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Tipps und Technik R170 » » Thema: News! Klarglas Scheinwerfer 2te Generation
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 Geschrieben am 28.04.2007 um 14:46 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Roadsternoob am 28.04.2007 um 14:49 Uhr ]

Hallo zusammen,
ich hab ja auch schon seit ner Woche die zweite Generation montiert und bin immer noch begeistert.
War heute mit meinem in der Waschstrasse, alles absolut dicht, kein beschlagen oder ähliches, alles Tiptop
Ausleuchtung ist nicht schlechter als Serie, auch absolut ok.

Was mich allerdings hier wundert, was sich manche leute für`n Kopp machen,
ob ich oder die anderen mit der 2. Gen. ne LWR habe oder nicht
Leute, die ein Problem mit Grauzonen haben, sollen stornieren und gut ist, andere werden sich über die verkürzten Lieferzeiten freuen.
Und 300 Euronen is ne Stange Geld, keine Frage, aber das ist Marktwirtschaft, Angebot und Nachfrage ( und die Nachfrage wird in ganz Europa enorm sein
Bei Inlineskates und ähnlichem ist in der Boomphase auch richtig Kohle gemacht worden, weil die Leute die Dinger geil fanden, so ist es nun mal.
Keiner wird zu irgendetwas gezwungen und jeder soll den anderen machen lassen wie er möchte
Und ihr glaubt wohl nicht, das Sonar wegen 20% Mehrabsatz in Deutschland die Scheinwerfer ändert und sich dadurch eine Neuentwicklung, Korrektur betriebswirtschaftlich darstellen lässt.
Und penetrante, mehrfache Belehrungen einiger User können einem mit der Zeit echt auf den Zeiger gehn.
Mal im ernst, wer hat an seinem SLK in der Praxis schonmal ernsthaft die LWR bei sonst korrekt eingestellten Scheinwerfern gebraucht,
ich denke, da bewegen wir uns im Promillebereich.
Ich hab noch keinen SLK mit nem Wohnwagen hinten dran gesehen und kenn auch keinen, der damit Zementsäcke auf ne Baustelle karrt
Ich habe meine Scheinwerfer mit offenem Dach und 2 Personen einstellen lassen und behaupte jetzt einfach einmal, das ich dadurch ein wesentlich geringeres Risiko für andere Verkehrteilnehmer darstelle, als Leute, welche mit 5 Jahre alter Bremsflüssigkeit inkl. Luft und Wasser durch die Berge fahren oder "ganz legal" mit ihren Reifen schon dermaßen Bordsteine rasiert haben, das die Karkasse nur noch in einzelnen Sektionen exsistent ist.
Man sollte immer die Kirche im Dorf lassen und schon Prioritäten setzen, wenn man schon Hobbypolizist oder -sachverständiger ist
Ich habe übrigens gestern mit nem leitenden Ingeneur bei Tüv telefoniert, ich soll am Montag mal hinfahrn und wir wollen dann schauen, bei welcher Zuladung wir aus dem Ruder der Leuchtwinkeltoleranz laufen. Ggf. könnte dann mit eingeschränkter Zuladung bzw. hinterer Achslast eine Eintragung gemäß Einzelabnahme nach § 22 (glaub ich ) möglich sein
Ach ja, bei nem Unfall muss bezüglich der Schadensregulierung bei nicht zulässigen Bauteilen am Fahrzeug das Bauteil in einem kausalem Zusammenhang mit dem Unfallhergang/ Unfallursache stehn, also sind z.b getönte Rücklichter hier viel gefährlicher, wenn der Hintermann sagt, ich hab`s Bremslicht nicht gesehen.
Wie ich bedingt durch meine Klargläsern nen Unfall verursachen kann (ohne Wohnwagen )ist mir noch nicht ganz klar, aber dazu werde ich bestimmt noch aufgeklärt

Dennoch wünsche ich allen ein tolles Roadsterwochenende mit viel Sonne


Gruß Rolf

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   heinzhönig

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 Geschrieben am 28.04.2007 um 20:28 Uhr   
Das war doch mal ein cooler Beitrag Rolf. Klasse.

