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Klatsch und Tratsch » » Thema: 43 km zu schnell |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1348
User seit 22.08.2003
| Geschrieben am 05.02.2007 um 23:24 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von axk0815 am 05.02.2007 um 23:25 Uhr ]
Ich kann zwar nur für Bayern sprechen, aber unsere Bußgeldstellen entscheiden zumindest nicht über einen Entfall des Fahrverbots gegen eine höhere Geldbuße. Ist aber schon richtig, dass diese Möglichkeit vor langer Zeit einmal bestand.
Hier ist die Handhabung folgende --> Entweder der Bußgeldbescheid wird akzeptiert oder es muss Einspruch eingelegt werden. Im letzteren Fall wird sodann ein Verhandlungstermin vor dem zuständigen Amtsgericht angesetzt. Hier entscheidet letztlich der Richter, ob der Führerschein entzogen wird oder man gegen einen entsprechenden Aufschlag der Geldbuße davon kommt.
Beachte(!): Ein Richter ist grundsätzlich nicht an den Bußgeldkatalog gebunden. Sollte ein Einspruch vor Urteilsverkündung nicht zurückgezogen werden, bestimmt der Richter in einem vertretbaren Rahmen immer frei über die Höhe des dann zu zahlenden Bußgeldes. Dies gilt allgemein und unabhängig von vorliegendem Beispiel! Wenn man also während der Verhandlung bereits bemerkt, dass der Urteilsspruch nicht wohlgesonnen ausfallen dürfte, sollte man schleunigst den Einspruch zurückziehen...
Der Einspruch ansich ist aber ein beliebtes Mittel, ein anstehendes Fahrverbot nach hinten hinauszuschieben. Gerichtsverhandlungen finden oft erst (viele) Monate später statt. Wenn der Zeitraum dann günstig ist, zieht man vor dem Gerichtstermin seinen Einspruch zurück und tritt das Fahrverbot dann an.
Abschließend war auch in diesem Thread wieder einmal zu lesen, dass die Bilder ja sowieso nicht sonderlich gut zu erkennen seien und man ja Opa/Oma angeben kann. Diesbezüglich bleibt nur zu erwähnen, dass bei Akzeptierung eines Bußgeldbescheides (zumindest in Bayern) natürlich auch ein Abgleich des Bildes mit dem Geschlecht und Alter der angegebenen Person erfolgt. Sollten sich hier Zweifel ergeben, erfolgen Nachermittlungen. Das heißt, dass entweder die Polizei bei dem angeblichen Betroffenen erscheint oder infolge dann über andere Behörden ein Lichtbildabgleich erfolgt. Sofern es sich hierbei nicht um die Person handelt, werden alle Datenbestände auf einen möglich zutreffenden Personenkreis hin überprüft. Und da wird man in über 90% der Fälle fündig, sofern zwischen den Personen jemals ein Bezug bestand. --> Auf der Brennsuppe ist hier in aller Regel niemand daher geschwommen.
Hoffe das Ganze für einige etwas hinterleuchtet zu haben. Und für alle anderen die es wieder mal besser wissen --> auch ein Anwalt ist kein lieber Gott, der den Behörden nach Lust und Laune in den Arsch treten kann. Manche von euch leben da ein falsches Bild aus, was eigentlich schon vielmehr den Gang zu einem Psychologen als zum Rechtsanwalt erfordert - sorry, aber musste echt mal gesagt werden...
Viele Grüße
Alex
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Wer bremst verliert - wer 's nicht tut auch... | Antworten
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Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 59
User seit 13.01.2007
| Geschrieben am 06.02.2007 um 09:35 Uhr  
| Servus,
also meine Meinung ist: Mist bauen soviel es geht, aber dann auch dazu stehen.
Mit dem Seven habe ich auch mehrfach die Geschwindigkeitsbegrenzung leicht überschritten , bin aber zum Glück nie erwischt worden. Bei über 120 zu viel auf der Landstrasse hätte die mich eh gleich erschossen.
Dieses zügellose Fahrverhalten war es, das mich bewegt hat den Seven zu verkaufen und jetzt einen gemütlichen SLK zu fahren.
