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Tipps und Technik R170 » » Thema: News! Klarglas Scheinwerfer 2te Generation |
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
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User seit 04.01.2007
| Geschrieben am 08.05.2007 um 20:05 Uhr  
| Silver hat Recht alles was ne E11 Zulassung bekommt ist im Normallfall Europaweit zugelassen. Normalerweise müßte der Typ vom Tüv auch bei sich im System nachschauen können obs stimmt! Es gab mal extrem Blaue Standlichlampen und die hatten auch ein E11 Prüfzeichen. Später stellte sich raus das es sich um eine Fälschung handelte!
ps.: Das war wissen!!!
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 08.05.2007 um 20:52 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von bommel am 08.05.2007 um 20:55 Uhr ]
hallo...
kann es sein, dass man sich hier zuviel Sorgen um nicht korrekte LWR macht? Vom Hunderstel ins Tausendstel kommt?
Ich nenne mal winzige Beispiele anderer Fahrzeugsorten:
habe hier u.a. einen HKT Seven GTR (638kg/312PS) stehen. Fast Neuwagen, legale Zulassung, Kaufpreis um einiges höher als ein SLK55 mit Vollausstattung.
Und nun für Euch Sorgenkinder:
der (Neu)Wagen verfügt ab Werk weder über irgendwelche Fahrerhilfskrücken (kein ABS, kein ASR/ESP, keine Airbags). Er kann keine Sonnenblenden, keine 3. Bremsleuchte, keine 2. Lambdasonde (trotz Euro4), keine funktionsfähige Heizung, keine Waschanlage, Abstand der regulären Scheinwerferaussenkanten mehr als 30cm ab Umriß, und KEINE LWR. Alles europaweit legal zugelassen (incl. COC). So sieht es aus, draußen an der Front.
Also, bleibt wegen fiktiver "Probleme" der feinen Add On Leuchten am SLK gelassen. Einbauen, genießen, und wenn bei Euch -entgegen der Fakten und Prüfmethoden- später mal jemand im Zuge der TÜV Abnahme jammert: herrje, dann erklärt man das dem Prüfer und fertig. Oder man baut diese Leuchten für 1 Tag auf Basics zurück. Auch fertig.
cheers Peter
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Beiträge: 8014
User seit 06.08.2005
| Geschrieben am 08.05.2007 um 21:04 Uhr  
|
bommel schrieb:
der (Neu)Wagen verfügt ab Werk weder über irgendwelche Fahrerhilfskrücken (kein ABS, kein ASR/ESP, keine Airbags). Er kann keine Sonnenblenden, keine 3. Bremsleuchte, keine 2. Lambdasonde (trotz Euro4), keine funktionsfähige Heizung, keine Waschanlage, Abstand der regulären Scheinwerferaussenkanten mehr als 30cm ab Umriß, und KEINE LWR. Alles europaweit legal zugelassen (incl. COC). So sieht es aus, draußen an der Front.
DER Wagen wurde so abgenommen und hat deshalb die COC-Bescheinigung ... egal wie das technisch umgesetezt wird. Jedoch handelt es sich bei den Scheinig um ein angeblich geprüftes Nachrostprodukt, welches jedoch die geltenden gesetzlichen bestimmungen - ab Bj90 LWR - nicht einhält und somit eigentlich nicht für unsere deutscne Wagen zugelassen ist ....
Wenns nach DEM ginge könnte ich ganz andre Sachen mit meinem Wagen machen, was z.B. Motorräder, Flugzeuge, andere Sportwagen "dürfen" - ich darfs aber nicht ... so isses nun mal ...
--
"... follow the white Rabbit" | Antworten
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User seit 03.05.2004
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 814
User seit 28.04.2007
| Geschrieben am 08.05.2007 um 22:54 Uhr  
| Hallo Freunde,
zurzeit werde ich von zwei TÜVs, DEKRA Stuttgart und Piecha Design mit gegenteiligen Auskünften informiert. Marcus Piecha aus Rottweil und sein TÜV-Ingenieur in Deißlingen meinen, dass mit E11 und ECE-Richtlinie alles abgedeckt sei. Mein Münchener TÜV-Ingenieur ist da ganz anderer Ansicht. Sicherheitshalber habe ich heute früh noch eine weitere Meinung von der DEKRA in Stuttgart eingeholt.
