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Tipps und Technik R170 » » Thema: News! Klarglas Scheinwerfer 2te Generation
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   Coolman

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 Geschrieben am 28.06.2008 um 14:54 Uhr   


FinalMopf04 schrieb:


Schakal schrieb:


Hat denn vielleicht jemand der die Philips hat (egal welche)Bilder ? Also im Dunkeln

--
Schönen Gruß,

Marcel




Hab' ich ( Philips Nightguide ), aber das Bild täuscht, wenn Du des Nachts
auf der Bahn von jemandem mit Xenon überholt wirst, dann würdest Du
enttäuscht sein wie gelblich Deine Lichtkegel noch sind...

Fahr zb zu ATU und lass Dir das Neueste von Philips zeigen, ich denke
es sind die Extreme + 80% (wenn's die als H1 denn gibt), mehr kannst Du auf legalem Weg nicht machen.

Hier die Nightguide, aber wie gesagt, die Lichtkegel sind gelbstichig:




--
Mfg - Helmut



Hallo,
hier ein direkter Vergleich zwischen der Philips Nightguide und Xenon.
Die Nightguide als Fernlicht zum Xenon Abblendlicht, im Vergleich sieht man sehr deutlich den Unterschied, alleine (wie bei Helmut) fällt das nicht so sehr auf.
Gruss Robert



   

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   Schakal

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 Geschrieben am 28.06.2008 um 19:27 Uhr   
Der Unterschied ist ja ziemlich groß. Ob ich da doch irgendwie auf Xenon umrüsten soll ?!

Wie teuer ist denn der Spaß ? Und ist es schwer umzurüsten ?



--
Schönen Gruß,

Marcel

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   Coolman

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 Geschrieben am 29.06.2008 um 10:52 Uhr   
Hallo Marcel,

wenn du nicht schon vorher Xenon drin hattest wird es sehr teuer und macht daher wenig Sinn. Glaube irgendwo stand mal etwas von mehr als 2000 Euro!
Du müsstest die komplette elektrische LWR mit allen Gebern und die Scheinwerferreinigungsanlage nachrüsten, und selbst dann fährst du noch nicht so ganz legal.

Also besser ein paar gute Halogenlampen verbauen, sich an dem neuen Outfit der GEN2 erfreuen und mit dem etwas gelben Licht leben.

Gruss Robert

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   Wiepenkathen

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 Geschrieben am 02.07.2008 um 11:58 Uhr   
Moin zusammen,

kurze Info zum TÜV-Termin: Wegen nicht 100% arbeitender LWR durchgefallen!

Die LWR regelt auf der in Fahrtrichtung rechten Seite nur minimal.
Wenn der Scheinwerfer korrekt eingestellt ist, dann hat das Gestänge kaum noch Weg zum "Runterregeln".

Was ich nun mache?
Ganz einfach: Alte Scheinwerfer wieder rein und für 11,50 die Nachprüfung überstehen.

Ich vermute, dass der Prüfer mich / den Wagen auf dem Kieker hat.
Es war der Prüfer, der uns vor zwei Jahren den Wagen bei der Probefahrt kaputt gefahren hat.
Als er nach seiner "Fahrerflucht" zur Rechenschaft gezogen wurde, hat er sich natürlich den Grund gemerkt (NEIN, nicht seine Fehler... Unseren SLK!).

In diesem Sinne...

Grüße aus Stade-Wiepenkathen
Bernd

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   Mamut

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 Geschrieben am 02.07.2008 um 12:21 Uhr   
Hallo Bernd

Mein Beileid ! das ist wohl höhere Gewalt. Aber wenn ich mal fragen darf,warum gehst Du überhaupt noch zu diesem Tüv ?

Gruß Manfred

--
Der Unterschied zwischen einem Mann und einem Jungen ist der Preis der Spielzeuge !

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   Wiepenkathen

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User seit 05.08.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 02.07.2008 um 13:53 Uhr   


Mamut schrieb:
Hallo Bernd

Mein Beileid ! das ist wohl höhere Gewalt. Aber wenn ich mal fragen darf,warum gehst Du überhaupt noch zu diesem Tüv ?

Gruß Manfred

--
Der Unterschied zwischen einem Mann und einem Jungen ist der Preis der Spielzeuge !


Moin Manfred,

der TÜV ist in der Werkstatt meines Vertrauens.
Im Vorfeld weiß dort niemand, wer als Prüfer vor Ort sein wird.