--
Grüße
der Onkel | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5387
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 06.02.2007 um 16:13 Uhr  
| Ich habe bisher meine Tickets brav bezhalt, war aber auch immer in einem Bereich, wo sich es nicht lohnt weiters nachzudenken und Aufstände zu machen.
Ich bemühe mich, die vorgegebene Geschwindigkeit plus ggf. meiner persönlichen Toleranzgrenze (inner Ort 5 bis 10 km/h und außer Ort 10 bis 20 km/h, je nach Verkehrssituation) einzuhalten. Aber gelegentlich geht da doch der Fahrspaß mit einem durch oder man übersieht wirklich mal ein Schild!
Aber ich halte es durchaus für legitim, wenn man bei so einer Strafe wie Fahrverbot oder Punkten und wenn die Grenze nur "so wenig" überschritten wurde, darüber nachzudenken, wie man unter die Grenze rutschen kann und ob nicht doch ein Meßfehler oder Ähnliches begangen wurde.
Wenn man teilweise in der Presse verfolgt, was da für Fehler begangen werden, dass nicht zugelassene Geräte eingesetzt werden, dass Eichungen abgelaufen sind oder Geräte falsch aufgebaut wurden, ist diese Prüfung durchaus gerechtfertigt, auch wenn man zugibt zu schnell gewesen zu sein, muß das festgestellte Ergebnis nicht unbedingt immer korrekt ermittelt worden sein!
Gruß
Frank Peter
--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
Ganz arme Menschen!!! | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5720
User seit 03.09.2006
| Geschrieben am 06.02.2007 um 16:25 Uhr  
|
axk0815 schrieb:
<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von axk0815 am 05.02.2007 um 23:25 Uhr ]</font>
Ich kann zwar nur für Bayern sprechen, aber unsere Bußgeldstellen entscheiden zumindest nicht über einen Entfall des Fahrverbots gegen eine höhere Geldbuße. Ist aber schon richtig, dass diese Möglichkeit vor langer Zeit einmal bestand.
Hier ist die Handhabung folgende --> Entweder der Bußgeldbescheid wird akzeptiert oder es muss Einspruch eingelegt werden. Im letzteren Fall wird sodann ein Verhandlungstermin vor dem zuständigen Amtsgericht angesetzt. Hier entscheidet letztlich der Richter, ob der Führerschein entzogen wird oder man gegen einen entsprechenden Aufschlag der Geldbuße davon kommt.
Beachte(!): Ein Richter ist grundsätzlich nicht an den Bußgeldkatalog gebunden. Sollte ein Einspruch vor Urteilsverkündung nicht zurückgezogen werden, bestimmt der Richter in einem vertretbaren Rahmen immer frei über die Höhe des dann zu zahlenden Bußgeldes. Dies gilt allgemein und unabhängig von vorliegendem Beispiel! Wenn man also während der Verhandlung bereits bemerkt, dass der Urteilsspruch nicht wohlgesonnen ausfallen dürfte, sollte man schleunigst den Einspruch zurückziehen...
Viele Grüße
Alex
Ein Einspruch ist der flasche Weg, da es dann zum Gericht geht. Da hat Alex recht.
Wenn der Bußgeldbescheid kommt, ist dort immer ein Ansprechpartner vom Ordnungsamt verzeichnet. Den muss man anrufen. Dann die Lage möglichst dramatisch schildern und auf Milde hoffen.
--
------ mike -------
** carpe diem ** | Antworten
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Beiträge: 415
User seit 26.06.2005
| Geschrieben am 06.02.2007 um 19:50 Uhr  
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Gerd122 schrieb:
@all,
ich wurde vor knapp 12 jahren auch mal richtig gelinkt:
Ich mußte täglich via Autobahn zur Arbeit. Dort gab es auch einen Tempo-100-Zone, jedoch nur nachts. (weißes Zusatzschild: 22 - 6 Uhr)
Eines Tages wurde das Zusatzschild abmontiert, dafür wurde ein Blitzer hingestellt. Toll, oder? Am gleichen Tag, bzw. wie sich nachher rausstellen sollte, nach nur gut 30 Minuten, nachdem das Zusatzschild demontiert wurde.