Die erhellende Erkenntnis nach nunmehr etlichen Telefonaten ist folgende: Das E mit dem Kringel außenrum ist keine ABE für einen oder mehrere Fahrzeugtypen. Das Zeichen besagt lediglich, dass der damit gekennzeichnete Gegenstand für den Straßenverkehr zugelassen wurde. Was aber noch lange nicht heißt, dass der Gegenstand bedenkenlos überall eingebaut werden darf. Das E-Prüfzeichen wurde nicht für den Betrieb in einem SLK erteilt, sondern für die generelle Eignung des geprüften Gegenstandes.
Der SLK ist standardmäßig mit einer Leuchtweitenregulierung (LWR) ausgestattet. Das muss er gemäß StVZO auch. Für den SLK existiert (Wissensstand heute, 08.05.07) kein Sondergutachten, dass er ohne LWR auskommt. Für den Porsche Boxster, den Fiat Barchetta, den Mazda MX5 und ein paar andere gibt es sowas. Deshalb dürfen diese Fahrzeugtypen ohne LWR rumfahren. Der SLK kommt aufgrund seiner Bau- und vorwiegenden Nutzungsart höchstwahrscheinlich auch ohne LWR aus. Ich z.B. bin in den letzten 7 Jahren noch nie in die Verlegenheit gekommen, an dem Rädchen drehen zu müssen. Nur existiert kein Gutachten, das belegt dass sich der Lichtkegel der SLK Hauptlichter bei bestimmungsgemäßer Beladung innerhalb der Toleranzen hält. Oder es liegt nocht nicht vor.
Das ist der casus knacktus. Nach bis dato geltendem Recht muss der SLK mit einer funktionierenden LWR ausgestattet sein. Ist er es nicht, erlischt die Allgemeine BetriebsErlaubnis für das Fahrzeug. So unromantisch sich das auch anhören mag.
Marcus Piecha versucht nun über den Importeur bzw. den Hersteller an die Prüfunterlagen und -gutachten zu kommen, die für E11 und für die Zulassung nach ECE benötigt wurden. Sollte ihm das gelingen und die Unterlagen geeignet sein, dann können viele "Illegale" aufatmen. Denn damit wäre der SLK R170 de facto von der LWR befreit. Natürlich müssten das der TÜV (nicht nur der eine in Deißlingen), die DEKRA und wer da sonst alles mitregiert dann erst noch anerkennen.
Ich für meinen Teil habe die Klarglaslichter nach wenigen Stunden wieder ausgebaut. Mir war das einfach zu heiß. Jetzt liegen sie bei mir in der Wohnung und sehen eben dort affengeil aus. Aber lieber so, als dass etwas passiert und ich den Rest meines Lebens blechen muss, weil sich die Versicherung auf illegale Scheinwerfer beruft.
Der Amtsschimmel will auf die LWR im SLK bisher nicht verzichten. Ich persönlich könnte es zwar sehr wohl, aber falls die erforderlichen Papiere nicht zeitnah beigebracht werden, dann kann ich auch auf die Klarglasscheinwerfer verzichten. Ist ja nicht so, dass ich sowas auf Gedeih oder Verderb haben müsste.
MfG
Hans
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User seit 11.11.2005
| Geschrieben am 08.05.2007 um 23:10 Uhr  
| Hallo,
also wenn es eine komplette dynamische LWR für Nachrüstxenon´s mit Tüv Gutachten gibt:
http://www.day-lights.de/shop/catalog/product_info.php?cPath=880&products_id=599
dann wird es wohl möglich sein die kleine Verbindung der vorhandenen LWR im Scheinwerfer mit dem ebenfalls bereits vorhandenen Verstellmechanissmus des Fahrzeuges herzustellen, ohne das man dafür in den Knast wandert...