Deine Einstellung kann ich nachvollziehen.

Gruss hEINZ


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   mibo
 Geschrieben am 28.04.2007 um 21:35 Uhr   
Moin,

so langsam muß ich wohl über meinen Schatten springen und die Klarglas-Scheinwerfer auch bestellen.

Bloß welche nehmen zu Silber: die Chrom- oder die Schwarz-Variante...würde es gerne mal in Natura sehen

--
Gruß Michael

Fortsetzung folgt...

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   HarryB

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 Geschrieben am 28.04.2007 um 22:04 Uhr   
Hallo Rolf,

einmal kurz vorab: Es geht (zumindest mir) nicht darum, hier jemanden zu beeinflussen oder die Scheinwerfer noch zusätzlich schlecht zu machen. Die gesamte Situation rund um die "2. Generation" ist mittlerweile bekannt und jeder sollte seine eigenen Entscheidungen treffen.

Was mich aber kolossal nervt, ist wie hier einige Leute ziemlich schräge Argumentationen bringen bzw. die Scheinwerfer schön- und die möglichen Folgeprobleme kleinreden.

Beispiele gefällig?

> Bei Inlineskates und ähnlichem ist in der Boomphase auch richtig Kohle
> gemacht worden, weil die Leute die Dinger geil fanden, so ist es nun mal.

Ohne Frage. Aber es geht hier nicht einfach um "teure Ware". Um beim aktuellen Sachverhalt zu bleiben: Würdest Du Inlineskates für 300 Euro kaufen, bei denen die Löcher für die Schnürsenkel fehlen?
Klar, kann man selbst basteln... aber ist das nicht evtl. der falsche Ansatz?

> Mal im ernst, wer hat an seinem SLK in der Praxis schonmal ernsthaft die
> LWR bei sonst korrekt eingestellten Scheinwerfern gebraucht,
> ich denke, da bewegen wir uns im Promillebereich.

Es geht nicht darum, ob man sie tatsächlich gebraucht. Es geht darum, daß sie in der Stvzo vorgeschrieben ist und man so die Möglichkeit haben muß, sie im Fall der Fälle auch zu gebrauchen.

> Ich hab noch keinen SLK mit nem Wohnwagen hinten dran gesehen und
> kenn auch keinen, der damit Zementsäcke auf ne Baustelle karrt

Wenn dem so ist, daß die LWR im SLK nicht benötigt wird, dann hätte Mercedes sie einfach weglassen können - spart Produktionskosten.
Möglich ist das per Ausnahmegenehmigung - wenn man (wie bei Porsche) nachweisen kann, daß es in der Praxis keine Beladungsmöglichkeiten gibt, welche zum Blenden des Gegenverkehrs führen.

Mercedes hat dies nicht gemacht bzw. dem SLK eine LWR verpaßt. Warum?

>Ich habe meine Scheinwerfer mit offenem Dach und 2 Personen einstellen
>lassen und behaupte jetzt einfach einmal, das ich dadurch ein wesentlich
>geringeres Risiko für andere Verkehrteilnehmer darstelle, als Leute,
>welche mit 5 Jahre alter Bremsflüssigkeit inkl. Luft und Wasser durch die
> Berge fahren oder "ganz legal" mit ihren Reifen schon dermaßen
>Bordsteine rasiert haben, das die Karkasse nur noch in einzelnen Sektionen
> exsistent ist.

Du hast Deine Scheinwerfer also vorsätzlich so einstellen lassen, daß sie bei (geschätzten) 80% der Fahrten zu niedrig sind, daher zu kurz leuchten und Du Hindernisse später siehst? Clever!

