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Tipps und Technik R170 » » Thema: Tagfahrleuchten...? |
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 31.10.2003 um 11:23 Uhr  
| Ja, das verstehe ich. Man könnte doch den Antrag stellen, dass jeder Motorradfahrer eine gelbe Leuchte auf dem Helm tragen muss, wie Schwertransporter. Aber meistens sieht man Motorradfahrer eh nicht lange - wusch und weg sind sie
--
Liebe Grüsse aus der Schweiz
Janine | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 31.10.2003 um 12:45 Uhr  
| Danke für die vielen Meinungen - ABER - ich wollte Tips zur Installation - nicht zu TFL ansich. Da ich selbst Moppetfahrer bin, kenne ich den Zwiespalt zum Abblendlicht. Aber genau das löst das Tagfahrlicht, da es mit nur 5 Watt/Lampe weniger Strom=Leistung=Kraftstoff verbraucht und zu den Bikern mehr (Helligkeits-) Abstand hat.
Wen`s interessiert, hier die gesetzl. Auflagen zu den TFL.
Generell gilt, dass lichttechnische Einrichtungen nur in amtlich genehmigter Ausführung ("Bauartgenehmigung" verwendet werden dürfen. Das wäre z. B. bei den von Hella angebotenen Tagfahrleuchten (TFL) der Fall.
Gemäß den Bestimmungen der ECE-R 48 dürfen TFL wie folgt angebaut werden :
400 mm vom äußersten Punkt der Gesamtbreite des Fahrzeugs (Spiegel und Leuchten werden nicht berücksichtigt);
Abstand zwischen den Innenrändern der leuchtenden Flächen der TFL mindestens 600 mm;
mindestens 250 mm und höchstens 1500 mm über der Fahrbahn;
die TFL müssen erlöschen, wenn die Scheinwerfer für Abblend- oder Fernlicht eingeschaltet werden, jedoch nicht, wenn mit den Scheinwerfern kurze Blinksignale gegeben werden ("Lichthupe".
Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für die im § 49a Abs. 5 StVZO genannten Einrichtungen (Parkleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger, Lichthupe, Arbeitsscheinwerfer an Zug- oder Arbeitsmaschinen). Mit der nächsten Überarbeitung der StVZO sollen TFL in diese Aufzählung aufgenommen werden.
Vorhandensein: zulässig für Kfz, verboten an Anh.;
Anzahl: 2;
Farbe: weiß;
Anordnung: Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn;
Höhe max. 1500 mm über der Fahrbahn,
in Ausnahmefällen darf die Höhe max.
1500 betragen; symmetrisch zur Mitte;
max. 400 mm vom äußeren Fz-Rand;
min. 600 mm zwischen den, jedoch bei
Rückstrahlern Fz-Breite < 1300 mm bis min. 400 mm zulässig;
Sichtbarkeit: 10° nach oben und unten;
20° nach innen und außen;
Ausrichtung: nach vorne;
Schaltung: nur gleichzeitig mit Schlußleuchten,
bei Einschalten der Scheinwerfer automatische Abschaltung;
Kontrolle: Einschaltkontrolle zulässig;
Lichtstärke: 5 Watt | Antworten
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Beitrag von:
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 31.10.2003 um 12:54 Uhr  
| Mail mal Helle an, die schicken dir dann ggf die Installationsanleitung. Einen fertigen Umbausatz wird es nicht geben. DU wist dann zwischen dem Abbelndlicht (also wenn angeschaltet) ein Rails schalten müssen, dass dan die Tageleuchten abschaltet, das ist ja einfach zu realisieren. Zündungs + liegt im Sicherungskasten an. Dort kannst Du auch das Relais verbauen. Dann die Kabel in den Stoßfänger legen.... Ob Abblendlich an (+) kannst Diu ja direkt am Scheinwerfer oder im Kabelbaum) abgreifen.
Vielleicht hilft dir meine Idee weiter.
--
Gruß
Mekkes
http://www.mekkes.de | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 31.10.2003 um 15:59 Uhr  
| Hallo,
Tagfahrlicht und Abblendlicht sind 2 Paar Schuhe !
Das Tagfahrlicht wird mit einer reduzierten Spannung gegenüber dem Abblendlicht betrieben. Das hat neben anderem , den Nebeneffekt, das die Leuchtmittel eine längere Lebensdauer haben.
Die EU hatte mal vor zum 1.1.03 für alle Neuzulassungen Tagfahrlicht zwingend einzuführen. Das ist aber aufgrund der damit verbundenen Nachteile wieder fallen gelassen worden.
Meine Meinung dazu , es ist nicht sinnvoll Tagfahrlicht zu haben.
Zumindest solange nicht wie die Fussgänger nicht auch zwingend beleuchtet sind.
Golf_Romeo | Antworten
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Beitrag von:
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Beiträge: 436
User seit 19.10.2003
| Geschrieben am 01.11.2003 um 20:53 Uhr  
| Also das mit den Motorrädern kann ja sein, weiß ich selbst nicht so, da ich keines habe. Aber bei uns gilt eine Regel: Lichtfahrer sind sichtbarer.
Wenn es wirklich so schlecht ist mit Abblendlicht zu fahren, wieso ist es dann in manchen Ländern Pflicht, und lieber in 5 Jahren einmal die Birne wechseln als einen Unfall zu haben, weil mich ein anderer Verkehrsteilnehmer übersehen hat.
lg (aus Ö)
BigBill | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 10.12.2003 um 12:48 Uhr  
| Ich denke nicht, dass das Previleg des 'gut-gesehen-werden' den Motorrädern vorbehalten werden sollte.
Jip.
Fahre auch meistens mit Licht.
PS: war gerade in Kapstadt, Süd Afrika, und habe dort die ersten SLR live neben mit stehen gehabt. Und wenn DER im Rückspiegel auftauch........DAS blendet vielleicht.... | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 10.12.2003 um 12:50 Uhr  
| Wenn Motorrad-Fahrer vorsichtig fahren, werden sie auch nicht getötet. So ein Unsinn!!!!!!!!!!!!!!
Harald schrieb:
huschi schrieb:
Ja, das verstehe ich. Man könnte doch den Antrag stellen, dass jeder Motorradfahrer eine gelbe Leuchte auf dem Helm tragen muss, wie Schwertransporter. Aber meistens sieht man Motorradfahrer eh nicht lange - wusch und weg sind sie
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Liebe Grüsse aus der Schweiz
Janine
Hi Janine,
ich bin mir ja sicher, dass du das nicht ernst meinst oder .
Da ich selber Motorrad fahre, finde ich Tagesfahrlicht beim Auto "sorry" sch....
Cu
Harald
PS. Motorradfahrer TÖTEN nicht, Motorradfahre werden GETÖTET !
--
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