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Tipps und Technik R170 » » Thema: Variodach nur bei waagerecht stehendem SLK ? |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
 Beiträge: 1858
User seit 07.11.2003
 | Geschrieben am 19.10.2006 um 18:59 Uhr  
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Mave schrieb:
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Ich muss aber ehrlich gesagt sagen das ich vor dem Händler besuch auch das Gefühl hatte das es evtl. an der Neigung des Autos liegt.
Das liegt daran das es an speziellen Parkplätzen weniger Störungen gab als an anderen. Kann aber auch nur Zufall gewesen sein....
Oder das er gerade ohne genügend schmierung "Anfälliger" für Neigungen ist.
Ich weiß es nicht....
Hallo Mave,
mit Neigung hat die Dachmimik keine Probleme ... sonst dürfte es bei meinen Eltern am Hanggrundstück nie gehen - echt heftig die Einfahrt, da hat Vatern schon im Winter manchmal Probleme hoch zu kommen. Was aber Probleme machen kann, das wäre mit einem Reifen auf dem Randstein stehen und der Rest nicht ... das könnte den Wagen so verwinden, dass das Dach streikt.
Wenn es mal geht mal nicht - ein anderer Ansatz wäre die Temperatur unter der Dachhaut - streikt er nach Sonnenschein eventuell häufiger als im Schatten??? ... hab was in Erinnerung, das die Mikroschalter in einer Schutzhülle sind und die soll im Lauf der Jahre kleben/klemmen - wenn man die Hülle entfernt geht wieder alles ... ... sorry, Ferndiagnose ist immer sehr schwer.
Schöne Grüße aus M - Peter
--
... nicht überall wo man stehenbleiben muss hilft einem ein STOP-Schild | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
 Beiträge: 196
User seit 05.09.2006
| Geschrieben am 20.10.2006 um 08:25 Uhr  
| Ferndiagnose ist immer schwer das verstehe ich natürlich.
Super viele antworten danke, dann war das mit der Neigung nur einbildung oder es hat wirklich mit anderen Einflüssen zu tun gehabt : wärme, etc....
Ich werde auf jedenfall jetzt das Dach immer wenns mal wieder trocken ist testweise auf und zu machen damit ich nicht aus diesen 6 monaten kommen.
@ Cosmo Aber ist das nicht gewährleistung was du meinst und steht da der Händler nicht 1 Jahr unter beweispflicht, oder täusch ich mich ?
Gruss Patrick | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
 Beiträge: 49
User seit 05.01.2006
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
 Beiträge: 196
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