.
;
SLK & SLC Community

HOME IMPRESSUM Datenschutz @ Administratoren Wir über uns Nederlands Forum MBSLK-Foren


mbslk.de ... The SLK-CommunityVäth
mbslk.de ... The SLK-CommunityVÄTH - Give your car Wings

mbslk.de ... The SLK-CommunityCommunity
mbslk.de ... The SLK-CommunityStammtische
Veranstaltungen
Veranstaltungsfotos
SLK-Bilder
Bilder hochladen
User-Suche
Fahrer-Verzeichnis
Community-Check
Erlebnisberichte
FAQ

mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldt
mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldts-Fahrzeugpflege

mbslk.de ... The SLK-CommunityFreiwilliger Kostenbeitrag
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de fördern

mbslk.de ... The SLK-CommunityMotointegrator
mbslk.de ... The SLK-CommunityMotorintegrator

mbslk.de ... The SLK-CommunityKommunikation
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-FOREN MBSLK.de Foren

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R170
mbslk.de ... The SLK-Community1996 - 2004
Baureihe R170

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R171
mbslk.de ... The SLK-Community2004 - 2011
Baureihe R171

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R172
mbslk.de ... The SLK-Community2011 - 2020
Baureihe R172

mbslk.de ... The SLK-CommunityAlle SLK Baureihen
mbslk.de ... The SLK-CommunitySLK Geschichte

mbslk.de ... The SLK-CommunityMarktplatz
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-Kollektion
MBSLK.de Kollektion
Kleinanzeigen
Sonderkonditionen
Bücher

mbslk.de ... The SLK-CommunityLinkblock
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-CommunityService & Tipps
mbslk.de ... The SLK-CommunityHotel und Gastro
Werkstatt-Tipps
Reifenservice
Werkstattkosten
KfZ-Kosten-Rechner
Felgenkalkulator
Link-Tipps
Downloads
MBSLK.de-Statistik
Newsletterarchiv




Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch

MBSLK.de-Foren-Suche:
 
In ein anderes Forum wechseln:






zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch 
Klatsch und Tratsch » » Thema: 43 km zu schnell
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 | 4 | 5 )
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   axk0815

Schreiberlevel:
Diplomforenuser
Diplomforenuser
Beiträge: 1348
User seit 22.08.2003
 Geschrieben am 05.02.2007 um 23:24 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von axk0815 am 05.02.2007 um 23:25 Uhr ]

Ich kann zwar nur für Bayern sprechen, aber unsere Bußgeldstellen entscheiden zumindest nicht über einen Entfall des Fahrverbots gegen eine höhere Geldbuße. Ist aber schon richtig, dass diese Möglichkeit vor langer Zeit einmal bestand.

Hier ist die Handhabung folgende --> Entweder der Bußgeldbescheid wird akzeptiert oder es muss Einspruch eingelegt werden. Im letzteren Fall wird sodann ein Verhandlungstermin vor dem zuständigen Amtsgericht angesetzt. Hier entscheidet letztlich der Richter, ob der Führerschein entzogen wird oder man gegen einen entsprechenden Aufschlag der Geldbuße davon kommt.

Beachte(!): Ein Richter ist grundsätzlich nicht an den Bußgeldkatalog gebunden. Sollte ein Einspruch vor Urteilsverkündung nicht zurückgezogen werden, bestimmt der Richter in einem vertretbaren Rahmen immer frei über die Höhe des dann zu zahlenden Bußgeldes. Dies gilt allgemein und unabhängig von vorliegendem Beispiel! Wenn man also während der Verhandlung bereits bemerkt, dass der Urteilsspruch nicht wohlgesonnen ausfallen dürfte, sollte man schleunigst den Einspruch zurückziehen...

Der Einspruch ansich ist aber ein beliebtes Mittel, ein anstehendes Fahrverbot nach hinten hinauszuschieben. Gerichtsverhandlungen finden oft erst (viele) Monate später statt. Wenn der Zeitraum dann günstig ist, zieht man vor dem Gerichtstermin seinen Einspruch zurück und tritt das Fahrverbot dann an.

