| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch
Klatsch und Tratsch » » Thema: RAF-Terroristen begnadigen? |
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 ) |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4470
User seit 08.05.2005
| | |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1787
User seit 28.11.2001
| Geschrieben am 13.02.2007 um 09:01 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Tomm am 13.02.2007 um 09:02 Uhr ]
So wie ich das verstehe handelt es sich ja nicht um eine Begnadigung, sondern es wird lediglich geltendes Recht angewendet .
So wie es verstanden habe ist die Strafe (5 x Lebenslänglich !!!) nach 24 Jahren verbüsst, wenn der Straftäter keine Gefahr mehr darstellt. Ob der Täter noch gefährlich ist, wird durch einen Gutachter festgestellt. Aha.
Das sind offensichtlich aber die gleichen Gutachter, welche verurteilte Vergewaltiger/Kinderschänder mit ihren Gutachten nach ein paar Jahren als "geheilt" deklarieren, die dann wieder zuschlagen .
Über die Gestzeslage sollte man diskutieren. Klar sollte es auch für Verbrecher eine 2. Chance geben, aber irgentwo sollte man eine Grenze
ziehen.
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Tomm Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4961
User seit 19.09.2005
| Geschrieben am 13.02.2007 um 09:13 Uhr  
|
Tomm schrieb:
Klar sollte es auch für Verbrecher eine 2. Chance geben, aber irgentwo sollte man eine Grenze ziehen.
Moin Tomm!
2 Chance ja, aber nicht für Terroristen die mit Absicht jemanden getötet haben, bzw. entführt haben. Die Opfer bekommen auch keine 2 Chance bzw. ihren Verstorbenen zurück!
--
Sonnige Grüße aus Ostwestfalen!
Sascha
*alle Angaben ohne Gewähr. | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Sascha81 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 12887
User seit 21.11.2004
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1787
User seit 28.11.2001
| Geschrieben am 13.02.2007 um 09:50 Uhr  
|
Sushi schrieb:
Tomm schrieb:
Klar sollte es auch für Verbrecher eine 2. Chance geben, aber irgentwo sollte man eine Grenze ziehen.
Moin Tomm!
2 Chance ja, aber nicht für Terroristen die mit Absicht jemanden getötet haben, bzw. entführt haben. Die Opfer bekommen auch keine 2 Chance bzw. ihren Verstorbenen zurück!
--
Sonnige Grüße aus Ostwestfalen!
Sascha
*alle Angaben ohne Gewähr.
Hallo Sascha,
das ist doch genau das was ich meine. Irgentwo sollte ne Grenze sein. Meinetwegen hat Sie von den 5 x Lebenslänglich 2 x Lebenslänglich verbüsst, da bleiben dann noch 3 x Lebenslänglich überig!
Gruß
Thomas | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Tomm Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4053
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 13.02.2007 um 10:09 Uhr  
| Ich könnte mich da ohne Ende aufregen... Vor allem nachdem bekannt wurde, dass da keinerlei Reue oder Bedauern vorhanden ist, über die Ermordung von 5 Menschen. Vor allem weil bei der derzeitigen Entwicklung bestimmt der ein oder andere fruchtbare Nährboden für wüste Vorhaben vorhanden ist... Und wieso verurteile ich jemanden zu 5 mal lebenslänglich und lass ihn nach 24 Jahren frei? Das heißt pro lebenslänglich sitzt man keine 5 Jahre? Da sitzen ja manch Kleinkriminelle fast genauso "lang"...
--
I'm taking a ride with my best friend
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Duke Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4142
User seit 23.09.2006
| Geschrieben am 13.02.2007 um 12:23 Uhr  
| Auch ich könnte mich aufregen, wenn ich lese/höre, das so eine Verbrecherin irgendwann wieder frei gelassen wird. Sie hat eigentlich 5 x lebenslänglich bekommen, das wären 5 x 12 = 60 Jahre. Verbüßung von 2/3 der Strafe wären somit nach 40 Jahren und nicht schon nach kurzen 24 Jahren.
Aber: Was hat sie schlimmeres getan als andere Schwerstverbrecher? Die Menge der Strafttaten? Die Planung der Straftaten? Das sie der RAF angehörte/angehört?
Speziell die Typen die Kinder sexuell missbrauchen oder Frauen vergewaltigen sind hier mit Schwerstverbrechern gemeint. Leider kommen die auch fast immer mit einem blauen Auge davon und sitzen nur ein paar Gründonnerstage ab.
Das Problem ist, das es in unserem "Rechtsstaat" keine Verhältnisskeit mehr gibt. Leider ist der Steigerung der möglichen Strafen ja leider irgendwann mal ein Ende gesetzt worden.
Vergleiche einfach mal zwei Fälle:
Fall 1: Mann schlägt dauernd seine Frau, diese wehrt sich irgendwann und erschlägt ihren Mann . Totschlag - 10 Jahre
Fall 2: Mann/Frau vergewaltigt/missbraucht ein Kind. Er ist ja angeblich krank oder hatte eine schwere Jugend etc. Er bekommt wahrscheinlich noch nicht mal 10 Jahre. Obwohl er ja von der logischen Steigerung her mindestens 10.000 Jahre bekommen müßte.
