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| Geschrieben am 17.04.2007 um 17:13 Uhr  
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Kern1710 schrieb:
HarryB schrieb:
Mal ne andere Frage: Wie kann ein Scheinwerfer für Rechtsverkehr eine Zulassung in einem Land bekommen, wo es nur Linksverkehr gibt?
Gruß,
Harald
Glaub mir wenn die Touristen kommen gibt es auch manchmal Rechtsverkehr
--
MFG
Jan
http://www.HEBROST.de - Saisoneröffnung am 28.04. - jetzt anmelden....
Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt
Linksverkehr ist "saugefährlich" !!!!!!!
Habs mal getestet! Zwischen ULM und Stuttgart! NIE MEHR!
--
Gruß Markus N vom SLK-Bodensee-Oberschwaben-Stammtisch!
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User seit 11.06.2005
| Geschrieben am 17.04.2007 um 17:57 Uhr  
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speedy63 schrieb:
Ich könnte ja Silvercruiser fragen ob er mir seine verkauft nachdem er sie zwecks freigängigkeit wieder ausbauen mußte,glaube aber kaum daß er sie für 300€ hergibt
***OT***OT***OT***
Hi Vice,
meines Erachtens hat Chris dafür bei Ebay noch ne gute Stange Geld erhalten... nee, mit € 300.- wärste da nicht ausgekommen
MfG
Seb
***OTO***OTO***OTO***
--
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 17.04.2007 um 18:08 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von HoMa am 17.04.2007 um 18:12 Uhr ]
Hallo,
habe auch mal im Internet geschaut: E11 besagt nur, wo die Zulassung erfolgt ist! Darunter muss eine Nummer stehen, an dieser man erkennen kann, wo dieser Scheinwerfer verwendet werden dürfen.
Das ein notwendiger Adapter zum Anschluss der Scheinwerfer nicht vorhanden ist, würde man ja noch notfalls verkraften können, aber die Möglichkeit der pneumatisch LWR muss gegeben sein! Glaube nicht, daß dieses bei einer Verkehrskontrolle auffällt, aber beim Tüv-Besuch vor zwei Jahren (mit meinem Winterfahrzeug, BMW, BJ. 90) wurde dieses als kleiner Mängel eingetragen, da die pneumatisch LWR funktionslos war. Mir ist eher ein Rätsel, wie die pneumatisch LWR bei der ersten Generation vorhanden ist und bei der zweiten Generation nicht berücksichtigt wurde! Hoffe ja immer noch, daß es verschiedene Lieferungen gibt und die jetzt verbauten Teile nur die ersten Prototypen sind, die man einfach auf den Markt haut! Ansonsten wäre doch den leichte Einbau (ergo mit Adapter) und die Möglichkeit der pneumatisch LWR nicht explizit angepriesen worden (und nach WERNERS Nachfrage in Asien auch noch bestätigt worden) !
Die Hoffnung stirbt zuletzt !!!!
Morgen wissen wir mehr !
MfG
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| Geschrieben am 17.04.2007 um 18:11 Uhr  
| Moin!
Mal ne kleine Verständnis frage abseits der aktuellen Diskussion, welche ich mir als Mitglied der grünen Truppe sehr interessiert mit verfolge...
Ich hab nen FL, benötige ich da die Adapter? Oder könnte ich direkt umstecken?
Was macht man mit dem offenen Luftauslass der LWR? Stopfen drauf, Schlauch abknicken und Einfrierbeutelsicherung drauf ?
Gruß,
Itzak
--
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 17.04.2007 um 18:17 Uhr  
| Moin Itzak
Ist doch in den 45 Seiten schon beantwortet worden
Spaß beiseite..je nach FIN sollte der Wechsel im Bereich Bj. 99/2000 stattgefunden haben--hier wurde von rund auf eckig gewechselt. Der Adapter gleicht hier aus und man kann auch FL in PreFL Modelle einbauen.
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
----------------------------------
Ick bün all hier - Grüße aus der Stadt mit Has' & Igel !
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| Geschrieben am 17.04.2007 um 19:20 Uhr  
| Ich wollt doch nur nochmal sicher gehen
Ich hab mir gerade mal die ECE-Regelungen 1 und 48 durchgelesen. Nur schlau werd ich daraus nicht wirklich.
In der Wikipedia steht zum rechtlichen, was die LWR angeht folgendes:
"In Abhängigkeit von dem Nickverhalten des Fahrzeuges bei verschiedenen Beladungszuständen ist seit 1. Januar 1990 bei allen Neuwagen in Deutschland zumindest eine manuelle Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben. Ermittelt wird das Verhalten durch Beladung bis hin zur maximalen Achslast oder dem zulässigen Gesamtgewicht, je nachdem was zuerst erreicht wird.
Bei besonders "harten" Fahrwerken mit geringen Federwegen oder auch bei geringer maximal zulässiger Zuladung kann der Test sogar ergeben, dass ein Fahrzeug keine Einrichtung zur Leuchtweitenregulierung benötigt. Alle andere Fahrzeuge müssen mindestens über eine manuelle Einrichtung verfügen, die vom Armaturenbrett aus zu bedienen ist, und beide Scheinwerfer parallel verstellt."
Alles sehr mysteriös...
Gruß,
Itzak
--
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| Geschrieben am 17.04.2007 um 19:30 Uhr  
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Itzak schrieb:
Bei besonders "harten" Fahrwerken mit geringen Federwegen oder auch bei geringer maximal zulässiger Zuladung kann der Test sogar ergeben, dass ein Fahrzeug keine Einrichtung zur Leuchtweitenregulierung benötigt.
...ich sehe schon einen SLK-Fahrer vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, weil seiner Ansicht nach sein SLK ein besonders hartes Fahrwerk hat, der TÜV oder Gutachter aber anderer Meinung ist.
--
Viele Grüße aus Hamburgs Umland ~ Olaf
SLK 230 FL, Linaritblau.
Ich geh dann mal frische Luft schnappen...
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