Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1315
User seit 11.04.2001
| Geschrieben am 02.11.2003 um 15:47 Uhr  
|
Malte mit Anna K. schrieb:
Moin!
Leider total falsch!
...
Falls man noch eine alte Plakette mit der ED6113 Kennzeichnung
auf dem ESD hat
...
Moin Moin,
Leider total falsch!
Die Nummer lautet ED 5113...
greetz Gerd
--
"Schalker ist das Größte was ein Mensch in diesem Leben werden kann."
"Warum die Zeit totschlagen, es gibt doch Dortmunder !" | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an GE-RD 350 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 837
User seit vor Apr. 03
| |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 47
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 02.11.2003 um 19:13 Uhr  
| Hallo,
Malte hat meiner Meinung nach recht...
ich selbst habe auch über Ebay einen 5113 "S" ersteigert und danach versucht, ein Gutachten zu bekommen. Folgendes kann ich dazu berichten:
Ein Tip eines Verkäufers war: bei den neuen Modellen ist das "S" oder "SS" nur mit Edding draufgeschrieben - das läßt sich natürlich leicht entfernen. Bei mir war das S leider eingestanzt.
Auskunft von Eisenmann: da der ESD älter als 2 Jahre war, konnten sie mir leider kein Blankogutachten ausstellen. Vor ein paar Jahren wäre das bei "N" anscheinend noch gegangen, mittlerweile jedoch nicht mehr.
Für S oder SS ohne Gutachten brauchst Du eigentlich eine Einzelabnahme. Kosten weiß ich nicht. Kann man dabei eigentlich durchfallen, wenn's zu laut ist?!?
Letztenendes hab ich's so gemacht: TÜV in der Niederlassung machen lassen, dabei ist der ESD zwar aufgefallen, habe die Plakette aber trotzdem bekommen. Zur Vorsicht habe ich immer eine Kopie des Gutachtens (5113 ohne "S" dabei. Das ist zwar nicht ganz in Ordnung, aber besser als nichts...
Gruß Stefan | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 837
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 02.11.2003 um 19:40 Uhr  
| Moin!
Geh einfach zum TÜV und laß den ESD mit dem Gutachten eintragen.
Das macht keine Probleme und das "S" hat meines Wissens noch keinen
interessiert.
Auch eine Einzelabnahme nützt im Fall der Fälle nichts. Zu laut ist halt
zu laut, aber der Sound ist noch recht human und macht eigentlich
keine Probleme bei Kontrollen, wenn er eingetragen ist.
Auch bei mitgeführtem Gutachten ohne Eintragung ist die Betriebserlaubnis
erloschen!!!
CU Malte
--
Living my dream ... | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Malte mit Anna K Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 47
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 03.11.2003 um 09:17 Uhr  
|
Malte mit Anna K. schrieb:
Moin!
Geh einfach zum TÜV und laß den ESD mit dem Gutachten eintragen.
Hallo Malte,
nun hab' ich aber nur eine Farbkopie des Gutachtens, kein Original. Komm ich mit: "ist beim Umzug verloren gegangen..." beim TÜV-Prüfer durch?
Wird das beim TÜV dann direkt in den Schein eingetragen oder kriegt mnan erst eine Bescheinigung undmuss damit auf's Landratsamt etc.?
Gruß Stefan | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 03.11.2003 um 09:26 Uhr  
|
Stefan Z. schrieb:
nun hab' ich aber nur eine Farbkopie des Gutachtens, kein Original. Komm ich mit: "ist beim Umzug verloren gegangen..." beim TÜV-Prüfer durch?
Wird das beim TÜV dann direkt in den Schein eingetragen oder kriegt mnan erst eine Bescheinigung undmuss damit auf's Landratsamt etc.?