Und da ist das Problem. Im Verhältniss der Tat müßte die Frau aus Fall 1 ja nur ein Wocenendarrest erhalten. Das kann es aber auch nicht sein.
Also dürfte es eigentlich nur eine Lösung geben: Mord, sexueller Missbrauch, Vergewaltigungen (also alle harten vorsätzlichen Taten) müßten bis zum Lebensende einfahren, ohne jegliche Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung.
Zum einen kann man so sicher sein, das keine Wiederholungsgefahr besteht, zum anderen schreckt das auch noch ein wenig ab.
Bei Fall 2 ist wohl kaum mit einer Wiederholung der Tat zu rechnen, und könnte somit auch nach Verbüßung einer angemessenen Strafen wieder auf die Menschheit losgelassen werden.
- Meine Meinung -
Gruß
Gerhard
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Gerd122 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4470
User seit 08.05.2005
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 627
User seit 24.05.2003
| Geschrieben am 13.02.2007 um 13:22 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von pivi am 13.02.2007 um 13:23 Uhr ]
Hi,
mal abseits jeder Polemik und an die Rechtskundigen hier im Forum:
So wie ich das bisher verstanden habe, hat Frau Mohnhaupt 5xlebenslang mit besonderer "Schwere der Schuld", was zu ~25 Jahren führt.
Ich weiss, das es das Gesetz zur Sicherungsverwahrung noch nicht so lange gibt, wie Frau M. im Gefängnis sitzt. Hat Frau M. im Moment einfach das Glück, dass dieses relativ junge Gesetz nicht für Ihren Fall rückwirkend angewendet werden kann (Wille der Exekutive/Prüfung der Legislative vorausgesetzt)?
Imho kann nach $66StGBff. doch durchaus nach der regulären Haftstrafe eine bis zu 10 jährige Sicherungsverwahrung (bei extrem borstigen Kandidaten auch noch länger) drangehängt werden.
bye | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an pivi Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5389
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 13.02.2007 um 14:14 Uhr  
|
Duke schrieb:
Ich könnte mich da ohne Ende aufregen... Vor allem nachdem bekannt wurde, dass da keinerlei Reue oder Bedauern vorhanden ist, über die Ermordung von 5 Menschen. Vor allem weil bei der derzeitigen Entwicklung bestimmt der ein oder andere fruchtbare Nährboden für wüste Vorhaben vorhanden ist... Und wieso verurteile ich jemanden zu 5 mal lebenslänglich und lass ihn nach 24 Jahren frei? Das heißt pro lebenslänglich sitzt man keine 5 Jahre? Da sitzen ja manch Kleinkriminelle fast genauso "lang"...
--
I'm taking a ride with my best friend
Hallo Duke,
wollte mich eigentlich zu dieser Diskussion nicht melden, da mir hier der eine oder andere Beitrag nicht ganz so gefällt.
Aber "nur" weil es sich hier um "Terroristen" handelt kocht die Volksseele.
Bei "normalen" Verbrechern, auch Mördern, regt sich kaum einer auf, wenn die nach Verbüsung der Mindeststrafe frei kommen. Bei z.B. Ingrid van Bergen war das so.
Hier wird doch mit zweierlei Maß gemessen, oder nicht?
Ich denke, dass da auch auf der anderen Seite ein mehr als hoher Druck da ist. Warten wir es ab, ob nicht doch noch ein positives Signal kommt und wir Antworten auf Fragen bekommen.
Mir ist auch aus Beiträgen aus dem Fernsehen bekannt, dass versucht wurde, Kontakte zwischen Terroristen und "Opfern" herzustellen, die aber teilweise gescheitert sind, da z.B. Familienangehörigen (was ich durchaus verstehen kann) nicht mit dem Menschen zusammentreffen wollten, der Vater, Bruder oder was auch immer umgebracht hat oder zumindest für dessen Tot verantwortlich war. Da nützt auch nicht ein lapidarer Satz "es tut mir leid, ich bereue".
Das ist ein verdammt schweres Thema und ich hoffe, dass ich nie Betroffener sein werde und ggf. solche Entscheidungen treffen muß!
Und vergesst nicht die Diskussion über Moslems. Denen wird Ihr Rechtssystem angekreidet, wobei ich hier auch entsprechende Tendenzen feststellen kann. Wer Sexstafttätern (wobei ich hier auch keinen Spaß verstehe, schon gar nicht wenn Kinder im Spiel sind) das "Ding" abschneiden will, muß konsequenter Weise auch Dieben die Hand abhacken usw..
Das entspricht nicht meinem Rechstempfinden.
Gruß
Frank Peter
PS: kennst Du überhaupt jemanden, der Betroffener ist. Ich schon. Bei mir in der Firma arbeitet eine Frau, deren Mann als Personenschützer bei einem der RAF Terroranschläge ums Leben kam. Da kann man noch was lernern! Die findet die aktuelle Diskussion nicht toll. Nicht wegen der Freilassung, sondern weil die unendliche Diskussion, die ständige Wiederholung der Bilder auf welchen sie die verdeckte Leiche ihres Mannes sehen kann, ihr mächtig an die Nieren gehen!
--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
Ganz arme Menschen!!! | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an S - FP 230 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :1128 Mitglieder: 3 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|