2006
| Geschrieben am 27.04.2007 um 16:14 Uhr  
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Player26 schrieb:
Ist das Windschott kaputt??? Wenn nicht warum solltest du das angeben???? Der Gutachter nimmt die Dinge auf die Kaputt sind und nicht alles was an deinem Auto verbaut ist!!!!
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Hey Player !
Ich komme darauf weil S-FP 230 folgendes schrieb:
sollte alles wertverbessernde mit berücksichtigt werden, dass Du nicht in den Bereich wirtschaftlicher Totalschaden kommst. Dazu gehören natürlich auch nachträgliche Modifikationen!
Ferner natürlich erst vor kurzem vorgenommene wertverbessernde Reparaturen, Ausstausch von Verschleißteilen, neue Reifen etc..
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User seit 04.01.2007
| Geschrieben am 27.04.2007 um 16:24 Uhr  
| k Sorry da habe ich nicht richtig geschaltet!!! Ja das soll er alles aufnehmen! Ich war der Meinung du wolltest das Schott als schaden angeben!!!! Vielleicht lohnt sich ein Totalschaden ja auch!!! Musst mal sehen was da so zusammen kommt. Kannst ja alles mögliche an anbau teilen später noch verkaufen! Mittelkonsole etc da kommen noch ein paar Euros rum!!! und dann einen neuen Flitzer
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