Vor zwei Jahren war Herr X mit unserem auf 18" umgebauten und schön tief liegenden SLK "wie ein Verrückter" über eine beachtliche Kante in die Einfahrt geheizt und hatte den rechten Kotflügel auf dem Reifen aufgesetzt.
Der Erfolg war ein stark nach außen deformierter Radlauf.
Anschließend hat sich dieser tolle Hecht mit den Worten "nicht genügend Freilauf" verp*sst - ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern.

Wir haben dann Bördeln und vorne zusätzlich ziehen lassen.

Zur Nachprüfung war ein TÜV-Prüfer da, der ein Audi-Cabrio fährt.
Er hat das Fahrzeug so bewegt, wie er sein eigenes auch bewegt - das geht auch.

Bei der Prüfung letzte Woche war halt wieder "Mister X" da - Pech gehabt.
Dem Mann Vorsatz nachzuweisen, dürfte allerdings nicht gelingen...

Wir zahlen für die HU mit AU in unserer Werkstatt 79,- Euro.
Der TÜV nimmt 53,55 (HU) plus 38,20 (AU) - macht 91,75 Euro.
Das, und die zuvor durchgeführte Inspektion, hat den Ausschlag für die Werkstatt gegeben.

Off Topic:
Die Dicke der vorderen Bremsscheiben hat er auch bemängelt - obwohl diese bei der zuvor durchgeführte Inspektion als (noch) OK bewertet wurde.

Auch hier könnte man annehmen, dass er "etwas" voreingenommen war...

Was solls, jetzt kommen halt BREMBO-Scheiben mit Keramik-Belägen - und gut ist's.


In diesem Sinne...

Grüße aus Stade-Wiepenkathen
Bernd

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   Daniel

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 Geschrieben am 16.07.2008 um 12:17 Uhr   


Graf Zahl schrieb:


ralle schrieb:

Hallo zusammen,

sorry, dass ich jetzt auch noch meinen Senf dazu tun möchte. Ich habe jetzt 105 Seiten lang mitgefiebert, geschwitzt, gejubelt, Sch.... geschrien, usw., aber ich glaube dass beide Fraktionen (die den Klarglasis positiv bzw. negativ gegenüber stehen) in ihr eigenes Extrem abdriften. Ich versuche mal das Ganze neutral zu betrachten:

1. Die Klarglasscheinwerfer haben eine E11-Zulassung (England), die europaweit gültig ist mit Ausnahme von Deutschland, da hier Sonderregelungen in Bezug auf LWR gelten. Diese Zulassung wird wohl mit Hilfe eines Musterstücks und Papieren beantragt, was zu der Erkenntnis führt, dass das Musterstück auch so aussah wie hinterher der Scheinwerfer der Serienproduktion, weil sonst wohl eine neue Vorführung und Zulassung nötig wäre. Daraus folgere ich, der Scheinwerfer ist in der serienmäßigen Form in Deutschland nicht zulässig.

2. Der Scheinwerfer hat innerhalb seines Gehäuses Anschlussmöglichkeiten für eine motorische oder pneumatische LWR. Dies ist vom Hersteller aber (noch) nicht zugänglich gemacht worden, weil das Gehäuse dort vergossen ist. Es wäre sicherlich eine Leichtigkeit für den Hersteller gewesen, dies zugänglich zu machen, falls es so gewollt wäre. Also schliesse ich daraus, dass ein nachträgliches Öffnen und Anbasteln jeder Steuerungsmöglichkeit nicht gewollt und illegal ist, da der Scheinwerfer in der verschlossenen Form so abgenommen wurde und seine E11-Abnahme bekam.
Durch die Veränderung des Scheinwerfers und Erweiterung um die LWR wird dieser nicht automatisch legal, sondern nur der zugelassene Zustand verändert und somit der Scheinwerfer wieder illegal.
Allen mündlichen Aussagen zum Anbau der LWR würde ich erst einmal kritisch gegenüber stehen.
Oder hat jemand eine schriftliche Anleitung des Herstellers im Karton gehabt, wie die LWR anzuschliessen ist???