Gruß
Gerhard
--
@ Gerd: meines Wissens ist diese Vorgehensweise rechtlich nicht haltbar, ein Verkehrsschild zur Radarkontrolle wegzubauen oder wurde es dann für immer und ewig abmontiert?
@ den rest: Ich war letztes Jahr auch wegen eines drohenden Fahrverbotes beim Anwalt, hat aber nichts gebracht und ich musste 4 wochen laufen.
war auch ne erfahrung, mal zu sehen, wie es leuten ohne auto geht bzw. wie eingeschränkt man doch ist.
siehs mal so: das geld, das du fürs benzin in der zeit sparst, wiegt die geldbuße wieder auf...also zahlen, laufen und lernen
Gruss, Totti
--
.... das ist Bodo mit dem Bagger und er baggert noch....... | Antworten
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Beiträge: 672
User seit 04.01.2005
| Geschrieben am 06.02.2007 um 22:46 Uhr  
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Totti_1974 schrieb:
war auch ne erfahrung, mal zu sehen, wie es leuten ohne auto geht bzw. wie eingeschränkt man doch ist.
Hi Totti,
sehe ich genauso. Mir erging es vor ein paar Jahren genauso, plötzlich sprang ein Uniformierter aus dem Wald, und sie hatten mich mit ihrer Laserpistole erwischt
Da ich von Natur aus ein bequemer Mensch bin und keinen Nerv hatte, da irgendwelche Anstrengungen auf mich zu nehmen, deren Erfolg sowieso sehr in Frage stand, habe ich das Fahrverbot zähneknirschend in Kauf genommen...
War wirklich nervig, aber seither weiß ich die Freiheit und Unabhängigkeit, die das Autofahren in sich hat, umso mehr zu schätzen.
Grüße
Claudia | Antworten
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1465
User seit 11.01.2004
| Geschrieben am 08.02.2007 um 14:11 Uhr  
| Hallo,
also, ich muss jetzt 4 Wochen zu Fuß gehen.
Wenn ich keine Punkt gehabt hätte, dann wäre es mit einer höheren Strafe getan gewesen.
Ich hatte vor einen halben Jahr einen Punkt wegen Handy im Auto bekommen.
Daher wurden meine 3 Punkte nicht gelöscht und so habe ich jetzt 3 + 1 + 3 = 7 Punkte...
Die nächten 2 Jahre muss ich also wirlich aufpassen.
Achim
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 161
User seit 30.01.2007
| Geschrieben am 08.02.2007 um 17:07 Uhr  
| Hallo Gemeinde,
im Jahr 2005 (mein persönliches Pechjahr) habe ich es ohne Anstrengung geschafft innerhalb von 3 Monaten 15 (in Worten fünfzehn) Punkte zu kassieren.
Mal in der Nähe von Stuttgart bergab u.s.w. - möchte erst gar nicht versuchen mich zu rechtfertigen.
Musste danach einen Kurs belegen um die Punkte abzubauen. Leider hatte ich so schnell keinen Kurs gefunden, so dass ich, als ich einen Kurs hatte, nicht mehr die Möglichkeit hatte Punkte abzubauen, eben weil es in der Zeit bereits mehr Punkte geworden waren.
Somit habe ich den Schein 2 x 1 Monat abgeben müssen. Den Kurs habe ich trotzdem gemacht. Und ich muss sagen, dieser hat wirklich etwas in meinem Kopf bewegt.
Kurz darauf hatte ich 11 Monate beruflich in der Scheiz (Bern - Zollikofen - Worblaufen) zu tun. Das hat dann den Ausschlag für meine heutige Fahrweise gegeben (kein Ticket für zu schnelles Fahren seitdem).
In den 11 Monaten Schweiz habe ich gelernt, wie man langsam und rücksichtsvoll fährt. Man wird einfach mitgezogen von der bekanntlichen Ruhe der Schweizer. Wer dieses Land nicht mag ist selber Schuld.
Im Übrigen haben die da drüben drastischere Geldstrafen als hier.
Mein erster Ausflug mit meinem neuen SLK (Ab 8.6.2007) geht in die Schweiz.
Viele Grüsse aus Duisburg,
Axel
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 911
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