Genauso ist der Einbau der Scheinwerfer (ohne LWR) mit Vorsatz geschehen.
Alte Bremsflüssigkeit oder geschundene Reifen (ich stimme Dir 100% zu, daß beides auch nicht sein sollte) ist hingegen i.d.R. "fahrlässig".

>Ggf. könnte dann mit eingeschränkter Zuladung bzw. hinterer Achslast eine
> Eintragung gemäß Einzelabnahme nach § 22 (glaub ich ) möglich >sein

Womit wir dann wieder beim Beispiel der Inlineskates wären. Da kannste Dir ja ne Lochzange kaufen und die Schnürsenkellöcher selbst machen.

>Ach ja, bei nem Unfall muss bezüglich der Schadensregulierung bei nicht
>zulässigen Bauteilen am Fahrzeug das Bauteil in einem kausalem
>Zusammenhang mit dem Unfallhergang/ Unfallursache stehn, also sind z.b
>getönte Rücklichter hier viel gefährlicher, wenn der Hintermann sagt, ich
>hab`s Bremslicht nicht gesehen.

Bei dieser Argumentation bräuchte man so gut wie nichts mehr eintragen zu lassen.

Aber bei den möglichen Schadenssummen (Zulassung verloren, Versicherung zahlt nicht) sind solche "Sparmodelle" u.U. eine echte Milchmädchenrechnung. Das Leben hält sich nicht an Wahrscheinlichkeiten - es gibt auch sowas wie "dumme Zufälle".

>Wie ich bedingt durch meine Klargläsern nen Unfall verursachen kann
>(ohne Wohnwagen )ist mir noch nicht ganz klar, aber dazu werde ich
>bestimmt noch aufgeklärt

Stimmt. Deine leuchten ja auch viel zu kurz...

Gruß,
Harald

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 Geschrieben am 28.04.2007 um 22:32 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Roadsternoob am 28.04.2007 um 22:58 Uhr ]



HarryB schrieb:

Wenn dem so ist, daß die LWR im SLK nicht benötigt wird, dann hätte Mercedes sie einfach weglassen können - spart Produktionskosten.
Möglich ist das per Ausnahmegenehmigung - wenn man (wie bei Porsche) nachweisen kann, daß es in der Praxis keine Beladungsmöglichkeiten gibt, welche zum Blenden des Gegenverkehrs führen.

Mercedes hat dies nicht gemacht bzw. dem SLK eine LWR verpaßt. Warum?

Hallo Harald,
Da im Slk Großserientechnik von der C-Klasse steckt wodurch die zusätzlichen Produktionskosten der LWR bei den gemeinsamen Stückzahlen marginal ausfällt und man den Kunden damit auch nen gewissen "Mehrwert" suggerieren will, falls er mal mit nem SLK und Wohnwagen hinten dran in Urlaub fahren möchte
Ich brauchs jedenfalls nicht
Nen Porschefahrer mit Anhänger oder fahrradträger wirds nie geben, bei manchen SLK-Fahren bin ich mir da allerdings nicht ganz sicher


Stimmt. Deine leuchten ja auch viel zu kurz...

Da ich so ziemlich in der Mitte des Fahrzeugs sitze, wird sich mein Fahrzeug auch relativ parallel zur Fahrbahn senken, wodurch ich wohl kaum großartig Ausleuchtungsweite einbüßen werde.
Ich habe jedenfalls im Vergleich zur Serienausstattung der Beleuchtung noch keinen negativen Einfluss feststellen können.
Und ja, bei einem Fahrzeug wie dem SLK sollte schon mit offenem Verdeck sowie bei jedem anderem Fahrzeug auch mit vollem Tank eingestellt werden.
Siehe hierzu mal E-Zulassungsregel 48 Anlage 6.xxx, sieht der Tüv Prüfer übrigens genauso
Oder drehst Du jedesmal die Leuchtweitenregulierung auf 1, wenn Du Dein Dach öffnest
Ich denke wohl kaum oder ??
Nicht das Du da noch jemanden blendest
(Nicht zu ernst nehmen, gelle )