Hi..
geht auch ohne Gutachten im Rahmen einer Einzelabnahme, der Dämpfer muss als Minimum nur eine Markierung, zb eine Nummer tragen. Nach Ermessen des Tüv-Gutachters wird er dann das Ding mit oder ohne Geräuschmessung abnehmen (oder auch nicht ), damit musst du dann zum Strassenverkehrsamt und in den Schein eintragen lassen.
--
Gruß Ozzy
| Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2735
User seit 01.01.2008
| Geschrieben am 03.11.2003 um 09:33 Uhr  
|
Stefan Z. schrieb:
Wird das beim TÜV dann direkt in den Schein eingetragen oder kriegt man erst eine Bescheinigung und muss damit auf's Landratsamt etc.?
Moin,
das hab ich auch erst durch den SLK gelernt - Eintragungen macht der TÜV nur in den KFZ-Brief, und mit dem geänderten und abgestempelten Brief bekommt man beim Landrats-/Bürger-/Gemeindeamt eine neuen KFZ-Schein, in dem dann die neuen Einträge aufgeführt sind. Kostet nochmal um die zehn euro, ist aber letzendlich das Dokument, mit dem man Polizisten und Hauptuntersucher bei erfolgter Eintragung besänftigen kann.
Wenns hart auf hart kommt und dem Polizisten Dein Auspuff immer noch zu laut vorkommt bei der Straßenkontrolle, kann er Dich zum Nachmessen beim TÜV einbestellen. Bist Du da deutlich oberhalb des eingetragenen Standgeräuschs (+5 dB(A) sind Toleranz, soweit ich mich erinnere), nützt die Eintragung allerdings auch nix mehr.
Paule hat uns mal demonstriert, wie das Standgeräusch gemessen wird - Meßmikrofon in 1m Abstand und 45° Versatz seitlich in Auspuffhöhe, im Leerlauf auf 2/3 Nenndrehzahl (also ca. 4200 U/min, drüber regelt der SLK im Leerlauf bei den meisten Modellen eh ab), dann Gas wegnehmen und der höchste Schalldruck-Wert ab diesem Moment zählt. Da in meinem Schein 83 db(A) Standgeräusch eingetragen sind, wäre die obere Toleranzgrenze 88 dB.
Gruß
Micha
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an das Sülzkotlett Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 837
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 03.11.2003 um 09:49 Uhr  
|
Stefan Z. schrieb:
Malte mit Anna K. schrieb:
Moin!
Geh einfach zum TÜV und laß den ESD mit dem Gutachten eintragen.
Hallo Malte,
nun hab' ich aber nur eine Farbkopie des Gutachtens, kein Original. Komm ich mit: "ist beim Umzug verloren gegangen..." beim TÜV-Prüfer durch?
Wird das beim TÜV dann direkt in den Schein eingetragen oder kriegt mnan erst eine Bescheinigung undmuss damit auf's Landratsamt etc.?
Gruß Stefan
Moin Stefan!
Gar nicht viel nachfragen. Einfach das Gutachten hinlegen und sagen du
möchtest den ESD eingetragen haben. Hat bei mir mit jedem Eisenmann
funktioniert.
CU Malte
--
Living my dream ... | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Malte mit Anna K Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 03.11.2003 um 10:29 Uhr  
| Moin...
Info:
Eine vor geraumer Zeit erfolgte Eintragung (z.b. eines Auspuffes des Herstellers XY) ist noch lange kein Garant für problemloses Fahrt auf Dauer.
Aus "Scenekreisen" bekannt gibt es einige Auspuffhersteller bei denen über die Jahre deutlich der db Pegel ansteigt und im Prinzip der geprüfte Pegel deutlich überschritten wird.
Hier nützt dann auch kein "der Auspuff ist aber eingetragen" mehr wenn der Sound bei entsprechenden Leuten unangenehm aufstößt.
Gruß Andreas
--
...da gehst´e mir nicht wieder hin, zu der Klavierlehrerin...
Greetz from Gifhorn Castle ! | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|