Abschließend war auch in diesem Thread wieder einmal zu lesen, dass die Bilder ja sowieso nicht sonderlich gut zu erkennen seien und man ja Opa/Oma angeben kann. Diesbezüglich bleibt nur zu erwähnen, dass bei Akzeptierung eines Bußgeldbescheides (zumindest in Bayern) natürlich auch ein Abgleich des Bildes mit dem Geschlecht und Alter der angegebenen Person erfolgt. Sollten sich hier Zweifel ergeben, erfolgen Nachermittlungen. Das heißt, dass entweder die Polizei bei dem angeblichen Betroffenen erscheint oder infolge dann über andere Behörden ein Lichtbildabgleich erfolgt. Sofern es sich hierbei nicht um die Person handelt, werden alle Datenbestände auf einen möglich zutreffenden Personenkreis hin überprüft. Und da wird man in über 90% der Fälle fündig, sofern zwischen den Personen jemals ein Bezug bestand. --> Auf der Brennsuppe ist hier in aller Regel niemand daher geschwommen.

Hoffe das Ganze für einige etwas hinterleuchtet zu haben. Und für alle anderen die es wieder mal besser wissen --> auch ein Anwalt ist kein lieber Gott, der den Behörden nach Lust und Laune in den Arsch treten kann. Manche von euch leben da ein falsches Bild aus, was eigentlich schon vielmehr den Gang zu einem Psychologen als zum Rechtsanwalt erfordert - sorry, aber musste echt mal gesagt werden...

Viele Grüße
Alex

--
Wer bremst verliert - wer 's nicht tut auch...

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an axk0815    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   onkel

Schreiberlevel:
Forensextaner
Forensextaner
Beiträge: 59
User seit 13.01.2007
 Geschrieben am 06.02.2007 um 09:35 Uhr   
Servus,

also meine Meinung ist: Mist bauen soviel es geht, aber dann auch dazu stehen.

Mit dem Seven habe ich auch mehrfach die Geschwindigkeitsbegrenzung leicht überschritten , bin aber zum Glück nie erwischt worden. Bei über 120 zu viel auf der Landstrasse hätte die mich eh gleich erschossen.
Dieses zügellose Fahrverhalten war es, das mich bewegt hat den Seven zu verkaufen und jetzt einen gemütlichen SLK zu fahren.

--
Grüße

der Onkel

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an onkel    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:














Beitrag von:
... ist OFFLINE

   S - FP 230

Schreiberlevel:
Forenprinz
Forenprinz
Beiträge: 5387
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 06.02.2007 um 16:13 Uhr   
Ich habe bisher meine Tickets brav bezhalt, war aber auch immer in einem Bereich, wo sich es nicht lohnt weiters nachzudenken und Aufstände zu machen.

Ich bemühe mich, die vorgegebene Geschwindigkeit plus ggf. meiner persönlichen Toleranzgrenze (inner Ort 5 bis 10 km/h und außer Ort 10 bis 20 km/h, je nach Verkehrssituation) einzuhalten. Aber gelegentlich geht da doch der Fahrspaß mit einem durch oder man übersieht wirklich mal ein Schild!

Aber ich halte es durchaus für legitim, wenn man bei so einer Strafe wie Fahrverbot oder Punkten und wenn die Grenze nur "so wenig" überschritten wurde, darüber nachzudenken, wie man unter die Grenze rutschen kann und ob nicht doch ein Meßfehler oder Ähnliches begangen wurde.

Wenn man teilweise in der Presse verfolgt, was da für Fehler begangen werden, dass nicht zugelassene Geräte eingesetzt werden, dass Eichungen abgelaufen sind oder Geräte falsch aufgebaut wurden, ist diese Prüfung durchaus gerechtfertigt, auch wenn man zugibt zu schnell gewesen zu sein, muß das festgestellte Ergebnis nicht unbedingt immer korrekt ermittelt worden sein!

Gruß

Frank Peter



--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
Ganz arme Menschen!!!

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an S - FP 230    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   mike_bu

Schreiberlevel:
Forenprinz
Forenprinz
Beiträge: 5720
User seit 03.09.2006
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 06.02.2007 um 16:25 Uhr   


axk0815 schrieb:

<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von axk0815 am 05.02.2007 um 23:25 Uhr ]</font>

Ich kann zwar nur für Bayern sprechen, aber unsere Bußgeldstellen entscheiden zumindest nicht über einen Entfall des Fahrverbots gegen eine höhere Geldbuße. Ist aber schon richtig, dass diese Möglichkeit vor langer Zeit einmal bestand.