Ach ja, bezüglich da müsste man nichts mehr Eintragen lassen:
Bei der Eintragungspflicht steht primär der Gedanke im Vordergrund, das durch Anbauteile keine Gefährdung des Strassenverkehrs zu erwarten sind und dies von einem Sachverständigem überprüft und bestätigt wird.
Ich bin davon überzeugt, das 90% der befugten Prüfer ne LWR nach gesundem Menschenverstand beim SLK austragen würden, die haben nur, vll. auch gewissermaßen verständlich, Angst; das bei nem Unfall, bei dem das Fahrzeug wider Erwarten nun doch mit Zementsäcken bepackt war, ne Rechtfertigung abliefern zu müssen, warum er das so genehmigt hat.
Er kann dem Fahrzeughalter ja auch nur vor die Stirn schaun und muss dabei auch ein gewisses Vertrauen haben.

Gruß,
Rolf


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   J R

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 Geschrieben am 28.04.2007 um 22:46 Uhr   
Laß es bleiben Harald, bei den Klarglasbegeisterten wirst du damit nur als Spaßbremse wahrgenommen.

Was mich interessiert ist, was diejenigen die die Gen2 verbaut haben zu tun gedenken wenns zur HU geht? Auf Original rückrüsten oder hoffen damit durchzukommen?

--
Grüße aus Wien

Franky (J R)

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 Geschrieben am 28.04.2007 um 22:50 Uhr   


J R schrieb:

Laß es bleiben Harald, bei den Klarglasbegeisterten wirst du damit nur als Spaßbremse wahrgenommen.

Was mich interessiert ist, was diejenigen die die Gen2 verbaut haben zu tun gedenken wenns zur HU geht? Auf Original rückrüsten oder hoffen damit durchzukommen?

--
Grüße aus Wien

Franky (J R)



Ne, JR, austragen lassen, legal durch die gegend fahrn (ohne Wohnwagen) und sich an der geilen Optik erfreuen

Gruß Rolf


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   HarryB

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 Geschrieben am 28.04.2007 um 23:11 Uhr   
Oh Mann, was eine Argumentation...

>Da im Slk Großserientechnik von der C-Klasse steckt wodurch die
>zusätzlichen Produktionskosten der LWR bei den gemeinsamen Stückzahlen
>marginal ausfällt

D.h. der SLK hat die Scheinwerfer der C-Klasse?

>und man den Kunden damit auch nen gewissen "Mehrwert" suggerieren will,
> falls er mal mit nem SLK und Wohnwagen hinten dran in Urlaub fahren >möchte

Aha. Porsche scheint diesen "Mehrwert" nicht zu brauchen...

>Ich brauchs jedenfalls nicht

...und Du auch nicht

>Da ich so ziemlich in der Mitte des Fahrzeugs sitze, wird sich mein Fahrzeug
>auch relativ parallel zur Fahrbahn senken, wodurch ich wohl kaum großartig
> Ausleuchtungsweite einbüßen werde.

Und trotzdem hast Du die Scheinwerfer mit Beifahrer einstellen lassen. Warum?

>Oder drehst Du jedesmal die Leuchtweitenregulierung auf 1, wenn Du Dein
>Dach öffnest

Und trotzdem hast Du die Scheinwerfer mit geöffnetem Dach einstellen lassen. Warum?

>Ich bin davon überzeugt, das 90% der befugten Prüfer ne LWR nach >gesundem Menschenverstand beim SLK austragen würden

Ich bin davon nicht überzeugt. Wenn es denn geht, nur durch Reduzierung der möglichen Zuladung. Und das alles für "klare" Scheinwerfer...

Sorry, aber ich nutze meinen Kofferraum nicht nur, damit das geöffnete Dach nicht vollstaubt.