So und ich werde noch eins draufsetzen und mir die Klargläser mit Xenonbrennern und meiner elektr. LWR aufbauen, auch wenn ich dafür bis zum jüngsten Tag in der Hölle schmoren muß
Die Scheinis haben eine E-Nummer, die H1 Xenon´s haben eine E-Nummer, die aut. LWR ist vorhanden und auch die Waschanlage und der Rest interessiert mich siehe Bild
Gruss Robert
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 814
User seit 28.04.2007
| Geschrieben am 08.05.2007 um 23:41 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Der Hans am 08.05.2007 um 23:57 Uhr ]
Coolman schrieb:
Hallo,
also wenn es eine komplette dynamische LWR für Nachrüstxenon´s mit Tüv Gutachten gibt:
http://www.day-lights.de/shop/catalog/product_info.php?cPath=880&products_id=599
dann wird es wohl möglich sein die kleine Verbindung der vorhandenen LWR im Scheinwerfer mit dem ebenfalls bereits vorhandenen Verstellmechanissmus des Fahrzeuges herzustellen, ohne das man dafür in den Knast wandert...
So und ich werde noch eins draufsetzen und mir die Klargläser mit Xenonbrennern und meiner elektr. LWR aufbauen, auch wenn ich dafür bis zum jüngsten Tag in der Hölle schmoren muß
Die Scheinis haben eine E-Nummer, die H1 Xenon´s haben eine E-Nummer, die aut. LWR ist vorhanden und auch die Waschanlage und der Rest interessiert mich siehe Bild
Gruss Robert
Hey, isch cool man Robert.
Verstehe ich das richtig: Du baust die Klarglasdinger ein, legst die vorhandene LWR tot - geht ja eh nicht - und baust statt der üblichen H1-Birndl die Hella-Lösung mit Xenon ein?
Nachtrag:
Hm, so wie ich das lese müsste das eigentlich auch für Scheinwerfer mit ohne Xenon gehen. Und der obrigkeitsabhängige Autofahrer wäre damit sauber. Das muss ich morgen früh gleich mit dem TÜV-Ingenieur meines Vertrauens diskutieren. Der hat mich jetzt schon lieb.
MfG
Hans
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 404
User seit 19.05.2005
| Geschrieben am 08.05.2007 um 23:53 Uhr  
| Hallo Leute,
ich habe es geschafft mich 103 Seiten lang herauszuhalten. Vergebens.
Jetzt meine Erkenntnis nach dem Um-/ Einbau der Klarglasdinger.
Ich habe ähnlich wie schon beschrieben die pneumatisch LWR eingebaut und sie funktioniert einwandfrei!
Bisher nur ein Scheinwerfer eingebaut und provisorisch eingestellt. Dann das besagte Rädchen gedreht und siehe da, beide Scheinwerfer (alt und neu)haben sich parallel abgesenkt! Ich habe dies am Lichtkegel in der Tiefgarage beobachtet.
Für mich ist die Sache geritzt. Die rechtliche Sache kann und will ich nicht kommentieren. Lichttechnisch haben die Klarglasscheinwerfer die E-Nummer und LWR haben sie jetzt auch.
Wegen Abfallen der Druckdose kann ich beruhigen. Denn in Stellung 0 steht der maximale Unterdruck an und die Scheinwerfer werden nach oben gedrückt. Würde die Dose rausfallen oder der Unterdruck abfallen, so bewegen sich die Lichtkegel in die konservative Richtung (nach unten). Deshalb müssen die Scheinwerfer auch bei laufendem Motor eingestellt werden.
Übrigens, die Pinökels die nötig sind habe ich aus PVC-Rundmaterial (10mm) an der Ständerbohrmaschine gedrechselt. Es war ein verstellbarer Prototyp erforderlich. Dann, wenn man die Maße kennt, geht es relativ easy. Ca. 10 Minuten pro Pinökel.
Die Löcher in die Scheinwerfer habe ich mit einem Anreiszirkel durchgekratzt. Dies gibt keine Sauerei im Scheinwerferinneren! Die 4 Aussparungen mit dem Cutter oder Teppichmesser reingeschnitzt und fertig.
Fazit: 1 Stunde Arbeit pro Scheinwerfer und er funktioniert wie der alte, sieht aber sooooooooooooooooo geil aus.
Gutes Nächtle und träumt was schönes
Tom | Antworten
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