Hier ist die Handhabung folgende --> Entweder der Bußgeldbescheid wird akzeptiert oder es muss Einspruch eingelegt werden. Im letzteren Fall wird sodann ein Verhandlungstermin vor dem zuständigen Amtsgericht angesetzt. Hier entscheidet letztlich der Richter, ob der Führerschein entzogen wird oder man gegen einen entsprechenden Aufschlag der Geldbuße davon kommt.

Beachte(!): Ein Richter ist grundsätzlich nicht an den Bußgeldkatalog gebunden. Sollte ein Einspruch vor Urteilsverkündung nicht zurückgezogen werden, bestimmt der Richter in einem vertretbaren Rahmen immer frei über die Höhe des dann zu zahlenden Bußgeldes. Dies gilt allgemein und unabhängig von vorliegendem Beispiel! Wenn man also während der Verhandlung bereits bemerkt, dass der Urteilsspruch nicht wohlgesonnen ausfallen dürfte, sollte man schleunigst den Einspruch zurückziehen...



Viele Grüße
Alex




Ein Einspruch ist der flasche Weg, da es dann zum Gericht geht. Da hat Alex recht.
Wenn der Bußgeldbescheid kommt, ist dort immer ein Ansprechpartner vom Ordnungsamt verzeichnet. Den muss man anrufen. Dann die Lage möglichst dramatisch schildern und auf Milde hoffen.

--
------ mike -------
** carpe diem **

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an mike_bu    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Totti_1974

Schreiberlevel:
Forenunterprimaner
Forenunterprimaner
Beiträge: 415
User seit 26.06.2005
 Geschrieben am 06.02.2007 um 19:50 Uhr   


Gerd122 schrieb:

@all,

ich wurde vor knapp 12 jahren auch mal richtig gelinkt:

Ich mußte täglich via Autobahn zur Arbeit. Dort gab es auch einen Tempo-100-Zone, jedoch nur nachts. (weißes Zusatzschild: 22 - 6 Uhr)
Eines Tages wurde das Zusatzschild abmontiert, dafür wurde ein Blitzer hingestellt. Toll, oder? Am gleichen Tag, bzw. wie sich nachher rausstellen sollte, nach nur gut 30 Minuten, nachdem das Zusatzschild demontiert wurde.

Gruß

Gerhard

--





@ Gerd: meines Wissens ist diese Vorgehensweise rechtlich nicht haltbar, ein Verkehrsschild zur Radarkontrolle wegzubauen oder wurde es dann für immer und ewig abmontiert?


@ den rest: Ich war letztes Jahr auch wegen eines drohenden Fahrverbotes beim Anwalt, hat aber nichts gebracht und ich musste 4 wochen laufen.

war auch ne erfahrung, mal zu sehen, wie es leuten ohne auto geht bzw. wie eingeschränkt man doch ist.

siehs mal so: das geld, das du fürs benzin in der zeit sparst, wiegt die geldbuße wieder auf...also zahlen, laufen und lernen


Gruss, Totti

--
.... das ist Bodo mit dem Bagger und er baggert noch.......

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Totti_1974    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Cleopardia

Schreiberlevel:
Forenoberprimaner
Forenoberprimaner
Beiträge: 672
User seit 04.01.2005

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 06.02.2007 um 22:46 Uhr   


Totti_1974 schrieb:


war auch ne erfahrung, mal zu sehen, wie es leuten ohne auto geht bzw. wie eingeschränkt man doch ist.






Hi Totti,

sehe ich genauso. Mir erging es vor ein paar Jahren genauso, plötzlich sprang ein Uniformierter aus dem Wald, und sie hatten mich mit ihrer Laserpistole erwischt

Da ich von Natur aus ein bequemer Mensch bin und keinen Nerv hatte, da irgendwelche Anstrengungen auf mich zu nehmen, deren Erfolg sowieso sehr in Frage stand, habe ich das Fahrverbot zähneknirschend in Kauf genommen...
War wirklich nervig, aber seither weiß ich die Freiheit und Unabhängigkeit, die das Autofahren in sich hat, umso mehr zu schätzen.

Grüße

Claudia

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Cleopardia    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   AStein

Schreiberlevel:
Diplomforenuser
Diplomforenuser
Beiträge: 1465
User seit 11.01.2004
 Geschrieben am 08.02.2007 um 14:11 Uhr   
Hallo,

also, ich muss jetzt 4 Wochen zu Fuß gehen.
Wenn ich keine Punkt gehabt hätte, dann wäre es mit einer höheren Strafe getan gewesen.
Ich hatte vor einen halben Jahr einen Punkt wegen Handy im Auto bekommen.
Daher wurden meine 3 Punkte nicht gelöscht und so habe ich jetzt 3 + 1 + 3 = 7 Punkte...
Die nächten 2 Jahre muss ich also wirlich aufpassen.