3. Trotz alle dem habe ich Hoffnung, dass der Hersteller die Anschlussmöglichkeit der LWR in einer der nächsten Generationen nachreicht.
SONAR hat auch schon bei anderen Scheinwerfern nachgebessert und die Anschlussmöglichkeit geliefert. Ich glaube kaum, dass sich ein Hersteller sonst die Mühe und Kosten macht alles für die LWR vorzubereiten und dann nicht realisiert.
Aus diesem Grund wäre es auch trotz aller Begierde nach dem Scheinwerfer eher die richtige Strategie die Scheinwerfer nicht zu kaufen bzw. auch nicht umzubasteln, damit der Hersteller merkt, dass hier nachgebessert werden muss.

So habe fertig. Jetzt könnt ihr mich alle verhauen (wenn ihr euch traut).

Viele Grüße

Ralle

(wir sehen uns auf Seite 200 wieder)




Moin Ralle

1. und 2. passen 100% und ich stimme dir klar zu...es ist ferner im Karton der Scheinwerfer eine sehr minderwertiger Einbauhinweis in Kurzform enthalten....nichts von Hinweisen auf Stvzo o.ä. Vermutlich kommen die Scheinwerfersätze ungeöffnet auf direktem Wege in die Hand des Kunden.

Ich denke das Ende ist noch nicht sichtbar und es wird sich noch lange hinziehen bis die hier erhoffte, definitive TÜV Frage geklärt ist--wie auch immer die ausfallen mag. Mein Tipp in der Hinsicht wäre eher in Richtung "Austragung" der LWR wie bei Mazda u.Co. als eine eigens angebaute LWR die wenn überhaupt möglich nur in individueller Einzelabnahme vonstatten gehen könnte.
Nach meinem Verständnis wird eine nachträglich angebrachte LWR in diesem Umfang, inkl. der durchzuführenden Arbeiten nie eine offizielle Freigabe in Deutschland erhalten. Wer jetzt mit "weiss ja keiner" argumentiert kann sich die Klarglas auch ohne LWR einbauen....das weiss ja auch keiner bis man danach mal gefragt wird

Mein Beispiel dazu: die gekaufte Alufelge steht zu weit über und schleift am Radhaus--macht nix, drehe ich sie einfach an der Auflagefläche etwas ab und schon passt's ABE erloschen bzw Gutachten erloschen da Eingriff bzw Manipulation an einem geprüften Bauteil.
Die Bauart wurde durch euch verändert--und so ist es auch bei den Scheinwerfern !!!! Auch Veräderungen an z.b. Spoilern gehen nicht mehr auf die Gewährleistung und Garantie des Herstellers.....denkt doch mal in der Richtung weiter.

--
Gräfliche Grüße vom Grafen
----------------------------------

Ick bün all hier - Grüße aus der Stadt mit Has' & Igel !
mbslk EVENT 2007 - da simmer dabei !!!



Guten Tag, zusammen -

ich sehe schon, ich komme extrem spät mit einem Kommentar - mittlerweile gibt es zB vom Händler XTC sog. Angeleyes MIT Zulassung UND LWR - dann dürfen diese also verbaut werden ?

grüsse

der daniel






--
R170200K

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   Stuhlgang

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 Geschrieben am 16.07.2008 um 12:53 Uhr   




Guten Tag, zusammen -

ich sehe schon, ich komme extrem spät mit einem Kommentar - mittlerweile gibt es zB vom Händler XTC sog. Angeleyes MIT Zulassung UND LWR - dann dürfen diese also verbaut werden ?

grüsse

der daniel






Wo den ??? Denke du verwechselst da was ! Die Gen1 gibt es mit LWR, aber die Gen2 mit LWR habe ich noch nie gesehen. XTC bietet nur ein Umbauset an !

--
mit freundlichen Gerüchen

Stuhlgang

Vorstellung : http://mbslk.de/modules.php?&name=Forums&file=viewtopic&topic=47546&forum=7

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User seit 06.07.2007
 Geschrieben am 01.08.2008 um 18:51 Uhr   
Hallo an alle Gen.2 Fahrer!!!

Folgendes habe heute meine Gen.2 ausgepackt und festgestellt das in einem Karton ein kleines Tütchen mit einem Plastikteil drin war, im anderen aber nicht. Meine Frage jetzt fehlt da was oder ist das nur zum ersatz????


Grüße

Vin Diesel

--
Es gibt Tage an denen gewinnt man(n) und
es gibt Tage an denen verlieren die anderen !

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User seit 17.02.2008
 Geschrieben am 01.08.2008 um 19:00 Uhr   
Das ist ersatz, also normal

--
Mein SLK 230
http://www.mbslk.de/modules.php?op=modload&name=Forums&file=viewtopic&topic=50622&forum=5

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