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| Geschrieben am 11.10.2003 um 17:08 Uhr  
| Über welchen Zeitraum wird die Funktionssicherheit eines Airbags garantiert ?
Kann der TÜV evtl. zur Auflage machen, einen mehr als 15 Jahre alten PKW mit neuen Airbags zu bestücken ??? -
.... hier steht wohl der tatsächliche Wert des Autos in keinem Verhältnis zur Reparatur....
--
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 11.10.2003 um 17:19 Uhr  
| Das kann der TÜV m. E. nicht, da die Funktionsfähigkeit das Autoleben lang gewährleistet ist.
Ich erinnere mich an eine Test. Auto-Bild hat damals einen S-Klasse-Fahrer mit dem W 116 gesucht, der als erster den Airbag spendiert bekommen hatte.
Das Auto war um die 20 Jahre alt und wurde dem Airbag-Test mit komplett zufriedenstellendem Ergebnis unterzogen. Der, der dafür sein Auto geopfert hatte, bekam als Dankeschön wohl einen aktuellen Gebrauchten S im Wert von 40 oder 50 k.
Befürchtungen hinsichtlich der Lebensdauer von Airbags muss man demnach eigentlich nicht haben.
Gruß, Hajo
--
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
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| Geschrieben am 12.10.2003 um 11:48 Uhr  
| Hallo zusammen,
zunächst mal ein kleine Besserwisserei: der getestete Airbag war in der Baureihe W126, dies war auch das erste Serienfahrzeug in dem ein Airbag erhältlich war. Der Vorgänger W116 war auch nicht schlecht, in dieser Baureihe debutierte z.B. 1978 das ABS im 6.9er, ab 1979 war es auch in den "kleineren" 116er-Modellen erhältlich.
Genug abgeschweift, der über 20 jährige Airbag hat im Test einwandfrei funktioniert. Manche Hersteller (ich glaube z.B.VW) haben soweit ich weiss irgendwann mal empfohlen den Airbag alle 10 Jahre zu wechseln. Ist sicher utopisch, da das in den meisten Fällen wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden wäre. War aber sicher nur eine reine Vorsichtsmassnahme. Wie lange so ein Airbag funktioniert weiss wohl im Moment niemand so genau, aber es sieht alles danach aus als ob er ein normales Autoleben durchhält.
Viele Grüsse aus GP
Michael,
der vor 2 Jahren seinen 116er mit immer noch funktionierendem ABS verkauft hat | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 13.10.2003 um 12:08 Uhr  
| Dann jetzt mal die original Info zu dem Thema, damit das gegrübel aufhört
Laut Info: SI91.60-P-0001A
Typ 163, 168, 170, 203, 208, 210, 215, 220
Neue Technologien der Airbagmodule von Fahrer-, Beifahrerairbag
sowie Side- und Windowbag ermöglichen eine lebenslange
Funktionssicherheit und dadurch den Entfall des Verfallsdatums.
Ab Serieneinsatz der oben genannten Fahrzeugtypen ist das
Erneuern der Airbagmodule nach 15 Jahren nicht mehr erforderlich.
Gruß
--
Mekkes
http://www.mekkes.de | Antworten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 13.10.2003 um 19:14 Uhr  
| Hallo,
ich denke es ist eine Haftungsfrage, die hier reinspielt. Es ist die Hölle los, wenn sich rausstellen sollte, das der Airbag auslösen sollte und er es dann nicht tut. Also werden die Hersteller versuchen das Risiko auf den Kunden abzuwälzen durch z.B. vorgegebene Wechselintervalle. Wenn der Kunde es dann nicht tut und das Ding funzt nicht, istre der Hersteller aus dem Schneider und der Kunde hat den schwarzen Peter. Ausserdem läßt sich so zusätzlich Geld verdienen.
Rein von der Sache ist es so, dass der Airbag einen Gasgenerator hat, der elektrisch gezündet wird. Wie bei allen chemischen Prozessen ist es so, dass die Funktionionalität nicht auf alle Ewigkeit hinaus gegeben ist. ( Aber z.B. Bomben aus dem 2. Weltkrieg stellen immer noch ein Gefahr dar )
Golf Romeo | Antworten
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