Achim

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an AStein    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 08.02.2007 um 14:16 Uhr   
Toi toi toi für die Zukunft Achim.

Bereits vorhandene Punkte haben leider eine anziehende Wirkung.

Beste Grüße
Frank

--
Verschiedene Meinungen, unterschiedliche Auffassungen, ohne Kontraste gäbe es auch keine Farben und MBSLK.

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenuntertertianer
Forenuntertertianer
Beiträge: 161
User seit 30.01.2007
 Geschrieben am 08.02.2007 um 17:07 Uhr   
Hallo Gemeinde,

im Jahr 2005 (mein persönliches Pechjahr) habe ich es ohne Anstrengung geschafft innerhalb von 3 Monaten 15 (in Worten fünfzehn) Punkte zu kassieren.

Mal in der Nähe von Stuttgart bergab u.s.w. - möchte erst gar nicht versuchen mich zu rechtfertigen.

Musste danach einen Kurs belegen um die Punkte abzubauen. Leider hatte ich so schnell keinen Kurs gefunden, so dass ich, als ich einen Kurs hatte, nicht mehr die Möglichkeit hatte Punkte abzubauen, eben weil es in der Zeit bereits mehr Punkte geworden waren.

Somit habe ich den Schein 2 x 1 Monat abgeben müssen. Den Kurs habe ich trotzdem gemacht. Und ich muss sagen, dieser hat wirklich etwas in meinem Kopf bewegt.
Kurz darauf hatte ich 11 Monate beruflich in der Scheiz (Bern - Zollikofen - Worblaufen) zu tun. Das hat dann den Ausschlag für meine heutige Fahrweise gegeben (kein Ticket für zu schnelles Fahren seitdem).
In den 11 Monaten Schweiz habe ich gelernt, wie man langsam und rücksichtsvoll fährt. Man wird einfach mitgezogen von der bekanntlichen Ruhe der Schweizer. Wer dieses Land nicht mag ist selber Schuld.

Im Übrigen haben die da drüben drastischere Geldstrafen als hier.

Mein erster Ausflug mit meinem neuen SLK (Ab 8.6.2007) geht in die Schweiz.

Viele Grüsse aus Duisburg,
Axel

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an OnkelAkki    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Roter Baron

Schreiberlevel:
Forenabiturient
Forenabiturient
Beiträge: 911
User seit 13.10.2005

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 08.02.2007 um 18:41 Uhr   
Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Roter Baron    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 | 4 | 5 )

zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch
mbslk.de ... The SLK-CommunityWindschott DESIGN
mbslk.de ... The SLK-CommunityCAR GLAS DESIGN

mbslk.de ... The SLK-Community

Username


Passwort




NEUER USER
Passwort vergessen?

mbslk.de ... The SLK-CommunityWer ist online?
mbslk.de ... The SLK-CommunityAnonym  :1130
Mitglieder:    1
Im Chat  :    0


mbslk.de ... The SLK-CommunityXCar-Style
mbslk.de ... The SLK-CommunityXcar-style

mbslk.de ... The SLK-CommunityBesuch Nummer
mbslk.de ... The SLK-Community27.422.475

mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz
mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz

mbslk.de ... The SLK-CommunityGoogle@MBSLK
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-Community
mbslk.de ... The SLK-Community
Umfrage
Wie zahlst Du in kleinen Läden - Bäckerei, Metzgerei, Kiosk - am häufigste?

Mit Bargeld
Mobile Payment (Handy, Smartwatch...)
Bankkarte (giro-, ehm.ec-/Kredit-Karte)

Zum Abstimmen bitte einloggen ...

Umfrage-Ergebnisse
Andere Umfragen

mbslk.de ... The SLK-Communityaffil_r_u
mbslk.de ... The SLK-Community
<

mbslk.de ... The SLK-Communitygoogle 160
mbslk.de ... The SLK-Community

  BreNet GmbH - Ihr zuverlässiger Partner für Webhosting, Domains und Webspace in Bremen


© 1999-2024 Sven Kamm
MBSLK ist gemäß Urkunde Nr. 30 2015 204 974 eingetragene Marke von Sven Kamm