Gruß,
Harald

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 Geschrieben am 28.04.2007 um 23:33 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Roadsternoob am 29.04.2007 um 00:03 Uhr ]



HarryB schrieb:

Oh Mann, was eine Argumentation...

>Da im Slk Großserientechnik von der C-Klasse steckt wodurch die
>zusätzlichen Produktionskosten der LWR bei den gemeinsamen Stückzahlen
>marginal ausfällt

D.h. der SLK hat die Scheinwerfer der C-Klasse?

>und man den Kunden damit auch nen gewissen "Mehrwert" suggerieren will,
> falls er mal mit nem SLK und Wohnwagen hinten dran in Urlaub fahren >möchte

Aha. Porsche scheint diesen "Mehrwert" nicht zu brauchen...

>Ich brauchs jedenfalls nicht

...und Du auch nicht

>Da ich so ziemlich in der Mitte des Fahrzeugs sitze, wird sich mein Fahrzeug
>auch relativ parallel zur Fahrbahn senken, wodurch ich wohl kaum großartig
> Ausleuchtungsweite einbüßen werde.

Und trotzdem hast Du die Scheinwerfer mit Beifahrer einstellen lassen. Warum?

>Oder drehst Du jedesmal die Leuchtweitenregulierung auf 1, wenn Du Dein
>Dach öffnest

Und trotzdem hast Du die Scheinwerfer mit geöffnetem Dach einstellen lassen. Warum?

>Ich bin davon überzeugt, das 90% der befugten Prüfer ne LWR nach >gesundem Menschenverstand beim SLK austragen würden

Ich bin davon nicht überzeugt. Wenn es denn geht, nur durch Reduzierung der möglichen Zuladung. Und das alles für "klare" Scheinwerfer...

Sorry, aber ich nutze meinen Kofferraum nicht nur, damit das geöffnete Dach nicht vollstaubt.

Gruß,
Harald


Hallo Harald,
Ne, aber die gleiche Unterdruckdose und die gleiche Betätigungsmimik. Pin und megaeinfache Mechanik für den schwenkbaren Reflektor dürften dann im SLK Scheinwerfer noch etwa 3 Euro extra in der Herstellung kosten um auch Deine Bedürfnisse nach einer LWR zu befriedigen zu können.
Und ja, ein gestandener Porschefahrer hat diese Bedürfnisse nicht, der steht auf andere Gimmiks, die mehr Spaß und auch mehr Sicherheit bringen
Ach ja und wenn der porsche dann vorn mit 10 Kilo beladen ist, sieht der dann nicht auch zuwenig (Neigung nach unten) und das bei nem 300 Km/h schnellen Auto, au backe, wie haben die das denn genehmigt bekommen
Mann, bin ich froh, das ich außer meinem Dach und nem 10 Kilo schweren Reisekoffer oder Bierkasten nichts weiteres im SLK durch die Gegend transportieren muss, also dafür hab ich auch noch sowas wie ein Alltagsauto.
Was hättest Du eigentlich gemacht, wenn der SLK keine LWR hätte, wäre das ein KO-Kriterium gewesen und Du hättest Dir ein Golf-Cabrio gekauft ?
Mann, hast Du Sorgen, sorry
Nix für ungut,
Gruß Rolf

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   Markus N

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 Geschrieben am 28.04.2007 um 23:55 Uhr   
Ich finde diesen Schlagabtausch der "ohne-LWR-never-Fraktion" innerhalb der STVO sehr unterhaltend.

Der eine kommt aus Wien und der Andere fährt illegal mit einem DSM.

Ihr zwei Jungs wechselt jetzt besser zu Klatsch und Tratsch oder gleich zum Witzforum. Das hat mit Tipps und Technik nämlich wirklich nichts mehr zu tun!

--
Gruß Markus N vom SLK-Bodensee-Oberschwaben-Stammtisch!
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Nein, beim DFB kommt für mich nur ein deutscher Sportartikelhersteller in Frage
Für mich ist das nicht wichtig

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